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Stajni

Hilfestellung für BU-Abschluss

Empfohlene Beiträge

Stajni

Hey zusammen,

 

 

 

 

ich beschäftige mich schon seit 2-3 Jahren immer wieder temporär mit dem Thema und habe den Abschluss einer Versicherung dann immer wieder verworfen, da mir die Prämien zu hoch waren. Jetzt ist aber der Punkt gekommen, an dem ich die Versicherung definitive abschließen will, allerdings habe ich noch ein paar Fragen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

 

 

 

 

Erstmal zum Background:

 

Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt: 31,ledig,keine Kinder, wahrscheinlich 67 Jahre

 

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig: Angestellter, ca. 60.000€, im Monat ca. 1000€ über

 

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt: keins

 

 

2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick: Haftpflicht, Hausratsversicherung, Zahnzusatzversicherung

 

 

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner): ich möchte mich selbst mit einer eigenständigen BU-Versicherung absichern

 

 

Jetzt zu meiner Situation:

 

Ich habe die Möglichkeit, über meinen Arbeitgeber die Versicherung HDI EGO Top ohne Gesundheitsprüfung bis 1.500€ abzuschließen (mit bis zu 3% Dynamik, ohne Nachversicherungsgarantie). Dies würde ich gerne in Anspruch nehmen, da ich in den letzten Jahren häufig umgezogen bin und wegen Knieschmerzen und Handbruch bei diversen Ärzten und Physiotherapeuten war. Ich habe die Befürchtung, bei den Gesundheitsfragen irgendetwas zu vergessen, woraus mir später ein Nachteil entstehen könnte oder irgendeinen Risikoaufschlag zu bekommen.

 

Meine Risikogruppe ist A1.

 

Für eine BU bis zum Alter 65 würde ich 57,01€ (76,02€ ohne Gewinnanteile) zahlen

 

Für eine BU bis zum Alter 67 würde ich 68,38€ (91,18€ ohne Gewinnanteile) zahlen.

 

 

 

 

Fragestellungen:

 

1. Wonach kann ich bei der Entscheidung, ob die BU-Versicherung bis 65 oder 67 laufen soll, gehen?

 

2. In welchen Fallen kann der Versicherer die Gewinnanteile streichen? Kann es auch sein, dass dies der Fall ist, wenn das Geschäft in anderen Sparten nicht gut läuft?

 

3. Was haltet ihr von dem angesprochenen Tarfif (HDI EGO Top)? Ist das Bedingungswerk akzeptabel?

 

4. Gibt es eine Möglichkeit, auszurechnen, was mir bei einer möglichen BU netto pro Monat bleiben würde (inkl. möglicher staatlicher Leistungen?)

 

 

 

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Schon einmal vielen Dank!

 

 

 

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Matthew Pryor

Hallo,

 

zu 1)Danach, ob du Stand heute in der Lage bist, eine 2 Jahre länger andauernde Berufsunfähigkeit finanziell auszugleichen.

zu 2)Ersetze streichen zunächst einmal gedanklich durch reduzieren. Das kann dann der Fall sein, wenn die in dem Beitragsrabatt einkalkulierten Überschüsse geringer ausfallen oder zur Gänze wegfallen. daher sollte auch immer der Tarifbeitrag betrachtet werden. Macht nun ein Versicherer "Miese" (Erträge aus laufenden Kapitalanlagen abzüglich Rechnungszinsanforderungen und ZInszusatzreserve), kann er das durch Quersubventionierung bspw. aus den Risikoergebnissen ausgleichen. Das könnte dann mitunter auch BU-Verträge betreffen.

zu 3)Nun...gehobener Standard

zu 4)Die gibt es durchaus. Dazu muss man nur wissen, wie die Renten besteuert werden. Dabei muss man dann auch unterscheiden, ob es sich um einen Vertrag aus 2. oder 3. Schicht handelt.

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Stajni
· bearbeitet von Stajni

Schon mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

 

zu 1.) Ja, das wäre ich wohl, allerdings fehlt mir im Moment trotzdem noch eine Herangehensweise, um zu entscheiden, welches Enddatum ich wählen sollte.

 

zu 2.) Das macht es ja irgendwie schon schwierig, da ich ja kaum einschätzen kann, welcher Versicherer "Miese" macht.

 

zu 3) Wie kann man zu dieser Bewertung kommen? Z.B. aus dem Morgen&Morgen-Rating könnte ich das nicht rauslesen.

 

zu 4) Den Punkt verstehe ich leider nicht. Was ist den mit der Schicht gemeint?

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Matthew Pryor

Schon mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

 

zu 1.) Ja, das wäre ich wohl, allerdings fehlt mir im Moment trotzdem noch eine Herangehensweise, um zu entscheiden, welches Enddatum ich wählen sollte.

Nun...verkürzen geht immer, verlängern geht mitunter nimmer. Vielleicht spielt der Versicherer mit über eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob dir das dann weiterhilft, weil die Gesundheit nicht mehr so will wie gewünscht, wird es schwierig. Ich persönlich würde in der Regel das spätest mögliche Endalter wählen, zumal du zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehen kannst, wann du tatsächlich in die wohlverdiente Altersrente gehen kannst. Und kündigen kannst du den Vertrag mit 65 auch noch...

 

 

zu 2.) Das macht es ja irgendwie schon schwierig, da ich ja kaum einschätzen kann, welcher Versicherer "Miese" macht.

Da wirst du wohl oder übel schon etwas tiefer in die Materie einsteigen müssen. Geschäftsberichte geben zumeist einen Aufschluss über die gewährten Überschussanteilsätze der jeweiligen Bestandsgruppen. Dann kann man zumindest eine Tendenz erkennen. Und die Tendenz kennt in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern nur eine konstante Richtung: gen Süden.

 

 

zu 3) Wie kann man zu dieser Bewertung kommen? Z.B. aus dem Morgen&Morgen-Rating könnte ich das nicht rauslesen.

Indem man sich informiert, so banal das auch klingen mag. Einen guten Einstieg in die Materie findest du in unserem how to. Das dürfte dich eine Weile beschäftigen, aber danach kannst du evtl. beurteilen, auf welche Punkte ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, wie bestimmte Formulierungen zu deuten sind, wo potentielle Fallstricke lauern etc. pp..

 

zu 4) Den Punkt verstehe ich leider nicht. Was ist den mit der Schicht gemeint?

Schicht 2= betriebliche Altersvorsorge, Schicht 3=private Vorsorge. Die Rentenzahlungen aus beiden Schichten werden unterschiedlich besteuert. Daher ist eine Einschätzung ohne dieses Wissen unmöglich. Wenn du die Schicht und die damit verbundenen Besteuerungsvorschriften kannst, lässt sich eine Nettorente zum Zeitpunkt x zumindest näherungsweise recht gut herleiten.

 

 

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Moin,

 

1.) HDI hat sicherlich eines der besten BU Bedingungswerke, die derzeit im Markt zu kaufen sind. Es handelt sich bei diesem Gruppenvertrag um eine vollwertige BU, mit zwei drei Einschränkungen, die Du schon angesprochen hast:

max 3 % Dynamik und keine Nachversicherungsoptionen EDIT: + max. 1.500.- mtl. BU Rente versicherbar

 

2.) Wenn großzügiger Arbeitgeber (großer Handelsriese mit M?) das ermöglicht, solltest Du den Vertrag als privat Person in Schicht drei abschliessen, wenn das nicht möglich sein sollte, dann eben als sog.Direktversicherung

 

3.) Wegen der kleinen Einschränkungen aus Punkt 1, empfehle ich auf alle Fälle Endalter 67 zu wählen.

 

Angenommen, Du versicherst bis 67 und sagst mit 65: ich brauch die BU nicht mehr, mein letztes Schäfchen ist gerade ins Trockene geklettert - Du kündigst einfach. Dann hast Du im Laufe der letzten 34 Jahre knapp 4.600.- mehr gezahlt, als

wenn Du nur bis 65 abgeschlossen hättest. Denke, das lässt sich in der geschilderten Situation mit 65 verschmerzen...

 

Umgekehrt: Du sparst Dir die 4.600.- € und versicherst nur bis 65: Wenn Du jetzt BU wirst, fehlen nicht nur 1.500.-*12*2 - 36.000.- €, sondern es besteht zusätzlich die Gefahr, dass Du, um diese zwei Jahre zu überbrücken die gesetzliche Altersrente

vorzeitig in Anspruch nehmen musst. Kostet für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme ab 67 0,3% Abschlag von der (dann eh nicht so üppigen) Rente - und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenbezugsdauer!

 

Zudem ist das Verhältnis zwischen Einkommen und versicherter Rente nicht so, dass man locker sagen würde: Passt.

Dann auch noch an der Laufzeit zu knapsen, halte ich für keine richtig gute Idee.rolleyes.gif

Hoffe, das hilft bei Deinen Überlegungen etwas weiter.

 

BTW: Morgen und Morgen taugt nicht zur qualifizierten Analyse der Vertragsbedingungen, da stehen ganz andere wirtschaftliche Interessen dahinter.

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Stajni

Erstmal vielen Dank an euch drei für eure Hilfe und Tipps!

 

Hallo,

 

zu 4)Die gibt es durchaus. Dazu muss man nur wissen, wie die Renten besteuert werden. Dabei muss man dann auch unterscheiden, ob es sich um einen Vertrag aus 2. oder 3. Schicht handelt.

 

Also, das ist eindeutig. Ich schließe den Vertrag als Privatperson in Schicht 3 ab. Mein Arbeitgeber wird in dem Vertrag nirgendwo erwähnt und ich bin Versicherungsnehmer und Versicherter. Wie kann ich den nun die hoffentlich nie benötigte BU-Rente netto berechnen?

 

 

Hallo,

 

schau mal in den Thread vom letzten Jahr, da ging es auch um eine BU "HDI Ego Top" - liefert Dir evtl. weitere Detailinfos (falls Du den gleichen Tarif bekommen kannst):

http://www.wertpapie...ndheitsprufung/

 

 

Vielen Dank dafür! Hab ich mir komplett durchgelesen und war sehr hilfreich!

 

 

 

 

3.) Wegen der kleinen Einschränkungen aus Punkt 1, empfehle ich auf alle Fälle Endalter 67 zu wählen.

 

Angenommen, Du versicherst bis 67 und sagst mit 65: ich brauch die BU nicht mehr, mein letztes Schäfchen ist gerade ins Trockene geklettert - Du kündigst einfach. Dann hast Du im Laufe der letzten 34 Jahre knapp 4.600.- mehr gezahlt, als

wenn Du nur bis 65 abgeschlossen hättest. Denke, das lässt sich in der geschilderten Situation mit 65 verschmerzen...

 

Umgekehrt: Du sparst Dir die 4.600.- € und versicherst nur bis 65: Wenn Du jetzt BU wirst, fehlen nicht nur 1.500.-*12*2 - 36.000.- €, sondern es besteht zusätzlich die Gefahr, dass Du, um diese zwei Jahre zu überbrücken die gesetzliche Altersrente

vorzeitig in Anspruch nehmen musst. Kostet für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme ab 67 0,3% Abschlag von der (dann eh nicht so üppigen) Rente - und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenbezugsdauer!

 

Das leuchtet mir absolut ein. So einen Ansatz hatte ich gesucht. Damit ist mein Punkt Nr.1 geklärt.

 

 

zu 2.) Das macht es ja irgendwie schon schwierig, da ich ja kaum einschätzen kann, welcher Versicherer "Miese" macht.

Da wirst du wohl oder übel schon etwas tiefer in die Materie einsteigen müssen. Geschäftsberichte geben zumeist einen Aufschluss über die gewährten Überschussanteilsätze der jeweiligen Bestandsgruppen. Dann kann man zumindest eine Tendenz erkennen. Und die Tendenz kennt in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern nur eine konstante Richtung: gen Süden.

 

 

Der Punkt bereitet mir noch ein wenig Bauchschmerzen! Lässt hier auch die Spanne zwischen Beitrag mit und ohne Gewinnbeteiligung irgendwelche Rückschlüsse ziehen?

 

 

 

 

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!

 

 

 

 

 

 

 

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Matthew Pryor
Also, das ist eindeutig. Ich schließe den Vertrag als Privatperson in Schicht 3 ab. Mein Arbeitgeber wird in dem Vertrag nirgendwo erwähnt und ich bin Versicherungsnehmer und Versicherter. Wie kann ich den nun die hoffentlich nie benötigte BU-Rente netto berechnen?

In diesem Fall gelten die Regelungen für abgekürzte Leibrenten: § 55 EStDV.

 

Der Punkt bereitet mir noch ein wenig Bauchschmerzen! Lässt hier auch die Spanne zwischen Beitrag mit und ohne Gewinnbeteiligung irgendwelche Rückschlüsse ziehen?

Grundsätzlich erst einmal nicht. Ist die Spanne aber eher groß, ist das ein Hinweis darauf, dass hohe Überschussbeteiligungen gewährt werden. So kann dann ein günstiger Zahlbeitrag angeboten werden. Die Gefahr, dass eine Anpassung erfolgt, ist dann natürlich umso größer. Der Versicherer hat ja das Recht, den Zahlbeitrag bis zum Tarifbeitrag anzupassen, mitunter sogar darüber hinaus. Es sei denn, er verzichtet bedingungsgemäß auf dieses Recht. Eine Anpassung auf den Tarifbeitrag ist aber möglich, daher sollte man sich auch damit beschäftigen. Der zu kurz gegriffenen Denkweise, dass allein auf den Zahlbeitrag geachtet werden sollte, unterliegt auch die Stiftung Warentest mit unschöner Regelmäßigkeit. Einen Sonderfall stellen Versicherer wie die Canada Life dar, die den Versicherten nicht an den Überschüssen beteiligen. Hier ist Zahlbeitrag gleich Tarifbeitrag. Da ergibt sich aber im Leistungsfall ein Problem: Die Rente wird eben auch nicht um gewährte Überschüsse angehoben, sondern verbleibt auf dem anfänglichen Niveau.

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Stajni

Ich habe noch zwei zusätzliche Frage:

 

1.) Für den Fall, dass ich berufsunfähig werden würde und bis zum Alter von 67 Jahren eine BU-Rente erhalten würde: Wie hoch wäre die Altersrente ab dem Ende der BU-Versicherung? Ich würde ja keine weiteren Beiträge einzahlen können. Heißt das, ich müsste mich an dem jeweilig letzten Bescheid der Rentenversicherung orientieren?

 

2.) In der Regel zahlt der Versicherungsnehmer ja den um Gewinnüberschüsse reduzierten Beitrag. Würden sich im Falle einer Berufsunfähigkeit die Gewinnüberschüsse auf die gezahlte BU-Rente auswirken?

 

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

 

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Matthew Pryor

Hallo,

 

zu 1): Ja,schließlich werden keine weiteren Beiträge mehr an die GRV abgeführt. Der heutige Stand würde quasi eingefroren werden.

zu 2): Auch während des Leistungsüberschusses besteht ein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe Canada Life. Grundsätzlich aber ja. Aber auch hier lässt sich die genaue Höhe nicht prognostizieren, die Überschussbeteiligungen werden auch hier von den Versicherern mehr und mehr abgeschmolzen. Auch heute schon bis hin zu...0. Der garantierten Leistungsdynamik könnte daher bei einer derart fortlaufenden Entwicklung zukünftig ein weitaus höherer Stellenwert zukommen..

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Peter Wolnitza

Ich habe noch zwei zusätzliche Frage:

 

1.) Für den Fall, dass ich berufsunfähig werden würde und bis zum Alter von 67 Jahren eine BU-Rente erhalten würde: Wie hoch wäre die Altersrente ab dem Ende der BU-Versicherung? Ich würde ja keine weiteren Beiträge einzahlen können. Heißt das, ich müsste mich an dem jeweilig letzten Bescheid der Rentenversicherung orientieren?

