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hans369

Riester-Banksparplan Auszahlung

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hans369

Hallo,

 

auf Empfehlung eines Bekannten hin, habe ich mich dazu entschieden, Ihnen mein Anliegen hier im Forum kurz zu schildern, um hoffentlich eine unabhängige Meinung zu bekommen.

Thema: Auszahlung eines Riester-Banksparplans und deren Möglichkeiten bzw. Sinnhaftigkeit

 

2.1 64, verheiratet, Renteneintritt Ende diesen Jahres

2.2 Angestellter

 

Informationen zum Vetrag:

Laufzeit: seit 2003

Guthaben: 23.800 EUR (Eigeneinzahlungen: ca. 16.500 EUR, Zulagen: ca. 7.300)

pers. Steuersatz: ca. 40%

 

Mir wurden nun von der Bank zwei Angebote für eine monatl. Verrentung angeboten:

 

1. Auszahlplan:

ca. 6.500 EUR werden in eine aufgeschobene Rentenversicherung fließen, die ab dem 85. Lebensjahr die Rente weiterhin garantiert

die restlichen 17.300 EUR würden als monatl. Rente bis zum 85 Lebensjahr per Auszahlplan ausbezahlt werden.

Vorteil: bis zum 85 Lebensjahr werden im Todesfall das nicht ausbezahlte Guthaben inkl. des Einmalbeitrags für die Rentenversicherung an die Ehefrau bzw. Erben ausbezahlt

 

-> monatliche Rente: 59 EUR

 

2. Sofortrente

der komplette Betrag von 23.800 EUR wird in eine Sofortrente einer Versicherung einbezahlt

Rentengarantiezeit: 10 Jahre (wichtig im Falle eines Todes)

Im Falle des Todes wird max. die kumulierte Rente über 10 Jahre ausbezahlt. Der Rest fällt an die Versicherung.

 

-> monatliche Rente: 66 EUR

 

Wenn ich das so überschlage, brauche ich gut 20 Jahre bis ich das selbst einbezahlte Kapital wieder raus habe. Sofern ich das mit dem kompletten Guthaben inkl. Zulagen rechne sogar fast 30 Jahre.

 

Ich bin am überlegen, ob ich nicht einfach den Vertrag förderschädlich auflöse und das komplette Guthaben in 1 ETF auf den MSCI World investiere.

Was will ich mit ca. 60 EUR monatlicher Rente über 20-30 Jahre?

Mir ist klar, dass ich die erhaltenen Steuerrückerstattung wegen der Ansetzung als Sonderausgabenabzug dem Finanzamt zurückzahlen muss.

 

Ich bin auf das Geld nicht angewiesen, was würdet Ihr mir in meiner Situation empfehlen? Die Rente aus diesem Vertrag beziehen? Wenn ja, warum?

Sofern noch weitere Angaben gebraucht werden, an die ich nicht gedacht habe, bitte Bescheid geben.

 

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe

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polydeikes

Die User Sparfux und Imperatom können die Fragen bestimmt umfassend beantworten, einfach fragen. Die Antwort wird vermutlich Riester Fondssparplan lauten. Hat nichts mit dem Thema zu tun, ist hier aber immer die ganz viel total tolle Musterlösung.

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Mvp
· bearbeitet von Mvp

Die Steuern, die du zurückzahlen musst, scheinen schon berücksichtigt.

 

Ich würde es mir bei diesem Betrag nicht auszahlen lassen. Da bekommst du ja bei einem Etf mit 2% Ausschüttungsrendite auf nominal kaum unterschiedliche Beträge, knapp 30 Euro.. Und brauchst dein Kapital nicht auf und hast die Chance auf Wertsteigerung.

Natürlich solltest du die 16500 optimal in deinen kompletten Finanzplan einbauen.

 

66 Euro können natürlich für den einen die komplette Lebensmittelrechnung eines Monats decken, aber das scheint bei dir ja keine Überlegung zu sein.

 

Daher ist es einfaches rechnen.

Und falls du früher stirbst erben deine Hinterbliebenen auch in jedem Fall.

 

Noch eine Idee wäre evtl 30% auszahlen lassen, vielleicht hast du dann mehr von der Förderung.

 

Kann man den Riester so wie er besteht auch für Renovierungen nutzen?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Die User Sparfux und Imperatom können die Fragen bestimmt umfassend beantworten, einfach fragen. Die Antwort wird vermutlich Riester Fondssparplan lauten. Hat nichts mit dem Thema zu tun, ist hier aber immer die ganz viel total tolle Musterlösung.

Aber poly, das geht doch gar nicht.. :D

 

Aber was in die Richtung Minimieren des Versicherungsanteils:

 

Ich würde schauen, sofern der Riester-Banksparplan das zu lässt, mir 30% förderunschädlich auszahlen zu lassen zumindest dann, wenn man die Auszahlung so steuern kann, dass sie im Jahr nach Renteneintritt stattfindet (oder der Renteneintritt eh am Jahresanfang ist) und man niedrigere Einkommen hat. Dann hat man eine schöne Steuerersparnis und zumindest die 30% zur freien Verfügung. Die mögliche "Steuerarbitrage" ist bei vergleichsweise kurz laufenden Riesterverträgen ja genau das Zuckerl. :D

 

Den Rest würde ich über den Auszahlplan fahren. Fertig. Den Versicherungsanteil so weit wie möglich minimieren. Gerade, wenn man auf das Geld nicht direkt angewiesen ist, braucht man ja auch keine Versicherung.

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ZappBrannigan
· bearbeitet von ZappBrannigan

Die User Sparfux und Imperatom können die Fragen bestimmt umfassend beantworten, einfach fragen. Die Antwort wird vermutlich Riester Fondssparplan lauten. Hat nichts mit dem Thema zu tun, ist hier aber immer die ganz viel total tolle Musterlösung.

Mag ja sein, dass du als Experte mit uns Laien manchmal zu kämpfen hast, hilfreich ist dein wenig ernstgemeinter Beitrag hier aber wirklich nicht.

 

Nun zum Thema: Ich als ausgewiesener Laie meine zu wissen, dass man sich bis zu 30% des angesparten Kapitals förderunschädlich auszahlen lassen kann. Wäre vielleicht eine weitere Option (die dann logischerweise mit deiner Option 1 oder 2 kombiniert werden müsste).

 

edit: Sparfux war schneller und hat auch noch mehr gute Vorschläge :thumbsup:

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sparfux

edit: Sparfux war schneller und hat auch noch mehr gute Vorschläge :thumbsup:

Danke, aber Mvp hat das mit den 30% ja auch schon vor mir geschrieben.

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ZappBrannigan

edit: Sparfux war schneller und hat auch noch mehr gute Vorschläge :thumbsup:

Danke, aber Mvp hat das mit den 30% ja auch schon vor mir geschrieben.

Oh, da war ich wirklich sehr langsam. Kommt davon wenn man ein Dutzend Tabs öffnet und dann zwischendurch nicht auf Refresh klickt....

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polydeikes

So absurd ist die Antwort gar nicht. Es käme sehr wohl auch mit 64 ein (Wechsel in einen) Riester Fondssparplan in Betracht, bei dem der Rentenfaktor höher als 27,73 wäre. Musterlösung ist das zwar kaum, hat aber immer noch mehr Substanz als alle anderen Antworten, zumindest hinsichtlich des wirklichen Grundproblems. Aber amüsanter als meine Antwort sind sie alle Male, das ist richtig. :lol:

 

In dem Sinne:

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sparfux

Ich lass mich jetzt nicht mal nicht provozieren, wenn ich mich aber hätte provozieren lassen, würde ich jetzt ein youtube Video von Atze Schröder über Versicherungs Günther verlinken. :D

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich fasse mal zusammen:

 

Du übernimmst zumindest meinen Hinweis mit der Progressionsproblematik (hab ich dir doch was ins volle Glas schütten können), auch wenn es nicht so richtig zum Thema passt und empfiehlst die Variante mit niedrigerem Rentenfaktor (Auszahlplan mit verkappter Risikolebensversicherung) und fehlenden laufenden Erträgen, um "weniger Versicherungen" zu haben, obwohl dort erst mal 6500 in eine aufgeschobene Rentenversicherung gehen.

 

Man winkt dir diesbezüglich mit dem ganzen Zaun und deine Antwort zeigt nur auf, dass du den Unterschied zwischen gebundenem Vermittler (Versicherungsvertreter > Atze) und Makler nicht kennst.

 

Das deine Antworten keinen Sinn ergeben, ist man ja gewohnt. Das du im inhaltlichen Kontext einer ohnehin schon hochgradig amüsanten Antwort auch noch die schlechtere von zwei Möglichkeiten empfiehlst ... *made my day* ... :w00t:

 

Ich finde dich viel amüsanter als Schröder, kein Grund für dich da bescheiden zu sein und den schlechteren Komiker zu verlinken.

 

Den Rest würde ich über den Auszahlplan (die Variante mit geringerem RF, geringeren laufenden Erträgen und 6500 an die Versicherung) fahren. Fertig. Den Versicherungsanteil so weit wie möglich minimieren. Gerade, wenn man auf das Geld nicht direkt angewiesen ist, braucht man ja auch keine Versicherung.

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sparfux
· bearbeitet von Gerald1502
Unterstellung entfernt

Du meinst das steht in Deinem Riester Tipps Thread? Ich habe den nicht gelesen. Schön, dass Du das da auch schreibst!

 

Richtig bewusst (grundsätzlich und nicht nur für Riester) hat das für mich eigentlich Kolle gemacht, als er damals kurz nach (oder vor?) seinem Renteneintritt hier aufgekreuzt ist und seine Strategie für seinen Renteneintritt beschrieben hat. Bei ihm war es glaube ich eine Deferred Compensation. Sicher ist das nun nicht jedermanns Sache, den Renteneintritt mit der Investition in PV-Anlagen zu verbinden (und vielleicht lohnt sich das auch nicht mehr so heutzutage) aber der grundsätzliche Ansatz, dass man ALLE seine AV vor Renteneintritt mal auf ihre Flexibilität beim Ablauf hin überprüfen sollte, damit man vielleicht im Jahr 1 nach Rente Riester ran nimmt, im Jahr 2 die Deferred Compensation, im Jahr 3 die Pensionskasse, usw. usf. ist schon ein recht guter Ansatz.

 

Ich habe zwar noch ein paar Jahre bis zur Rente aber ich habe mir schon eine Weile vorgenommen, den ganzen AV-Krempel, den ich habe, mal hinsichtlich der Flexibilität beim Ablauf zu überprüfen (Riester, Pensionkasse, arbeitgeberfinanzierte AV, Direktversicherung nach altem Recht). Habe ich leider bisher immer vor mir her geschoben.

 

Du kannst gerne schreiben, wie es besser geht. Fokussiere Dich doch nicht so auf mich sondern mehr auf den Fragesteller! Unterstellung entfernt.

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ImperatoM

1. Auszahlplan:

ca. 6.500 EUR werden in eine aufgeschobene Rentenversicherung fließen, die ab dem 85. Lebensjahr die Rente weiterhin garantiert

die restlichen 17.300 EUR würden als monatl. Rente bis zum 85 Lebensjahr per Auszahlplan ausbezahlt werden.

Vorteil: bis zum 85 Lebensjahr werden im Todesfall das nicht ausbezahlte Guthaben inkl. des Einmalbeitrags für die Rentenversicherung an die Ehefrau bzw. Erben ausbezahlt

 

-> monatliche Rente: 59 EUR

 

2. Sofortrente

der komplette Betrag von 23.800 EUR wird in eine Sofortrente einer Versicherung einbezahlt

Rentengarantiezeit: 10 Jahre (wichtig im Falle eines Todes)

Im Falle des Todes wird max. die kumulierte Rente über 10 Jahre ausbezahlt. Der Rest fällt an die Versicherung.

 

-> monatliche Rente: 66 EUR

 

Wenn ich das so überschlage, brauche ich gut 20 Jahre bis ich das selbst einbezahlte Kapital wieder raus habe. Sofern ich das mit dem kompletten Guthaben inkl. Zulagen rechne sogar fast 30 Jahre.

 

Wenn Du fit und gesund bist, außerdem die Summe nicht unbedingt verwerben willst oder musst, lass Dir auch ein drittes Angebot ganz ohne Rentengarantiezeit für die Sofortrente berechnen. Etwas spät dran sein könntest Du mit einem Vertragswechsel zu Rentenbeginn. Wenn es doch klappt, könnten sich die Zahlen noch geringfügig verbessern.

 

Viel mehr als Finetuning und 30% auszahlen lassen ist aber im Riester-Rahmen nicht drin. Förderschädlich kündigen muss man sich sehr genau durchrechnen und kann sich ggf. lohnen. Welchen Plan Du dann verfolgst, sollte aber vor allem auch davon abhängen, welche Ziele Du für Dein Rentnerleben hast: Reisen, viel vererben, etwas kaufen,...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Defered compensation heißt auch nur bAV, meint aber im Zuge der genglisch Verwendung eine Pensionszusage oder Direktzusage. Die wiederum ist in erster Linie auf eine Verrentung ausgelegt. Was also inhaltlich erneut wieder hochgradig amüsant ist, da es im Kontext kaum Sinn macht.

 

Bei Kolle ging es um U-Kassen und die Fünftelregelung, dann macht es auch Sinn. :lol:

 

Übrigens so ein Beispiel für einen versierten Laien, der auch im nicht mehr ganz so jungen Alter eigenständig denkt, statt Stammtischparolen zu wiederholen. Sehr angenehmer Zeitgenosse und Gesprächspartner gewesen, soweit man das bei 2-3 Kippen beurteilen kann.

 

---

 

Kennst du das Männchen, das bis zum Hals in ... steht und wie wild mit den Armen rudert?

 

Du kannst gerne schreiben, wie es besser geht. Fokussiere Dich doch nicht so auf mich sondern mehr auf den Fragesteller! Oder willst Du nur so viele halbkonkrete Andeutungen machen, bis der Fragesteller Dich per PN anschreibt?

 

Nö. Mir reicht es völlig deine standup comedy zu genießen.

 

---

 

edit:

Imperatom bekommt schon mal 1 von 10 Punkten. :thumbsup:

 

(... nicht sarkastisch gemeint, erster sinnvoller Ansatz eines Ansatzes ...)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Defered compensation heißt auch nur bAV ...

Ich habe nichts gegenteiliges geschrieben. Klar ist das eine Art bAV.

 

Die wiederum ist in erster Linie auf eine Verrentung ausgelegt.

Bei uns in der Firma wird überhaupt keine Verrentung angeboten. Man kann die Auszahlung nur ein paar Jahre hin- und herschieben nach Renteneintritt bzw. auf mehrere Jahre aufteilen, wenn man möchte. Da gilt übrigens auch die 5tel-Regelung.

 

Es funktioniert so: Man kann einen gewissen Maximalbetrag jedes Jahr aus seiner Bonuszahlung in einen DC-Fonds einzahlen, den der AG dann von einem Dienstleister verwalten lässt. Das ganze ist wohl nach den Bedingungen auch insolvenzgeschützt. Da das ganze aber rein privatrechtlich ist, habe ich da ein wenig Bauchschmerzen, was der Insolvenzschutz wirklich wert ist. Kann ich nicht beurteilen. Man zahlt das ganze aus seinem Bruttogehalt ein, zahlt also keine Einkommenssteuer drauf. Die mögliche Einzahlung pro Jahr ist auch nicht durch diese 4% der BBG begrenzt. Man kann mehr einzahlen.

 

Bei Kolle ging es um U-Kassen und die Fünftelregelung, dann macht es auch Sinn. :lol:

Die Steuerarbtitrage verfünfacht sich quasi mit der 5tel-Regelung. Sinn kann sie aber auch ohne machen. Hast Du ja für Riester gerade oben auch bestätigt. Vielleicht war es bei Kolle auf U-Kasse, keine Ahnung Ich dachte ich erinnere mich an DC. Das macht aber auch überhaupt keinen Unterschied.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nö. Defered Compensation heißt einfach nur Entgeltumwandlung und ist damit nie eine Art der bAV, sondern der Finanzierungsweg (durch den Arbeitnehmer finanziert, statt durch den Arbeitgeber).

 

Auch das habe ich dir schon einmal erklärt. Ruder mal weiter mit den Armen. :lol:

 

Im Rahmen der genglisch Entartung bezeichnet defered compensation idR eine Pensionszuage, das ist auch dein Durchführungsweg (=Art).

 

---

 

Eine bAV ohne die Möglichkeit einer Versorgungsleistung (Verrentungsmöglichkeit) gibt es so nicht. Könnte man zwar machen, könnte mangels notwendiger Eigenschaften gem. EStG weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber steuerlich geltend gemacht werden.

 

Du wirst eine der seltenen Gestaltungen haben, bei denen eine Kapitalabfindung möglich ist, ggf. auch auf mehrere Einzelabfindungen gestreckt.

 

Selten ist das, weil es entweder eines genialen Steuerberaters bedarf, oder extreme Lasten beim Arbeitgeber aufgebaut werden. Kenne solche Varianten nur von amerikanischen Arbeitgebern, bspw. 3M und von Versicherern.

 

---

 

Fünftelregelung hat nichts mit Verfünfachung der Steuerersparnis zu tun, made my day #2 ... :w00t: :w00t:

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Defered compensation heißt auch nur bAV

 

Defered Compensation ... ist ... nie eine Art der bAV, ...

 

Na was denn nun? Ist sie oder ist sie nicht?

 

Fünftelregelung hat nichts mit Verfünfachung der Steuerersparnis zu tun, ...

Habe ich auch nicht geschrieben. Wenn man den Betrag x zusätzlich verdienen kann um im Rentenalter z.B. einen Steuersatz von 0% zu haben, kann man mit 5tel Regelung den Betrag 5x für 0% Steuer einnehmen. Wobei, wenn man auf einen Steuersatz von 0% optimiert im Rentenalter, dann gibt es sogar eine Verfünffachung der Steuerersparnis, wenn man mal annimmt, das man vorher für den Gesamtbetrag den Spitzensteuersatz gezahlt hätte.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Zitiere richtig, wenn du schon zitierst. Defered compensation heißt Entgeltumwandlung und ist damit der Finanzierungsweg, nicht der Durchführungsweg (=Art). Und was ist eine Entgeltumwandlung? Eine betriebliche Altersvorsorge.

 

Defered compensation ist niemals eine Art (=Durchführungsweg).

 

Da ist nichts "was denn nun", sondern genau so ist es. Du darfst freundlich Nicken und so tun, als hättest du es verstanden.

 

Habe ich auch nicht geschrieben. Wenn man den Betrag x zusätzlich verdienen kann um im Rentenalter z.B. einen Steuersatz von 0% zu haben, kann man mit 5tel Regelung den Betrag 5x für 0% Steuer einnehmen. Wobei, wenn man auf einen Steuersatz von 0% optimiert im Rentenalter, dann gibt es sogar eine Verfünffachung der Steuerersparnis.

 

Göttlich wie du mit den Armen ruderst. Ganz so falsch ist es nicht, aber ...

 

Fünftelregelung heißt, dass die jeweilige Abfindung in ihrer Höhe durch 5 geteilt und dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen wird. Steuersatz 0 heißt, dass das zu versteuernde Einkommen unter Steuerfreibetrag liegt.

 

Dieser sieht ohne Arbeitnehmerpauschbetrag (Rentenalter) niedriger aus als beim Angestellten, eine Kapitalabfindung von 40.000 Euro führt wenigstens zu Eingangsgrenzsteuersatz (=14 %) für den Betrag über Steuerfreibetrag.

 

Wenn man im Rentenalter Steuerlast = 0 hat und entsprechend niedrige Abfindungen als einzige Versorgungsleistung, ist man perspektivisch ein Fall für die Grundsicherung.

 

Der springende Punkt ist das herbeizaubern von steuerlichen Kosten, was Kolle mit einer vorgezogenen Abschreibung realisiert hat. Und um den Wirkungsgrad geht es.

 

Zumindest warst du schon mal nah dran. Ich führe dich morgen in Ruhe weiter vor, poly geht Bettchen.

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Shiller

Empfinde den Rentenfaktor als ziemlich niedrig. Bei einem Kapital von 23.800€ und einer Rente von 66€ beträgt der Rentenfaktor gerade einmal 27,74€ pro 10.000€. Ich weiß nicht ob es in deinem Alter noch möglich ist den Anbieter zu wechseln, bzw. einen anderen Anbieter für die Verrentung zu nutzen, würde dies aber an deiner Stelle mal als Alternativvorschlag prüfen.

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andjessi

 

 

Informationen zum Vetrag:

Laufzeit: seit 2003

Guthaben: 23.800 EUR (Eigeneinzahlungen: ca. 16.500 EUR, Zulagen: ca. 7.300)

pers. Steuersatz: ca. 40%

 

 

Das würde ja bedeuten, dass der Vertrag überhaupt keine Rendite abgeworfen hat. Wie hoch sind denn die Erträge tatsächlich? Diese dürftest Du ja bei einer förderunschädlichen Verwendung mit Abgeltungssteuer versteuert behalten.

 

Wie hoch wird denn der voraussichtliche Grenzsteuersatz in der Rente sein?

 

Besteht noch ein Immobiliendarlehen, das man ggf. mit dem Riesterguthaben ablösen könnte?

 

Wäre am Haus/Wohnung was zu machen für das man ggf. Wohnriester "altersgerecht Umbauen" nutzen könnte?

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polydeikes

Och andjessi, Spielverderber ... :(

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polydeikes

Für eine "Laienantwort" ist andjessis Antwort verdammt gut, da ist gar nichts laienhaft dran. Er hat als einziger erkannt, dass eine sinnvolle Antwort mangels Angaben und auf Grund falscher Angaben gar nicht möglich ist. Das wäre manchem nicht aufgefallen, der meint das beruflich machen zu müssen. Gleichzeitig bringt er mit §93 Abs. 1 EStG die dritte von 4 Möglichkeiten ins Spiel, sehr gut. :thumbsup:

 

(Shillers Hinweis ist auch richtig, aber erstmal zweitrangig)

 

---

 

Lösen wir es halt auf ...

 

---

 

@hans369

 

Willkommen im Forum. Sorry, dass ich deinen thread zunächst mal genutzt habe, um mir ein wenig Spaß und Unterhaltung zu gönnen. Habe noch niemanden bei höflicher Fragestellung im Regen stehen lassen, du sollst also auch eine brauchbare Antwort bekommen. Eine brauchbare Antwort iS von abschließend, ist hier allerdings aus mehreren Gründen nicht möglich.

 

Zum Einen fehlen noch ein paar Angaben, zum Anderen scheint es zu ein paar Flüchtigkeitsfehlern gekommen zu sein.

 

Zunächst mal ist die Frage, wann du in Rente gehen möchtest, bzw. ob du schon in Rente bist (GRV oder Pension oder was auch immer). Diese Frage muss um eine evtl. Ehefrau erweitert werden, da du verheiratet angibst, so ihr zusammen veranlagt werdet.

 

Die nächste Frage ergibt sich bzgl. deiner Angabe zum "Steuersatz". Entscheidend ist der Grenzsteuersatz. Also der Steuersatz, mit dem eine Geldeinheit besteuert wird, die als Einkommen zum Einkommen "dazu kommt". Und wie von andjessi schon richtig angedeutet, maßgeblich ist der Grenzsteuersatz im Rentenalter. Du kannst nämlich die Rentenphase der Riester Rente (unabhängig vom Begriff Verrentung) auch nach hinten verschieben, sprich ins Rentenalter / nach Rentenalter.

 

Dann ergibt sich die Frage nach dem Anbieter. Gem. dem genannten Erlebensfallsversicherungsprinzip kommen hier eigentlich nur Riester Banksparpläne der Volksbanken in Betracht, Verrentungspartner R+V. Doch auch bei den Volksbanken sind die Verrentungsvarianten nicht identisch, auch wenn der Vertragspartner identisch ist. Da der Rentenfaktor (wv gibt es an Rente für das vorhandene Kapital) sehr niedrig ist, müsste man prüfen, was mit den Erträgen auf das Kapital ab Rentenbeginn passiert. Bzgl. Auszahlplan mit Erlebensfallversicherung ist das klar, bzgl. der "Sofortrente" gibt es da mehrere anbieterseitige Möglichkeiten.

 

---

 

Wie von andjessi richtig angemerkt, in den Zahlen muss ein Fehler sein. Du nennst ...

 

Guthaben: 23.800 EUR (Eigeneinzahlungen: ca. 16.500 EUR, Zulagen: ca. 7.300)

 

... was zum Einen hieße, dass Zins = 0 wäre und zum Anderen, verwechselst du vermutlich Zulagen und Steuerersparnis.

 

Hier müsste geklärt werden, was wirklich Eigenbeiträge sind, was Zulagen sind, was Steueersparnis ist und was Erträge sind.

 

Zudem fehlt die Angabe, seit wann der Riestervertrag bespart wird. Riester unterliegt nie der Abgeltungssteuer, das ist ein minimaler und absolut verzeihbarer Fehler von andjessi, Riester unterliegt dem §22 Abs. 5 EStG.

 

---

 

Hat man diese Unstimmigkeiten geklärt und die nötigen Angaben ergänzt, ergibt sich folgendes Schema ...

 

 

1) Besteht Wohneigentum, dass noch entschuldet werden oder altersgerecht umgebaut werden müsste? Oder besteht ein Mietverhältnis bei einer Genossenschaft?

2) Falls nicht, ggf. Wechsel des Anbieters in Erwägung ziehen, der angebotene RF sollte mind. 30+ sein und die Erträge in der Auszahlungsphase oben drauf kommen.

3) Kapitalwahlrecht von 30 % ist bei jedem Anbieter möglich, der Hinweis, dass dieses im Jahr nach dem Renteneintritt ausgelöst werden muss, ist aus steuerlicher Sicht richtig -> Erträge fallen sonst in die Progression.

4) Es ist förderunschädlich, wenn 12 Monatsrenten zu einer Rentenleistung zusammengefasst werden und das ist zT auch deutlich günstiger. Das ist die 4. von 4 Verwendungsmöglichkeiten.

5) Es ist möglich, dass 64 nicht der reguläre Ablauf des Vertrags ist und daher ein niedrigerer Rentenfaktor als zum regulären Ablauf angeboten wird

6) Mit den oben abgefragten Angaben (insb. Erträge und deren Höhe) und dem echten Grenzsteuersatz im Rentenalter lässt sich etwas zur Alternative förderschädliche Verwendung sagen.

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tyr
· bearbeitet von tyr

[...]

 

2.1 64, verheiratet, Renteneintritt Ende diesen Jahres

2.2 Angestellter

 

Informationen zum Vetrag:

Laufzeit: seit 2003

Guthaben: 23.800 EUR

 

[...]

 

1. Auszahlplan:

[...]

-> monatliche Rente: 59 EUR

 

2. Sofortrente

[...]

 

-> monatliche Rente: 66 EUR

 

Wenn ich das so überschlage, brauche ich gut 20 Jahre bis ich das selbst einbezahlte Kapital wieder raus habe. Sofern ich das mit dem kompletten Guthaben inkl. Zulagen rechne sogar fast 30 Jahre.

 

Ich bin am überlegen, ob ich nicht einfach den Vertrag förderschädlich auflöse und das komplette Guthaben in 1 ETF auf den MSCI World investiere.

Was will ich mit ca. 60 EUR monatlicher Rente über 20-30 Jahre?

 

Die Frage ist, was du mit 64 Jahren Lebensalter mit 23.000 Euro (abzüglich Förderung, Steuererstattungen werden bei förderschädlicher Kündigung wieder abgezogen vor Auszahlung) an Aktien-ETF willst. Ein Aktien-ETF kann auch mal in kürzerer Zeit 50% an Wert verlieren. Dann möchtest du plötzlich mit dem Kapital noch einmal ein neues Auto kaufen. Schade, das Geld hat sich im Aktien-ETF halbiert. Jetzt nur noch einen gebrauchten Kleinwagen kaufen?

 

Was ist dein Ziel? Das kommt noch vor den Überlegungen, die polydeikes hier anstellt.

 

Möchtest du z. B.

- Geld nach deinem Tod vererben

- eine zusätzliche lebenslange Rente haben

- zum Renteneintritt eine teure Weltreise machen

- zum Renteneintritt bestehende Schulden tilgen

 

Was auch immer. Solange du nicht dein Ziel festlegst kann es keine sinnvolle Beratung geben.

 

p.s. Nehmen wir mal an, dass über die Jahre wirklich 7.300 Euro an Förderung (gezahlte Zulagen und Steuerrückerstattungen) geflossen sind. Dann könnten theoretisch 23.800 - 7.300 = 16.500 Euro an Kapital förderschädlich ausgezahlt werden. Damit erreicht man bei einem Direktversicherer eine Garantierente von 58 Euro monatlich.

 

Wenn man das Kapital im Riestervertrag verrentet geht noch Steuer ab. Interessant wäre dann die Nettorente.

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