herbert00 Februar 22, 2016 Hallo zusammen, bei meinem klassischen Riester Vertrag bei der cosmosdirekt bin ich jetzt in der Situation, dass die jährlichen Verwaltungskosten die staatliche Zulage übersteigen. Bei Eröffnung im Jahr 2006 war mir das so nicht bewusst. Ich habe nun mal auf der cosmosdirekt Website nachgeschaut wie dort die Kosten angegeben sind. Ich kann dort gar keine Angabe von Kosten entdecken! Meine Vermutung ist, dass dies im Jahr 2006 auch schon so war. Ist das gesetzlich erlaubt ein Produkt zu verkaufen ohne die Kosten zu erwähnen? Jeder Versandhändler muss sogar bei jedem Produkt die Versandkosten angeben. Danke und Gruß Herbert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 22, 2016 · bearbeitet Februar 22, 2016 von tyr Was steht in deinem Vertragstext von 2006? p.s. (bitte trotzdem auf meine Frage eingehen, nur die ist für deinen Fall entscheidend, nicht die Bedingungen für Neuverträge) mit ein wenig Suchen finden sich auch die aktuellen Vertragsbedingungen ohne Login auf der CD-Seite: Riester-Rente Allgemeine Bedingungen Riester-Rente148 KB Allgemeine Bedingungen Fondsgebundene Riester-Rente165 KB Bedingungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen einer Riester-Rente122 KB Informationsblatt zu § 7 AltZertG Riester-Rente56 KB Informationsblatt zu § 7 AltZertG Fondsgebundene Riester-Rente61 KB Steuerliche Behandlung Riester-Rente79 KB Wichtiger Hinweis für Beamte, Richter und Soldaten403 KB Dienstleisterliste Cosmos Lebensversicherungs-AG75 KB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Februar 22, 2016 Die anfallenden Kosten sollten eigentlich auf dem Produktinformationsblatt ausgeführt sein. Das kannst du dir vom Versicherer anfordern, sofern nicht mehr in deinen Unterlagen vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 22, 2016 · bearbeitet Februar 22, 2016 von polydeikes Hallo Herbert, willkommen im Forum. 2006 gab es noch kein vorgeschriebenes Produktinformationsblatt, leidlich genormt und verpflichtend gibt es das erst seit 2010. Ungeachtet dessen, hatte CosmosDirekt auch 2006 eine solche / vergleichbare Angabe. Quasi beratungsfreier Direktvertrieb der CD basiert rechtlich auf der Grundlage, dass hinreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, in Textform genügt völlig. Kosten gehörten da 2006 nicht zwingend dazu, keine Haftungsgrundlage gegeben, fällt in die Kategorie eigene Schuld. Grds. ist zunächst zu klären, welche Art von Riesterprodukt du hast. Soweit mir bekannt, ist die klassische Riesterpolice der CD schon immer nur mit absoluten Kosten versehen gewesen, was es unmöglich macht, dass Kosten unabhängig von der Beitragshöhe ansteigen. Du kannst aber, so wie hier schon genannt, auch ein Produktinformationsblatt zum Altvertrag anfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag