itsmi Februar 23, 2016 · bearbeitet Februar 23, 2016 von itsmi Liebe Community, Ich bin Deutscher, wohne und arbeite aber in der Schweiz (Wohnsitz + Quellensteuer). In Deutschland habe ich ein Depot bei der IngDiba, wo ich thesaurierende ETFs kaufen moechte (Grössenordnung ca. 20-30k). Oft ist das Domizil bei ETFs in einem Drittland, e.g. Irland. Muss ich nun in dem Drittland Quellensteuern fuer die Dividenden bezahlen, in Deutschland die Abgeltungssteuern, und dann das ganze noch in der Schweiz durch eine zusaetzliche Steuererklaerung versteuern -- bevor ich mir beim Verkauf teilweise die Steuern wieder zurueckholen kann (Doppelbesteuerungsabkommen), oder wie ist der Ablauf genau? Auf was sollte ich generell achten, um nicht unbewusst Steuerhinterzug zu begehen -- und was waere die optimale Anlageform um mir einen grossen Aufwand und Kosten zu ersparen? Besten Dank fuer eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc Februar 23, 2016 Hallo itsmi, in deiner Situation ist es sehr einfach: - Bei der IngDiba beantragst du den Status des "Steuerausländer" und zahlst damit in Deutschland keine Abgeltungssteuern - In Irland kümmert sich der Fond gemäss irischen DBAs um die (teilweise) Rückforderung der Quellensteuern aus den Aktien-Domizilen (Irland hat mit allen relevanten Länder gleich "gute" bzw. "bessere" DBAs als Deutschland oder die Schweiz - In der Schweiz musst du nur eine Steuererklärung abgeben "sofern das der Quellensteuer nicht unterworfene steuerbare Einkommen mindestens Fr 2´500 oder das steuerbare Gesamtvermögen mindestens Fr 200´000" (Für Details was weiteres steuerbares Einkommen ist siehe http://stadt.winterthur.ch/fileadmin/user_upload/Steueramt/Quellensteuer/weisung_ueber_die_ergaenzende_veranlagung.pdf Die Variante von 1998 ist weiter gültig). 20-30k ETFs kannst du also einfach kaufen und musst weder jetzt noch beim Verkauf etwas beachten. Die Anlage in Irland-ETF über deutsches Depot ist in der Situation sowohl aus Sicht Kosten als auch aus Sicht Aufwand am geringsten. Ändern tut sich die Situation soboald das steuerbare Einkommen über Fr 120´000 steigt oder nach 5 Jahren (Bewilligung C). Zu beachten ist, dass (unabhängig davon ob ETFs repliziertend, synthetisch, thesaurierend oder ausschüttend sind stets die Werte in den Kurslisten des Finanzamt gelten; da werden teilweise kalkulatorische Werte basierend auf dem abgebildeten Index angesetzt, siehe https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#!/ratelist/2015 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
itsmi Februar 24, 2016 · bearbeitet Februar 24, 2016 von itsmi Hallo lorddoc, Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Noch eine kurze Anschlussfrage: bei 30'000 € und 8% Zinsen/Dividende oder weiteren Investments würde ich die Grenze von Fr. 2'500 schon überschreiten und muss eine Steuererklärung anhand der verlinkten Liste abgeben. Synthetische anstatt physikalische ETF machen demnach keinen Unterschied; die ETFs sind allerdings nicht alle einzeln in der Liste aufgeführt. Nehme ich da dann einfach einen Allgemeinen, wie z.B. "Underlying Tracker on MSCI WORLDINDEX" für den MSCI World, unabhängig vom Typ (thesaurierend, ausschüttend, synthetisch, physikalisch) und Anbieter? Und was ist mit seltenen ETF wie z.B. auf Nordische Länder? Oder in kurz: Auf was sollte ich achten wenn ich denn eine Steuererklärung abgeben muss? Nochmals vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc Februar 26, 2016 Hallo lorddoc, Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Noch eine kurze Anschlussfrage: bei 30'000 € und 8% Zinsen/Dividende oder weiteren Investments würde ich die Grenze von Fr. 2'500 schon überschreiten und muss eine Steuererklärung anhand der verlinkten Liste abgeben. Synthetische anstatt physikalische ETF machen demnach keinen Unterschied; die ETFs sind allerdings nicht alle einzeln in der Liste aufgeführt. Nehme ich da dann einfach einen Allgemeinen, wie z.B. "Underlying Tracker on MSCI WORLDINDEX" für den MSCI World, unabhängig vom Typ (thesaurierend, ausschüttend, synthetisch, physikalisch) und Anbieter? Und was ist mit seltenen ETF wie z.B. auf Nordische Länder? Oder in kurz: Auf was sollte ich achten wenn ich denn eine Steuererklärung abgeben muss? Nochmals vielen Dank. Hallo itsmi, in der Schweiz müssen nur Zinsen/Dividenen besteuert werden; im Gegensatz zu Deutschland sind Kursgewinne (normalerweise) steuerfrei. Wenn du nicht gerade auf Junk Bonds oder extreme Dividenen-ETF setzt, dürften es also normalerweise 2-4% steuerpflichtige Erträge sein, 8% sind im aktuellen Umfeld fast unmöglich. Über dich Suchfunktionen oben auf https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#!/ratelist/2015 ist jeder ETF explizit einzeln zu finden und die genauen Ausschüttungen sind benannt. Die Liste ist auch in der Software für die Steuererklärung hinterlget, so dass man da einfach Kaufdatum, Anzahl und Valoren eingibt und er übernimmt die Erträge und Vermögen am Jahresende automatisch. Das dauert pro Titel nur ein paar Minuten. Insgesamt ist die Usability vom schweizer "Private Tax" deutlich einfacher als ELSTER in Deutschland. "Seltene" ETF sind teilweise nicht rechtzeitig vor dem 31.03. verfügbar, sondern werden im Laufe des Jahres nachgereicht. In dem Fall kann beim zuständigen Finanzamt eine Verlängerung der Frist beantragt werden. Bei konkreten ETF siehst du in den Daten für 2014 einen Hinweis mit Datum. Am einfachsten ist es, wenn du nur ETF nimmst, bei denen jetzt schon die Daten für 2015 verfügbar sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
itsmi Februar 26, 2016 Hallo lorddoc, Das beantwortet alle meine Fragen, ich denke ich verstehe es jetzt soweit,. Nochmals vielen, vielen Dank, du hast mir wirklich sehr viel weitergeholfen. Damit kann ich jetzt eigenstaendig recherchieren. Noch einen schoenen Abend! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tshabalala Januar 14, 2017 · bearbeitet März 14, 2017 von Tshabalala Selbst herausgefunden / neue Frage Weiß jemand, ob man in der Schweiz die Steuererklärung in jedem Fall abgeben muss (sofern man mit Dividenden/Zinsen Gewinn gemacht hat), oder wirklich nur erst dann wenn "das der Quellensteuer nicht unterworfene steuerbare Einkommen" Fr 2´500 überstiegen hat? Folgendes habe ich im Internet gefunden: Zitat Nach der Weisung der Finanzdirektion über die ergänzende Veranlagung bei der Erhebung der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht an der Quelle besteuerte Einkünfte oder über Vermögen verfügen der ergänzenden Veranlagung. Dies bedeutet, dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Die Verrechnungssteuer wird bei der Prüfung der Steuererklärung kontrolliert und falls korrekt gewährt. Ein ergänzendes Veranlagungsverfahren wird nur durchgeführt, wenn das der Quellensteuer nicht unterworfene steuerbare Einkommen mindestens Fr. 2.500 oder das steuerbare Gesamtvermögen mindestens Fr. 200.000 beträgt. Was heißt das nun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag