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brabeldiebrubel

Verluste bei Nichtveranlagungsbescheinigung

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brabeldiebrubel

Hallo,

 

ich bin zur Zeit Student und habe kein Beschäftigungsverhältnis. Dementsprechend habe ich bei meiner Bank eine

NV-Bescheinigung hinterlegt. Im Moment habe ich in meinem Depot Aktienverluste (noch nicht realisiert) von ca. 5000 €.

Können diese Verluste (wie ohne NV-Bescheinigung) vorgetragen werden wenn ich die Aktien jetzt verkaufe ?

Frage2: Könnte ich theoretisch Gewinne bis zur Freibetragsgrenze erzielen ohne das diese mit den Verlusten verrechnet werden ?

 

Alles was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist das meine Bank keinen Verlusttopf bildet und eine Verrechnung nicht automatisch stattfindet.

Ich hoffe darauf das ich Verluste trotzdem bei der Steuer irgendwie deklarieren kann. Mit einer Erträgnisaufstellung vielleicht ?

Ich bin da wirklich ein wenig überfragt. Trotz Anruf bei der Bank und dem "Dafür sind wir nicht da" im Finanzamt (während der Gesprächszeiten) ...

 

Vielen Dank

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otto03

Hallo,

 

ich bin zur Zeit Student und habe kein Beschäftigungsverhältnis. Dementsprechend habe ich bei meiner Bank eine

NV-Bescheinigung hinterlegt. Im Moment habe ich in meinem Depot Aktienverluste (noch nicht realisiert) von ca. 5000 €.

Können diese Verluste (wie ohne NV-Bescheinigung) vorgetragen werden wenn ich die Aktien jetzt verkaufe ?

Frage2: Könnte ich theoretisch Gewinne bis zur Freibetragsgrenze erzielen ohne das diese mit den Verlusten verrechnet werden ?

 

Alles was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist das meine Bank keinen Verlusttopf bildet und eine Verrechnung nicht automatisch stattfindet.

Ich hoffe darauf das ich Verluste trotzdem bei der Steuer irgendwie deklarieren kann. Mit einer Erträgnisaufstellung vielleicht ?

Ich bin da wirklich ein wenig überfragt. Trotz Anruf bei der Bank und dem "Dafür sind wir nicht da" im Finanzamt (während der Gesprächszeiten) ...

 

Vielen Dank

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/37002-nichtveranlagungsbescheinigung-und-aktienverlusttopf/

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xfklu

Du hast als Student schon 5000€ an der Börse verzockt?

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Können diese Verluste (wie ohne NV-Bescheinigung) vorgetragen werden wenn ich die Aktien jetzt verkaufe ?

Nein.

 

Frage2: Könnte ich theoretisch Gewinne bis zur Freibetragsgrenze erzielen ohne das diese mit den Verlusten verrechnet werden ?

Du kannst Einkommen bis zur Einkommensgrenze der NV-Bescheinigung erzielen, welche sich aus Grundfreibetrag (2016: EUR 8652) + Sparer-Pauschbetrag (EUR 801) + Sonderausgabenpauschale (EUR 36) zusammensetzt für Alleinstehende. Das Einkommen kann "theoretisch" nur aus Kapitalerträgen bestehen.

 

Hast du 2016 EUR 5000 Verlust und EUR 14488,99 Gewinn bleibt unterm Strich ein Einkommen von EUR 9488,99 welches du steuerfrei vereinnahmen kannst, solange du keine anderen (steuerpflichtigen) Einkünfte hast.

 

Antwort nach bestem Wissen und Gewissen, bin kein Steuerexperte. :)

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brabeldiebrubel

Ok danke schon mal bis hierhin.

Irgendwie kapier ich das immer noch nicht ganz, bzw. empfinde ich diese Regelung als eine extreme Benachteiligung.

2015 habe ich ca. 3500 € Gewinn gemacht, brauchte keine Steuern zahlen (die ich ja sowieso über die Steuer zurück bekommen hätte).

In 2016 ein (noch nicht realisierter) Verlust von ca. 5000€. Verkaufe ich die Aktien und mache im laufe des Jahres Gewinn der den Verlust ausgleicht oder übersteigt, ist dieser weg.

Sprich wegen 875 €, die ich sowieso zurück bekommen hätte kann ich einen Verlust von ca. 5000€ nicht geltend machen ...

Und das alles weil ich so ne blöden Wisch beantragt habe. Da hätte ich wohl lieber Abgeltungssteuer gezahlt ...

Also Aktien am besten erst nächstes Jahr wenn NV-Bescheinigung nicht mehr gilt verkaufen ?