 

2.) In der Regel zahlt der Versicherungsnehmer ja den um Gewinnüberschüsse reduzierten Beitrag. Würden sich im Falle einer Berufsunfähigkeit die Gewinnüberschüsse auf die gezahlte BU-Rente auswirken?

 

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

 

Moin,

 

im Prinzip hat @Matthew Recht, aber es gilt:

 

1.) Es gibt die sog. Zurechnungszeiten, d.h. während des Bezuges von Erwerbsminderungsrente (so es denn eine gibt!!) werden - vereinfacht formuliert - weiter fiktive Beiträge auf Dein Rentenkonto eingezahlt.

Natürlich auf einem anderen Level, als wenn Du voll verdient und darauf Beiträge entrichtet hättest. Insofern entsteht auf alle Fälle eine Lücke, deren Höhe aber von den diversen Umständen abhängt.

 

2.) Laufende BU Renten erhöhen sich bei fast allen Gesellschaften um einen Prozentsatz X der Vorjahresrente.

- X ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich (z.Zt. von ca 0,25% bis ca. 2,25%)

- X kommt aus den Überschüssen

- X ist somit nicht für die Zukunft garantiert

- X kann nicht negativ werden

 

Insofern - wie MP schon gesagt hat: Das Thema Vereinbarung einer garantierten Rentenerhöhung um Y% zusätzlich lässt sich nicht mit einem klaren ja / nein beantworten, wird immer vom individuellen Einzelfall abhängen.

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Stajni

Hallo zusammen!

 

 

 

 

Vielen Dank für die exzellente Hilfestellung. Ich bin jetzt kurz davor, den Vertrag abzuschließen. Die letzte Frage, die sich mir stellt, ist, ob ich eine Leistungsdynamik zwischen 1-3% einschließen soll.

 

Dies würde die monatlichen Kosten um ca- 4-5 € je Prozentpunkt erhöhen. Hier finde ich keine richtige Herangehensweise für die Entscheidungsfindung. Hängt natürlich viel davon ab, ob und wann ein BU-Fall eintritt, ob es in Zukunft noch Gewinnüberschüsse bei dem Versicherer geben wird, wie sich die Inflation entwickelt etc.

 

Könnt ihr mir einen Tipp geben, wie ich da am besten zu einer Entscheidung kommen kann?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

 

 

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Travis Bickle

Das ist letztendlich eine persönliche Entscheidung. Den entsprechenden Abschnitt im BU-Sticky kennst du?

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Stajni
· bearbeitet von Stajni

Das ist letztendlich eine persönliche Entscheidung. Den entsprechenden Abschnitt im BU-Sticky kennst du?

 

Danke für den Hinweis, den Abschnitt habe ich gelesen. Ich tue mich trotzdem schwer, da eine Entscheidung zu treffen und hatte gehofft, noch die persönliche Meinung eines Experten zu erhalten.

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Peter Wolnitza

Das ist letztendlich eine persönliche Entscheidung. Den entsprechenden Abschnitt im BU-Sticky kennst du?

 

Danke für den Hinweis, den Abschnitt habe ich gelesen. Ich tue mich trotzdem schwer, da eine Entscheidung zu treffen und hatte gehofft, noch die persönliche Meinung eines Experten zu erhalten.

 

Moin,

 

da gibt es kein FALSCH und kein RICHTIG. Das muss jeder ganz individuell anhand der von Dir genannten Kriterien entscheiden.

Bei meinen Kunden liegt es ca. 50/50 (ohne bzw. mit 2%)

 

Wenn Du Dich gar nicht entscheiden kannst: Dartpfeil-Methode verwenden rolleyes.gif

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schuggy
· bearbeitet von schuggy

Ich frage mich noch etwas ganz anderes: Wie kommt man bei einem Einkommen von 60.000 p.a. mit einer Monatsrente vor Steuern mit 1.500 aus im BU Fall?

Ich würde mal hingehen und eine vernünftige Risikovoranfrage machen lassen durch einen guten Makler. Vll bekommt man ja eine Normalannahme und kann vll sogar noch einen günstigeren Anbieter finden und mehr Rente absichern.

Im Notfall greift man dann auf die HDI zurück. Ebenso fehlt ja auch eine Erhöhungsoption. Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann sollte man es einmal richtig machen und hat Ruhe.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ich frage mich noch etwas ganz anderes: Wie kommt man bei einem Einkommen von 60.000 p.a. mit einer Monatsrente vor Steuern mit 1.500 aus im BU Fall?

Wie hoch wäre denn die Rente nach Steuern schlimmstenfalls, das heißt, wenn die Berufsunfähigkeit morgen eintritt (bereits erfolgter Abschluss vorausgesetzt)? Der TO ist 31 und wir nehmen an, dass er sich für eine Laufzeit mit Endalter 67 entscheidet. Die maximale Laufzeit wäre mithin 36 Jahre. Zu versteuern wären dann 35% der Rente, in diesem Fall also 6300 €. Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag, steuerliche Belastung demnach = 0.

 

Ich tue mich trotzdem schwer, da eine Entscheidung zu treffen und hatte gehofft, noch die persönliche Meinung eines Experten zu erhalten.

Es gibt in diesem Fall kein richtig oder falsch, da bin ich voll und ganz bei Peter. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist nicht absehbar (hoffentlich nie, worst case morgen). Die allgemeine Entwicklung der Überschussbeteiligung (und ich persönlich gehe davon aus, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit nicht ändern wird, eher wird das Gegenteil der Fall sein) spricht für einen Einschluss, die angesprochene Inflationsentwicklung eher dagegen. Du könntest ja auch auch den Vermittler fragen, ob der Baustein ggbfs. separat gekündigt werden kann. Ich würde mich wohl derzeit dafür entscheiden, aber das musst du wohl oder übel mit dir selbst ausfechten. Die Vor- und Nachteile sollten ja nun hinlänglich bekannt sein.

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polydeikes

1500 ist quasi nichts, in Relation. Dazu zwei Ansätze um die Relation aufzuzeigen:

 

Bei 60.000 Brutto p.a. fließen rd. 935 Euro p.a. allein in AN und AG Beiträge zur GRV. Darüber hinaus möchtest / müsstest du private AV betreiben. Im Falle einer BU fließen diese Euros nicht mehr in die GRV ...

Du magst mit 31 ledig und finanziell ohne Verpflichtungen sein, das kann sich mit Frau, Kind, Haus etc. aber schnell ändern. An der ursprünglichen BU kannst du aber nichts mehr ändern, sprich nichts mehr nachversichern.

 

Kurz und knapp: Wenn schon auf Kante genäht, dann tendentiell mitnehmen was geht ... auch hinsichtlich der Leistungsdynamik.

 

Ich bin zwar grds. kein Freund von Leistungsdynamiken und ziehe eine gute BUZ mit höherem Wirkungsgrad jeder LD vor, hier ist eine LD aber durchaus überlegens- und empfehlenswert.

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Stajni

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!Ich nehme jetzt 1% Leistungsdynamik auf. Zu euren Anmerkung bzgl. der Höhe der BU:

1. Derzeit komme ich damit locker zurecht.

2. Ich möchte auf die ganzen Gesundheitsfragen verzichten und kann nur bis 1.500 + 3% Beitragsdynamik gehen.

3. Falls ich irgendwann mehr absichern muss, dann muss ich halt nen Zweitvertrag abschliessen.

 

Nochmal Danke für eure Hilfe!

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polydeikes

1) Nein, kommst du nicht, siehe eins weiter oben.

 

Wenn du 1) verstanden hast und dich bewusst für abgespeckte Absicherung entscheidest, ist das in Ordnung. Aber verstanden solltest du es zunächst erst einmal haben.

 

2) Kann man ja als Baustein machen, Bequemlichkeit ist der falsche Grund.

 

3) Das ist die dritte von drei Wetten.

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Stajni

1) Nein, kommst du nicht, siehe eins weiter oben.

 

Wenn du 1) verstanden hast und dich bewusst für abgespeckte Absicherung entscheidest, ist das in Ordnung. Aber verstanden solltest du es zunächst erst einmal haben.

 

 

Kannst du mir den Punkt dann bitte noch einmal erklären? Scheinbar verstehe ich den Punkt dann wirklich nicht.

 

Vielen Dank und schönen Sonntag!

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Hab ich doch schon getan. Bei 60k Brutto p.a. verdienst du real knapp 71k. Der AG zahlt rd. 910 Euro an mtl. Sozialabgaben oben drauf. Mit AN Anteil rd. 1810 Euro Sozialabgaben mtl.. ...

 

Davon entfallen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber je rund 470 Euro mtl. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In Summe eben rund 940 Euro rd. p.m. nur für die GRV.

 

Das Durchschnittsentgelt der GRV liegt bei 36.267 EUR (West), also 60.000 / 36.267 = 1,654 Entgeltpunkte

 

Jeder Entgeltpunkt ist aktuell 29,21 Euro wert (West).

 

Heißt, mit jedem Jahr 60k Brutto erwirbst du rd. 580 Euro jährlichen Rentenanspruch. Bist du BU, erwirbst du 0 Euro Rentenanspruch in der GRV, denn du zahlst 0 ein und einen Arbeitgeber gibt es dann auch nicht. Die BU zahlt wiederum nur bis zum Vertragsende (paar Sonderbedingungen ala LV1871 etc. außen vor).

 

Kurzum:

 

Du denkst aktuell, ich kann mit 1500 Euro auf die Hand meinen Lebensunterhalt finanzieren. Mag ja so sein, als Momentaufnahme, ohne finanzielle Verpflichtungen, ohne Familie etc. pp. ...

 

Aber was ist nach Ende der Leistungsdauer der BU, wenn keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche erworben wurden?

 

---

 

Du gehst 3 systemische Wetten ein ...

 

1) Ich werde nicht BU.

2) Wenn ich BU werde, dann maximal 1,2,3 Jahre.

3) Wenn ich etwas mehr als 1,2,3 Jahre BU werde, dann tritt die BU so spät ein, dass ich bis dahin genügend Rentenansprüche angehäuft habe, um nach dem Vertragsende der BU kein Sozialfall zu sein.

 

Weiterhin wettest du gegen deine Lebensentwicklung ... sinngem. es bleibt immer so, dass ich mit bspw. 1500 Euro mtl. nach aktueller Kaufkraft auskomme (nix finanzielle Verpflichtungen, nix Kinder, nix Familie). Diese Wette führst du als Kombiwette, indem du unterstellst, es wäre jetzt schwierig eine BU so zu bekommen, aber wenn mein Leben sich ändert, dann sei es problemlos möglich eine weitere BU drauf zu packen.

 

---

 

Kann man machen, jeder wie er mag. Aber verstanden sollte man haben, welche Wetten man da eingeht.

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bondholder

Aber was ist nach Ende der Leistungsdauer der BU, wenn keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche erworben wurden?

Da sehe ich zwei grundlegend unterschiedliche Varianten:

a) Grundsicherung

b) Erbschaft (Immobilie am Starnberger See, siebenstelliges Depot o.ä.)

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polydeikes

Klar, wenn man Grundsicherung als Ziel anstrebt oder die Kombiwette um einen weiteren Faktor erweitern möchte ...

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Stajni

Okay, dann hatte ich dich doch verstanden.

 

Mir ist auch bewusst, dass ich damit sicherlich nicht gerade überversichert bin, aber:

 

Selbst wenn der Worst Case eintritt und ich morgen berufsunfähig warden würde: dann würde ich ja die BU-Rente + Erwerbsminderungsrente bekommen. Zudem eine jährliche Steigerung aus Leistungsdynamik und Überschüssen der Versicherung (falls es diese weiterhin gibt).

 

Klar müsste ich dann sparsam leben und schauen, wie ich das ab der Altersrente machen würde, aber ganz ehrlich: es gibt auch genug Menschen, die im Monat nicht mal diese 1.500€ zur Verfügung haben und damit gut hinkommen.

 

Auf jeden Fall aber schon mal vielen Dank für eure Hilfestellungen!

 

 

 

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