Dudelinode Februar 13, 2016 · bearbeitet Februar 14, 2016 von Dudelinode Hallo allerseits, ich werde in 2-3 Monaten wiedereinmal ins Ausland umziehen. Bisher konnte ich es immer so drehen das ich zumindeste > 180 Tage im Jahr in DE gewohnt habe und damit meiner Steuersituation etc. relativ klar war. Für die nächsten 2 Jahr wird dies nichtmehr der Fall sein und danach wird es wahrscheinlich auch nicht zurück nach DE sondern eher gen Asien oder USA gehen. Ab Mai wird es allerdings vorerst NL, für ca 2-5 Jahre. Aktuell nutze ich folgende Broker/Depots: DiBA für ETF Portfolio 30/30/30/10 (welches vone einem ausgeschöpften Pauschbetrag profitiert + steuereinfach) (20K EUR) +1k pro Monat Wachstum Onvista für Einzelaktien (Sicherstellung der Ausschöpfung des Pauschbetrages via Div + keine Doppelbesteuerung vorab e.g. keine CH Titel) (20K EUR) nebenher gibt es noch die normale Festgeldleiter (40K EUR) + 30k cash auf Tagesgeld als "Notreserve" welche ich auf 20k reduzieren möchte Einkommenssituation : bei aktuellem Gehalt kann ich im Monat problemlos 1200 EUR zurücklegen. Ich lebe allerdings nicht sehr sparsam (Wohnung überteuert zur Miete, sehr viele private Reisekosten und sonstige Ausgaben für Essen und alles mögliche). Gehalt steigt ab diesen Monat ca 600EUR und am April nochmalig ca 600 EUR pro Monat (Brutto). Falls relevant lege ich auch gerne mein Gesamtbrutto offen. Ich erwarte einen leichten (Netto) Anstieg meiner Lebenserhaltungskosten in NL welche ich aber durch ein wenig sinnvolleres Geldausgeben kompensieren möchte. Konservativ gerechnet stehen im Monat von den 1200 EUR mehr Brutto (~600 Netto) also sicherlich 300-500 zur Verfügung sodass ich meinen Sparbetrag von 1k entsprechen erhöhen möchte Ich hatte mir kurz Lynx angesehen aber dies aufgrund der Steuerproblematik in DE damals verwofen. In NL ist diese ja aber gänzliche anders. Es gibt keinen Pauschbetrag und man versteuert 30% des Gesamtvermögen welches 23k EUR übersteigt mit 4% sprich alles über 23k EUR mit 1,2% (30% > 23k *4% =1,2%). Die 4% werden aber wohl kommendes Jahr angepasst. Lohnsteuer ist 52%. Mir geht es hier nicht um den Lohnsteueraspekt (sehr klar und einfach) sondern mein Aktien und ETF sowie Festgeldportfolio. Folgende Dinge springen mir durch den Kopf: Onvista zu Lync wechseln da Abgeltungssteuer und Pauschbetrag ohnehin nicht in NL exisitieren und Versteuerung der Kapitalerträge nicht nach Ertrag sondern eben 1,2% des relevanten Portfoliovolumens (>23k) erfolgt, aber Gebühren der Broker unterschiedlich sind. Das "deutsche" Problem ist ja nichtmehr relevant (WPF Post) Festgeldleiter langfristig keine Beachtung der Anrechenbarkeit des Freibetrages bei einer Bank notwendig Ich denke das diese Thema von Brokergebühren + Steuerproblematik (relativ simpel auf den 1. Blick) getrieben wird. Mich würde eure Meinung + Denkanstöße interessieren. Danke vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kobil-Caan Februar 13, 2016 Hallo allerseits, ich werde in 2-3 Monaten wiedereinmal ins Ausland umziehen. Bisher konnte ich es immer so drehen das ich zumindeste > 180 Tage im Jahr in DE gewohnt habe und damit meiner Steuersituation etc. relativ klar war. Für die nächsten 2 Jahr wird dies nichtmehr der Fall sein und danach wird es auch nicht zurück nach DE sondern eher gen Asien gehen. Ab Mai wird es allerdings vorerst NL (ca 2-5 Jahre). Aktuell nutze ich folgende Broker/Depots: DiBA für ETF portfolio 30/30/30/10 (welches vone einem ausgeschöpften Pauschbetrag profitiert + steuereinfach) (20K EUR) +1k pro Monat Onvista für Einzelaktien (Sicherstellung der Ausschöpfung des Pauschbetrages via Div + keine Doppelbesteuerung vorab e.g. CH) (20K EUR) nebenher gibt es noch die normale Festgeldleiter (40K EUR) + 30k cash auf Tagesgeld als "Notreserve" welche ich auf 20k reduzieren möchte Einkommenssituation : bei aktuellem Gehalt kann ich im Monat problemlos 1200 EUR zurücklegen. Ich lebe allerdings nicht sehr sparsam (Wohnung überteuert zur Miete, sehr viele private Reisekosten und sonstige Ausgaben für Essen und alles mögliche). Gehalt steigt ab