WOWMETA März 13, 2016 Hallo Forum, eine Frage, komme da nicht richtig weiter: ich bin bei meiner Frau mitversichert in der GKV, sie selber ist dort freiwillig versichert, zahlt also den max. Satz. Ich werde dieses Jahr wohl Kapitaleinkünfte höher als die 365€ * 12 = 4380€ haben und würde die Familienversicherung damit verlieren. Frage hierzu: im Moment ist das Depot nur auf meinen Namen registriert. Wenn ich nun meine Frau zur Hälfte eintrage, halbieren sich dann auch die Kapitalerträge für mich selbst? Damit wäre ich wieder unter den 4380€ im Jahr und bräuchte mir keine Gedanken darüber machen - oder gibt es da einen "Haken"....? Besten Dank Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle März 13, 2016 Prinzipiell wird es für die Familienversicherung ausreichen, wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt. Es wird jedoch nicht einfach sein, in ein bestehendes Depot jemanden aufzunehmen ( evtl. Meldung ans Finanzamt wegen Schenkungsteuer ). Unproblematisch ist ein Neudepot für deine Frau und nachträgliche Übertragung von Wertpapieren. "Handwerklich geschickt" macht man es immer so, dass auf den Hauptverdiener sämtliche Einkommensarten fallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA März 14, 2016 Kolle, ich danke Dir für die Tips . Ich denke ich werde einen Übertrag machen. Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni März 15, 2016 Ich werde dieses Jahr wohl Kapitaleinkünfte höher als die 365€ * 12 = 4380€ haben und würde die Familienversicherung damit verlieren. Wobei diese Ausgangsüberlegung allerdings schon falsch ist! Für 2016 beträgt die monatliche Grenze 415 Euro. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen zählt weiterhin der Sparerfreibetrag nicht zum Einkommen. Damit sind also 12*415€=4.980€ zzgl. 801€ insgesamt 5.781€ an Kapitaleinkünften möglich. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOWMETA März 15, 2016 Ich werde dieses Jahr wohl Kapitaleinkünfte höher als die 365€ * 12 = 4380€ haben und würde die Familienversicherung damit verlieren. Wobei diese Ausgangsüberlegung allerdings schon falsch ist! Für 2016 beträgt die monatliche Grenze 415 Euro. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen zählt weiterhin der Sparerfreibetrag nicht zum Einkommen. Damit sind also 12*415€=4.980€ zzgl. 801€ insgesamt 5.781€ an Kapitaleinkünften möglich. Gruß, Tooni Hallo Tooni! Auch Dir ein Dankeschön, mit dieser Information kann ich dieses Jahr erstmal nur nachdenken und bis zum nächstem Jahr eine Lösung finden, denn das dürfte dann langsam knapp werden.... :- Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag