cpandrea Februar 15, 2016 Bei einer Abspaltung sind die Aktien einer Tochterfirma der Aktionären zugeteilt worden und die Aktien der Mutterfirma sind vor 2009 angeschafft worden. Sind die zugeteilte Aktien auch als Altbestände zu betrachten ? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 15, 2016 Bei einer Abspaltung sind die Aktien einer Tochterfirma der Aktionären zugeteilt worden und die Aktien der Mutterfirma sind vor 2009 angeschafft worden. Sind die zugeteilte Aktien auch als Altbestände zu betrachten ? Welche Gesellschaft? Die Finanzverwaltung hat zu einigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen Stellung genommen, einige sind noch in Bearbeitung. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Februar 16, 2016 Bei einer Abspaltung sind die Aktien einer Tochterfirma der Aktionären zugeteilt worden und die Aktien der Mutterfirma sind vor 2009 angeschafft worden. Sind die zugeteilte Aktien auch als Altbestände zu betrachten ? Welche Gesellschaft? Die Finanzverwaltung hat zu einigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen Stellung genommen, einige sind noch in Bearbeitung. Gruß Taxadvisor FCA/Fiat Zuteilung Ferrari Aktien die Aktien sind in einem ausländischen Depot verwahrt. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 16, 2016 Welche Gesellschaft? Die Finanzverwaltung hat zu einigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen Stellung genommen, einige sind noch in Bearbeitung. Gruß Taxadvisor FCA/Fiat Zuteilung Ferrari Aktien die Aktien sind in einem ausländischen Depot verwahrt. Danke Da ein Teil auch an die Börse gebracht wurde, würde ich vermuten, es liegt kein echter Spin-off vor, sondern eher eine Sachausschüttung (jedenfalls nach Auffassung der Finanzvwerwaltung ). D.h. Steuerpflicht in Höhe des Kurswertes bei Einbuchung und gleichzeitig Neubestand Ferrari mit entsprechenden Anschaffungskosten. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Februar 16, 2016 Bei einer Abspaltung sind die Aktien einer Tochterfirma der Aktionären zugeteilt worden und die Aktien der Mutterfirma sind vor 2009 angeschafft worden. Sind die zugeteilte Aktien auch als Altbestände zu betrachten ? Welche Gesellschaft? Die Finanzverwaltung hat zu einigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen Stellung genommen, einige sind noch in Bearbeitung. Gruß Taxadvisor Danke wo kann ich es finden, ob die Finanzverwaltung zu diesen oder anderen gesellschaftsrechtlichen Strukturen Stellung genommen hat ? könnte es sinnvoll sein, der IR von FCA/FERRARI zu kontaktieren, damit er den Vorgang vor der Finanzverwaltung klärt ? FCA/Fiat Zuteilung Ferrari Aktien die Aktien sind in einem ausländischen Depot verwahrt. Danke Da ein Teil auch an die Börse gebracht wurde, würde ich vermuten, es liegt kein echter Spin-off vor, sondern eher eine Sachausschüttung (jedenfalls nach Auffassung der Finanzvwerwaltung ). D.h. Steuerpflicht in Höhe des Kurswertes bei Einbuchung und gleichzeitig Neubestand Ferrari mit entsprechenden Anschaffungskosten. Gruß Taxadvisor es scheint mir, dass der Fall Rzn 115 (BMF Schreiben 3.1.2014) sein könnte. Die börsennotierte Ferrari ist eine neue Firma, neue ISIN usw und die Aktionäre hatten auch keine Wahlmöglichkeit. Was ist deine Meinung darüber ? Im Fall einer Abspaltung einer Firma deren Aktien vor 2009 angeschafft wurden, gelten die zugeteilten Aktien auch als Altbestand (vor 2009) ? Vielen Dank fiat Ferrari_Separation_QA 2015 12.pdf fiat ferrari 2015_12_22_press_release_re_details_of_separation_eng.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 16, 2016 könnte es sinnvoll sein, der IR von FCA/FERRARI zu kontaktieren, damit er den Vorgang vor der Finanzverwaltung klärt ? es scheint mir, dass der Fall Rzn 115 (BMF Schreiben 3.1.2014) sein könnte. Die börsennotierte Ferrari ist eine neue Firma, neue ISIN usw und die Aktionäre hatten auch keine Wahlmöglichkeit. Was ist deine Meinung darüber ? Im Fall einer Abspaltung einer Firma deren Aktien vor 2009 angeschafft wurden, gelten die zugeteilten Aktien auch als Altbestand (vor 2009) ? Vielen Dank Die Frage bei der IR-Abteilung bringt wenig, da muss schon geballte Power dahinter (wie bei Google), das dürfte bei Fiat schwierig sein. Wenn ein echter Spin-off vorliegt, gelten für diesen die gleichen Grundsätze wie für die Ursprungsaktien (also u.U. Altbestand). Der relevante Punkt der Tz. 115 ist Punkt 2:Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sichnicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft. M.W. wurde Ferrari seit Oktober 2015 gehandelt, die Aktien wurden aber erst im Januar 2016 an die Aktionäre ausgekehrt. Damit sind die Voraussetzungen des BMF-Schreibens nicht erfüllt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Februar 16, 2016 könnte es sinnvoll sein, der IR von FCA/FERRARI zu kontaktieren, damit er den Vorgang vor der Finanzverwaltung klärt ? es scheint mir, dass der Fall Rzn 115 (BMF Schreiben 3.1.2014) sein könnte. Die börsennotierte Ferrari ist eine neue Firma, neue ISIN usw und die Aktionäre hatten auch keine Wahlmöglichkeit. Was ist deine Meinung darüber ? Im Fall einer Abspaltung einer Firma deren Aktien vor 2009 angeschafft wurden, gelten die zugeteilten Aktien auch als Altbestand (vor 2009) ? Vielen Dank Die Frage bei der IR-Abteilung bringt wenig, da muss schon geballte Power dahinter (wie bei Google), das dürfte bei Fiat schwierig sein. Wenn ein echter Spin-off vorliegt, gelten für diesen die gleichen Grundsätze wie für die Ursprungsaktien (also u.U. Altbestand). Der relevante Punkt der Tz. 115 ist Punkt 2:Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sichnicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft. M.W. wurde Ferrari seit Oktober 2015 gehandelt, die Aktien wurden aber erst im Januar 2016 an die Aktionäre ausgekehrt. Damit sind die Voraussetzungen des BMF-Schreibens nicht erfüllt. Gruß Taxadvisor wenn du meine Anlagen schaust. kannst du es bemerken, dass das im Oktober 2015 an der Börsen (USA) notierte Unternehmen war das "Predecessor Ferrari". Am 3/1/2016 wurde die Abspaltung der neue Ferrari vollzogen (siehe Seite 1 QA) und am 4/1/2016 wurde in Mailand und USA die neue Ferrari mit der neuen ISIN börsennotiert. Auf jedem Fall vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Februar 16, 2016 könnte es sinnvoll sein, der IR von FCA/FERRARI zu kontaktieren, damit er den Vorgang vor der Finanzverwaltung klärt ? es scheint mir, dass der Fall Rzn 115 (BMF Schreiben 3.1.2014) sein könnte. Die börsennotierte Ferrari ist eine neue Firma, neue ISIN usw und die Aktionäre hatten auch keine Wahlmöglichkeit. Was ist deine Meinung darüber ? Im Fall einer Abspaltung einer Firma deren Aktien vor 2009 angeschafft wurden, gelten die zugeteilten Aktien auch als Altbestand (vor 2009) ? Vielen Dank Die Frage bei der IR-Abteilung bringt wenig, da muss schon geballte Power dahinter (wie bei Google), das dürfte bei Fiat schwierig sein. Wenn ein echter Spin-off vorliegt, gelten für diesen die gleichen Grundsätze wie für die Ursprungsaktien (also u.U. Altbestand). Der relevante Punkt der Tz. 115 ist Punkt 2:Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sichnicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft. M.W. wurde Ferrari seit Oktober 2015 gehandelt, die Aktien wurden aber erst im Januar 2016 an die Aktionäre ausgekehrt. Damit sind die Voraussetzungen des BMF-Schreibens nicht erfüllt. Gruß Taxadvisor Vielen Dank Taxadvisor wie auf der Anlagen zu verstehen ist, scheint es dass das Ferrari Unternehmen, das im Oktober 2015 an der Börse (USA) notiert wurde, eine "alte Ferrari" ist (“Predecessor Ferrari”). Siehe Seite 1 QA. Die zugeteilten Aktien sind von FE New N.V. ( to be renamed Ferrari N.V. upon the effectiveness of the last step of the Spin-off described below (“Ferrari”)). Beginning January 4, 2016, all Ferrari common shares will trade and settle under the CUSIP code N3167Y 103 and the ISIN code NL0011585146. Die neue Ferrari Firma ist "neu" notiert an der Börse. Auf jedem Falll vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag