SlapShot Februar 27, 2016 Hallo, ich habe zum 1.1.16 eine vermietete Wohnung gekauft. In welchese Steuerjahr müssen die Werbungskosten die mit dem Wohnungkauf verbunden waren, also vor allem Finanzierungskosten. Kommen diese noch in 2015? Die Abschreibung (und daher mit der Anschaffung verbundenen Kosten) kommen ja erst in 2016. Kann mir jemand helfen? VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Februar 27, 2016 Hallo, ich habe zum 1.1.16 eine vermietete Wohnung gekauft. In welchese Steuerjahr müssen die Werbungskosten die mit dem Wohnungkauf verbunden waren, also vor allem Finanzierungskosten. Kommen diese noch in 2015? Die Abschreibung (und daher mit der Anschaffung verbundenen Kosten) kommen ja erst in 2016. Kann mir jemand helfen? VG Was sagt denn Dein Steuerberater? Steuerberatung ist übrigens zulassungspflichtig, darf also nicht einfach so von jedermann ausgeübt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoiker Februar 27, 2016 Hallo, ich habe zum 1.1.16 eine vermietete Wohnung gekauft. In welchese Steuerjahr müssen die Werbungskosten die mit dem Wohnungkauf verbunden waren, also vor allem Finanzierungskosten. Kommen diese noch in 2015? Die Abschreibung (und daher mit der Anschaffung verbundenen Kosten) kommen ja erst in 2016. Kann mir jemand helfen? VG Bin kein Steuerberater und kann diesen auch nicht ersetzen. Persönliche Erfahrung: - Kaufnebenkosten, insofern absetzbar, in das Steuerjahr des Kaufs/Eigentumserwerbs - Finanzierungskosten (Zinsen) so wie vom finanzierenden Institut ausgewiesen im jeweiligen Jahr der Entstehung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
multivitamin Februar 27, 2016 · bearbeitet März 22, 2016 von multivitamin Der Inhalt dieses Posts wurde vom Autor entfernt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Manticore Februar 27, 2016 Die Abschreibung läuft nach Übergang von Nutzen und Lasten (steht meist im Kaufvertrag), war dieser bereits in 2015 ist die Afa (ggf Anteilig nach Monaten) bereits in 2015 geltend zu machen. Dazu zählen u.a. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuch, Maklerkosten Die Nebenkosten zur Geldbeschaffung, also z.B. Kosten zur Eintragung der Grundschuld (weil Bank das für den Kredit will) gehören in das Jahr, in dem Sie angefallen sind. (ggf. also in 2015). Die Schuldzinsen gehören ebenfalls jeweils in das jahr, in dem sie gezahlt wurden. Sollte der Übergang der Nutzen und Lasten also schon in 2015 gewesen sein, die Vermietung aber erst ab dem 1.1.16 begonnen haben, so hast du einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung in deiner Steuererklärung 2015. (da keine Einnahmen und dafür aber AfA bzw. Schuldzinsen). Das Finanzamt macht den Bescheid dann meist vorläufig um Ihne ggf. im nächsten jahr ändern zu können, wenn dann keine Mieteinnahmen kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Februar 28, 2016 Die Abschreibung läuft nach Übergang von Nutzen und Lasten (steht meist im Kaufvertrag), war dieser bereits in 2015 ist die Afa (ggf Anteilig nach Monaten) bereits in 2015 geltend zu machen. Dazu zählen u.a. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuch, Maklerkosten Die Nebenkosten zur Geldbeschaffung, also z.B. Kosten zur Eintragung der Grundschuld (weil Bank das für den Kredit will) gehören in das Jahr, in dem Sie angefallen sind. (ggf. also in 2015). Die Schuldzinsen gehören ebenfalls jeweils in das jahr, in dem sie gezahlt wurden. Sollte der Übergang der Nutzen und Lasten also schon in 2015 gewesen sein, die Vermietung aber erst ab dem 1.1.16 begonnen haben, so hast du einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung in deiner Steuererklärung 2015. (da keine Einnahmen und dafür aber AfA bzw. Schuldzinsen). Das Finanzamt macht den Bescheid dann meist vorläufig um Ihne ggf. im nächsten jahr ändern zu können, wenn dann keine Mieteinnahmen kommen. Super, vielen Dank für deinen Kommentar. So habe ich es auch vermutet, war mir aber nicht ganz sicher. Übergang war zum 01.01, daher noch keine Abschreibung in 2015. Die Geldbeschaffungskosten fielen jedoch schon im letzten Jahr an. @Cauchykriterium: Ich Frage hier, da ich die Steuererklärung selbst mache. Ich glaube nicht, dass eine solche Frage schon unter die Steuerberatung im engeren Sinne fällt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag