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Ayla

Der Börsenkurs & seine Bedeutung für das Unternehmen

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Ayla

Hallo!

 

Ich kenne mich leider echt nicht so gut mit der Börse aus und hoffe, dass mir jemand bei meinem Problem behilflich ist:

 

Stimmt das Folgende?

 

Die Kurssteigerung hat neben der Wertsteigerung der Aktie auch die Wertsteigerung des Unternehmenswertes zur Folge. In Bezug auf die Ad-hoc-Publizität wäre demnach bei einer positiven Nachricht Auswirkungen des Börsenkurses zu erkennen.

Wenn nun aber ein Widerruf der Mitteilung erfolgt: der Börsenkurs sinkt, das Resulatat wäre bis zu diesem Zeitpunkt, dass sich unangemessene Börsenpreise gebildet haben.

 

Nun: was bedeutet der Börsenkurs noch für ein Unternehmen? Verbunden mit dem Börsengang ist ein höherer Bekanntheitsgrad- Erhöhung des Unternehmensimages?

 

Sorry, wenn ich mich etwas ungenau ausdrücke... Vor allem weiss ich nicht genau, ob der Unternehmenswert (Börsenkapitalisierung) so wichtig für das Unternehmen ist..... :'( Vor allem: ist es sinnvoll, so viel in die Börsenvorgänge zu imvestieren)

 

 

Wäre toll, wenn mich jemand über die Funktion des Börsenkurses aufklärt!

 

 

Vielen Dank!

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Faceman
· bearbeitet von Faceman

Alsoo...

 

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, dann verkaufen die bisherigen Anteilseigner einen Teil ihrer Anteile ODER das Unternehmen erhöht sein Stammkapital und plaziert diese an der Börse. Im ersten Fall verdienen durch den Börsengang die bisherigen Anteilseigner den Verkaufserlös, das Unternehmen hat nix davon, im letzteren Fall wird der Erlös des Börsenganges in die Kassen des Unternehmens gespült. Mit den dann vorhandenen höheren liquiden Mitteln wird i.d.R. die Expansion finanziert.

 

Nachdem der Börsengang erfolgt ist, hat das Unternehmen von der Entwicklung des Börsenkurses (scheinbar) nix. Die Unternehmensführung ist dennoch an steigenden Kursen interessiert, denn ihre Aufgabe ist es, den Eignern (Aktionären) eine Wertsteigerung ihrer Anlage zu verschaffen. Ausserdem kann von der Kursentwicklung auch das Kreditrating der Firma abhängen, bei schlechter Performance kann also der Zinssatz für ihre Kredite steigen, bei guter Entwicklung entsprechend fallen. Direkt am Börsenkurs verdienen kann die Firma indes nur, wenn sie Aktienpakete von sich selbst hält, dies ist jedoch nur bis zu bestimmten Grenzen gestattet.

 

Im übrigen entspricht die Börsenkapitalisierung meistens nicht dem tatsächlichen Unternehmenswert. Im Börsenkurs sind vielmehr Zukunftserwartungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die spezielle Lage des Unternehmens eingespeist. An der Börse wird nun mal die Zukunft gehandelt.

 

Oft jedoch haben Ad-Hoc-Meldungen nicht die durch die Meldung erwartete Auswirkung. Dies liegt daran, dass die Menschen nicht rational handeln, sondern in ihrer Masse eher emotional. z.B. gestern beim Dax hat sich gezeigt, dass mit der Meldung des IFO-Indexes der Kurs plötzlich ansprang (gute Konjunktur!!), man nach einiger Zeit jedoch auch darauf kam, dass solch gute Zahlen Zinssteigerungen zur Folge haben könnten, und schon ging es wieder bergab. Da hat man ganz deutlich wieder Angst und Gier gesehen. Angst in Verbindung mit Unsicherheit lässt immer die Kurse sinken. Gier bzw. sichere Rahmenbedingungen tragen im Allgemeinen zu Kurssteigerungen bei.

 

Das Unternehmensimage hast du richtigerweise auch ins Feld geführt. Es gibt Unternehmen, die durch die Notierung auch Imagepflege betreiben. Andere verzichten darauf, z.B. Porsche.

 

Der Börsenkurs drückt also vieles aus, die derzeitige Lage, aber auch die Einschätzung der Anleger über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und - für die Manager ganz wichtig - ob das Unternehmen in der Lage ist, dauerhaft (d.h. über einen überschaubaren Zeithorizont hinweg) für eine Steigerung seines Wertes im Sinne der Aktionäre zu sorgen.

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Ayla

Wow, ich habe ein gutes Timing.... :)

 

Danke für die Antwort. Ich befasse mich derzeit mit dem Börsenkurs, da ich die Zusammenhänge zwischen der Ad-hoc-Publizität untersuche verbunden mit den Auswirkungen, die eine vorzeitige Veröffentlichung für den Aufsichtsrat mitbringen würde. Ich denke, dass der Aufsichtsrat die Folgen bei einem etwaigen Widerruf mit in seine Entscheidung einbinden wird und dabei insbesondere darauf achtet, dass der Börsenkurs stabil bleibt- Ist das richtig? Ich habe nur diese Erklärung, da an der Börse schließlich nur der Börsenkurs das Unternehmen durch die (potenziellen) Anleger dieses bewertet....

 

Neben Kreditrating und der Zufriedenstellung der Eigner: was hat der Unternehmenswert bzw. Marktwert für eine Rolle? Denn er berechnet sich ja aus dem Börsenkurs und der Aktienanzahl.... Spielt das Image eine sekundäre Rolle?

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Ayla

Würdest du sagen, dass der Aufsichtsrat die Auswirkungen, die entstehen würde bei Mißbilligung der jeweiligen Maßnahme, mit in seine Entscheidung einbezieht? Was denkst du, ist das wichtigste Kriterium ihrer Überlegungen?

 

Der Aufsichtsrat ist doch infolge einer Vorabveröffentlichung in seiner Entschlussfreiheit eingeschränkt, da er gerade solche Überlegungen mit einbezieht, auch wenn ungewollt! Das ist jedoch nicht Teil seiner Kompetenz.... Beeinträchtigung (+)

 

Kann das so richtig sein?

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Faceman

Wow, Ne Menge Fragen....

 

Also, der Börsenwert schwankt stets um den tatsächlichen Unternehmenswert. Fundamentalanalysten versuchen, anhand der Unternehmenszahlen, des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes und der Zukunftsaussichten einen "fairen" Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dieser "faire" Wert dividierd durch die Anzahl der Aktien wäre dann der "faire" Kurs. Leider hält sich der Markt meist nicht dran, weil viele Teilnehmer emotional anlegen und daher den "fairen" Kurs nur als ein Parameter ansehen. Im übrigen, wenn der "faire" Wert eines Unternehmens ermittelt wurde, ist dieser Wert schon wieder zu alt, ich glaube, das vesteht sich von selbst.

 

Was di Publizitäten anbelangt, ich glaube der Gesetzgeber hat in irgend einem Gesetz mal aufgeschrieben, dass kursrelevante Nachrichten unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern veröffentlicht werden müssen. Eine Wahlfreiheit gibts da nicht, auch kein Abwägen, ob die Meldung sich nun positiv oder negativ auf den Kurs auswirken würde und eine daraufhin folgende Entscheidungsfreiheit, lieber noch zu warten oder ähnliches. Insofern spielen etwaige Überlegungen, was der Aufsichtsrat denken könnte, denke ich, kaum eine Rolle.

 

Es ist auch nicht die Kompetenz des Aufsichtsrat, solche Überlegungen anzustellen, zumal diese sowieso häufig hinfällig sind, weil der Markt eben reagiert wie er will, und nicht immer, wie sich das der Überleger denkt. Die eigentliche Funktion des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand zu kontrollieren. Selbst Ad-Hoc-Meldungen müssten, sofern sie das laufense Geschäft betreffen, eigentlich vom Vorstand veröffentlicht werden, nur bei Belangen, die den Aufsichtsrat angehen, z.B. Umbau des Vorstandes o.ä. würde der Aufsichtsrat veröffentlichen...

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Ayla

Ich weiss, das waren wirklich eine Menge Fragen.... sorry.... :-"

 

Bezgl. des Aufsichtsrates: die Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, sind meistens für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Wenn der Vorstandsbeschluss vor seiner Billigung veröffentlicht, wird der Aufsichtsrat doch in seiner Kompetenzausübung beeinträchtigt, indem er die Auswirkungen der Öffentlichkeit miteinbezieht, wenn er seine Zustimmung verweigern würde.... Es bilden sich ja schließlich falsche Preise- das Vertrauen der Anleger spielt eine wichtige Rolle dabei...Kann ein Widerruf im Zweifelsfall nicht längerfristige Konsequenzen haben?

 

Auch wenn der Börsenkurs nicht eingeschätzt werden kann: der Aufsichtsrat wird doch irgendwie durch eine Veröffentlichung unter Druck gesetzt.... Solche Meldungen wirken sich ja schnell auf den Kurs aus, oder?!

 

Leider habe ich kein entsprechendes Beispiel in der Praxis gefunden, die mir die Entwicklungen des Kurses zeigen... Dachte vorhin an Karstadt v.27.3.- aber ich glaube, der Aufsichtsrat hat schon sein OK zur Transaktion gegeben...

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Faceman

Slebstverständlich sollten solche Maßnahmen vom Vorstand UND Aufsichtsrat gebilligt werden, bevor eine Meldung erfolt, aber letztlich haben beide Gremien ja dasselbe Interesse, nämlich, für die Aktionäre Gewinne einzufahren. Aber nochmal, Maßnahmen oder Ereignisse, die Kursrelevanz haben (könnten) müssen umgehend veröffentlicht werden....

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Ayla

Ich betrachte das aus Sicht des Aufsichtsrats bzw. muss es betrachten, da ich einen Aufsatz darüber schreibe- leider....

Der Aufsichtsrat muss eigenverantwortlich handeln können- das Argument, dass er dem Vorstand in der Praxis eh meist zustimmt, kann daher nicht herangezogen werden.

Ich muss jetzt alt begründen, inwiefern der AR in seinem Beschluss eingeschränkt ist und was eine Verweigerung des Vorstandsbeschlusses für Folgen hätte.... Na ja, und da ist mir halt die Reaktionen des Börsenkurses eingefallen..... Die Börse is aber auch echt schwer!!!!

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Faceman

Also wenn der Aufsichtsrat einen Vorstandsbeschluss kippt, so er das denn darf, dann ist die Folge zunächst mal ein gehöriger Bruch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, was meistens auch personelle Konsequenzen hat. Auf den Kurs wirkt das zunächst nicht, solange die Beschlussvorlage noch nicht veröffentlicht wurde. Wenn doch, dann hängt es von der Beschlussvorlage ab, wie der Markt reagiert. War diese unsinnig, und der AR schmettert sie ab, müssten die Kurse steigen, war sie gut, und der AR lehnt ab, dann fallen sie eher.....

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Ayla

Wollte ersteinmal danke sagen! Du hast mir echt geholfen! Ich mus gleich weg, daher antworte ich noch mal schnell...

 

In der Praxis mag das selten sein, dass der AR dem Vorstand nicht zustimmt- aber aus rein gesellschaftsrechtlicher Sicht ist der AR nunmal das Überwachungsorgan und ist befähigt, ein Vetorecht einzulegen (wenn jeweiliger Fall zB unter Zustimmungsvorbehalt steht)

 

Ich habe jetzt angenommen, dass neben der Wertsteigerung der Aktie für die Anleger, das Unternehmen noch weitere Gründe wie zB Imagepflege an der Maximierung bzw. Stabilisierung der Aktie interessiert ist. Des Weiteren habe ich angenommen, dass er indirekt durch eine vorzeitige Veröffentlichung unter Druck gesetzt wird: es liegt eine Beeinträchtigung seiner Kompetenz vor, weil er aufgrund dessen "eher" zu einer Zustimmung der Maßnahme tendieren würde => wegen der Auswirkungen, die in der Öffentlichkeit bei einem Widerruf entstehen können!

 

Aus Sicht der Börse: ist das okay?

 

 

Ayla

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TraderS

Hi !

 

Auch wenn ich wohl etwas spät bin, will ich aus meiner Sicht dennoch ein bisschen was "korrigieren".

 

Die Kurssteigerung hat neben der Wertsteigerung der Aktie auch die Wertsteigerung des Unternehmenswertes zur Folge. In Bezug auf die Ad-hoc-Publizität wäre demnach bei einer positiven Nachricht Auswirkungen des Börsenkurses zu erkennen.

Wenn nun aber ein Widerruf der Mitteilung erfolgt: der Börsenkurs sinkt, das Resulatat wäre bis zu diesem Zeitpunkt, dass sich unangemessene Börsenpreise gebildet haben.

 

Vorischt ! Man muss trennen zwischen Marktkapitalisierung und Unternehmenswert. Der faire Unternehmenswert muss nicht mit der Marktkapitalsierung übereinstimmen. Das wäre ja ideal, weil dann wüsste man immer genau, was die Unternehmen wert sind und man könnte sein Vermögen viel sicherer anlegen. Aber dem ist natürlich nicht so.

 

Ein einfaches Beispiel. Unternehmen A möchte Unternehmen B kaufen. An der Bröse ist die Aktie von B 20 Euro wert. B will für seine Aktionäre einen sehr guten Preis erreichen. Man holt sich Investmentbanker ins Haus, die das Unternehmen bewerten. Sie werden alles in Zahlen und Wert erfassen, was sich finden lässt. AUßerdem werden sie die Schulden bewerten, die an der Bröse gar nicht bewertet werden. An der Börse wird nur Eigenkapital bewertet.

Auf der anderen Seite wird A auch eine Investmentbank beauftragen um den fairen Kaufpreis herauszufinden. Es liegt auf der Hand, dass beide Banken zu völlig unterschiedlichen Preisen kommen werden. Da muss man sich dann einigen. Letztlich wird der Unternehmenswert für das kaufenede Unternehmen aber über dem aktuellen Aktienkurs sein. Sagen wir hier mal 22 Euro pro Aktie. Die 2 Euro Differenz nennt man die sog. Kontrollprämie. Das ist der Mehrbetrag den man bereit ist zu zahlen, um das Unternehmen auch wirklich zu bekommen. Das macht man nur dann, wenn man weiss, dass das zu kaufende Unternehmen insgesamt für mich ein gutes Geschäft sein wird, weil es in Summe nachher zu einem Plus in meiner Rechnung führt.

 

Nun: was bedeutet der Börsenkurs noch für ein Unternehmen? Verbunden mit dem Börsengang ist ein höherer Bekanntheitsgrad- Erhöhung des Unternehmensimages?

 

Börsenkurse sind auch dann wichtig, wenn es darum geht, ein anderes Unternehmen über Aktien zu kaufen. Man sagt in diesem Zusammenhang, dass eine Aktie als Akquisitionswährung benutzt werden kann. Unternehmen A kauft Unt. B und bezahlt die B-Aktionäre mit A-Aktien aus. Dann ist es natürlich immer gut, wenn die eigenen Aktien hoch im Kurs stehen, weil man dann mehr bekommt für eine Aktie. Begibt man Aktien in einer Niedrigphase, steigert den Börsenwert und bezahlt irgendwann mit den hochstehenden eigenen Aktien hat man ein gutes Geschäft gemacht.

 

Weiters kann man sagen, dass der Börsenkurs -ein hoher Börsenkurs- vor feindlichen Übernahmen schützen kann und somit das aktuelle Management nicht in seiner Arbeit gefährdet. Kurzum, der Manager behält dann seinen Arbeitsplatz.

 

Sorry, wenn ich mich etwas ungenau ausdrücke... Vor allem weiss ich nicht genau, ob der Unternehmenswert (Börsenkapitalisierung) so wichtig für das Unternehmen ist..... :'( Vor allem: ist es sinnvoll, so viel in die Börsenvorgänge zu imvestieren)

Wäre toll, wenn mich jemand über die Funktion des Börsenkurses aufklärt!

Vielen Dank!

 

Aus den o.g. Gründen ist die Börsenkapitalisierung schon sehr wichtig. Außerdem wollen die Aktionäre auch stets steigende und natürlich keine fallenden Kurse sehen.

 

BörsenVORgänge oder meinst Du Börsengänge ?? Wenn Du Börsengänge meinst, dann google mal nach der "Winner's Curse Hypothesis" von Rock. Ist ganz interessant.

 

Ich befasse mich derzeit mit dem Börsenkurs, da ich die Zusammenhänge zwischen der Ad-hoc-Publizität untersuche verbunden mit den Auswirkungen, die eine vorzeitige Veröffentlichung für den Aufsichtsrat mitbringen würde. Ich denke, dass der Aufsichtsrat die Folgen bei einem etwaigen Widerruf mit in seine Entscheidung einbinden wird und dabei insbesondere darauf achtet, dass der Börsenkurs stabil bleibt- Ist das richtig? Ich habe nur diese Erklärung, da an der Börse schließlich nur der Börsenkurs das Unternehmen durch die (potenziellen) Anleger dieses bewertet....

 

Neben Kreditrating und der Zufriedenstellung der Eigner: was hat der Unternehmenswert bzw. Marktwert für eine Rolle? Denn er berechnet sich ja aus dem Börsenkurs und der Aktienanzahl.... Spielt das Image eine sekundäre Rolle?

 

Zu 1. Also es kommt ja auch immer darauf an, WAS der AR publiziert und was durch den Vorstand mitgeteilt wird. In aller Regel ist es ja so, dass der AR nur Entscheidungen und Infos bekannt gibt, die von "tragendem Interesse" für das Unternehmen sind. Das es eine Pubilizitätspflicht gibt, ist vollkommen klar. Ich meine damit nur, das operative Ad-hocs nicht vom AR pubiliziert werden. Daher müsste man eher fragen, was der Vorstand bedenken muss. Das ist aber wiederum schwer, weil der Vorstand viel strategischer denken muss, als der AR.

 

Zu 2: Das Image und der Börsenkurs stehen in keinem direkten Verhältnis. Auch gute Unternehmen, mit einer hervorragenden Produktpipline können unfair bewertet sein und wenn die Aktionärsstruktur so ist, dass eine feindliche Übernahme eher unwahrscheinlich -weil schwierig ist- wie etwa bei ThyssenKrupp, dann ist dem Vortsand der Aktienkurs auch eigentlich nicht soo wichtig. Natürlich würde man das so nie sagen. Man achtet eben darauf, dass man nicht unter eine bestimmte Marke X rutscht, eben wegen dem Rating z.B. und dann lässt man es dabei bewenden.

 

Bezgl. des Aufsichtsrates: die Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen, sind meistens für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Wenn der Vorstandsbeschluss vor seiner Billigung veröffentlicht, wird der Aufsichtsrat doch in seiner Kompetenzausübung beeinträchtigt, indem er die Auswirkungen der Öffentlichkeit miteinbezieht, wenn er seine Zustimmung verweigern würde.... Es bilden sich ja schließlich falsche Preise- das Vertrauen der Anleger spielt eine wichtige Rolle dabei...Kann ein Widerruf im Zweifelsfall nicht längerfristige Konsequenzen haben?

 

Auch wenn der Börsenkurs nicht eingeschätzt werden kann: der Aufsichtsrat wird doch irgendwie durch eine Veröffentlichung unter Druck gesetzt.... Solche Meldungen wirken sich ja schnell auf den Kurs aus, oder?!

 

Wichtig ist, das AR und Vorstand in einem guten Unternehmen nicht in allen Fragen "Hand in Hand" arbeiten sollten. In vielen Unternehmen ist das aber der Fall. Daher wird eine Situation, in denen der Vorstand den AR maßgeblich übergeht nicht so oft vorkommen. Schließlich kann der AR den Vortsand auch entlassen. Die Zusammensetzung des AR ist dabei nicht unwesentlich.

Oft wechselt der alte Vorstand in den AR und dann führt er verdeckt -aus dem Hintergrund- mit dem neuen Vorstand das Unternehmen fort. Weil er oftmals nicht davon lassen kann. Gutes Beispiel ist VW mit Piech und Pischetsrieder. Wenn man ein Beispiel bemühen will, wo es sich vielleicht einmal lohnen würde, die Abläufe von Publikationen zu untersuchen, dann wäre das m.E. die Deutsche Bank. Ackermann kann Breuer nämlich gar nicht leiden. Okay, der geht jetzt sowieso aber guck mal, ob Du da etwas findest. Ackermann ist einer der ganz wenigen Vorstände die ihren AR im Griff haben.

 

Zum Börsenkurs. Also man muss auch sehen, dass es immer viele Leute im Umfeld der Unternehmen gibt, die der Börse Informationen mitteilen. Will also heißen, wenn etwas publik wird, dann ist die Überraschung meistens nicht soos groß und folglich würde ich auch sagen, dass die Konsequenzen die seitens des AR eingeplant werden, überschaubar sind. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen. Als sie Schrempp bei DC den Stuhl vor die Tür gesetzt haben, war es nicht so. Allerdings muss die Börse schon etwas gewusst haben, weil es vorher schon Insiderverkäufe gegeben hat.

 

In der Praxis mag das selten sein, dass der AR dem Vorstand nicht zustimmt- aber aus rein gesellschaftsrechtlicher Sicht ist der AR nunmal das Überwachungsorgan und ist befähigt, ein Vetorecht einzulegen (wenn jeweiliger Fall zB unter Zustimmungsvorbehalt steht)

 

Stimmt !

 

Ich habe jetzt angenommen, dass neben der Wertsteigerung der Aktie für die Anleger, das Unternehmen noch weitere Gründe wie zB Imagepflege an der Maximierung bzw. Stabilisierung der Aktie interessiert ist. Des Weiteren habe ich angenommen, dass er indirekt durch eine vorzeitige Veröffentlichung unter Druck gesetzt wird: es liegt eine Beeinträchtigung seiner Kompetenz vor, weil er aufgrund dessen "eher" zu einer Zustimmung der Maßnahme tendieren würde => wegen der Auswirkungen, die in der Öffentlichkeit bei einem Widerruf entstehen können!

 

Aus Sicht der Börse: ist das okay?

 

Wie gesagt, dass müssen dann schon sehr gewichtige Entscheidungen sein. Nicht alles was pubiliziert werden muss, interessiert die Börse wirklich. Du kannst Dich schon daran orientieren, was in den Medien "als Entscheidung des AR" kommentiert wird. Das sind z.B. Unternehmensübernahmen. Hier ist es z.B. so, dass der AR immer abstimmen muss und der Vorstand ihm nur zuarbeitet. Will also heißen:

 

Ist der AR für die Übernahme und der Vorstand aus den bereits o.g. Gründen dagegen, wird die Übernahme trotzdem durchgeführt. Weiters ist eine Entlassung sicherlich auch noch als sehr bedeutend einzustufen. Also Ron Sommer bei der Telekom geflogen ist, war der damalige AR Chef Winkhaus für den Rauswurf, der Vorstand wollte Sommer halten. Das Ende kenne wir. Der Renter kam und der Vorstand verlor zwei Leute, die nach Sommer's Rauswurf aus Loyalität zu Sommer von selbst gekündigt haben.

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