 

Danke

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Anleger Klein

Du kannst Gewinne aus Aktien nur mit Verlusten aus Aktien verrechnen. Wo willst du dann die 5000€ geltend machen wenn nicht gegenüber Aktiengewinnen?

Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer und da werden Gewinne und Verluste direkt verrechnet, die NV-Bescheinigung hat damit nur indirekt zu tun.

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Baschdi
· bearbeitet von Baschdi

Ok danke schon mal bis hierhin.

Irgendwie kapier ich das immer noch nicht ganz, bzw. empfinde ich diese Regelung als eine extreme Benachteiligung.

2015 habe ich ca. 3500 € Gewinn gemacht, brauchte keine Steuern zahlen (die ich ja sowieso über die Steuer zurück bekommen hätte).

In 2016 ein (noch nicht realisierter) Verlust von ca. 5000€. Verkaufe ich die Aktien und mache im laufe des Jahres Gewinn der den Verlust ausgleicht oder übersteigt, ist dieser weg.

Sprich wegen 875 €, die ich sowieso zurück bekommen hätte kann ich einen Verlust von ca. 5000€ nicht geltend machen ...

Und das alles weil ich so ne blöden Wisch beantragt habe. Da hätte ich wohl lieber Abgeltungssteuer gezahlt ...

Also Aktien am besten erst nächstes Jahr wenn NV-Bescheinigung nicht mehr gilt verkaufen ?

 

Danke

 

Ich denke du verstehst nicht genau was eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist. Du musst bis zur oben angegebenen Summe von ca. 8000-9000 (kenne dir genaue Zahl gerade nicht, obwohl ich selbst eine NVB habe/ Nachtrag: 8.652€) sowieso gar keine Steuern zahlen, also musst du mit dem Verlust auch nichts ausgleichen, da du mit deinen Erträgen lange keine Steuern entrichten musst.

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brabeldiebrubel
· bearbeitet von brabeldiebrubel

Ausgleichen will ich mögliche Kapitalerträge in der Zukunft. Wenn ich nächstes Jahr wieder in ein Beschäftigungsverhältnis übergehe, die NV-Bescheinigung nicht mehr gilt, habe ich ja weiterhin Kapitaleinkünfte aus Aktienverkäufen.

Das bedeutet ich zahle normal Lohnsteuern und Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Diese möchte ich dann mit dem Altverlust der im vorherigen Steuerjahr (mit NV-Bescheinigung) angefallen ist verrechnen.

 

Ich weiss das wenn ich in der Summe am Ende des Jahres im Verlust bin mir diesen ausweisen lassen kann. Was ich komisch finde ist das wenn ich im gleichen Jahr einen Verlust von 5000 € und einen Gewinn von 5000 € habe mit +- 0 steuerlich rausgehe. Da macht es für mich mehr Sinn die Aktien zu verkaufen (oder liegen lassen), 5000€ Verlust zu realisieren und diesen in kommenden Jahren zu verrechnen. Anstatt noch zu versuchen den Verlust in diesem Steuerjahr auszugleichen. Schließlich stellen die 5000€ Verlust ja eine Steuerersparnis in den Folgejahren dar.

 

Ich frag mich was passiert wenn ich meine Aktien zu einer anderen Depotbank (Bank2) übertrage, dort keine NV-Bescheinigung hinterlege und verkaufe. Dann hab ich doch dort einen Verlusttopf. Danach überweise ich das Kapital wieder zurück zu der Bank mit der NV-Bescheinigung und verkaufte dort Aktien mit Gewinn. Ab nächstem Jahr lasse ich mir dann positive Erträge bei Bank2 auszahlen um den Verlust abzubauen.

Ist die Frage ob das erlaubt ist ...

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Anleger Klein

Lies mal den Wikipediaartikel zur Abgeltungssteuer und zur NAV - wenn du keine Bescheinigung am Jahresende beantragst bleibt dein Verlust einfach in Topf in deinem Depot und wird verrechnet wenn Gewinne anfallen, das kann auch im Folgejahr sein. Deine berechnete Steuerersparnis gibt es nicht, die Steuer wird nur zeitlich verschoben. Wenn du genausoviel Gewinne wie Verluste machst, was sollte außer 0€ Steuern sonst die Folge sein?

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Taxadvisor

Ich frag mich was passiert wenn ich meine Aktien zu einer anderen Depotbank (Bank2) übertrage, dort keine NV-Bescheinigung hinterlege und verkaufe. Dann hab ich doch dort einen Verlusttopf. Danach überweise ich das Kapital wieder zurück zu der Bank mit der NV-Bescheinigung und verkaufte dort Aktien mit Gewinn. Ab nächstem Jahr lasse ich mir dann positive Erträge bei Bank2 auszahlen um den Verlust abzubauen.

Ist die Frage ob das erlaubt ist ...

 

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung heißt nur, dass man keine Erklärung abgeben muss, WENN sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Es bleibt die Verpflichtung, am Jahresende zu prüfen, ob zu Recht auf den Steuereinbehalt verzichtet wurde. Wenn man feststellt, man hätte Steuern zahlen müssen, ist man verpflcihtet eine Erklärung abzugeben.

 

Dein Depot-Übertragungsmodell ist Steuerhinterziehung. legal ist es, Gewinne UNTERHALB der Nichtveranlagung während der Gültigkeit der NV-Bescheinigung zu realisieren und die Verluste erst nach Auslaufen der NV-Bescheinigung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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brabeldiebrubel

Steuerhinterziehung ? Ich rede von Gewinnen innerhalb des Grundfreibetrags. Wie soll ich Steuern hinterziehen wenn ich über den vollständigen Gewinn von Steuern befreit bin.

Für den unwahrscheinlichen Fall das ich mehr als 9489 € Gewinn im restlichen Jahr realisiere, mache ich mir keine Gedanken ...

Aber ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.

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Raccoon

Steuerhinterziehung ? Ich rede von Gewinnen innerhalb des Grundfreibetrags. Wie soll ich Steuern hinterziehen wenn ich über den vollständigen Gewinn von Steuern befreit bin.

Du hast gesagt, du willst dir den Verlust durch Übertrag auf Bank2 sichern in dem du deine NV dort nicht vorlegst. Da du aber eigentlich keinen Anspruch auf den Verlust (im Topf) hast, dir diesen aber erschleichst um ihn in Zukunft mit Gewinnen zu verrechnen um deine Steuern zu mindern ergibt sich hieraus der Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Ausserdem hattest du gefragt, ob da erlaubt ist - also weist du doch, daß du nicht nur von Gewinnen redest.

 

Ansonsten gib' den blöden Wisch zurück sofern das geht (FA fragen), dann kannst du den Verlust legal realisieren.

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gernoot

Du kannst deinen Freibetrag mit einer Übertragung retten. Analog zum Stückzinstrick. Dieser ist auch die effizientere Variante.

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Spekulatius12

Habe ebenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig bis zu diesem Jahr. Nun habe ich (leider!?) einen Verlust von 3000€ Wirecard Aktien und einen Kursgewinn von 7000€ realisiert.

 

1. Durch die Nichtveranlagungsbescheinigung sind die Verluste nichtig, oder? ( Hätte die Aktien wohl nicht wie geraten, möglichst noch verkaufen sollen.)

2. Werden normalerweise die Verluste automatisch über die Bank vorgetragen, oder nur über die Steuererklärung?

 

 

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odensee
vor 25 Minuten von Spekulatius12:

Habe ebenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig bis zu diesem Jahr. Nun habe ich (leider!?) einen Verlust von 3000€ Wirecard Aktien und einen Kursgewinn von 7000€ realisiert.

Dann hast du einen Gewinn von 4000€ gemacht, den du steuerfrei erhältst. Ist doch prima. Wo ist das Problem?

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Spekulatius12
vor 2 Minuten von odensee:

Dann hast du einen Gewinn von 4000€ gemacht, den du steuerfrei erhältst. Ist doch prima. Wo ist das Problem?

Ich hätte die Wirecard Aktien erst bei Gewinnen durch andere Aktien, im nächsten Jahr verkaufen sollen!

 

Wie ich das hier verstehe läuft die NVA vorrangig, und Verluste die dieses Jahr realisiert werden können nicht vorgetragen werden, richtig?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

es spielt doch keine Rolle ob die Verluste vorgetragen werden können, denn selbst wenn das möglich wäre würde es in deinem Fall nicht geschehen (du hast nämlich keinen Verlust, sondern 4.000 Euro Gewinn). Wenn dann musst du dir solche Fragen vor dem Verkauf stellen.

 

Stefan

 

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Spekulatius12

Ich präszisiere meine Frage noch einmal und denke dass sie auch anderen Forenmitgliedern hilft.

 

Gegeben sind 3 Verrechnungstöpfe bei zwei Instituten:

 

Bank

1. Dividendeneinnahmen 2020: 359,56€

2.1 Aktienverkäufe (Gewinn) 2020: 7100€ (UND ggf. 5323€ aus weiteren Verkäufen, dies ist meine Überlegung)

2.2 Aktienverkäufe (Verlust) 2020: "minus" 2900€

 

Bausparkasse

1. Zinsertrag 2020: 80€

 

Bei allen Instituten liegt eine NVA vor. Sprich 10245€ (NVA) + 2900€ Aktienverlust, stehen 12782,56€ Gewinnen ggü. Somit sollte ich keine Abgeltungssteuer zahlen.

 

Welche Anwendung ist denn nun vorrangig? Zählt für den Dividendentopf die NVA, für den Aktientopf erst die NVA und dann der Verlust?

Es gibt keinen Übertrag des Verlusts bei der NVA?

 

Für Antworten bin ich sehr dankbar, und hoffe mit einem versteuerten Depot ins neue Jahr starten zu können :) Grüße!

 

 

Anhang:

grafik.png.8e71376fbd7fec3053bde3719a4e5300.png

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 42 Minuten von Spekulatius12:

Bank

1. Dividendeneinnahmen 2020: 359,56€

2.1 Aktienverkäufe (Gewinn) 2020: 7100€ (UND ggf. 5323€ aus weiteren Verkäufen, dies ist meine Überlegung)

2.2 Aktienverkäufe (Verlust) 2020: "minus" 2900€

Vergessen wir mal die Bausparerpeanuts. Wo hast du einen Verlust? 7100 minus 2900 sind 4200 Gewinn. Was steht denn im VVT deiner Bank? Wurden die Gewinne mit dem Verlust verrechnet?

 

Falls schon verrechnet wurde, ist doch alles klar. Falls nicht, eigentlich auch.

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Spekulatius12
vor 53 Minuten von odensee:

Vergessen wir mal die Bausparerpeanuts. Wo hast du einen Verlust? 7100 minus 2900 sind 4200 Gewinn. Was steht denn im VVT deiner Bank? Wurden die Gewinne mit dem Verlust verrechnet?

NVA 10245€ und 2900€ Verlust abzüglich 12782,56€ Gewinn. Das ist der Gedanke. Der Verrechnungstopf wird nicht angezeigt.

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gravity
· bearbeitet von gravity

BMF-Schreiben vom 18.01.2016 > Randziffer 226 & 227

Zitat

226 Verluste, die bis zum Widerruf einer NV-Bescheinigung aufgelaufen sind, können im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs nicht berücksichtigt werden ...

227 Nach Fristablauf der NV-Bescheinigung oder falls das Kreditinstitut vom Widerruf der NV-Bescheinigung Kenntnis erlangt, darf ein verbleibender Verlust- oder Quellensteuersaldo nicht mit später zufließenden steuerpflichtigen Erträgen verrechnet oder in das Folgejahr übertragen werden ...

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei allen Instituten liegt eine NVA vor. Sprich 10245€ (NVA) + 2900€ Aktienverlust, stehen 12782,56€ Gewinnen ggü. Somit sollte ich keine Abgeltungssteuer zahlen.

Korrekt - obwohl etwas verquer gerechnet.

 

EDIT: Das BMF-Schreiben aus #21 gilt nur für Banken, im Rahmen der Steuererklärung werden natürlich wieder alle Verluste berücksichtigt.

 

Stefan

 

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Spekulatius12
vor 34 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Korrekt - obwohl etwas verquer gerechnet.

 

EDIT: Das BMF-Schreiben aus #21 gilt nur für Banken, im Rahmen der Steuererklärung werden natürlich wieder alle Verluste berücksichtigt.

 

Stefan

 

Danke für die Rückmeldung!

 

Muss ich einen Gewinn oberhalb der NVA beim Finanzamt melden?

 

Kann ich trotzdem Werbungskosten geltend machen?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Muss ich einen Gewinn oberhalb der NVA beim Finanzamt melden?

Natürlich.

EDIT: Gewinn bedeutet aber wirklich ein Gewinn, also nicht so wie du rechnest.

 

Zitat

Kann ich trotzdem Werbungskosten geltend machen?

Auf Kapitalerträge kann man gar keine Werbungskosten gelten machen, der Sparer-Pauschbetrag deckt das ab und deckelt es zugleich.

 

Stefan

 

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Spekulatius12
vor 6 Minuten von reckoner:

Natürlich.

EDIT: Gewinn bedeutet aber wirklich ein Gewinn, also nicht so wie du rechnest.

Ich meine natürlich ob ich die Gewinne die über dem NVA Betrag aber unter der NVA + Verlust sind.

vor 6 Minuten von reckoner:

Auf Kapitalerträge kann man gar keine Werbungskosten gelten machen, der Sparer-Pauschbetrag deckt das ab und deckelt es zugleich.

Ja, Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung die ich dann in 2021 geltend machen kann.

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