hoffmeij Februar 10, 2016 · bearbeitet Februar 10, 2016 von hoffmeij Hallo, Ich habe jetzt hier einiges zum Thema BU mitgelesen bin aber immer noch nicht so ganz sicher was ich jetzt bzgl. meines BU Schutzes machen soll. Leider habe ich mir als Student damals bei der MLP (2013) die hier ja schon mehrfach erwähnte BU + Rürup Kombi andrehen lassen. Diese läuft jetzt aktuell bei 1250€ BU Schutz für etwa 100€ im Monat und läuft bis 67. Nach grundlegender Recherche hier im Forum ist mir dann doch klar geworden, dass trotz meines recht ordentlichem Gehalts ( etwas über 60T € im Jahr) der Steuervorteil vlt. doch nicht so das wahre ist im Vergleich zu den gezahlten Beiträgen. Nun habe ich überlegt den Vertrag Beitragsfrei zu stellen und eine neue BU ohne Gesundheitsprüfung bei der Alten Leipziger abzuschließen. Allerdings habe ich dann nicht mehr wie in meinem Ursprungsvertrag 10% Dynamik sondern 5%. Ich wollte aber eigentlich möglichst bald meinen BU Schutz deutlich erhöhen um eher in Richtung 2500€ zu kommen. Das würde dann ja mit der 5% Dynamik doch recht lange dauern. Ich habe überlegt mit der Ausbaugarantie neben meiner Rürup BU ohne Gesundheitsprüfung einen zweiten reinen BU Vertrag für weitere 1250€ abzuschließen um dann so monatlich auf die 2500€ zu kommen. Somit wäre ich etwas flexibler da ich nur auf die eine BU meine Rente anpassen muss. Die zweite BU wäre sozusagen eine reine BU um den monatlichen Betrag zu erhöhen. Natürlich habe ich dann trotzdem noch eine Teilrente :/ Eine komplett neue BU abzuschließen würde ich eher ungerne da ich in den letzten 2 Jahren dann doch das ein oder andere gesundheitliche Problem hatte. Was haltet Ihr von der Ausbaugarantie? Ist das eine gute Möglichkeit? Oder wäre das eher dämlich? Fraglich ist natürlich noch ob man eventuell den Rürüp Vertrag Beitragsfrei stellen kann dann einen neuen Abschließt ( kann ich ja bis 1250€ ohne neue Gesundheitsprüfung) und auf diesen dann die Ausbaugarantie nimmt.... Somit hätte ich dann 2 Verträge mit je 1250€ und 5% ohne Rente. Gibt es generell große Nachteile bereits so früh ( Im Alter von 27) eine Ausbaugarantie zu nutzen und die BU so quasi auf 2 Verträge aufzusplitten? Schöne Grüße Johannes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 10, 2016 · bearbeitet Februar 10, 2016 von polydeikes AL BUZ als Basisrente nehme ich an ... Du kannst die BU auskoppeln aus der Schicht 1 (Rürupkonstruktion). Das kannst du sowohl als SBU, wie auch als BUZ. Du würdest bei der BUZ (in Schicht 3, ungefördert) ebenfalls die 10 % Dynamik beibehalten. Nachversichern kannst du dann entweder ereignisabhängig oder ereignisunabhängig. Die Auskopplung ist ein technischer Neuabschluss, du bekommst also die aktuellen Bedingungen. Nur ist für diesen technischen Neuabschluss bis zur ursprünglich vereinbarten Rentenhöhe keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Für dich dann ggf. die zu bevorzugende Variante. Zudem erbt auch der ausgekoppelte Vertrag die ursprüngliche Berufsgruppe und die sollte auf 1++ im nachgetragen sein (ggf. steht aus früheren Zeiten noch die damalige 1+ drin, ist aber in der Studentenkonstellation 1++ richtig). Nachversicherung ist ereignisabhängig ohne Fragen möglich, ereignisunabhängig (Ausbaugarantie) immer nur mit der Krebsfrage ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 10, 2016 · bearbeitet Februar 10, 2016 von hoffmeij Hallo, Ja es ist die Alte Leipziger Basisrente + BU. Danke für die schnelle Antwort. Hm ich hatte das auskoppeln angefragt und da wurden mir leider die 5% Dynamik angeboten. Da werde ich dann mal nachfragen. Dann werde ich das probieren auskoppeln mit 10% Dynamik und dann Nachversichern. Ich weiß nicht genau ob es bei mir Ergeinisabhängig oder Unabhängig ist aber ich habe/hatte auch nie Krebs von daher sollte das ja dann auch kein Problem sein... Sprich eine Nachversicherung hat auch keine negativen Auswirkungen/Effekte? Ich konnte jedenfalls nichts negatives sehen. Daher würde ich das dann wohl so machen... Dann hoffe ich mal das des alles so klappt dann wäre ich ja noch mit einem blauen Auge aus der MLP Geschichte raus! Ach moment, 10% bei der BUZ? Aber woran kopple ich die BU dann wenn nicht an die Basisrente?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 10, 2016 In den Bedingungen steht sinngemäß drin, dass du bei Kündigung des Vertrags eine neue BU (SBU oder BUZ) binnen 6 Monaten abschließen kannst. Praktisch ist das ein zeitgleicher Aufwasch. Man kündigt den Altvertrag (bei Rürup für den Sparanteil Kündigung = dauerhafte Beitragsfreistellung, kündbar ist Rürup nicht) und policiert das Teil einfach neu als SBU oder BUZ. Ganz wie man möchte. Die 5 % ist die Obergrenze in der SBU. Aber keiner zwingt dich das Ding als SBU auszukoppeln, du kannst es auch als BUZ auskoppeln. Erledigen kannst du das über jeden Vermittler, der entweder gebundener Vermittler der AL ist, Makler ist oder vermittelnder Versicherungsberater mit Anbindung an die AL. --- Krebsfrage nenne ich es nur scherzhaft, angelehnt an Gretchenfrage. Die tatsächliche Frage siehe hier (https://www.vermittlerportal.de/leben/antrag-fuer-alle-tarife-pav011.pdf) Seite 3, ganz unten. Bei ereignisabhängig nur nicht BU / AU und bei ereignisunabhängig (Ausbaugarantie) halt die "Krebsfrage". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 10, 2016 Hallo, Oh ok danke. Also HIV / Herzinfarkt habe/hatte ich auch nicht. BUZ wäre ja dann wieder bei der Alten Leipziger und dann wäre ich ja wieder in der gleichen Situation nur ein anderes Produkt statt der Basisrente. Vlt habe ich mich doch noch nicht genug belesen hier aber ich dachte man sollte ein BU lieber einzeln abschließen und nicht koppeln... Wenn ich dann jetzt auf die 2500€ komme hätte ich ja auch 2 Verträge mit je 5% Dynamik... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 10, 2016 Zu den Vor- und Nachteilen der Varianten findet sich eig. alles im Forum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 10, 2016 Ja vielen Dank, habe gerade deinen Thread nochmal angeschaut und jetzt verstehe ich was du meinst Sorry. Vielen Dank für die Hilfe, ich denke jetzt ist alles klar und ich werde wohl eine BUZ mit minimalem Sparbaustein nehmen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 10, 2016 KP, gern, nichts zu entschuldigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 16, 2016 Hi polydeikes, Ich bin gerade dabei mit einem Vermittler der Alten Leipziger das ganze durchzugehen und mein Plan mit dem Umstellen und Nachversicherung auf 2500 geht auf jedenfall. Auch BUZ mit 10% Dynamik ist möglich. Allerdings beträgt der Sparbaustein dann bei 2500€ BU schon ganz ordentliche 79,38€ im Monat. BU Versicherung 105,52€ im Monat macht Insgesamt 184,90€ bei 1++ Einstufung. Garantiezins ist ja aktuell 1,25%. Ich überlege noch ob es dann wirklich so gut ist? Sollte man generell bei der Rentenversicherung bleiben oder macht es evtl auch Sinn eine Fondvariante zu wählen? Die Alte Leipziger hat ja z.B. auch ETFs im Angebot wie den ishares MSCI World... ist dann natürlich ein gewisses Risiko dabei... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2016 · bearbeitet Februar 16, 2016 von polydeikes Wir haben das eigentlich schon sehr oft erklärt. Aber gut, ein weiteres Mal ... --- Entscheidend ist die Formulierung in den Bedingungen der AL. Diese sehen vor (und das ist seit vielen Jahren so), dass man die bestehende Risikoabsicherung + Sparbaustein kündigen kann. Auch wenn bei einer Kündigung der Rürupteilsparanteil nur dauerhaft beitragsfrei gestellt wird, ist es wichtig zu verstehen, dass hier eigentlich der bestehende Versicherungsschutz seitens Versicherungsnehmer gekündigt wird. Nach der Kündigung hat der Kunde nun eine Reaktivierungsfrist von bis zu 6 Monaten, in denen er erneut eine BU oder BUZ bis zur Höhe des ursprünglich gezeichneten Risikos abschließen kann. --- Das EINE ist sehr wichtig, denn es meint jedwede mögliche abweichende technische Gestaltung, maximal bis zur ursprünglichen Risikohöhe. Man kann also im Zuge der Auskopplung und Reaktivierung jedwede bereits gemachte technische Fehler beseitigen oder minimieren. Ich erläutere das mal an Beispielen. Dabei gehe ich davon aus, dass die Zielsetzung die von uns sehr oft erläuterte MINI-BUZ ist. Ich werde nicht erneut erläutern, warum diese Gestaltung evtl. sinnvoll sein kann. Beispiel A: Vertrag mit 1000 Euro BU Rente, abgeschlossen 2013 als Rürupkombi -> Man kündigt den Vertrag, füllt zeitgleich einen exakten neuen Antrag aus (nur ohne Risiko- und Gesundheitsfragen) und beantragt eine BUZ mit 1000 Euro BU Rente und 1/20 garantierter Rente für den Sparbaustein. Ergänzend füllt man einen zweiten Antrag auf Nachversicherung aus (so es gewollt und wirtschaftlich angemessen ist), ist die Nachversicherung ereignisunabhängig, ist die Krebsfrage auszufüllen. Die Nachversicherung wird als SBU gemacht. ... Beispiel B: Vertrag mit 1000 Euro BU Rente, abgeschlossen 2013 als Rürupkombi, Endalter 65, 3 % Leistungsdynamik, damals ohne AU Leistungen -> zunächst kündigen, neuer Antrag. Kunde wünscht nun AU Leistungen und will eigentlich bis 67 versichert sein. Die Leistungsdynamik will er nach Beratung so nicht mehr mit zusätzlichen Beiträgen bezahlen. -> Neuer Antrag auf BUZ mit 1000 Euro BU Rente und 1/20tel garantierter Rente bis 65 mit AU Leistungen und bspw. 1 % Leistungsdynamik (auch hier wieder ohne RIsikoprüfung). Zweiter neuer Antrag auf Nachversicherung über 1500 Euro, ereignisunabhängig (also Krebsfrage), abweichendes Endalter für diesen Baustein 67 (das geht eben bei der AL), auch mit AU Leistungen und bspw. 1 % Leistungsdynamik. --- Diese Beispiele stellen keine Empfehlung dar, sollen nur erläutern, ich kann technisch beliebig bis zum ursprünglich versicherten Risiko abweichen. Ich kann aber auch noch mehr, auch dazu ein Beispiel: Vertrag mit 2000 Euro BU Rente, 3 % Leistungsdynamik, ohne AU Leistungen aus 2013 mit Endalter 65 -> Kündigen, neuer Vertrag mit 1000 und 1 /20 bis 65, Nachversicherung um 1500 als SBU mit Endalter 67, beides bspw. mit AU Leistung (ich halt nix von, nur ein Beispiel) und nur noch 1 % Leistungdynamik --- Zudem müssen wir kurz in die Vergütungsmechanik und Vertragsfinanzierung seitens Versicherer einsteigen, um es inhaltlich zu verstehen. Der technische Neuabschluss wird erneut vergütet und findet mit dem Alter statt, in welchem ich heute bin. Sowie zu den heutigen Versicherungsbedingungen und versicherungsmathematischen Gegebbenheiten (bspw. Rechnungszins). Daher schiebt die AL aus praktischen Gründen einen Riegel vor die Story, denn der Altvertrag könnte ja auch aus 2012 oder davor sein. Dieser Altvertrag wäre dann BiSex, die heutigen Verträge UniSex. Zudem gab es damals noch keine 1++. Ein Anrecht auf die Jungakademikerregelung 1++ besteht nur für Verträge bis 2013 zurück. Ist der Vertrag älter, muss ich erst den Altvertrag auf 1++ umstellen lassen (funktioniert in der Praxis, auch wen nicht beworben) und dann Schema F wie zuvor erläutert. Zudem löst die Reaktivierung einen erneuten Vergütungsanspruch aus. Bei einem AL Vermittler (folglich gebundener Vermittler) wie erneut als voller Einzeltarif. Suche ich mir einen Vermittler, der dieser Schranke nicht unterliegt, kann ich den Vergütungsanspruch mit dem Vermittler aushandeln (ist doch meine Sache, wie ich den Vermittler für die Arbeit bezahle). Ich kann also hingehen und bspw. die Reaktivierung als günstigeren C-Tarif machen oder auch gegen Honorar im H Tarif. Das führt aber zu Konsequenzen. Auch wenn es technisch zulässig und bedingungsseitig einklagbar ist, verlieren Altvermittler und Versicherer Einnahmen. Ist also nicht im Interesse des Versicherers und schon gar nicht im Interesse des Altvermittlers. Die Gesellschaft ergreift daher, völlig zu Recht und unabdingbar, Schutzmaßnahmen. Erstens: Wird ein Bestandsvertrag reduziert oder aufgelöst, wird zunächst der Altvermittler informiert und eine Sperrfrist (bis überhaupt bearbeitet wird, Chance zur Kontaktaufnahme des Altvermittlers mit Kunden) verhängt. Da MLP beim genannten Versicherer massive Umsätze schreibt, sind das in der Praxis bis zu 2 Wochen. Dagegen hilft nur Auflösung alter Vollmachten und einreichen einer neuen Vollmacht sowie theoretisch Übertragung des Altvertrags in den Bestand des neuen Vermittlers (praktisch nicht notwendig, theoretisch schon). Zweitens: Die Gesellschaft bietet abweichend von den genannten Möglichkeiten eine einfache Umstellung an. Dabei werden die technischen Merkmale einfach 1:1 übernommen (idP sogar schon mit ursprünglichem Eintrittsalter gesehen), der (alt-)Vermittler hat keine Arbeit und keiner verliert Geld (außer der Kunde). Da wäre ich als Kunde sehr vorsichtig das so zu handhaben, ich will ja nicht 2mal gemolken werden. Die Gesellschaft sieht verständlicherweise äußerst ungern, wenn die tatsächlichen Möglichkeiten auch voll genutzt werden. Grds. wird das einem Makler egal sein, er steht auf Kundenseite und die Befindlichkeiten des Produktgebers sind ihm ziemlich egal, sollten es zumindest sein. Würde ein Makler aber nun versuchen massiv solche Umdeckungen zu fahren, risikiert er nicht nur die Anbindung an die Gesellschaft, sondern auch einen Verstoß gegen Branchenkodex und unlauteren Wettbewerb, schmaler Grat zwischen Kundeninteresse und strafbewährtem Verhalten. Daher ausdrücklich klargestelt: Meine Erläuterungen sind reine Darstellungen der Möglichkeiten und Gegebenheiten, keinerlei Handlungsaufforderungen irgendeiner Art. --- Hoffe, das war leidlich verständlich. --- Sollte man generell bei der Rentenversicherung bleiben oder macht es evtl auch Sinn eine Fondvariante zu wählen? Jedem Tierchen sein Blessierchen. Allerdings ist eine Fondspolice für die MINI-BUZ rechnerisch hochgradig fragwürdig, was insbesondere an den absoluten und laufenden Kosten für diesen Minibaustein im Zuge der Fondspolice liegt. Will man (warum auch immer) einen größeren Sparbaustein, relativiert sich das im Laufe der Vertragslaufzeit deutlich. Insofern bevorzuge ich persönlich für die MINI-BUZ Umsetzung die klassische Variante, welche auf Wunsch aber auch mit Überschussbeteiligung -> Fonds gewählt werden könnte. Zudem sehe ich den Sparbaustein nicht als Altersvorsorge oder Sparbaustein, sondern einzig und allein als erweiterte Risikoabsicherung für den worst case -> langfristige BU. Die potentielle Rendite einer Risikoabsicherung spielt keine Rolle, die Funktion der Risikoabsicherung hingegen schon. Oder anders formuliert: Plane ich fest mit größe x, kann ich nicht riskieren, dass bei Eintreffen des Ereignisses y dann aber leider grad gem. Börsenphase nur z zur Verfügung steht. Ungeachtet dessen: Bei laufenden Sparbeiträgen von ü100 Euro kann man auch die Fondsvariante in Erwägung ziehen, die Grenze ist willkürlich nach persönlichen Befindlichkeiten ziehbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 16, 2016 Hallo polydeikes, Sorry :/ Vielen Dank für die ausführlich Erläuterung. Mein Vermittler hat auf meine Bestehende 1250€ BU mit Rürup ohne Gesundheitsprüfung direkt eine 2500€ BU angeboten mit MINI BUZ und meinte er hätte das geklärt ich kann quasi das in einem Rutsch machen mit der Nachversicherung. Allerdings muss ich dann ja die 1/20 auf die 2500€ hinlegen und nicht auf die 1250€ also 125€ garantierte Rente erreichen.... Da sollte ich dann wohl nochmal nachhaken und vielleicht nur 1250€ abschließen und den zweiten Teil als SBU wählen... denn Ansonsten zahle fast 80€ im Monat für den Sparbaustein. Dann habe ich ja einmal 10% Dynamik und einmal 5% .... das sollte ja dann langen. Und ja Ich wollte auch die MINI BUZ wählen und dann die Überschussbeteiligung -> Fonds Variante. Hatte mich gefragt ob ich da irgendwas übersehe und vielleicht ein größerer Nachteil dabei ist. Aber scheint ja nicht so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2016 Die Überschussbeteiligung -> Fonds Variante ist aber die normale, klassische rv15/25/30 mit Überschüssen in Fonds. Nicht zu verwechseln mit der Fondspolice, bspw. FR10/15/10-IAS. Die Gestaltung über eine Fondspolice ist es, die ich im Zuge der MINI-BUZ Überlegung für ungeeignet halte. Und um nicht falsch verstanden zu werden: Es spricht nichts pauschal gegen Fondspolicen in einer BUZ, nur zu der speziellen Umsetzung passt es mMn nicht. RV "x" und Überschüsse in Fonds sehe ich nicht so als Problem an. Kommt es zur langfristigen BU, ist die Beitragsleistung + Garantie relevant, nicht die Zinsleistung. (habe ich im benachbarten Rürupthread erläutert) Die Beitragsleistung ist dann am höchsten, direkt bevor abgerufen wird oder die Versicherungsdauer endet. Der grundsätzliche Gedanke eines ungeförderten Fondssparplans (auf lange Sicht haben Aktien gute Renditeaussichten) greift hier daher mal wieder nicht. Policen sind halt einfach keine eigenverantwortlichen Fondssparpläne und von diesen getrennt zu sehen. --- Mein Vermittler hat auf meine Bestehende 1250€ BU mit Rürup ohne Gesundheitsprüfung direkt eine 2500€ BU angeboten mit MINI BUZ und meinte er hätte das geklärt ich kann quasi das in einem Rutsch machen mit der Nachversicherung. In einem Rutsch macht man das immer, der ganze Vorgang ist ein Aufwasch. Es gibt aber halt 2 Möglichkeiten: 1) individuell neu gestalten 2) 1:1 soweit möglich in Schicht 3 übertragen Letzteres bietet der Versicherer selbst und seine Ausschließlichkeit etc. meiner Erfahrung nach immer an ... warum, ich habe das ausführlich erklärt. Warum man es ggf. nicht machen sollte, habe ich auch ausführlich erklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Februar 17, 2016 · bearbeitet Februar 17, 2016 von hoffmeij Ja da verstehen wir uns richtig, RV15 mit Überschuss in Fonds. Ich hatte jetzt schonmal bei der AL angefragt... aber werde mich wohl nochmal umgucken was da tariflich geht. Ich weiß ja jetzt genau was ich will. Vielen vielen Dank für die Hilfe!! Ich weiß es muss nerven den Leuten immer wieder das gleiche zu erklären! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag