Gast250626 Februar 26, 2016 · bearbeitet Februar 26, 2016 von kappa Hi Liebe Wertpapier-Forums Kollegen, ich wende mich an euch, weil mir die Allianz selbst nicht weiterhelfen kann oder will. Es geht um folgendes: Ich habe 11/2002 einen RiesterRente Klassik Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wurde vor ca. 6 Jahren auf den Maximalbeitrag von 2100 EUR (inkl. Staatlichen Zulagen) erhöht. Ich habe mir vor ca. 3 Jahren mal die Mühe gemacht alle Erträge, Kosten und die echte Rendite des Vertrages anhand der "spärlichen" Jährlichen Informationen der Versicherung zusammenzustellen. Aufgefallen ist mir dabei, dass die Allianz mir jedes Jahr ca. 6% +/- 0,3% Verwaltungskosten und ca. 5,2% Vertriebs- und Abschlussgebühren vom eingezahlten Betrag ausweist. Die Kosten werden mir seit Vertragsbeginn berechnet. Mir geht es um folgendes: Ich habe alle meine Vertragsunterlagen, AGBs etc. durchgelesen, kann jedoch keinen Hinweis finden, in welcher Höhe bei meinem Vertrag irgendwelche Kosten anfallen ? Es sind weder Verwaltungsgebühren noch Vertriebskosten genannt. Das ein solcher Riestervertrag nicht "kostenlos" ist, weiß ich. Meine Fragen an euch: Mit welcher Vertragsgrundlage werden hier Verwaltungsgebühren geltend gemacht, wenn keine Verwaltungsgebühren bei Vertragsabschluss ausgewiesen wurden ? Mit welcher Vertragsgrundlage werden hier nach über 14 Jahren immer noch Vertriebs und Abschlussgebühren berechnet ? Mein Versicherungsvertreter konnte mir keine Antwort darauf geben. Die Fachabteilung der Allianz antwortet mit Textbausteinen und ein Hotlinemitarbeiter der Allianz erklärt mir, dass bei Vertragsbeginn (im Jahr 2012) Versicherungen gesetzlich nicht daran gebunden waren, in den Riesterverträgen irgendwelche Kosten auszuweisen. Gerade die Vertriebskosten stören mich nach 12 Jahren, da diese arg auf die Rendite drücken. Hat die Versicherung somit einen Blanko-Scheck von mir bekommen was die Kosten angeht, oder gab es damals ggf. gesetzliche Grenzen die in keinen AGBs ausgewiesen werden. Gerade die Varianz der Kosten (siehe +/-) machen mich etwas stutzig. Beispiel 2013: Einzahlung 2100 EUR Vertriebskosten 5,2% Verwaltungskosten 6,6% Beispiel 2014: Einzahlung 2100 EUR Vertriebskosten 5,2% Verwaltungskosten 6,0% Beispiel 2015: Einzahlung 2100 EUR Vertriebskosten 5,2% Verwaltungskosten 6,3% Danke euch vorab kappa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 26, 2016 Hast du mal die Buchrendite deiner Einzahlungen nach Abzug der Kosten ausgerechnet? Mal auf den aktuell in der letzten Standmitteilung ausgewiesenen garantierten Rückkaufswert schauen. Hintergrund meiner Frage: 2002 gab es noch einen Rechnungszins von https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstrechnungszins 3,25 %. So einen Vertrag bekommst du heute in der Niedrigzinsphase nicht mehr. Wenn du nach Kosten dank des hohen Rechnungszinses trotzdem noch eine höhere Renditeaussicht hast als mit einem neuen Vertrag mit heute 1,25 % Rechnungszins und niedrigeren Kosten würde ich die Situation gut durchrechnen, bevor du Veränderungen am Vertrag vornimmst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast250626 Februar 26, 2016 Am 26.2.2016 um 15:54 von tyr: Hast du mal die Buchrendite deiner Einzahlungen nach Abzug der Kosten ausgerechnet? Mal auf den aktuell in der letzten Standmitteilung ausgewiesenen garantierten Rückkaufswert schauen. Hintergrund meiner Frage: 2002 gab es noch einen Rechnungszins von https://de.wikipedia...strechnungszins 3,25 %. So einen Vertrag bekommst du heute in der Niedrigzinsphase nicht mehr. Wenn du nach Kosten dank des hohen Rechnungszinses trotzdem noch eine höhere Renditeaussicht hast als mit einem neuen Vertrag mit heute 1,25 % Rechnungszins und niedrigeren Kosten würde ich die Situation gut durchrechnen, bevor du Veränderungen am Vertrag vornimmst. Hi ! Ja, ich habe mir die Rendite genau ausgerechnet. Der jährliche Ertrag ergibt bei diesem Vertrag die gesetzliche gerantierte 3,25%. Nach Abzug der Verwaltungs und Vertriebskoten ist die Rendite bei 2013: 2,0%, 2014: 2,1%, 2015: 2,2% Ich weiss das dieser Vertrag an sich ganz gut ist, weil die heutigen Verträge diesen Renditen nicht mehr bringen. Ich werde deshalb auch keine Änderung am Vertrag vornehmen. Mich treibt lediglich die Frage, warum werden Kosten in Rechnung gestellt die bei Vertragsabschluss schriftlich nicht im Vertrag stehen ? Damals bei Vertragsabschluss war mir das egal, heute will ich es nur verstehen :-) kappa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 26, 2016 So wie ich es lese kam die Pflicht zum Produktinformationsblatt erst mit der Neufassung des VVG in 2008: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__7.html Diese Verordnung scheint es mir zu sein: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg-infov/__4.html Du kannst ja im VVG der vor 2008 gültigen Fassung suchen, was damals Vorschrift war. Ich gehe mal davon aus, dass die Allianz sich an die damals gültigen Gesetze gehalten hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast250626 Februar 28, 2016 Hi ! Danke dir. Leider ist die Gegenüberstellung der neuen VVG nicht wirklich nützlich, da wie schon bekannt die Transparenz zu allen Kosten (sprich Abschluss und Vertriebsgebühren) ab 2008 in einem Informationsblatt dargestellt werden mussten.Mein Vertrag läuft ja schon deutlich länger. Die alte Version des VVGs sieht leider in diesen punkten NICHTs vor. Muss ich es jetzt einfach so hinnehmen dass damals einfach nicht konkret zum Thema Vertriebskosten und Verwaltungsgebühren laut Gesetzt informiert werden musste und die Versicherung kann ihre Gebühren selbst festsetzen ? In welcher Höhe auch immer. Ich möchte halt wissen in welcher Höhe diverse Kosten vereinbart wurden, die aus dem Vertrag nicht beziffert werden. Auch wenn ich schwer davon ausgehen das alles rechtmäßig ist, würde ich gern das "warum" wissen. kappa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast250626 April 6, 2016 Hi ! Leider bin ich bis dato nicht schlauer aus meinem Vertrag geworden. Meine Fragen an diejenigen die einen Riester-Vertrag vor Inkrafttreten des VVG 2008 unterschrieben haben: Stehen in euren Vertragsunterlagen irgendwelche Summen oder Prozentzahlen zu den jährlichen Vertriebs- und Verwaltungskosten drin, oder sind die wie bei mir eine Wundertüte ? kappa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium April 7, 2016 Am 6.4.2016 um 19:39 von kappa: Hi ! Leider bin ich bis dato nicht schlauer aus meinem Vertrag geworden. Meine Fragen an diejenigen die einen Riester-Vertrag vor Inkrafttreten des VVG 2008 unterschrieben haben: Stehen in euren Vertragsunterlagen irgendwelche Summen oder Prozentzahlen zu den jährlichen Vertriebs- und Verwaltungskosten drin, oder sind die wie bei mir eine Wundertüte ? kappa Das stand früher faktisch nie irgendwo - mit Ausnahme des Geschäftsplans, den das VU der BaFin damals gemäß § 13d VAG a. F. (heute: § 143 VAG n. F.) einzureichen hatte. Wenn Du Dich ungereicht behandelt fühlst bzw. meinst, dass die Allianz Deine Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet, beschwere Dich bei der BaFin mit der Bitte um diesbezüglichen Auskunft aus dem Geschäftsplan. Die wird dann die Allianz anschreiben und Dir die Antwort weiterleiten ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
realmoney April 7, 2016 Meinen Riester-Rentenversicherungsvertrag bei der PB-Leben hatte ich 2003 abgeschlossen. Sowohl im Angebot (Flyer) als auch in den Vertragsunterlagen sind die Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) als Prozentangabe oder EUR-Wert angegeben. Als ich von anderen Versicherern damals Angebote eingeholt hatte waren in diesen auch die Kosten angegeben. Das AltZertG war damals (verabschiedet 2001) bereits ein Vorreiter ins Sachen Transparenz (Kostenausweis) und Verbraucherschutz (Verteilung der Abschlusskosten über mindestens 10 Jahre). Nach § 7 AltZertG 2001 muss der Anbieter vor Vertragsabschluss über die Höhe und zeitliche Verteilung der zu tragenden Abschluss- und Verwaltungskosten und die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals informieren. Link zur alten Gesetzesausgabe vom Bundesgesetzblatt: BGBl AltZertG 2011 Ich kann mir nicht vorstellen, dass Allianz dies bei Vertragsabschluss unterlassen hat. Ich denke bei deinem alten Allianz-Riestervertrag fallen die Abschlusskosten von 5,2% auf den gezahlten Beitrag über die gesamte Beitragszahlungsdauer an. Die werden bei dir nicht wegfallen (außer du stellst beitragsfrei). Da man die Abschlusskosten (hier 5,2% x Summe der Beiträge) bei den alten Tarifen sowieso auf mindestens 10 Jahre verteilen musste, wurden in vielen Verträgen die Abschlusskosten einfach (und fair!) gleich von jedem gezahlten Beitrag einbehalten. Warum bei dir die Verwaltungskosten aber so schwanken (6,6% - 6,0% - 6,3%), sinken und auch wieder steigen, ist mir auch nicht klar. Die Verwaltungskosten werden wohl aus einem fixen Verwaltungskostensatz in % bezogen auf den gezahlten Beitrag / Zulage; evtl. aus einen fixen EUR-Betrag und noch aus einem variablen Kostensatz in % auf das gebildete Kapital bestehen. In meinem Vertrag steigen die Verwaltungskosten bezogen auf die Beiträge aber immer mehr an, da die variablen Verwaltungskosten auf das gebundene Kapital immer höher werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 7, 2016 · bearbeitet April 7, 2016 von polydeikes Die Ursache dürfte trivial sein. Der Kostensatz auf Zulagen ist ein anderer als auf eingehende Beiträge. Wenn mehrere Zulagen in einer Jahresabrechnung zusammentreffen, verschieben sich die Prozente auf die reine Beitragsleistung, berücksichtigt man den tatsächlichen Zufluss inkl. Zulagen nicht. Ungeachtet dessen hat die Allianz als einer der wenigen Anbieter auch in klassischen Tarifen eine (logischerweise nachteile) laufende Pauschale vom gesamten Deckungskapital. Rechnet man die absolut entstandenen Kosten nur in Relation zu den jeweils neu eingehenden Beiträgen, wird es somit jedes Jahr mit wachsendem Vertragsguthaben optisch "teurer" in Relation zu den geleisteten Beiträgen. Wenn ich von einem Versicherer einen Kostenausweis angefordert habe, wurde dies stets auch erfüllt ... mit Ausnahme Generali und Nürnberger, die sind regelmäßig zu *wasauchimmer*. Die Allianz stellt da hingegen keine Ausnahme dar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shiller April 7, 2016 · bearbeitet April 7, 2016 von Shiller Beziehen sich die neu anfallenden Vertriebskosten auf die jährliche Zulage, falls beantragt? Meine sie werden wie eine Einmalzahlung behandelt. Edit: zu spät gepostet. Frage schon beantwortet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag