FranzFerdinand März 14, 2016 · bearbeitet März 14, 2016 von f*****5 Hallo, ich (angestellt in Konzern), habe die Möglichkeit, aus der DRV in ein Versorgungswerk zu wechseln. Da ich erst am Anfang meines Erwerbslebens stehe, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich später (oder zwischenzeitlich für mehrere Jahre) NICHT mehr die Voraussetzungen für die Befreiung erfülle relativ groß, dann also in die DRV zurück muss. Meine Frage ist im Kern, ob ein mehrfacher Wechsel zwischen den beiden Konzepten Nachteile bringt, die ich nicht kenne oder erkenne. Dann würde ich ggf. in der DRV bleiben. Unklar ist mir, ob eine "durchgängige" Erwerbsbiographie bei der DRV oder einem bayerisches Versorgungswerk Vorteile hat. Mindestzeiten sind bei der DRV erfüllt, das Versorgungswerk hat KEINE Mindestmitgliedschaft. Das versorgungswerk arbeitet kapitalbasierend, eine Rentengarantie gibt es erst ab Rentenbezug (!). Jegliche Tipps und Hinweise sind mir willkommen. 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt: 29, verheiratet, keine Kinder (geplant), 67, vermutlich aber wohl eher 70. 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig: angestellt / 80.000€ / 1.000€ 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt: 750-1.500 € (fliesst größtenteils an die Börse) 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten: Wagemutig. Habe seit 2003 ein wachsendes Aktiendepot und bin in Hochs und Tiefs dabei geblieben, nie gezockt, praktisch immer nur gekauft. Verluste sind kein Problem. Ich habe Zeit und bin auf das Geld nicht angewiesen. 2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: BU, zusätzliche Krankenversicherungen zur GKV und Haftpflicht vorhanden 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner): sichert aktuellen Lebensstandard gerade so ab, wir leben aber auch sehr gut . 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen: Riester (zu teures Produkt, im Versorgungswerk nicht weiterzuführen, auch nicht über Ehefrau), ansonsten setze ich auf Aktien und Anleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 14, 2016 Mal generell: Wenn Versorgungswerk > Wahloption > dann > Altersstruktur des Versorgungswerks prüfen Branchen- / Tätigkeitsabhängig sind Versorgungswerke teils weit stärker überaltert als die GRV. Auch das kann perspektivisch nicht gut gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi März 15, 2016 Um welches Versorgungswerk bzw. welchen Beruf geht es denn (Stichwort dauerhafte Befreiung von der GRV-Pflicht wie durch z.B. ärztliche Tätigkeit - hier wirst Du ja Zwangsmitglied im Versorgungswerk ohne Wahlmöglichkeit - oder konkrekte tätigkeitsbezogene Befreiung)? Wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Du irgrendwann mal wieder in die GRV musst, würde ich empfehlen ,freiwillig den Mindestbeitrag in die GRV einzuzahlen. Du sicherst Dir dadurch - neben einer höheren Rente) Beitragszeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand März 15, 2016 Es geht konkret um die Anwaltsversorgung, die Befreiung ist daher nur tätigkeitsbezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 15, 2016 Seit 2010 existieren Nachversicherungsmöglichkeiten für diese Fälle, somit ist das freiwillige GRV zahlen nicht zwangsläufig notwendig. Auch wenn es seit 2015 nicht mehr den alles auf einen Schlag-Trick gibt. Da klemmen einfach wesentlich umfangreichere Überlegungen dran, bspw. auch hinsichtlich KV Status. Gerade Letzterer könnte ggf. gerade dann das Genick brechen, so man GKV versichert ist und WPF typisch plant von Kapitalerträgen (welcher Art auch immer) zu leben. Mich als PKVler trifft das aktuell nicht, ich könnte aber bspw. auch nicht pauschal über Jahrzehnte ausschließen, doch noch wieder in der GKV zu landen. By the way: Wir hatten das Thema sogar vor kurzem erst, hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/48308-wechsel-in-die-krankenversicherung-der-rentner/ Habe ich aus Antipathie ggü. dem TO damals aber auch nicht weiter ausgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Travis Bickle März 15, 2016 · bearbeitet März 15, 2016 von Travis Bickle Welche Wartezeit ist denn konkret bei der DRV erfüllt? 60 Monate für die Regelaltersrente? Hast du eine aktuelle Rentenauskunft? Soweit ich weiß, ist bei der DRV insbesondere für die Erwerbsunfähigkeitsrente eine durchgängige Beitragszahlung erforderlich. Das wäre bei vorhandener BU aber wohl eher zweitrangig. Neben eventuellen Nachteilen eines Wechsels in der Zukunft sehe ich darin auch eine Diversifikation innerhalb der ersten Säule auf zwei Träger. Und das halte bei den ganzen Unwägbarkeiten bei diesem Thema für einen Vorteil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand März 15, 2016 Danke für die Hinweise. Insbesondere die Nachversicherung könnte ich ein paar Jahren eine gute Option sein, das wird dann auch leichter finanziell zu stemmen sein. GKV bleibt vorerst, bin vom Solidarsystem an dieser Stelle überzeugt + Familie ist geplant. Wenn es hinten raus mehr kostet, ist das eben so. Ich hoffe, bis dahin für ausreichend passive Einkünfte gesorgt zu haben, um den KV-Beitrag gut bezahlen zu können. Zu den Fragen: Habe 65 Monate eingezahlt, aber weit überwiegend VOR meiner aktuellen Anstellung, also als Student. Konten sind geklärt. Die Diversifikation sehe ich auch als Plus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 15, 2016 Dann sollte definitiv der KV Status ab Rentenbeginn in die Betrachtung mit einbezogen werden, was gewaltig gg. Versorgungswerk sprechen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Travis Bickle März 16, 2016 Auch in diesem konkreten Fall? Sofern er in der GKV bleibt, wäre er doch Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner, da er einen Rentenanspruch in der DRV hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 16, 2016 Richtig, er hat Anspruch auf eine Altersrente aus der GRV. Somit ist er nach aktueller Gesetzgebung pflichtversichert in der KV der Rentner. --- Deswegen oben auch das "Könnte", auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung würde ich diesbezüglich nun nur sehr bedingt über Jahrzehnte bauen. Oder anders formuliert: Man sollte wissen, dass auch bzgl. der KV Problematik potentiell Fallstricke entstehen könnten. --- Wäre es andersrum (also aktuell keinen GRV Anspruch), hätte ich drauf hingewiesen, dass schon aktuell ein Problem besteht (was dann ggf. durch Nachzahlung zu bereinigen wäre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand November 3, 2016 Ändert sich dann an den problem etwas, wenn man parallel freiwillig in die GRV einzahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag