Duck März 11, 2016 Von einer Bank habe ich die Steuerbescheinigung schon. Dort steht aber: Höhe der Kapitalerträge EUR xxx,xx Zeile 7 Anlage KAP (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) Das würde ich so verstehen, dass ich es in Zeile 7 eintragen muss. Wenn es dir Freude bereit, darfst du auch Kapitalerträge in Zeile 7 eintragen. Und von mir aus kannst du der ESt-Erklärung auch ganz viele Steuerbescheinigungen beilegen. Verboten ist das nicht. ??? Sei mal bitte ehrlich, solche Sachen verwirren mich. Die Felder sind sicherlich nur zu füllen, wenn Erträge über dem Pauschbetrag liegen oder? Mich verwirrt es nur, dass es schon so mit den Zeilen in der Steuerbescheinigung steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder März 11, 2016 Wenn es dir Freude bereit, darfst du auch Kapitalerträge in Zeile 7 eintragen. Und von mir aus kannst du der ESt-Erklärung auch ganz viele Steuerbescheinigungen beilegen. Verboten ist das nicht. ??? Sei mal bitte ehrlich, solche Sachen verwirren mich. Die Felder sind sicherlich nur zu füllen, wenn Erträge über dem Pauschbetrag liegen oder? Mich verwirrt es nur, dass es schon so mit den Zeilen in der Steuerbescheinigung steht. Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn du die Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragst (oder Abgeltungsteuer bezahlt hast, obwohl der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war und du diese zurückholen willst), dann müssen alle Kapitalerträge eingetragen werden – sonst nicht (Abgeltungsteuer). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Duck März 12, 2016 Eine Frage habe ich noch zur Zeile 13: Bis auf eine Bank habe ich überall die Steuerbescheinigung bekommen, wo ja drin steht wie viel Freibetrag ich in Anspruch genommen habe. Bei der DAB Bank weiß ich es noch nicht. Gibt es da eine Möglichkeit mir online die Werte anzeigen zu lassen vom letzten Jahr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag