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cyborg

Wie lange kann eine fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei gestellt werden?

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cyborg

Hallo Forum,

 

ich bräuchte bitte mal ein paar Denkanstöße oder auch gerne gegenläufige Meinungen.

 

Nach erfolgter Neustrukturierung meiner Altersvorsorge ist jetzt noch eine beitragsfrei gestellte Skandia Fondsrente übrig. In ihr sind knapp 6.000 EUR Guthaben. Die zugrundeliegenden AVBs sehen vor, dass jederzeit und zeitlich unbegrenzt (also bis Vertragsablauf) beitragsfrei gestellt werden kann, maximal jedoch für 3 Jahre.

 

Meine Überlegung war wie folgt: Ich habe unter meinem Vertrag ja gewisse steuerliche Vorzüge, die sich zukünftig eher nachteilig entwicklen werden (Erfahrungswerte). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jetzt einfach meinen Vertrag beitragsfrei "liegen lasse", die steuerlichen Vorteile konserviere und mich vielleicht in beispielsweise 20 Jahren doch dazu entschließe, den Vertrag wieder zu besparen und dann nahtlos anknüpfen kann. Oder habt Ihr da andere Erfahrungen bzw. Insiderwissen? Entweder wird doch die Versicherung den Vertrag nach 3 Jahren dauerhaft beitragsfrei stellen oder aber mir die aktuellen steuerlichen und gesetzlichen Regelungen aufdrücken.

 

Ich würde die 6.000 EUR nämlich sonst stumpf auf mein ETF Depot verteilen und dort für mich arbeiten lassen.

 

Hinter meiner Skandia gibt es eine Menge aktiv gemanagter Fonds, die die laufenden Gebühren (knapp 2% pa) im langfristigen Mittel auf jeden Fall wieder reinverdienen müssten. Diese Fonds habe ich mir genau angeschaut und auch da keinen Fonds gefunden, der seinen Vergleichsindex mittelfristig geschlagen hätte.

Wenn ich jetzt unterstelle, dass ich mit den 6.000 EUR bei einem Alternativinvestment in ETFs 3% mehr Rendite mache (2% für die Gebühren und 1% für die Unterperformance ggü. dem Vergleichsindex), ergäbe das nach 30 Jahren Laufzeit einen Mehrertrag von ca. 15-20 TEUR, den ich nicht mal eben von der Bettkante stoßen möchte. Zumal fraglich ist, ob ich jemals wieder diesen Vertrag bespare.

 

Was meint Ihr?

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Cauchykriterium

Die zugrundeliegenden AVBs sehen vor, dass jederzeit und zeitlich unbegrenzt (also bis Vertragsablauf) beitragsfrei gestellt werden kann, maximal jedoch für 3 Jahre.

Die Formulierung erscheint mir kein Zitat zu sein. Wie heißt es denn exakt in den AVB?

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polydeikes

Die 36 Monate finden sich bei der Skandia eigentlich nur im Abschnitt zur Reaktivierung. Eine Reaktivierung nach 36 Monaten + x kann abgelehnt werden. Die Beitragsfreistellung begrenzt die Skandia mE nicht, wozu auch, kassiert sie doch weiter die Kosten als ob regulär Beiträge gezahlt würden.

 

Würde mich stark überraschen, wenn die Skandia tatsächlich im Vertrag des TO die Dauer der Beitragsfreistellung begrenzen würde.

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cyborg

Ja Glückwunsch auch, wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich habe zu der steuerlichen Probematik noch ein Ergänzungsschreiben bekommen. Beträgt die Beitragspause mehr als 3 Jahre, so gilt dann für alle dann folgenden Zahlungen die aktuelle steuerliche Regelung, sprich Halbeinkünfteverfahren. Die Besteuerung nach dem Ertragswertverfahren für die Verrentungsphase ist davon offenbar nicht betroffen, jedoch wurde mir in der Vergangenheit schon der Rentenfaktor gekürzt. Eine Entwicklung, die ich auch in naher Zukunft erneut erwarte.

 

Mir ist die ganze Kiste zu unflexibel und unsicher, ich werde den Vertrag jetzt auflösen.

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