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spell

BU mit Zusatzrente --> abschließen oder nicht?

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spell

Mit einer Freundin hatte ich eben einen Termin bei der DVAG (jaja, ich weiß ...)

 

Sie: 28; Beamtin auf Widerruf, 15k Brutto, noch keine Vorsorge

 

 

Wir wollen eine BU bzw DU abschließen. Folgendes wurde angeboten:

 

am17ilg1.jpg

 

Leider haben wir beide 0 Ahnung von sowas. Die Beiträge werden sich ja dann noch erhöhen, sobald sie verbeamtet ist. Aber grundsätzlich finde ich eine BU bei der ich im Alter auch noch was von habe nicht verkehrt.

 

Aufgrund dieses Forums bin ich sehr skeptisch geworden und frage daher besser mal nach, bevor ich/ wir etwas abschließen.

 

 

ich hatte als Leitfaden diese Fragen gestellt:

 

clipboard-hp4928omsg7.jpg

 

 

 

Konnten meiner Meinung nach alle zufriedenstellend beantwortet werden.

 

 

Ich wäre den Experten hier im Forum sehr verbunden, wenn sie das kurz überfliegen und ihre Meinung abgeben.

 

 

Und falls es "bessere Produkte" gibt wäre ich über die konkreten Unterschiede dankbar. Also z.B bei Produkt XY zahlt man nur 30 Euro und bekommt dafür Leistung XY mehr. (so in der Richtung)

 

 

Bei solchen Sachen kann man ja leider doch sehr schnell etwas verkehrt machen. Falls noch etwas unklar ist, oder ich dem "Berater" ;) noch irgendwelchen kritischen Fragen stellen soll, lasst mich dies wissen.

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Dem Berater solltest du besser garkeine Fragen mehr stellen. Das Problem bei einer BU, respektive bei Beamten DU ist, dass man sowas nicht an einem Nachmittag mit einem Vertreter bespricht und abschließt.

Ihr solltet beide einen versierten, unabhängigen, Vermittler (i. d. R. Makler oder Versicherungsberater; in der Realität eher ersteres. Zweiterer kommt ggf.bei Leistungsstreitigkeiten zum Zug)

Ein Makler kann dann auch bei mehreren Gesellschaften eine s. g. Voranfrage stellen und ausloten ob Person X mit Vorerkrankungen Y versicherbar wäre.

 

 

Einige Ansatzpunkte zum weiteren Vorgehen, wenn noch nicht geschehen - kannst du sowohl auf deine Freundin als auch auf dich beziehen, falls bei dir noch keine BU vorhanden:

 

 

Wie ist der Gesundheitsstatus? Ist jeweils die Gesundheitshistorie aufgearbeitet worden, so dass die Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden kann?

Wie stellt sich eure Einkommenssituation dar? Wieviel verdient ihr jeweils brutto/netto?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie verbeamtet wird?

Welche Laufbahn (früher: mittlerer, gehobener, höherer Dienst) gehört bzw. wird Sie angehören?

 

 

Welchen monatlichen Beitrag kann/will Sie denn für eine BU/DU aufwenden?

Scheitert alleine schon daran, dass jeder Versicherer je nach Gesundheitsprüfung oder relevanten Hobbies einen Risikozuschlag verlangen kann bzw. Leistungsausschlüsse erteilt.

 

 

Zu deiner abschließenden Frage:

 

 

Bessere Produkte? Ja. Pauschallösung? Nein.

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moonraker

Ihr wolltet eine BU und habt eine "Altersversorgung" (inkl. Pflegerente und Todesfallschutz) empfohlen bekommen, die "nebenbei" noch 800€ (!) BU-Rente beinhaltet?

Das ist m.M.n. schonmal komplett daneben...

Und die Meinung des Forums zur DVAG hast Du ja auch schon mitbekommen.

 

Wie Xeronas schon geschrieben hat, such Dir einen unabhängigen (!) Makler und nimm Abstand von der DVAG.

Du solltest auch den ausführlichen Faden hier lesen Berufsunfahigkeitsversicherung - Tipps und Tricks

Auch wenn Dich ein Makler beraten sollte, musst auch Du die wichtigsten Punkte verstehen und Fallstricke kennen. Nur so kannst Du auch sinnvoll individuell entscheiden, was Du willst oder nicht.

 

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polydeikes

... musst auch Du die wichtigsten Punkte verstehen und Fallstricke kennen. Nur so kannst Du auch sinnvoll individuell entscheiden, was Du willst oder nicht.

 

Schön, dass mal einer die Intention des Tippsthreads richtig versteht. Hab schon das Gefühl, wir hätten hauptsächlich vermittelt, man müsse immer erstmal Krankenkassenakten besorgen.

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spell

Das Problem ist, dass für Leute die sich damit nicht beschäftigen und sich auch nicht beschäftigen wollen (jedenfalls nicht in dem Maße wie gefordert) das alles nur böhmische dörfer sind und auch bleiben.

 

 

Ich bin da auch eher der Typ der am liebsten irgedwelche Testergebnisse der Stiftung Warentest und co. ließt und eben dann zu dem geht der am besten getestet wurde.

 

Leider liest man natürlich auch immer mal wieder sowas: http://www.helberg.i...berufsunfaehig/

Welche Tests könnt ihr da aktuell empfehlen?

 

Wieso kann man das nicht auf die wesentlichen Dinge runterbrechen, wieso immer alles so kompliziert ...

 

Ich bin gesund bezahle im Monat Betrag X für BU mit Zusatzrente

dafür bekomme ich im Fall einer BU Betrag Y und ab 67 bekomme ich Betrag Z als Zusatzrente.

 

Fertig aus die Maus.

 

Ihr wolltet eine BU und habt eine "Altersversorgung" (inkl. Pflegerente und Todesfallschutz) empfohlen bekommen, die "nebenbei" noch 800€ (!) BU-Rente beinhaltet?

 

Das war auch so gewünscht. Und wenn noch irgendein "Todesfallschutz" mit dabei ist, meinetwegen.

 

Konkret von dem oben erwähnten Produkt der AM ist abzuraten weil: ?

 

Mein Ziel ist es, mit einem besseren Produkt zu dem "Berater" zu gehen und ihn damit zu konfrontieren. Oder eben mit irgendwelchen Haken (was ist mir dem Kleingedruckten?)

 

Wo finde ich einen unabhängigen Berater und was kostet mich diese angebliche Unabhängigkeit?

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Was erwartest du, wenn du dem DVAG Fuzzi mit dem besserenProdukt konfrontierst?

Das ist ihm sowas von egal, da er nur Aachen Münchener vermitteln darf. Letztendlich wird er mit irgendwelchen Pseudoargumenten sein Angebot schönreden.

 

Du willst eine Pflegerente, die aber letztendlich max. (Heißt im besten Fall) 220€ betragen wird. Die Versorgungslücke im Pflegefall ist im Normalfall weitaus größer. Zumal in/ab welcher Pflegestufe wird denn geleistet?

 

Als Beamter ist die Leistung des Dienstherren bei Dienstunfähigkeit ersteinmal abgespeckt, respektive nicht vorhanden.Diese Ansprüche muss sie sich erst verdienen/erarbeiten. Wird sie vorher DU, wird sie in der GRV nachversichert und außer einer mickrigen EU-Rente bekommt sie nichts vom Staat.

 

Zudem gibt s keinen Test bzw. Testergebnisse, die pauschal auf Jeden zutreffen.Schon garnicht im Bereich Leben/BU...

Ihr habt den Schuss doch echt nicht gehört....

 

 

Eine Beratung bzw. Betreuung von einem Makler kostet dich garnichts.

Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Interesse und Auftrag des Kunden zu handeln. Der Vertreter von DVAG und Co. vertritt ausschließlich die Imteressen seines Arbeitgebers, daher ja auch die Bezeichnung Versicherungsvertreter.

 

Die Courtage zählt der Versicherer dafür, das der Makler den Vertrag vermittelt. Anders als die Ausschließlichkeit und Strukki Buden haftet der Makler auch vollumfänglich für seine Beratung und kann das Haftungsrisiko nicht einfach so auf den Versicherer abschieben, wie es bei normalen Vertretern oft der Fall ist...

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spell

dann werde ich mir jetzt die Meinung von einem Makler anhören. Und danach die Meinung von einem anderen um wiederum den einen mit dem anderen Vergleichen zu können. ...

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Cauchykriterium

Du scheinst enttäuscht zu sein, dass Deine eingangs mal erwähnten einfachen Fragen a la

  • nach was könnte man noch fragen?
  • gibt's Produkte, die mehr leisten und/oder billiger sind?

nicht ganz so einfach zu beantworten sind? Was hast Du Dir von Deinem Threadstart erhofft?

 

 

 

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spell

gehofft habe ich, dass es vllt mal eine Hand voll empfehlenswerten Produkten gibt, die sich etabliert haben und wo viele Erfahrungen mit gemacht haben. Oder Eben irgendwelche Vergleichsportale wie zB https://www.maklerin...d=78462712315&

 

wo ich den Tarif angebe uns sage "vergleichen" und er sagt mir alle Haken und das was nicht so gut ist. Dann könnte ich abwägen, ob mir dies wichtig ist. Oder eben wenigstens konkret mal einen Haken des genannten Produktes ansprechen. Zu Beispiel das Sich die Berufsunfähigkeitsgrenze 2021 halbiert und ich dann das doppelte zahlen muss etc...

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Ich kann durchaus verstehen, dass man es am Liebsten so einfach wie möglich hätte, z. B. mit Vergleichsrechnern und Co.Schließlich hat nicht jeder Zeit und Muße sich in die Thematik einzuarbeiten.

 

Aber vor allem bzw. genau dann ist man für Verteter das perfekte Opfer. Weil man dann einfach nicht abschätzen kann, ob das denn Sinn ergibt, was derjenige mir da anbietet.

Natürlich hört es sich toll an, wenn man bei einer BU unter 50€ zahlen muss, am Laufzeitende noch eine Rente bekommt und da sogar noch was von einer Pflegeoptiom und Todesfallleistung steht.

 

Aaabeer:

 

 

Eine BU-Rente von 720€ (der 10% Kundenbonus ist nur für 2016 garantiert) mag bei einem grob geschätzten Nettoeinkommen von derzeit 830€ Eventuell noch in Ordnung sein.

 

Nur, was bringt eine mickrige Rente von 39€/Monat? Wäre es nicht sinnvoller eine separate Altersvorsorge zu betreiben, die nichts mit einem BU-Vertrag zu tun hat?

 

Die Pflegeoption klingt toll, aber 220€? Spart euch das Geld für diese Zusatzpption und schließt lieber ein ausreichendes Pflegetagegeld bzw.eine Pflegerente ab, so ihr das Pflegerisiko wirklich absichern möchtet.Dort ist dann auch geregelt ab welcher Pflegestufe wieviel geleistet wird und ihr könnt die Leistung an die individuelle Versorgungslücke anpassen.

 

Und eine Todesfallabsixherung bekommt man mit Hilfe einer Risiko-LV besser hin, zumal man hier auch Summen vereinbaren kann, welche Hinterbliebene (Frau/Mann + ggf. Kinder) in einer sinnvollen Höhe absichern.

5000 € reichen Vllt. Für eine Beerdigung, nur was wenn ausgerechnet der Hauptverdiener verstirbt und dann noch Darlehen abzuzahlen sind, die Kinder studieren möchten usw.

 

 

 

 

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Matthew Pryor

Mit Verlaub, die Zeit muss man sich dann einfach nehmen. Wir haben schließlich auch im Rahmen unserer Freizeit eine Fülle an sehr detaillierten Informationen zusammengetragen. Moonraker hat ja eine mögliche Fundstelle benannt. Wer nun nicht bereit ist, einen Teil seiner Zeit in eine der wichtigsten Absicherungen zu investieren, unterschreibt eben den erstbesten Vertrag oder setzt das Kriterium Preis um, so wie es Finanztest empfiehlt. Das x nicht immer x ist, durften wir ja erst gestern wieder beim Thema private Haftpflicht erfahren.

Sollte aber der TO meinen, ein bisschen Zeit erübrigen zu können, wird er auch schnell feststellen, dass die genannten Kriterien (die bestenfalls an der Oberfläche kratzen) nicht zwingend "zufriedenstellend" erfüllt werden. Greifen wir uns mehr oder weniger wahllos das Beispiel "Ausscheiden aus dem Berufsleben" heraus. Wenn man die Frage richtig formuliert, kann auch die AM diese Frage uneingeschränkt mit "ja" beantworten. Aber nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten offenbart sich, dass das nur für die ersten 3 Jahre der Fall ist, während andere Versicherer diesen Zeitraum auf die restliche Versicherungsdauer ausdehnen, mithin also über Jahrzehnte. Wenn dieser eingeschränkte Schutz für den TO zufriedenstellend ist: Alles gut. Ich hege aber leise Zweifel, dass ihm das bewusst ist.

Und natürlich kann auch eine Dynamik bei der AM vereinbart werden. Allerdings entfällt bei der AM das Recht des VN auf Erhöhungen nach zweimaliger wiederholter Ablehnung. Habe ich mir darüber vor Vertragsabschluss keine Gedanken gemacht, kann das ärgerlich werden...

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polydeikes

Ich habe grds. immer geglaubt, dass es möglich sei, BU Inhalte innerhalb sehr kurzer Zeit zugleich umfassend, als auch verständlich zu vermitteln. Leider konnte ich das nie, bzw. war nie dazu in der Lage. Selbst die springenden Stellen eines einzelnen Bedingungswerkes ausführlich zu erläutern und Querverweise zu ziehen (was ergibt sich daraus, wer formuliert wieso besser usw. usf.), dauert ohne Rückfragen 35-45 Minuten (je nach Bedingungswerk).

 

Ende letzten Jahres habe ich allerdings eine interessante Erfahrung gemacht. So habe ich mich erstmals mit einem Juristen (nicht Anwalt) aus Kundensicht über eine BU unterhalten, ganz allgemein während einer Zigarettenlänge auf einem Balkon. Und tatsächlich, man kann binnen einer Zigarettenlänge die Inhalte einer BU umfassend ohne Blick in die Bedingungen vermitteln. Es bedarf nur der richtigen Denkweise und Grundverständnisses beim Zuhörer.

 

Das Leistungsversprechen einer BU ergibt sich ja aus einem einzigen Satz, gem. Musterdefinition §172 VVG oder eben davon abweichend:

 

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

 

Diese Musterdefinition / Mustersatz muss nun für die praktische Erläuterung nur auf praktisch übliche Formulierungen umgebaut werden. Dazu ersetzt man voraussichtlich "auf Dauer" durch voraussichtlich 6 Monate und schiebt ein "... , die ärztlich nachzuweisen sind, ... ") hinter den versicherten Ereignissen ein.

 

Dieser Satz ist dann der ganze Leistungsinhalt einer BU. Alles was davor oder danach im Bedingungswerk steht, konkretisiert (beschränkt oder erweitert) nur diesen einen Satz. Das Problem besteht einfach darin, dass im Zuge der Konkretisierung in der Regel überwiegend unbestimmte Begriffe verwendet werden, die dem Versicherer einen imensen Interpretationsspielraum im Zuge eines Leistungsantrags übrig lassen.

 

Dieses Grundproblem löst auch jedwedes superdupimegapremiumoberklasse-Bedingungswerk nicht gänzlich auf.

 

So kann man bspw. das "... , die ärztlich nachzuweisen sind, ... " auch durch "... immer und immer, und immer und immer und immer und immer und immer und immer wieder ärztlich nachzuweisen ..." ersetzen. Der springende Punkt ist also, wo regelt der Versicherer nun, wie genau der ärztliche Nachweis auszusehen hat? Die ernüchternde Antwort: Gar nicht, in keinem Bedingungswerk, nie.

 

Tatsächlich regelt der Versicherer aber wenigstens zwei Dinge.

 

1) Welche Dinge (Heilbehandlungen? Maßnahmen? Empfehlungen?) ich zunächst über mich ergehen zu lassen habe, bevor der Versicherer meinen Gesundheitsstatus anerkennt. Diese Punkte finde ich in der Arztanordnungsklausel. Je missverständlicher und je ausgeweiteter formuliert, um so bescheidener das Leistungsversprechen.

2) Ich finde diese Dinge auch in der Nachprüfung, bspw. im Zuge von Mitteilungspflichten nach Eintritt des Leistungsfalls. Sinngem.: Welche Mitteilungen habe ich dem Versicherer von mir aus zu machen, damit er möglichst schnell keine BU Rente mehr zahlen muss.

 

Üblicherweise gibt es noch eine Negativregelung, was nicht als Nachweis anerkannt wird. Muss ich mich bspw. in Deutschland untersuchen lassen oder reichen Unterlagen in deutscher Sprache ... usw. usf. ... hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Leistungswahrscheinlichkeit.

 

---

 

Anhand solcher Beispiele kann man ... und das war auch für mich neu ... eine BU tatsächlich binnen einer Zigarettenlänge umfassend erklären. Es bedingt aber imenses Vorwissen beim Zuhörer. Bspw. darf man dann dem Zuhörer nicht mehr extra erklären müssen, dass eine psychische Erkrankung in der Praxis meist eine Körperverletzung und keine Krankheit ist, solches Grundwissen ist vorauszusetzen, für einen Juristen mit Strafgesetzbuch im Hinterkopf offensichtlich kein Problem, zumindest in dem einen Falle nicht.

 

---

 

icc: Mit den als "Leitfaden"" bezeichneten Fragen kann kein vernünftiges Ergebnis zu Stande kommen, das eingestellte Bild ist ein Werbeblatt mit eingeschränkter Nutzbarkeit während eines Toilettenbesuchs, die AM hat keine DU-Klausel, es fehlt an den elementaren Grundlagen lange vor dem Blick ins Bedingungswerk und in eine BU sollte stets mind. die gleiche Zeit investiert werden, wie in einen Autokauf.

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spell

Vielen Dank für diese umfangreichen Antworten. Ich hab schon ein schlechtes Gewissen weil so Fragen wie von mir ja gewiss mehrmals Wöchentlich kommen und ihr euch trotzdem so viel Zeit nehmt (oder habt ihr da etwa schon Vorlagen für? laugh.gif)

 

 

Ich habe eben nochmal konkret die Vertragsunterlagen nach dem Wort "Dienstunfähig" durchsucht, ohne Treffer.

 

 

Ich häng mal die von der AM beantwortete Checkliste der Stiftung Warentest an

 

Die Frage nach Dienstunfähigkeitsklausel wurde da zwar mit Ja beantwortet, bei Beamtenanwärter (darunter) jedoch mit NEIN. Und genau darum geht es ja eigentlich aktuell. dry.gif

 

 

 

Edit: Mir wurde gesagt, dass die DU unter dem Begriff BU mit drin ist. Wird nicht separat erwähnt. Und Beamtenanwärter schließt das mit ein. Das bei der Checkliste gilt für Soldaten oder so.

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spell

nur damit ich das richtig verstehe

 

http://www.wertpapie...attach_id=94690

 

 

du hast diese schon so beantwortet, wie es lt. Vertrag mit der AMV korrekt wäre?!

 

 

Und es geht jetzt darum zu schauen ob sie die nicht ausgefüllte checkliste genauso wieder beantwortet wird?

 

 

Falls ja, was sind denn die markantesten Negativpunkte?

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polydeikes

Îch gebs auf.

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spell
rolleyes.gif

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Er hat es eben noch nicht beantwortet, wo wäre dann der Sinn dabei?

 

Ich glaube wenn du die selbst kein wenig Mühe gibt's dir Wissen anzueignen und es nicht einmal versuchst und zudem auch keinen Makler zu Rate ziehen magst, bist du bei der DVAG Vllt doch ganz gut aufgehoben.

 

Ich meine Hey, die Treffen sich einmal im Jahr in einer große Arena mit Helene Fischer oder Jürgen Klopp zur Selbstbeweihräucherung! Nennt sich dann wohl Vermögensberatertag oder sowas..Erklärt dann immerhin die hohen Prämien die der Kunde zahlen muss.

 

 

Aber im Ernst: Viele versuchen es dir schon laienhaft zu erklären - wo ist der Haken ab wo du nicht mehr mitkommst?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Moin, @spell

 

versuche auch gerade zu verstehen, wo eigentlich das Problem liegt....

 

3-4 Leute haben Dir bis jetzt übereinstimmend erklärt:

- a) das Kombi-Produkt (Pflege, LV, BU, Altersvorsorge) ist in dieser Konstellation für die Füss, weder Fisch noch Fleisch, dazu noch unflexibel und sauteuer

- b) die BU Bedingungen der AAM sind für den "Normalo" schon allenfalls maximal Mittelklasse

- c) die BU Bedingungen der AAM sind für den Beamten so ziemlich das grottenschlechteste was er/sie kaufen kann, von DU Absicherung keine Spur!

- d) die Antwort der AAM auf dem Fragebogen taugt allenfalls zum Kamin anzünden: Keine juristische Relevanz, inhaltlich definitiv an mehreren Punkten falsch - eigentlich schon eine Frechheit

((brauchst dazu eigentlich nur den allerletzten Satz ganz unten auf dem Machwerk zu lesen...))

 

Was muss man eigentlich noch alles tun, damit der berühmte Groschen fällt und Du den DVAG Clown endlich vom Hof jagst?

 

Jedes weitere Beschäftigen für Dich mit dem angebotenen Unsinn ist Zeitverschwendung - und absolut unergiebig - steck lieber die gleiche Energie da rein, Dich mit den Themen BU Absicherung etc. grundlegend auseinander zu setzen,

Dich beraten/informieren zu lassen (oder das selber zu tun) - das bringt tausendmal mehr als jetzt mit aller Gewalt zu versuchen, den Käse zu verstehen und evtl. Schwachpunkte zu finden - die gibt es reichlich, aber um das zu erklären,

muss man halt immer ein paar Infos vorschicken - die Dir jetzt einfach (noch) fehlen.

 

Grübelnde, kopfschüttelnde Grüße

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spell
Er hat es eben noch nicht beantwortet, wo wäre dann der Sinn dabei?

Die Datei "beispiel-amv.pdf" hat doch offensichtlich schon jemand ausgefüllt?! Ich habe es so verstanden, dass das die fehlenden Punkte waren, die bei der Stiftung Warentest gefehlt haben und die Schwächen/Nachteile der AMV BU aufzeigen sollen blink.gif

 

 

 

 

Ich habe die angesprochenen Punkte schon verstanden und werde auch Makler zu Rate ziehen. Gleichzeitig will ich dem "Berater" aber auch erläutern was mir an seinem angebotenen Produkt nicht gepasst hat und das ein anderes Produkt aufgrund der Punkte XYZ besser ist.

 

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odensee

Gleichzeitig will ich dem "Berater" aber auch erläutern was mir an seinem angebotenen Produkt nicht gepasst hat und das ein anderes Produkt aufgrund der Punkte XYZ besser ist.

 

Das geht dem am .... vorbei. Und wenn er gut ist, wird es es schaffen, dich wieder umzudrehen.

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Du bist dem DVAG Berater auch keinerlei Rechtfertigung schuldig. Selbst dann nicht, wenn es sich um einen alten Schulfreund/Nachbarn handelt.

 

Wo kommen wir denn da hin, wenn sich jeder Kunde, der sich nach einem unverbindlichem Angebot - aus welchen Gründen auch immer - anders entscheidet, rechtfertigen müsste? blink.gif

 

Das gehört einfach zum Geschäft dazu. Manchmal bereitet man ein Beratungsgespräch stundenlang vor und der Kunde geht dann doch zur Konkurrenz bzw. möchte die Angelegenheit vertagen. Völlig normal...

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spell

ja, ist dann eher eine persönliche Sache ;)

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Matthew Pryor

Die Datei "beispiel-amv.pdf" hat doch offensichtlich schon jemand ausgefüllt?! Ich habe es so verstanden, dass das die fehlenden Punkte waren, die bei der Stiftung Warentest gefehlt haben und die Schwächen/Nachteile der AMV BU aufzeigen sollen blink.gif

Offensichtlich. Es sind schlicht und ergreifend 2 verschiedene Checklisten. Die der AM, die das Produkt in einem möglichst guten Licht erscheinen lassen soll (was zu einem guten Teil der indiskutablen "Arbeit" der Stiftung geschuldet ist), sowie die speziell und mit einigem Aufwand erstellte für das WPF. Daraus gehen dann eben auch Schwächen hervor, die aus der Checkliste der Stiftung so nicht ersichtlich werden.

 

 

Ich habe die angesprochenen Punkte schon verstanden und werde auch Makler zu Rate ziehen. Gleichzeitig will ich dem "Berater" aber auch erläutern was mir an seinem angebotenen Produkt nicht gepasst hat und das ein anderes Produkt aufgrund der Punkte XYZ besser ist.

Du möchtest also Zeit investieren, dem Vermittler zu erklären, warum du sein Produkt nicht haben möchtest. Nun denn. Ich halte es für sinnvoller, diese Zeit darauf zu verwenden, einen für dich passenden Vertrag zu finden, den du auch verstehst. Aber Jedem das Seine. Daher halte ich es ansonsten auch mit Beitrag # 16.

 

 

 

 

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spell

Termin mit Makler wurde vereinbart

 

der Rest ...

ja, ist dann eher eine persönliche Sache ;)

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