diesen Monat ca 600EUR pro Monat und am April nochmalig ca 600 EUR pro Monat (Brutto) Ich erwarte einen leichten (Brutto) Anstieg meiner Lebenserhaltungskosten in NL welche ich aber durch eine wenig sinnvolleres Geldausgeben kompensieren möchte. Konservativ gerechnet stehen im Monat von den 1200 EUR mehr Brutto (~600 Netto) also sicherlich 300-500 zur Verfügung das ich meinen Sparbetrag von 1k entsprechen erhöhen möchte Ich hatte mir kurz Lynx angesehen aber dies aufgrund der Steuerproblematik in DE damals wieder verwofen. In NL ist diese ja aber gänzliche anders. Es gibt keinen Pauschbetrag und man versteuert nach dem Gesamtvermögen welches 23k EUR übersteigt 1,2% (30% > 23k *4% =1,2%) (wird aber wohl kommendes Jahr angepasst) neben der normalen Lohnsteuer (52%). Mir geht es hier nicht um den Lohnsteueraspekt (sehr klar und einfach) sondern mein Aktien und ETF sowie Festgeldportfolio. Folgende Dinge springen mir durch den Kopf: Onvista zu Lync wechseln da Abgeltungssteuer und Pauschbetrag ohnehin nicht in NL exisitieren und Versteuerung der Kapitalerträge nicht nach Ertrag sondern eben 1,2% des relevanten Portfoliovolumens (>23k) erfolgt, aber Gebühren unterschiedlich sind Festgeldleiter langfristig keine Beachtung der Anrechenbarkeit des Freibetrages bei einer Bank notwendig Ich denke das diese Thema von Brokergebühren + Steuerproblematik (relativ simpel auf den 1. Blick) getrieben wird. Mich würde eure Meinung + Denkanstöße interessieren. Danke vorab! Moin, schau erstmal ob deine bisherigen Banken in Deutschland dich überhaupt als Kunden behalten (Steuerausländer), falls du das noch nicht gemacht hast. Spar dir die Extrakosten für Lynx, es sei denn du willst deutschen Support und geh gleich zu IB. Grüße Kobil-Caan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dudelinode Februar 13, 2016 · bearbeitet Februar 13, 2016 von Dudelinode Moin, schau erstmal ob deine bisherigen Banken in Deutschland dich überhaupt als Kunden behalten (Steuerausländer), falls du das noch nicht gemacht hast. Spar dir die Extrakosten für Lynx, es sei denn du willst deutschen Support und geh gleich zu IB. Grüße Kobil-Caan Danke für den Steuerausländer Punkt. ING Diba nimmt wohl nicht jedes Land aber NL (werde ich nochmal im Detail prüfen). Onvista scheint da unkomplizierter zu sein. IB hat doch aber Minimumkonditionen oder Fees, zumindest kann ich mich daran erinnern derartiges mal gelesen zu haben, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kobil-Caan Februar 13, 2016 Moin, schau erstmal ob deine bisherigen Banken in Deutschland dich überhaupt als Kunden behalten (Steuerausländer), falls du das noch nicht gemacht hast. Spar dir die Extrakosten für Lynx, es sei denn du willst deutschen Support und geh gleich zu IB. Grüße Kobil-Caan Danke für den Steuerausländer Punkt. ING Diba nimmt wohl nicht jedes Land aber NL (werde ich nochmal im Detail prüfen). Onvista scheint da unkomplizierter zu sein. IB hat doch aber Minimumkonditionen oder Fees, zumindest kann ich mich daran erinnern derartiges mal gelesen zu haben, oder? https://www.interactivebrokers.com/de/index.php?f=4969 Wenn du nur ab und zu was kaufst, und Xetra sowie Direkthandel deinen Bedarf an käuflichen Papieren mit vernünftigen Spread abdeckt wohl eher nicht IB. Einfach mal alle Transaktionen von 2015 aufrechnen und dann vergleichen. Grüße Kobil-Caan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 13, 2016 Bisher konnte ich es immer so drehen das ich zumindeste > 180 Tage im Jahr in DE gewohnt habe und damit meiner Steuersituation etc. relativ klar war. Bist du ganz sicher, in Zukunft nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht („Steuerinländer“) zu unterliegen? Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1 a beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Du darfst in Deutschland überhaupt keinen Wohnsitz mehr unterhalten, auch nicht ein Kinderzimmer im Haus der Eltern o.ä. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dudelinode Februar 13, 2016 · bearbeitet Februar 18, 2016 von Dudelinode Bisher konnte ich es immer so drehen das ich zumindeste > 180 Tage im Jahr in DE gewohnt habe und damit meiner Steuersituation etc. relativ klar war. Bist du ganz sicher, in Zukunft nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht („Steuerinländer“) zu unterliegen? Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1 a beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Du darfst in Deutschland überhaupt keinen Wohnsitz mehr unterhalten, auch nicht ein Kinderzimmer im Haus der Eltern o.ä. ... Danke für den Hinweis Bondholder. Ist aber definitiv der Fall. Ich ziehe in 2 Monaten um mit fester Wohnsitzveränderung (kein 2. Wohnsitz etc. geplant) und auch einem NL Vertrag. Danke für den Steuerausländer Punkt. ING Diba nimmt wohl nicht jedes Land aber NL (werde ich nochmal im Detail prüfen). Onvista scheint da unkomplizierter zu sein. IB hat doch aber Minimumkonditionen oder Fees, zumindest kann ich mich daran erinnern derartiges mal gelesen zu haben, oder? https://www.interact...ndex.php?f=4969 Wenn du nur ab und zu was kaufst, und Xetra sowie Direkthandel deinen Bedarf an käuflichen Papieren mit vernünftigen Spread abdeckt wohl eher nicht IB. Einfach mal alle Transaktionen von 2015 aufrechnen und dann vergleichen. Grüße Kobil-Caan Ich kaufe in der Tat nur ab und an - ca 4-8 Käufe pro Jahr und 1-2 Verkäufe. Transaktionsvolume ca 2000-5000 EUR pro Position. Meist sind dies auch Titel welche große Blue Chips an großen Börsen oder Direkthandeln sind. Aktive "traden" tue ich in diesem Sinne eben nicht. Diese 10k USD Depot und 2k Cash auf dem Verrechnungskonto stellen kein Problem dar. Die 10 USD pro Monat an minimum könnten jedoch ein Problem darstellen. Genau diese hatte ich schwach in "Erinnerung". Lynx dann doch die "bessere" Alternative wenn auch teuerer basierend auf den Transaktionen? EDIT: Zur Dokumentation auch für andere mit ähnlichen Fragen stelle ich hier eine Übersicht zur Verfügung welche Banken Depots/Kontos auch an Steuerausländer problemlos vergeben, da dies definitiv nicht bei allen der Fall ist. Consorsbank - Steuerausländer problemlos möglich Onvista - Steuerausländer problemlos möglich außer USA ING Diba - Steuerausländer problemlos möglich außer USA DKB - Steuerausländer problemlos möglich SberDirect - Steuerausländer problemlos möglich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 16, 2016 · bearbeitet Februar 16, 2016 von Raccoon Bist du ganz sicher, in Zukunft nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht („Steuerinländer“) zu unterliegen? Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1 a beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Du darfst in Deutschland überhaupt keinen Wohnsitz mehr unterhalten, auch nicht ein Kinderzimmer im Haus der Eltern o.ä. ... Das ist so nicht richtig, es kommt u.a. auch die Länge des Aufenthalts ins Spiel: [...] Ob Ihr Kinderzimmer für Sie weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland darstellt, hängt davon ab, ob wie lange und häufig Sie Ihre Familie besuchen, ob Sie dort noch persönliche Gegenstände wie z.B. Kleidung, Zahnbürste etc. zum sofortigen Gebrauch vorhalten und (entscheidend!) ob Sie jederzeit über das Zimmer verfügen können. In Anbetracht Ihrer seltenen und kurzen Besuchsaufenthalte (max. 10 Tage im Jahr) begründet das "eigene" Zimmer dann keinen Wohnsitz in Deutschland, wenn Sie sich vor Ihren Besuchen mit Ihren Eltern abstimmen müssen, ob das Zimmer verfügbar ist, weil Ihre Eltern es bspw. als Gästezimmer nutzen. [...] Quelle Bei einer Wohnung z.B. im Haus der Eltern bestimmt dann u.a. auch noch die Verfügungsgewalt, ob ein Wohnsitz begründet ist oder nicht. Auf der anderen Seite stellt eine Mietwohnung deren Nutzung nach Rückkehr beabsichtigt ist schon einen Wohnsitz dar. Die Definition "Wohnsitz" ist recht kompliziert und sollte im Einzelfall geprüft werden -> FA oder Steuerberater fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 16, 2016 Volksbank, Sparkasse (nicht S-Broker), Flatex und DAB sind meines Wissens nach steuerausländer-freundlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 16, 2016 · bearbeitet Februar 16, 2016 von bondholder Die Definition "Wohnsitz" ist recht kompliziert und sollte im Einzelfall geprüft werden -> FA oder Steuerberater fragen. Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn keine Immobilien, keine Wohnung und auch kein 'Kinderzimmer' in Deutschland vorhanden sind und für Urlaub in Deutschland ein Hotelzimmer o.ä. gebucht wird, ist die Wohnsitzfrage einfacher zu klären... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dudelinode Februar 16, 2016 · bearbeitet März 29, 2016 von Dudelinode Die Definition "Wohnsitz" ist recht kompliziert und sollte im Einzelfall geprüft werden -> FA oder Steuerberater fragen. Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn keine Immobilien, keine Wohnung und auch kein 'Kinderzimmer' in Deutschland vorhanden sind und für Urlaub in Deutschland ein Hotelzimmer o.ä. gebucht wird, ist die Wohnsitzfrage einfacher zu klären... Jep, genauso ist es. Habe keine Family in D. Aber ich merke worauf ihr hinaus wollt. Generell wäre es ja auch nicht schlecht das Einkommen in NL zu versteuern und in Deutschland beschränkt Steuerpflichtig zu sein für Kapitalerträge i.e. das etwaige ETF Portfolio. Dieses generiert keine Erträge (steuerfreundliche Theausierende Swapper) und würde damit keine Kapitalertragssteuer in DE verursachen. In NL allerdings schon da man dort nicht auf den Ertrag sondern das Vermögen zahlt. Eine unbeschränkte Steuerpflicht lässt sich relativ klar außschließen und wurde mir auch so bestätigt - aufgrund der Wohnsitzfrage. Allerdings ist der Punkt mit der beschränkten Steuerpflicht valide. Kapitalerträge i.e. Tagesgeldkonto + Aktiendepot sind ja in DE vorhanden. Macht mich dies beschränkt Steuerpflichtig in DE oder ist es völlig egal das Kapitalerträge in DE erwirtschaftet werden? Ich bin mir hier leider unsicher ob ich nun Steuerausländer oder doch beschränkt Steuerpflichtig in DE bin aufgrund der eben angesprochenen Kapitalerträge durch Zinsen & Dividenden. Oder ist dieser Punkt bei einem Wohnsitz und einer Versteuerung in NL ohnehin egal? Ich habe jetzt hierzu dies gelesen: "Haben Sie im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht nur auf Ihre inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG (sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG). Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Besteuerungsrecht für inländische Kapitaleinkünfte jedoch grundsätzlich dem ausländischen Wohnsitzstaat zugesprochen." Quelle Steuernetz.de Klingt soweit logisch und würde ich so interpretieren das meine Kapitalerträge dann ebenfalls nichtmehr in DE versteuert werden sobald ich als Steuerausländer in DE bei meiner Bank gemeldet bin. "Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Kapitalertragsteuer von Ihren Zinsen und Ihren Gewinnen aus Aktienverkäufen bei Konten und Depots im Inland. Das gilt aber nicht für im Privatvermögen angefallene Zinsen und Verkaufserlöse aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen. Von diesen Erträgen muss die auszahlende deutsche Stelle Kapitalertragsteuer einbehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG)." Dieser Teil hier bestätigt das Ganze nur nochmal und fügt hinzu das allerdings inländische Investmentanteile (sprich Anteile an DE unternehmen) anders behandelt werden und dort eine Kapitelertragssteuer eingebalten wrid. Wäre hier dann aber auf diesen ja nur inländische Aktien betreffenden Teil auch der Sparer-Pauschbetrag anwendbar, auch wenn ich gar nicht Steuerinländer bin? Klingt nicht logisch. "Da der Steuereinbehalt bei beschränkt steuerpflichtigen Privatanlegern abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG), müssen diese in Deutschland keine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % und auf Zinsen nur 10 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen. Den nicht erstattungsfähigen Teil der deutschen Abgeltungsteuer dürfen Sie sich in der Regel auf Ihre ausländische Einkommensteuer, die Sie im Wohnsitzland auf Ihre deutschen Kapitaleinkünfte zahlen, anrechnen lassen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag