Megabulle März 14, 2016 Hi, falls mein ETF-Anbieter (z.B. dxtrackers, comstage, ishares etc...) pleite ginge und ich nur vollreplizierende ETFs hätte, wie würde diese Pleite abgewickelt? Würde ich die Aktien bzw. Anleihen direkt ins Depot eingebucht bekommen? Oder das Geld? Gibt es dafür einen Mechanismus bzw. eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 14, 2016 Hi, falls mein ETF-Anbieter (z.B. dxtrackers, comstage, ishares etc...) pleite ginge und ich nur vollreplizierende ETFs hätte, wie würde diese Pleite abgewickelt? Würde ich die Aktien bzw. Anleihen direkt ins Depot eingebucht bekommen? Oder das Geld? Gibt es dafür einen Mechanismus bzw. eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank! Verkaufsprospekt, Abwickler ist nicht die KAG sondern die Depotbank der KAG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 15, 2016 Das hatten wir doch schon: site:www.wertpapier-forum.de pleite etf anbieter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
amtsjustitiar März 15, 2016 · bearbeitet März 15, 2016 von amtsjustitiar Wenn ich das lese, frage ich mich gerade: Sind die Anleger dann ab- oder aussonderungsberechtigte Gläubiger im Sinne der InsO? Kann sich der Insoverwalter eine Feststellungspauschale i.S.d. § 177 InsO ziehen? Weiß das zufällig jemand? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 15, 2016 Wenn ich das lese, frage ich mich gerade: Sind die Anleger dann ab- oder aussonderungsberechtigte Gläubiger im Sinne der InsO? Kann sich der Insoverwalter eine Feststellungspauschale i.S.d. § 177 InsO ziehen? Weiß das zufällig jemand? Die Anleger haben mit der Pleite der KAG nichts zu tun, sie besitzen keine Anteile am Vermögen der KAG, haben ihr auch nichts geliehen sind also auch keine Gläubiger, sie haben abgesehen von den zu zahlenden Gebühren des Sondervermögens an die KAG bis zur Pleite der KAG auch keine Verbindlichkeiten gegenüber der KAG. Die Depotbank sorgt für die Abwicklung (nicht der KAG) sondern des Sondervermögens. Der Insovenzverwalter für die KAG hat keinen Zugriff auf das Sondervermögen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag