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sharescreener

Als Student im Ausland Aktien verkaufen

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sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Hallo,

 

ich bin sog. NC-Flüchtling und studiere in Ungarn Medizin. Vor dem Studium habe ich mit einem deutschen Broker in Deutschland diverse Aktientitel gekauft. Als ich angefangen habe zu studieren, habe ich meinen 1.Wohnsitz nach Ungarn verlegt und gleich einen Konto und Depotübertrag auf ein ungarisches Kreditinstitut durchgeführt.

Nun sind dieses (damals in Deutschland gekauften) Aktien gut gestiegen und möchte sie gerne verkaufen. Hier in Ungarn sind die Steuern auf Kapitalerträge sehr gering und ich würde davon sehr profitieren.

 

Außerdem bin ich am Ende des Studiums und will auf jeden Fall wieder nach Deutschland zurückziehen. Also wieder meinen 1.Wohnsitz nach Deutschland verlegen sowie Konto und Depot zu einem deutschen Kreditinstitut übertragen.

 

Geht das so einfach oder müsste ich abgesehen von den ungarischen Steuern noch deutsche Steuern zahlen? Für das FA könnte es ja so aussehen, dass ich extra nach Ungarn zum Studieren gezogen bin um dann meine Aktien zu verkaufen.

 

Vielen Dank im vorraus!

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Raccoon

1. Wenn du deinen "1." Wohnsitz in Ungarn hast, dann impliziert das, daß du noch einen "2." Wohnsitz in Deutschland hast. In dem Fall wärst du weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig und das DBA regelt, was du wo versteuern musst.

 

2. Das Außensteuergesetz unterscheidet nicht nach 1., 2., Haupt- oder Nebenwohnsitz. Entweder hast du in einen Wohnsitz in einem bestimmten Land, oder nicht. Du kannst auch einen Wohnsitz in 3, 4 ... Ländern haben.

 

3. Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Wohnsitz ist nicht gleich Wohnung, das FA ist da recht kreativ was einen Wohnsitz bestimmt. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

 

4. Selbst wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hast gibt es noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ob das bei dir zutrifft kann ich nicht sagen. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

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sharescreener

1. Wenn du deinen "1." Wohnsitz in Ungarn hast, dann impliziert das, daß du noch einen "2." Wohnsitz in Deutschland hast. In dem Fall wärst du weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig und das DBA regelt, was du wo versteuern musst.

 

2. Das Außensteuergesetz unterscheidet nicht nach 1., 2., Haupt- oder Nebenwohnsitz. Entweder hast du in einen Wohnsitz in einem bestimmten Land, oder nicht. Du kannst auch einen Wohnsitz in 3, 4 ... Ländern haben.

 

3. Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Wohnsitz ist nicht gleich Wohnung, das FA ist da recht kreativ was einen Wohnsitz bestimmt. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

 

4. Selbst wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hast gibt es noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ob das bei dir zutrifft kann ich nicht sagen. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

 

Danke für die Antwort!

 

Also ich habe nur einen Wohnsitz und der ist in Ungarn!

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Raccoon

Damit dir niemand unterstellen kann (auch wenn es nicht stimmen sollte), du hättest deinen Wohnsitzwechsel und Depotübertrag nur vorgenommen, um die Aktien günstig zu verkaufen kannst du statt Depotübertrag von Ungarn nach Deutschland alle Aktien vor dem Umzug verkaufen und dann in Deutschland neu kaufen. Damit könntest du auch Steuern auf die bis dahin gemachten Kursgewinne sparen.

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