L-Berto Februar 20, 2016 Gar kein Problem! Das "ruhend" war ja auch in dem vielen Text wirklich sehr versteckt. Gleich erstmal vorab: Verbeamtung steht nicht an. Wir sind eine Forschungseinrichtung und ich bin dort in der Verwaltung. Daher gibt es bei uns nur Angestellte. Soweit ich weiss, hab ich aber noch nie gehört, dass das bei uns geht/vorkommt. Um die VBL komme ich ja auch nicht drum herum, da sie ja pflichtmäßig bei Eintritt in den ÖD direkt abgeschlossen wird und direkt aus dem Gehalt weg geht. (ok, ich glaube bis zu einem gewissen Zeitpunkt hätte ich das noch ändern können, aber der ist mittlerweile Geschichte). Ich finde das aber auch gar nicht schlimm, den dann besteht schonmal ein Baustein mehr, wenn man auch wenig Einfluss auf ihn hat. Ergänzend dazu wären die (bekannten) 3 Wege der freiwilligen VBL durchführbar: Riester-Rente mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Entgeltumwandlung mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Ohne Inanspruchnahme staatlicher Förderung Was ich an der bAV nicht gut finde und mir vorher nicht bewusst war: AG-Anteile an der KV in der Auszahlungsphase mit tragen. Und das ohne AG-Zuschuss, obwohl dieser SV-Beiträge spart. Daher auch die Überlegung die beitragfreie Direktversicherung aufzulösen und anderweitig zu verwenden (z.B. zur Cash-Aufstockung). Gem. dem Schema für Singles im Thread Riester Rente - Tipps und Tricks und den weiteren Ausführungen dazu, sollte sich Riester eigentlich lohnen (sorry, für mich lohnen). Gehalt nahe an der BBG, jedenfalls 2015 (2016 ist sie ja schon wieder etwas höher), bAV ohne Zuschuss. -> Steuervorteile Ein Punkt stört aber: Riester wäre ja zur VBL eine weitere Langlebigkeitsabsicherung der Schicht 2. Das widerspricht dem Schema und die Schlussfolgerung wäre dann wohl: Wenn überhaupt noch erforderlich (denke schon, Lücke ist ja noch da), dann in Schicht 3 als private Vorsorge? Oder welche Schlussfolgerung wäre dann richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 20, 2016 Ein Punkt stört aber: Riester wäre ja zur VBL eine weitere Langlebigkeitsabsicherung der Schicht 2. Das widerspricht dem Schema und die Schlussfolgerung wäre dann wohl: Wenn überhaupt noch erforderlich (denke schon, Lücke ist ja noch da), dann in Schicht 3 als private Vorsorge? Oder welche Schlussfolgerung wäre dann richtig? So ganz verstehe ich deine "Denke" nicht. Bin übrigens auch im ÖD, auch nicht "verbeamtbar"... Altersvorsorge heißt für mich: jetzt wo ich gut verdiene, Geld zurücklegen um im Alter die berühmt berüchtigte "Rentenlücke" ausgleichen zu können. Ob das nun Schicht 2 oder Schicht 3 ist, spielt doch nur insofern eine Rolle, ob mir die staatliche Unterstützung in Schicht 2 in Summe nützt oder eher nicht. Also nicht nur die jetzige Förderung betrachten sondern auch die zukünftige Besteuerung. Wenn es Riester für dich unter dieser Betrachtung lohnt, dann riesterst du eben, sonst lässt du es und sparst einfach eigenständig an (Kombination von RK1 / RK3). Eine "Schicht 3"-Versicherungslösung kannst du natürlich auch in Betracht ziehen. Ob es sinnvoll ist, kann ich dir nicht sagen. Für mich stellt sich deine Situation so dar, dass folgendes zu tun ist: 1) Versicherungssituation optimieren (NICHT: Kosten reduzieren, das KANN ein Nebeneffekt sein) 2) Konsumverhalten bezüglich Auto überdenken. Es spricht bei deinem Gehalt als Singe nichts dagegen, ein teures Hobby zu haben, aber dann solltest du es auch so sehen 3) Dich so ausreichend über Riester Sinnhaftigkeit für dich informieren, dass du eine Entscheidung treffen kannst. 4) Dir über die Aufteilung RK1 / RK3 Gedanken machen 5) Ausreichend viel und besser als beim VW-Tagesgeld in "sichere" Anlagen packen 6) Falls du dann noch Mittel frei hast: dich über ETFs hier im Forum informieren und entsprechend vorgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Februar 20, 2016 Um die VBL komme ich ja auch nicht drum herum, da sie ja pflichtmäßig bei Eintritt in den ÖD direkt abgeschlossen wird und direkt aus dem Gehalt weg geht. (ok, ich glaube bis zu einem gewissen Zeitpunkt hätte ich das noch ändern können, aber der ist mittlerweile Geschichte). Ich finde das aber auch gar nicht schlimm, den dann besteht schonmal ein Baustein mehr, wenn man auch wenig Einfluss auf ihn hat. Ergänzend dazu wären die (bekannten) 3 Wege der freiwilligen VBL durchführbar: Riester-Rente mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Entgeltumwandlung mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Ohne Inanspruchnahme staatlicher Förderung Was ich an der bAV nicht gut finde und mir vorher nicht bewusst war: AG-Anteile an der KV in der Auszahlungsphase mit tragen. Und das ohne AG-Zuschuss, obwohl dieser SV-Beiträge spart. Daher auch die Überlegung die beitragfreie Direktversicherung aufzulösen und anderweitig zu verwenden (z.B. zur Cash-Aufstockung). Also WENN VBLextra, dann bald, denn: https://www.vbl.de/d...l_ii5nx33i.html Zitat: "Die VBL beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra einen neuen Tarif – AVBextra 04 – einzuführen. Kernstück des neuen Tarifs ist die Kalkulation auf Basis eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25 Prozent." (bisher 1,75 %) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
L-Berto Februar 21, 2016 Ein Punkt stört aber: Riester wäre ja zur VBL eine weitere Langlebigkeitsabsicherung der Schicht 2. Das widerspricht dem Schema und die Schlussfolgerung wäre dann wohl: Wenn überhaupt noch erforderlich (denke schon, Lücke ist ja noch da), dann in Schicht 3 als private Vorsorge? Oder welche Schlussfolgerung wäre dann richtig? So ganz verstehe ich deine "Denke" nicht. Bin übrigens auch im ÖD, auch nicht "verbeamtbar"... Altersvorsorge heißt für mich: jetzt wo ich gut verdiene, Geld zurücklegen um im Alter die berühmt berüchtigte "Rentenlücke" ausgleichen zu können. Ob das nun Schicht 2 oder Schicht 3 ist, spielt doch nur insofern eine Rolle, ob mir die staatliche Unterstützung in Schicht 2 in Summe nützt oder eher nicht. Also nicht nur die jetzige Förderung betrachten sondern auch die zukünftige Besteuerung. Wenn es Riester für dich unter dieser Betrachtung lohnt, dann riesterst du eben, sonst lässt du es und sparst einfach eigenständig an (Kombination von RK1 / RK3). Eine "Schicht 3"-Versicherungslösung kannst du natürlich auch in Betracht ziehen. Ob es sinnvoll ist, kann ich dir nicht sagen. Für mich stellt sich deine Situation so dar, dass folgendes zu tun ist: 1) Versicherungssituation optimieren (NICHT: Kosten reduzieren, das KANN ein Nebeneffekt sein) 2) Konsumverhalten bezüglich Auto überdenken. Es spricht bei deinem Gehalt als Singe nichts dagegen, ein teures Hobby zu haben, aber dann solltest du es auch so sehen 3) Dich so ausreichend über Riester Sinnhaftigkeit für dich informieren, dass du eine Entscheidung treffen kannst. 4) Dir über die Aufteilung RK1 / RK3 Gedanken machen 5) Ausreichend viel und besser als beim VW-Tagesgeld in "sichere" Anlagen packen 6) Falls du dann noch Mittel frei hast: dich über ETFs hier im Forum informieren und entsprechend vorgehen. Hallo odensee, danke auch für deine Anmerkungen zu meiner Fragestellung. Anscheinend muss ich mir das bezüglich der AV doch noch genauer anschauen und vielleicht auch irgendwie einmal versuchen durchzurechnen. (Gibt es da im Netz evtl. irgend einen brauchbaren Rechner zu, den mir jemand empfehlen kann? Oder gab es hier vielleicht schon mal ein selbst entwickeltes EXCEL-Sheet zum Vergleich von bAV + Riester?) Ansonsten deckt sich deine Herangehensweise ja in vielen Punkten mit der Herangehensweise von Kuju. Vor allem die Punkte 1) und 2) nehme ich da mal als Basis für die weiteren Punkte als Hausaufgabe für mich mit. Hast du denn, da du ja auch im ÖD bist eine VBLextra gewählt? und wenn ja, welche Variante? Um die VBL komme ich ja auch nicht drum herum, da sie ja pflichtmäßig bei Eintritt in den ÖD direkt abgeschlossen wird und direkt aus dem Gehalt weg geht. (ok, ich glaube bis zu einem gewissen Zeitpunkt hätte ich das noch ändern können, aber der ist mittlerweile Geschichte). Ich finde das aber auch gar nicht schlimm, den dann besteht schonmal ein Baustein mehr, wenn man auch wenig Einfluss auf ihn hat. Ergänzend dazu wären die (bekannten) 3 Wege der freiwilligen VBL durchführbar: Riester-Rente mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Entgeltumwandlung mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Ohne Inanspruchnahme staatlicher Förderung Was ich an der bAV nicht gut finde und mir vorher nicht bewusst war: AG-Anteile an der KV in der Auszahlungsphase mit tragen. Und das ohne AG-Zuschuss, obwohl dieser SV-Beiträge spart. Daher auch die Überlegung die beitragfreie Direktversicherung aufzulösen und anderweitig zu verwenden (z.B. zur Cash-Aufstockung). Also WENN VBLextra, dann bald, denn: https://www.vbl.de/d...l_ii5nx33i.html Zitat: "Die VBL beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra einen neuen Tarif – AVBextra 04 – einzuführen. Kernstück des neuen Tarifs ist die Kalkulation auf Basis eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25 Prozent." (bisher 1,75 %) Hallo Fireball, auch dir nochmal Danke für diesen Tipp! Vor dem Hintergrund sollte ich wohl den Schritt 3 von odensee vorziehen und feststellen, welche AV-Form wirklich die passendere für mich ist! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 21, 2016 Ich habe keine VBLextra, hab's aber auch nie für mich in Erwägung gezogen. Dafür aber Riester, der sich nach dem Schema von Polydeikes für mich lohnen sollte. Vielleicht liest Polydeikes hier ja noch mit und sagt was zu der VBLextra. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 21, 2016 · bearbeitet Februar 21, 2016 von odensee Zu baV habe ich keine Ahnung daher auch keine Meinung. Ich habe aber gerade mal den Rechner bei der VBL angeworfen und mal für mich (einiges älter als du) die ungeförderte VBLextra berechnet. Diese habe ich dann mit den Werten der Europa verglichen. Ergebnis: bei der garantierten Rente steht die VBLextra deutlich besser da als die Europa. Für die prognostizierte Rente ebenfalls, aber der Unterschied wird kleiner. VBLextra ist also zunächst sicher einer Überlegung wert! Sie ist aber, wie jede klassische Rentenversicherung, kein Renditebringer (wie sollte sie auch), sondern dient der Absicherung eines langen Lebens. Für mich "lohnt" die VBL-Extra (schon mit dem höheren prognostizierten Wert!) erst 22 Jahre nach dem Renteneintritt, also ab einem Alter von 88. Dazu habe ich mal ganz simpel so gerechnet: für die Sparphase nutze ich den Bausparvertrag der BKM (siehe PSD-Thread) mit 2,21% Verzinsung. Den Betrag, den ich daraus erhalte, zahle ich regelmäßig in gleichen Raten aus. Für die Auszahlphase habe ich die Zinsen auf 0% gesetzt. Dann ist mein Geld nach ca. 22 Jahren weg. Bei dieser Rechnung bitte beachten: 1) ich zahle mir selber das aus, was die VBLextra prognostiziert, nicht etwa das, was sie garantiert (dann würde mein eigener Entnahmeplan ca. 25 Jahre laufen) 2) ich gehe von unveränderten steuerlichen Bedingungen aus (was unrealistisch ist und evtl. gegen mein "Modell" spricht) 3) andererseits sind die Auszahlungen aus meinem Modell steuerfrei, aus der VBLextra sind sie das nicht 4) die angenommenen 0% während der über 20jährigen Auszahlphase sind sehr konservativ gewählt. Mit 1% Verzinsung läuft mein Modell 3 Jahre länger. 5) ich habe den Bausparer nur beispielhaft für eine sichere und konservative Sparmöglichkeit mit vergleichsweise hohen Zinsen gewählt. Nurmal zum Nachdenken... edit: zur Klarstellung: oben steht zwar VBLextra, aber ich rede von der ungeförderten Variante, sie steht daher nur beispielhaft für eine klassische Rentenversicherung! Es geht also ausdrücklich NICHT um baV! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuju Februar 21, 2016 @ Odensee: Dann nenne die RV VBLklassik (Pflichtversicherung) auch so. Die VBLextra ist eine BAV. Sie ist rein Arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung), der ÖD steuert da nichts hinzu. Dementsprechend gilt für die VBLklassik: Steuer- und Sozialabgabenstundung, welche in der Auszahlphase versteuert werden muss und Sozialabgaben verursacht. Dennoch hast du Recht, dass man von der Überlegung auch BAV und ungeförderte RV vergleichen sollte. Aber beides würde sein Netto belasten, wobei das Geld im Moment an anderer Stelle besser gebraucht werden würde mMn. Langlebigkeitsabsicherung hat er doch durch die VBLklassik bereits einen guten Baustein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 21, 2016 · bearbeitet Februar 21, 2016 von odensee @ Odensee: Dann nenne die RV VBLklassik (Pflichtversicherung) auch so. Die VBLextra ist eine BAV. Soweit ich das Angebot der VBL verstehe (lasse mich aber gerne eines besseren belehren..) ist die VBLKlassik die "Pflichtversicherung", da kann man meines Wissens nach nicht selber zusätzlich einzahlen. Bei der VBL gibt jedoch einen Rechner für die VBLextra, der auch ungeförderte Einzahlungen berücksichtigen kann. Auf den habe ich mich bezogen. Zur VBKklassik habe ich weder einen Rechner, noch die Möglichkeit eigener Einzahlungen gefunden. In meinem Vergleich ging es mir nicht um baV vs. ungeförderte RV sondern um den Vergleich ungeförderte RV vs. "selbstgemachte Altersvorsorge" Aber beides würde sein Netto belasten, wobei das Geld im Moment an anderer Stelle besser gebraucht werden würde mMn. Langlebigkeitsabsicherung hat er doch durch die VBLklassik bereits einen guten Baustein. :thumbsup: zu beiden Sätzen. edit: Link zum VBL-Rechner: https://www.vbl.de/de?t=/vblpa/index Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuju Februar 21, 2016 Ah sry, habe mir den Rechner nicht angeguckt mit den ungeförderten Einzahlungen. Mea culpa. Dann passts doch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Februar 21, 2016 · bearbeitet Februar 21, 2016 von Fireball84 Also der Abschluss einer VBLextra kostet ja erst einmal nicht viel - außer Zeit. Und was man hat, das hat man - in Anbetracht der geplanten Veränderungen bei diesem Produkt. So habe ich das damals gehandhabt und bin rückblickend (abgeschlossen 2011) ganz zufrieden mit dieser Entscheidung. Ich habe daneben auch eine Riester-RV und versuche meine Einzahlungen auf beide Produkte jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen, je nachdem welches Produkt sich für mich aktuell mehr lohnt. Im Moment ist es noch die VBLextra, weshalb ich die Einzahlungen in meine Riester-RV auf das Minimum zurückgefahren habe (Beitragsfreistellung wäre ggf. eine weitere Option). Bei der Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung muss man aber bei der VBLextra beachten - sofern man Beitragsgebiet Ost arbeitet - dass diese Entgeltumwandlung zusätzlich der Entgeltumwandlung der VBLklassik geschieht und so (aufgrund der steigenden Beiträge zur VBLklassik) die gesetzlichen Freibeträge schnell(er) überschritten sind. Man sollte sich als Mitarbeiter im ö.D. allerdings auch nicht zu sehr an die VBL binden (Pflichtversicherung VBLklassik + VBLextra) und auch nicht zusätzlich noch groß das Langlebigkeitsrisiko absichern (+ Riester). Weshalb ich jetzt auch weder in Riester (300-600 € p.a.) noch in die VBLextra (600-1200 € p.a. über Entgeltumwandlung) zu viel einzahle. Ich möchte einfach nur alle Möglichkeiten haben und ggf. nutzen. Ob das jetzt die beste Strategie ist ... nun ja. Ergänzung: Der Sinn einer ungeförderten VBLextra, von der bei Rentenbezug dann dennoch die SV-Beiträge abgezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht. Auch die Riester-Förderung macht mit einer VBLextra wohl selten/kaum Sinn, dann lieber außerhalb eine bAV im privaten Rahmen riestern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 21, 2016 Ergänzung: Der Sinn einer ungeförderten VBLextra, von der bei Rentenbezug dann dennoch die SV-Beiträge abgezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht. Ist das tatsächlich so? (Ich nutze das Produkt nicht und habe mir daher die Unterlagen auch nicht durchgelesen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
L-Berto Februar 21, 2016 Ergänzung: Der Sinn einer ungeförderten VBLextra, von der bei Rentenbezug dann dennoch die SV-Beiträge abgezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht. ... Ich bin froh, dass du die Ergänzung noch eingebracht hast Fireball! Mir war die ganze Zeit so, als hätte ich das schon irgendwo gelesen. Das macht die Variante für mich auch eher unsinnig, da die Beiträge ja aus dem netto kommen und SV-Beiträge ja bereits geleistet wurden. Mittlerweile habe ich die Diskussion dazu auch gefunden Forum Öffentlicher Dienst Anscheinend ist der Beitrag sogar von dir!? Ich hoffe ich durfte das hier so verlinken, falls nicht, bitte ein kurzer Hinweis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Februar 21, 2016 Ergänzung: Der Sinn einer ungeförderten VBLextra, von der bei Rentenbezug dann dennoch die SV-Beiträge abgezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht. Ist das tatsächlich so? (Ich nutze das Produkt nicht und habe mir daher die Unterlagen auch nicht durchgelesen) Siehe mein Mail-Anfrage an die VBL vom 19.08.2014: Sehr geehrter xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Einschätzung der steuerlichen Betrachtung der Renteneinkünfte sind korrekt. Alle spätere Renteneinkünfte, die in der Ansparphase bereits versteuert wurden sind in der Rentenphase nur im Ertragsanteil zu versteuern. Renteneinkünfte, die in der Ansparphase steuerfrei angespart wurden sind in der Rentenphase voll nachgelagert zu versteuern. Ihre Betriebsrenten aus der VBLklassik und der VBLextra vermindert sich in der Regel noch um den vollen Beitragssatz, der zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen ist. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherungspflicht in der KVdR löst zudem die Beitragspflicht für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung aus. Hierzu sind die Vorschriften des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch V anzuwenden. Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Kundenservice regelmäßig von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gerne zur Verfügung. Für Fragen zur Versicherung unter der Nummer 0721 93 98 93 1 und für Fragen zur Betriebsrente unter der Nummer 0721 93 98 93 9. Mit freundlichen Grüßen VBL. Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst. -----Ursprüngliche Nachricht----- Sehr geehrte Damen und Herren, sofern die VBLextra (bspw. nach einem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst) privat und OHNE Inanspruchnahme der Riester-Förderung weitergeführt wird, wird meines Wissens nach nur der Ertragsanteil der späteren Rente besteuert (Einkommenssteuer+Solidaritätszuschlag). Wie verhält es sich allerdings in diesem Fall (ungefördert!) mit den Sozialbeiträgen? Fallen obgleich der nur teilweisen Besteuerung dennoch Sozialbeiträge auf die gesamte Rente an oder richtet sich die Verbeitragung ebenfalls nach dem Ertragsanteil? Besten Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen xxx Ergänzung: Der Sinn einer ungeförderten VBLextra, von der bei Rentenbezug dann dennoch die SV-Beiträge abgezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht. ... Ich bin froh, dass du die Ergänzung noch eingebracht hast Fireball! Mir war die ganze Zeit so, als hätte ich das schon irgendwo gelesen. Das macht die Variante für mich auch eher unsinnig, da die Beiträge ja aus dem netto kommen und SV-Beiträge ja bereits geleistet wurden. Mittlerweile habe ich die Diskussion dazu auch gefunden Forum Öffentlicher Dienst Anscheinend ist der Beitrag sogar von dir!? Ich hoffe ich durfte das hier so verlinken, falls nicht, bitte ein kurzer Hinweis. So, jetzt hast du also meine (sehr kreativ versteckte :-) doppelte Identität verraten, SKANDAL! Aber ich bin dennoch der Meinung, dass die VBLextra per Entgeltumwandlung kein schlechtes Produkt ist - wenn man es denn will und braucht. Ich habe dort bisher auch nur so gefördert eingezahlt (von ein paar Monate Arbeitslosigkeit abgesehen, für die ich dann rückwirkend die Riesterförderung genutzt habe.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
L-Berto Februar 21, 2016 ..... So, jetzt hast du also meine (sehr kreativ versteckte :-) doppelte Identität verraten, SKANDAL! Aber ich bin dennoch der Meinung, dass die VBLextra per Entgeltumwandlung kein schlechtes Produkt ist - wenn man es denn will und braucht. Ich habe dort bisher auch nur so gefördert eingezahlt (von ein paar Monate Arbeitslosigkeit abgesehen, für die ich dann rückwirkend die Riesterförderung genutzt habe.) Ich hoffe der Informationsgehalt des Links überwiegt dennoch dem Skandal der Enttarnung deiner, im übrigen wirklich sehr kreativ gewählten, doppelten Identität und ist daher eventuell mit einem "Sorry" aus der Welt geschaft Ich werde mir das alles nochmal gründlich ansehen was das Thema bAV oder Riester und deren beider Notwendigkeiten angeht. Dies auch vor dem Hintergrund der geplanten Senkung des Garantiezins bei der VBL. Ein wenig Zeit bleibt ja hier noch und eigentlich habe ich ja auch erstmal andere Baustellen, wie ihr mir hier aufgezeigt habt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Travis Bickle April 14, 2016 Um die VBL komme ich ja auch nicht drum herum, da sie ja pflichtmäßig bei Eintritt in den ÖD direkt abgeschlossen wird und direkt aus dem Gehalt weg geht. (ok, ich glaube bis zu einem gewissen Zeitpunkt hätte ich das noch ändern können, aber der ist mittlerweile Geschichte). Ich finde das aber auch gar nicht schlimm, den dann besteht schonmal ein Baustein mehr, wenn man auch wenig Einfluss auf ihn hat. Ergänzend dazu wären die (bekannten) 3 Wege der freiwilligen VBL durchführbar: Riester-Rente mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Entgeltumwandlung mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Ohne Inanspruchnahme staatlicher Förderung Was ich an der bAV nicht gut finde und mir vorher nicht bewusst war: AG-Anteile an der KV in der Auszahlungsphase mit tragen. Und das ohne AG-Zuschuss, obwohl dieser SV-Beiträge spart. Daher auch die Überlegung die beitragfreie Direktversicherung aufzulösen und anderweitig zu verwenden (z.B. zur Cash-Aufstockung). Also WENN VBLextra, dann bald, denn: https://www.vbl.de/d...l_ii5nx33i.html Zitat: "Die VBL beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra einen neuen Tarif – AVBextra 04 – einzuführen. Kernstück des neuen Tarifs ist die Kalkulation auf Basis eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25 Prozent." (bisher 1,75 %) Nochmal ein aktueller Hinweis dazu: Anders als geplant wurde der neue Tarif AVBextra 04 mit 0,25 % Rechnungszins noch nicht zum 1.April eingeführt. Habe mit der VBL telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass die Einführung jetzt für den 1. Juni geplant ist. Eventuell betroffene (Zusatzrente oder Wissenschaftler mit Befreiungsoption) sollten sich also beeilen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag