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Fenrir

Nötige Anpassung des Riesterns nach Heirat

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Fenrir

Hallo zusammen,

 

 

lange habe ich hier bei diversen Themen nur mitgelesen, nun bräuchte ich aber in Bezug auf meine Riesterrente eure Hilfe da sich meine private Situation bald ändert (Heirat).

 

Ich habe mich zwar schon durchs Internet und diverse Foren gekämpft, bin aber leider zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen, da teilweise widersprüchliche Aussagen existieren.

 

 

Seit ca. 2 Jahren bespare ich die Deka Bonus Rente, die mir bisher auch sinnvoll erschien durch die steuerliche Absetzbarkeit bei meinem Einkommen.

 

Dies ändert sich aber soweit ich es aus diversen Threads herausgelesen habe, sobald ich verheiratet bin.

 

 

Geplant war eigentlich, dass ich meine Riester-Rente normal weiter bespare und weiterhin die Steuervorteile bekomme.

 

Meine Verlobte wollte dann nach der Heirat ebenfalls eine RR (vermutlich Banksparplan) abschließen und nur den Sockelbetrag von 60€ einbezahlen und sich später dann die Zulagen von 300€ pro Kind anrechnen lassen.

 

Wir wollten quasi splitten, dass ich die maximale Förderung durch die Steuer und sie die Förderung durch die Zulagen bekommt.

 

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dies aber so nicht möglich, da die Einkommen nach der Heirat nicht getrennt behandelt werden, ist dies korrekt?

 

Falls ja was wäre zum einen nach der Heirat und dann später mit Kindern das Sinnvollste für uns bei der Riester-Rente?

 

 

Geplant sind 2 Kinder, meine Verlobte würde dann erst ein Jahr Elternzeit nehmen und dann vermutlich wieder Teilzeit arbeiten gehen, Jahresgehalt dann ca. 20000€

 

 

 

 

Hier ein paar Infos über uns, falls noch etwas relevantes fehlt, einfach Bescheid geben:

 

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder

- ich bin 28 / noch ledig, ab Oktober 2016 verheiratet / kein Kind, aber in den nächsten 2-3 Jahren in Planung

 

- meine Verlobte ist 26

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen

- Produktmanager / ca. 60000€

 

- meine Verlobte arbeitet im öffentlichen Dienst / ca. 32000€

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

- ca. 400€

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft

- Risikobereitschaft mittel - hoch

2.5 bisherige Risikovorsorge

- Haftpflichtversicherung bei Haftpflichkasse Darmstadt

- Risiko Lebensversicherung bei Europa Versicherung

- BU bei Stuttgarter Versicherung

- Unfallversicherung über Arbeitgeber

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

- siehe 2.5

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

- wenig-mittel

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

- ja, weiß ich aber leider noch nicht im Detail

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

- ich: Deka Bonus Rente, bespart mit 2100€ jährlich abzüglich der 154€ Förderung

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

- ich: nein

 

- meine Verlobte: VBL

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln

- ich: ETF Sparpläne seit Mitte letzten Jahres: monatliche Einzahlung 150Euro; MSCI World 70% / MSCI EM 30%

 

- meine Verlobte: Lebensversicherung bei der Allianz

 

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

- keine, da Kredittilgung monatlich und Sondertilgung jährlich

4.2 Schulden

- ja, durch Hauskauf letztes Jahr

4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung)

- keine mehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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polydeikes

Scherzfrage: Was sagt denn der Sparkassenmensch? :P

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Fenrir

Scherzfrage: Was sagt denn der Sparkassenmensch? :P

 

Im Endeffekt wusste er es selbst nicht so genau und konnte meine Fragen alle im Detail nicht wirklich beantworten :(

War mal wieder eine Stunde meines Lebens die ich mir hätte sparen können.

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polydeikes

War eine rhetorische Frage, respektive eine Scherzfrage. Die Antwort kannte ich schon.

 

IS der Beantwortung gibt es nur eine richtige Antwort, keine widersprüchlichen Informationen, zu finden im Einkommenssteuergesetz, §§88, 86, 85, 84, 32b. Aber ich lasse den "Profis" (Sparfux, Imperatom und Co.) gern den Vortritt bei Beantwortung der Frage.

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ImperatoM

IS der Beantwortung gibt es nur eine richtige Antwort, keine widersprüchlichen Informationen, zu finden im Einkommenssteuergesetz, §§88, 86, 85, 84, 32b. Aber ich lasse den "Profis" (Sparfux, Imperatom und Co.) gern den Vortritt bei Beantwortung der Frage.

 

Man muss nur nachschlagen und nicht selbst nachdenken? Dann bin ich überzeugt, dass Du das auch alleine ganz toll hinbekommst.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Natürlich kriege ich das hin (ist ja äußerst trivial), du auch? :D

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polydeikes

So sieht also wpf 2.0 aus ... Respekt und Anerkennung.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Hach, ein lustiges Ratespielchen - Wer schlägt den Sparkassenmenschen.

 

Ich werfe mal den §85 EStG in den Raum [Auszug]

Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Absatz 2) im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt worden ist.

(2) Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.

Papa riestert seine 4%, Mama die Kinderzulage und am Ende werden die Zulagen in der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung mit der Steuerrückzahlung verrechnet.

Richtig oder Natursteinmauer gewonnen?

 

Joker: ich selbst darf gar nicht riestern und muss das alles nicht wissen!

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polydeikes

Du bist auch außen vor, da du nie Quakkes postest. Geschweige denn erst Quakkes postest und dann die mit den brauchbaren Antworten anpöbelst. Insofern ist es leider nicht möglich (und nicht angemessen), dir eine Natursteinmauer zu schenken, die ist wenigen Privilegierten hier vorbehalten.

 

---

 

Die Frage war, ob sich Riester für ihn mit der geänderten Förderkonstellation noch lohnt. Er hat regulär 60k Brutto als Single, bekommt aber Frau (geringeres Einkommen ?,!,?) und Kinderplanung neu dazu. Die Frage ist völlig korrekt und angemessen, die Angaben allerdings lückenhaft.

 

Zudem ist die Frage nicht auf Basis der Zulagenberechnung zu beantworten. Es muss unterschieden werden, welche Referenz der steuerlichen Förderung und welche Referenz der Zulagenförderung (Vor-Jahresbrutto) zu Grunde liegt. Somit kommt man in dem Szenario um besagten 32b EStG nicht herum, soll eine sinnvolle Antwort gegeben werden. Am Ende darf nicht vergessen werden, dass in dem Szenario eine einjährige Verschiebung der jeweiligen Förderkonstellation erfolgt.

 

Letztmalig habe ich das (soweit ich mich erinnern kann) ausgiebig im Thread des Users Faultier erläutert.

 

---

 

Und was mich angeht, ich sagte ja schon, dass ich nur noch auf dem gewünschten Niveau und nicht mehr konstruktiv antworte, sprich pauschal und immer: "Mach Riester Fondssparplan eh, sind Aktien drin, macht voll krass Rendite."

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ImperatoM

Sich immer schön selbst als Opfer darstellen - bis es am Ende noch jemand glaubt :rolleyes:

 

Kein Wunder, dass niemand Lust hat zu antworten, wenn ein Schreihals schon auf der Lauer liegt, um schnellstmöglich das Haar in der Antwortsuppe zu finden. So kriegt man wirklich jeden Thread kaputt.

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Fenrir

Die Frage war, ob sich Riester für ihn mit der geänderten Förderkonstellation noch lohnt. Er hat regulär 60k Brutto als Single, bekommt aber Frau (geringeres Einkommen ?,!,?) und Kinderplanung neu dazu. Die Frage ist völlig korrekt und angemessen, die Angaben allerdings lückenhaft.

 

 

Was genau benötigst du noch an Angaben?

Gehalt der Verlobten steht oben, sowohl momentan wie auch vermutlich sobald Kinder da sind, falls es das ist.

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polydeikes

@Fenrir, nichts was du komplett wissen kannst:

 

Geplant sind 2 Kinder, meine Verlobte würde dann erst ein Jahr Elternzeit nehmen und dann vermutlich wieder Teilzeit arbeiten gehen, Jahresgehalt dann ca. 20000€

 

Unbekannt bleiben Elterngeld und Dauer des Elterngeldbezugs. Zudem werdet ihr wohl kaum so timen können, dass ihr am 01.01. das Kind bekommt und am 31.12. der letzte Tag EG-Bezug ist.

 

---

 

Ich brauch das aber nicht, da ich ja nicht antworte, nur auf der Lauer liege um das Haar in der nicht vorhandenen Antwort zu suchen. Da bietet sich der hier wieder an.

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Shiller
· bearbeitet von Shiller

Inwieweit ist das Elterngeld für die Förderkonstellation bzw. für die Anpassung einer Riester entscheidend?

Bin hier gerade die ganze Zeit am grübeln, komme aber leider nicht drauf :S.

 

Ensteht eine Beeinflussung indirekt, weil für eine sinnvolle Beurteilung immer eine Gesamtbetrachtung notwendig ist?

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polydeikes

Zum Dritten ... click ... ;)

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Shiller

Top Frage beantwortet :). Dankeschön.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wie gesagt, die Frage ist äußerst trivial. Zumindest, wenn man nicht im wahrsten Sinne "umsonst" zur Beratung war.

 

 

Die Ausgangssituation ist 60 + 32 ... pro Nase > 92 / 2 = 46

- Gem. den im Sticky willkürlich gezogenen Grenzen rentabel, entweder für Einen, oder für Beide ...

- Förderung resultiert aus der Steuerersparnis

- Höhe der Eigenbeiträge ist wurscht, von 5 Euro p.M. bis 1946 p.a. hat alles die gleiche prozentuale reale Förderung auf die Nettoeigenbeiträge

 

Kommt ein Kind dazu, wird es minimal schwieriger. Statt Erwerbseinkommen hat die Frau dann bspw. Elterngeld. Geht nur die Frau in Elternzeit, max. 12 Monate ... gem. BMF 14.11.2007, IV C 8 – S 2492/07/0004.

 

Stark vereinfacht: U1000 Netto = 100 % / Zw.1000-1200 Netto = 67 % ... danach fallend

 

Das Elterngeld ist kein sozialversicherungspflichtiges / rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Das rentenversicherungspflichtige Einkommen im Jahr des Elterngeldbezugs liegt dann ggf. bei 0, wenn kein regulärer Lohn erzielt wurde. Somit sind Kinderzulagen durch die unmittelbare Förderberechtigung während Anerkennung von Kindererziehungszeiten für 60 Euro p.a. Bruttoeigenbeitrag der Frau zu bekommen.

 

Einzige Besonderheit, der Zulagenanspruch bezieht sich immer auf das Vorjahresbrutto. Hab ich also 1.1.2015 bis 31.12.2015 Elterngeld bezogen (und kein Einkommen), ist das fördertechnisch bzgl. Zulagen für 2016 relevante Einkommen der Frau 0 (siehe 88, 86, 85, 84, 82 EStG ...) , unabhängig vom tatsächlichen Einkommen (was steuerlich relevant ist).

 

Zeitgleich fällt das Elterngeld während des tatsächlichen Bezugs in 20015 aber in die steuerliche Progression, siehe 32b EStG. Salopp gesagt, das zu versteuernde Einkommen steigt um das Elterngeld an ... also direkte Auswirkung auf die steuerliche Förderung.

 

Die Anerkennung der Kinderziehungszeiten ist wiederum in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html geregelt.

 

---

 

Nun sollten alle Basics und Normen da sein, um mit Leichtigkeit die Frage des TO beantworten zu können.

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Shiller
· bearbeitet von Shiller

Dann Versuch ich mal mein Glück. Mal schauen ob das viele recherchieren und die ganzen Stunden hier im WPF-Forum, etwas gebracht hat.

 

Beide sind unmittelbar Zulagenberechtigt. Zu Prüfen ist in jedem Jahr folgendes:

 

Frau:

 

a = Höhe des Relevantes Bruttoeinkommen der Frau (t-1) * 0,04

b = Höhe des Zulageanspruch der Frau (+ Kind|er)

a-b = erforderlicher Beitrag für den Zulageanspruch

 

Mann:

 

c = Höhe des Relevantes Bruttoeinkommen des Mannes (t-1) * 0,04

d = Höhe des Zulageanspruch des Mannes

c-d = erforderlicher Beitrag für den Zulageanspruch

 

Da Ehegattensplitting resultiert der Gesamtsteuersatz aus der gemeinsamen Veranlagung.

Ist dieser größer als die festgelegte Grenze des Stickys, lohnt sich für beide eine Riester bis zum Maximalbeitrag.

Ist dieser kleiner als der Grenze des Stickys lohnt sich die Förderkonstellation bis zum Maximalbeitrag nicht.

Durch das hohe Bruttoeinkommen des Mannes gilt c-d = Maximalbeitrag. Für ihn macht eine Riester bei einen Gesamtsteuersatz < Grenze des Stickys keinen Sinn.

Es bleibt die Prüfung, ob in einem solchen Fall, sich für die Frau der minimale Beitrag zum Erhalt der Zulage lohnt.

 

=> Ich würde das vorab nicht beantworten wollen. Da für den Zulageanspruch das Vorjahresbrutto entscheidend ist und anhand dessen jedes Jahr auf neues die Frage, ob die Riester sinn macht, exakt beantwortet werden kann. Ein rumstochern im Nebel ist aus dem Grund überhaupt nicht erforderlich.

 

Vorausetzung ist allerdings ein kostengünstiges Riesterprodukt, welches die Möglichkeiten bietet Einzahlung an die Gegebenheiten anzupassen.

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polydeikes

 

Da Ehegattensplitting resultiert der Gesamtsteuersatz aus der gemeinsamen Veranlagung.

Ist dieser größer als die festgelegte Grenze des Stickys, lohnt sich für beide eine Riester bis zum Maximalbeitrag.

Ist dieser kleiner als der Grenze des Stickys lohnt sich die Förderkonstellation bis zum Maximalbeitrag nicht.

Durch das hohe Bruttoeinkommen des Mannes gilt c-d = Maximalbeitrag. Für ihn macht eine Riester bei einen Gesamtsteuersatz < Grenze des Stickys keinen Sinn.

Es bleibt die Prüfung, ob in einem solchen Fall, sich für die Frau der minimale Beitrag zum Erhalt der Zulage(n) lohnt.

 

=> Ich würde das vorab nicht beantworten wollen. Da für den Zulageanspruch das Vorjahresbrutto entscheidend ist und anhand dessen jedes Jahr auf neues die Frage, ob die Riester sinn macht, exakt beantwortet werden kann. Ein rumstochern im Nebel ist aus dem Grund überhaupt nicht erforderlich.

 

 

Jep, das war der Hauptpreis, die Waschmaschine.

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