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powerflo

Bausparvertrag von Eltern übernehmen

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powerflo

Hallo zusammen,

 

meine Mutter hat einen BHW Bausparvertrag von 1999 mit einer Verzinsung von 2% bzw. 5% falls das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird.

In den Vertrag sind nur vermögenswirksame Leistungen geflossen, so dass momentan ca. 13% der Bausparsumme angespart sind.

 

Meine Mutter benötigt das Geld aus dem Vertrag und daher würde ich ihr den Bausparvertrag gerne abkaufen und fortführen. Laut BHW ist eine Übertragung des Vertrags aber nur bei Inanspruchnahme des Darlehens möglich.

 

Um den Bausparvertrag trotzdem zu übernehmen haben wir uns folgendes überlegt:

  • meine Mutter bleibt weiterhin Vertragspartner der BHW mit Vollmacht für mich
  • ich bespare den Bausparvertrag weiter und habe Anspruch auf das Guthaben

Könnt ihr mir bei folgenden Fragen in diesem Zusammenhang helfen bzw. Anregungen geben?

  1. Was für einen Vertrag muss ich mit meiner Mutter abschließen um das umzusetzen?
  2. Ist diese Vorgehensweise zu empfehlen bzw. welche Punkte sind zu beachten?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

Florian

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Kolle

Da bisher niemand geantwortet hat:

 

1. Ein ganz normaler Darlehensvertrag unter Verwandten. Als Sicherheit den Bausparvertrag einsetzen. Unter Verwandten mit normaler Beziehung reicht das. Bei nicht normaler Beziehung lassen sich Bauparverträge verpfänden.

 

2. Jetzt sind die anderen dran.;)

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Xeronas

WIe Kolle schon angemerkt hat, reicht dafür ein ganz normaler Darlehensvertrag unter Verwandten aus. Diese Vereinbarung könnt ihr selbst schriftlich fixieren oder aber ihr lasst den Vertrag von einem Rechtsanwalt bzw. Notar erstellen. Dann wäre das Ganze auch 100% rechtssicher.

Ob man sich die Kosten gem. GNotKG bzw. RVG bei einem Vertrag unter Verwandten nicht sparen möchte, muss jedoch jeder selbst entscheiden..

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powerflo

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

 

Mal schauen ob ich das richtig verstanden hab: mit dem Darlehensvertrag unter Verwandten wird der Bausparvertrag nachgebildet, ist aber sonst unabhängig von diesem, d.h.

  • Darlehen in Höhe von X EUR (X entsprich dem aufgelaufenen Kontostand des Bausparvertrags)
  • Jeden weiteren Monat ein Darlehen in Höhe von M EUR (M entspricht einer monatlichen Einzahlung in den Bausparvertrag)
  • Das Darlehen wird mit 2 % jährlich verzinst (Basiszins). Die Basiszinsen sind am Ende eines Kalenderjahrs fällig und erhöhen das Darlehen.
  • Die Rückzahlung des Darlehens ist bei Kündigung fällig
  • Bei Kündigung des Darlehens erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 5 %. Die Differenz zur Basisverzinsung wird bei der Rückzahlung des Darlehens fällig.
  • Als Sicherheit den Bausparvertrag einsetzen

Ist es möglich die Zinszahlung steuerlich abzusetzen? Da aus dem Bausparvertrag ja nur die Zinsen abzüglich Steuer (momentan Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) gutgeschrieben bzw. am Ende ausgezahlt werden, wäre das ja sonst ein Verlustgeschäft.

Oder müsste der Darlehensvertrag anders gestaltet werden?

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moonraker

Mit dieser Konstruktion gibst Du Deinen Eltern einen zinslosen Kredit. Dafür bekommst Du die Zinsen des Bausparers (2% bzw. 5%), die Du versteuern musst. Ist aber wie für andere Zinsen auch, für Dich ergibt sich damit kein Verlust.

Allerdings werden Deinen Eltern auch 25% Abgeltungssteuer abgezogen werden (auf den Vertrag quasi doppelt). Wenn Sie die "Kreditkosten" (an Dich) nicht geltend machen können (Werbungskosten, Betriebsausgaben), wird da wohl nichts zu machen sein (bin aber kein Experte!) - dafür zahlen sie aber ja keine anderen Kreditzinsen.

Ihr könnt natürlich auch zusätzliche Zinsen für den Darlehensvertag vereinbaren, die Deinen Gewinn erhöhen. Die doppelt gezahlten Steuern bekommt man aber so auch nicht wieder.

Insgesamt sollte sich die überlegte Variante aber doch noch lohnen, sind quasi 1,5% bzw. 3,75% Zinsen.

 

Link:

http://www.finanztip.de/kredite-von-privat/

Mustervertrag (Bsp.):

http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/

http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/darlehensvertrag

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

Ist es möglich die Zinszahlung steuerlich abzusetzen? Da aus dem Bausparvertrag ja nur die Zinsen abzüglich Steuer (momentan Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) gutgeschrieben bzw. am Ende ausgezahlt werden, wäre das ja sonst ein Verlustgeschäft.

Oder müsste der Darlehensvertrag anders gestaltet werden?

 

Steuerlich absetzen, mit welcher Begründung ? Ich denke nicht dass da das Finanzamt mitspielt. Ich würde den Vertrag einfacher aufsetzen, man kann den Bausparvertrag einfach mit allen Zahlströmen rein nehmen, aber ich würde es noch einfacher machen nach der Idee der aufgeschobenen Schenkung. Grober Entwurf:

 

Ich, powerflo, führe den Bausparvertrag indirekt an Stelle meiner Mutter Lieselotte Power geb. Maier weiter, zahle ihr das jetzige Guthaben aus, und sie schenkt mir nach Beendigung des Bausparvertrags die komplette Summe die sie von der Bausparkasse erhält. Die Differenz zu meinen gesamten Zahlungen versteuere ich im Rahmen der Schenkungssteuer. ( Anm.: Schenkungssteuer fällt bei Mutter -> Kind erst bei 400 T€ an ).

 

Alles unverbindlich und ohne Gewähr von mir, ich bin kein Steuerberater. Wenn man noch Sparerpauschbeträge absetzen will, wird es halt komplizierter.:rolleyes:

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phlp112
· bearbeitet von stb112
( Anm.: Schenkungssteuer fällt bei Mutter -> Kind erst bei 400 T€ an ). Alles unverbindlich und ohne Gewähr von mir, ich bin kein Steuerberater. Wenn man noch Sparerpauschbeträge absetzen will, wird es halt komplizierter.:rolleyes:
Aber nur einmal in 10 Jahren für dasselbe Vermögen.

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Kolle
( Anm.: Schenkungssteuer fällt bei Mutter -> Kind erst bei 400 T€ an ). Alles unverbindlich und ohne Gewähr von mir, ich bin kein Steuerberater. Wenn man noch Sparerpauschbeträge absetzen will, wird es halt komplizierter.:rolleyes:
Aber nur einmal in 10 Jahren für dasselbe Vermögen.

 

Danke für die Info ! Das heißt, es darf innerhalb von 10 Jahren nur einmal geschenkt werden ? Wenn einmal 10 T€ innerhalb von 10 Jahren geschenkt wurden, müssen 300 T€ die nach 5 Jahren folgen versteuert werden ?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Aber nur einmal in 10 Jahren für dasselbe Vermögen.

 

Danke für die Info ! Das heißt, es darf innerhalb von 10 Jahren nur einmal geschenkt werden ? Wenn einmal 10 T€ innerhalb von 10 Jahren geschenkt wurden, müssen 300 T€ die nach 5 Jahren folgen versteuert werden ?

Die Regelung ist ausgesprochen großzügig:

Der Schenkungsteuer-Freibetrag wird nicht etwa für alle Schenkungen zusammen einmalig im Leben gewährt, sondern alle zehn Jahre erneut.

Bei der Steuerberechnung fallen deshalb alle Vorschenkungen nach zehn Jahren aus der Summenbildung heraus.

 

Ganz einfaches Beispiel:

Schenkungen an ein eigenes Kind

2005: 200.000 Euro

2010: 100.000 Euro

2013: 100.000 Euro

2016: 200.000 Euro

gesamte Schenkungsteuer: null Euro (Freibetrag 400.000 Euro)

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powerflo

aber ich würde es noch einfacher machen nach der Idee der aufgeschobenen Schenkung. Grober Entwurf:

 

Ich, powerflo, führe den Bausparvertrag indirekt an Stelle meiner Mutter Lieselotte Power geb. Maier weiter, zahle ihr das jetzige Guthaben aus, und sie schenkt mir nach Beendigung des Bausparvertrags die komplette Summe die sie von der Bausparkasse erhält. Die Differenz zu meinen gesamten Zahlungen versteuere ich im Rahmen der Schenkungssteuer. ( Anm.: Schenkungssteuer fällt bei Mutter -> Kind erst bei 400 T€ an ).

 

Danke für deinen Input Kolle. Das ist letztlich genau das was wir machen wollen. Ich befürchte aber, dass das mit der Schenkung so nicht möglich ist.

Denn bei Ende des Bausparvertrags erhalte ich meine Zahlungen zurück (das war also eher ein zinsloses Darlehen) und die restliche Differenz aus der Summe von der Bausparkasse und meinen Zahlungen steht in direktem Zusammenhang damit, nämlich als Entgelt für dieses zinslose Darlehen.

Nach § 516 BGB Absatz 1 (Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt) wäre diese Differenz keine Schenkung.

 

Alles nicht so einfach...

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powerflo

Ich werde dann einen Termin beim Steuerberater vereinbaren um zu klären ob und wie ich die Auszahlung aus dem Bausparvertrag, die mir meine Mutter weiterleitet, versteuern muss.

Ich werde ich berichten.

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Günther Schild

Wenn es nur darum geht, an das Guthaben heranzukommen, kann der Bausparvertrag möglicherweise geteilt werden. Dazu müsste man aber die genauen Bedingungen kennen. Der freundliche Berater hilft da sicher weiter.

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