Incommand Februar 3, 2016 Moin, liebe Assetgemeinde. Im Namen meiner lieben Omi möchte ich heute Eure Expertise zu folgendem Thema befragen: Meine Großmutter hat sich mit 35000 USD in den Schiffsfonds MS Blanche, der 2007 von der PCE GmbH & Co. KG aufgelegt wurde. Euch ist bestimmt bekannt, dass die prospektierte Auszahlungen von kumuliert über 30% in den ersten vier Jahren nicht im Ansatz erreicht wurde und tatsächlich irgendwo bei <2% rumkrebste. Natürlich hat sie sich damals von ihrem Sparkassen-Berater einlullen lassen, das weiß sie auch. Jetzt bat sie mich, mich der Angelegenheit einmal anzunehmen, da sie aufgrund der ständigen Anrufe diverser hilfsbereiter Kanzleien ziemlich genervt ist. Mein erster Gedanke war natürlich gleich der Verkauf, was mWn aktuell etwa 90% Verlust bedeuten würde. Aber je mehr ich das Forum durchforste, desto mehr gute Ideen tun sich doch immer für die Schwierigkeiten einzelner Member auf. Deswegen hier die Frage an Euch: Was würdet ihr machen? Gibt es irgendeine Möglichkeit, auf dem juristischen Weg mehr als 10% zu realisieren? Sind für jeden Tipp dankbar! Schönen Abend und Danke, Lenn Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Februar 3, 2016 Also. Da wäre natürlich erstmal die Frage ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Wenn ja, dann erstmal nachschauen ob Kapitalanlagen darin ausgeschlossen sind. (sind sie nämlich oft) Dann wäre die Frage, ob damals ein Beratungsprotokoll erstellt wurde. Pflicht war es glaub ich damals noch nicht, manche Banken haben sowas trotzdem gemacht. Desweiteren würde ich euch erstmal zu einer Verbraucherzentrale schicken. Die Kosten in der Regel wenig Geld. Der Vollständigkeit halber will ich noch erwähnen, dass es auch einen Ombudsmann beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband gibt. Die Kosten auch nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cuibono Februar 3, 2016 Was will sie denn? Geld? Ihre Ruhe? Rache? Erst wenn du das weißt, dann kannst du ihr helfen. Jeder Anwalt wird dir zum juristischen Weg raten, da sie damit Geld verdienen. Und vermutlich wird das ganze ewig dauern. Wenn aber bei dem Fonds nichts mehr vorhanden ist dann ist nichts mehr vorhanden. herr_welker hat schon ein paar Ideen aufgeschrieben die gar nicht schlecht sind. Ich würde aber, egal was deine Oma will, erst einmal ihre Erwartungen senken, falls sie welche hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 3, 2016 · bearbeitet Februar 3, 2016 von otto03 Moin, liebe Assetgemeinde. Im Namen meiner lieben Omi möchte ich heute Eure Expertise zu folgendem Thema befragen: Meine Großmutter hat sich mit 35000 USD in den Schiffsfonds MS Blanche, der 2007 von der PCE GmbH & Co. KG aufgelegt wurde. Euch ist bestimmt bekannt, dass die prospektierte Auszahlungen von kumuliert über 30% in den ersten vier Jahren nicht im Ansatz erreicht wurde und tatsächlich irgendwo bei <2% rumkrebste. Natürlich hat sie sich damals von ihrem Sparkassen-Berater einlullen lassen, das weiß sie auch. Jetzt bat sie mich, mich der Angelegenheit einmal anzunehmen, da sie aufgrund der ständigen Anrufe diverser hilfsbereiter Kanzleien ziemlich genervt ist. Mein erster Gedanke war natürlich gleich der Verkauf, was mWn aktuell etwa 90% Verlust bedeuten würde. Aber je mehr ich das Forum durchforste, desto mehr gute Ideen tun sich doch immer für die Schwierigkeiten einzelner Member auf. Deswegen hier die Frage an Euch: Was würdet ihr machen? Gibt es irgendeine Möglichkeit, auf dem juristischen Weg mehr als 10% zu realisieren? Sind für jeden Tipp dankbar! Schönen Abend und Danke, Lenn Such auch 'mal ein wenig im Netz z.B. das gefunden http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/pce-ms-blanche-schiffsfonds-%E2%80%93-nachzahlungen-risiko-des-totalverlust-hilfe-fuer-anleger (Die möchten natürlich Klienten) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cuibono Februar 3, 2016 Das sind nicht die Einzigen die man mit Google findet. Aber da ist es genauso wie mit Aktien. Wenn alle schreien Munich Re ist super dann sollte man vermutlich gerade nicht kaufen. Die Anwälte verdienen in Deutschland in allererster Linie am Verfahren. Nicht am Gewinn des Verfahrens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 Danke schonmal für die schnellen, ausführlichen Antworten. Also. Da wäre natürlich erstmal die Frage ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Wenn ja, dann erstmal nachschauen ob Kapitalanlagen darin ausgeschlossen sind. (sind sie nämlich oft)<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;"><br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Dann wäre die Frage, ob damals ein Beratungsprotokoll erstellt wurde.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Pflicht war es glaub ich damals noch nicht, manche Banken haben sowas trotzdem gemacht. Eine RSV hat sie nicht, leider wurde auch kein Beratungsprotokoll erstellt (finde ich in den Unterlagen zumindest nicht). Was will sie denn? Geld? Ihre Ruhe? Rache? <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Erst wenn du das weißt, dann kannst du ihr helfen. Sie will primär nicht noch mehr Geld verlieren, ist also nicht bereit noch Geld in Anwälte zu investieren, wenn ihre Chancen auf Gewinn gen null gehen. Sekundär möchte sie versuchen, so viel Geld wie möglich zurückzubekommen. Sie hat bei der vor ein paar Jahren beschlossenen Kapitalerhöhung nicht nachgeschossen. Das Schiff fährt zwar immer noch, aber die Charterrate liegt bei etwa 40% dessen, was nötig wäre um die Fondskosten zu decken. Sieht ja derzeit auch nicht danach aus, dass sich das in den nächsten Jahren ändern würde. Jeder Anwalt wird dir zum juristischen Weg raten, da sie damit Geld verdienen. Und vermutlich wird das ganze ewig dauern. Wenn aber bei dem Fonds nichts mehr vorhanden ist dann ist nichts mehr vorhanden. herr_welker hat schon ein paar Ideen aufgeschrieben die gar nicht schlecht sind. Ich würde aber, egal was deine Oma will, erst einmal ihre Erwartungen senken, falls sie welche hat. Klar, so ist das =) Deswegen frage ich hier doch lieber nochmal nach. Desweiteren würde ich euch erstmal zu einer Verbraucherzentrale schicken. Die Kosten in der Regel wenig Geld.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Der Vollständigkeit halber will ich noch erwähnen, dass es auch einen Ombudsmann beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband gibt. Die Kosten auch nichts. Danke für den Tipp. Meinst Du, dass man dort realistische Chancen hat, etwas zu erreichen? Wie gesagt: es ist blöderweise nichts aus dem Beratungsgespräch schriftlich festgehalten. Ich bin kein Jurist, aber gilt hier nicht grundsätzlich wieder das Unschuldsprinzip? Zudem verjährt sowas doch auch, oder? Bin Euch echt dankbar für jeden Rat!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 4, 2016 Ich bin kein Jurist, aber gilt hier nicht grundsätzlich wieder das Unschuldsprinzip? Zudem verjährt sowas doch auch, oder? Unschuldsprinzip ? Was soll das sein ? So was in der Richtung gibt's nur im Strafrecht. Zunächst einmal gilt im Zivilrecht "pacta sunt servanda". Dass es Verjährung geben kann , ist unbestritten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Incommand Unschuldsprinzip ?Was soll das sein ? So was in der Richtung gibt's nur im Strafrecht. Zunächst einmal gilt im Zivilrecht "pacta sunt servanda" Blöd, dass ich das nur so dilettantisch ausdrücken kann. Gemeint ist: wenn ich denen nicht nachweisen kann, dass sie mich falsch beraten haben, ist anzunehmen, dass sie es richtig gemacht haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von troi65 Blöd, dass ich das nur so dilettantisch ausdrücken kann. Gemeint ist: wenn ich denen nicht nachweisen kann, dass sie mich falsch beraten haben, ist anzunehmen, dass sie es richtig gemacht haben. Da gibt's doch als juristischer Laie nichts zu entschuldigen ! Würde sich jeder gewählt professionell ausdrücken , hätten wir Juristen ja weniger Arbeit. Ansonsten kommt Deine Einschätzung schon hin. Ob die Oma da noch möglichst viel rausholen wird , sei mal dahingestellt. Zumindest wird sie aber nicht umhinkommen , sich auch mit den Kündigungsmöglichkeiten gem. Vertragswerk zu beschäftigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 Würde sich jeder gewählt professionell ausdrücken , hätten wir Juristen ja weniger Arbeit. Word! Hab sie schon gebeten, mir den Originalvertrag rauszusuchen. Weißt Du als Jurist in etwa, welche Kündigungsmöglichkeiten üblich sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von troi65 Hab sie schon gebeten, mir den Originalvertrag rauszusuchen. Weißt Du als Jurist in etwa, welche Kündigungsmöglichkeiten üblich sind? Das kann ich Dir nicht sagen. Maßgeblich sind zunächst einmal vertraglich vereinbarte Ausstiegsmöglichkeiten und Fristen. Anwaltlicher Rat wird wohl zusätzlich notwendig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 4, 2016 Unschuldsprinzip ?Was soll das sein ? So was in der Richtung gibt's nur im Strafrecht. Zunächst einmal gilt im Zivilrecht "pacta sunt servanda" Blöd, dass ich das nur so dilettantisch ausdrücken kann. Gemeint ist: wenn ich denen nicht nachweisen kann, dass sie mich falsch beraten haben, ist anzunehmen, dass sie es richtig gemacht haben. Da gibt's doch als juristischer Laie nichts zu entschuldigen ! Ansonsten kommt Deine Einschätzung schon hin. Das ist eine äußerst zweifelhafte Interpretation. Wenn man Falschberatung nicht nachweisen kann (mangels Zeugen, mangels Protokoll), so ist das kein Indiz dafür, dass sie nicht stattgefunden hat. Bloss beweisen kann man es nicht und damit auch den daraus resultierenden Vertrag nicht fundiert angreifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 4, 2016 Bloss beweisen kann man es nicht und damit auch den daraus resultierenden Vertrag nicht fundiert angreifen. So rum gesehen, natürlich korrekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 @Ramstein: Auch hier bitte ich meine Unkenntnis in juristisch-präzisem Ausdruck zu entschuldigen Dennoch sind wir uns im Ergebnis ja einig. Ich habe inzwischen mehrere dem unserem ähnelnde Fälle im Netz gefunden, in denen - teils in zweiter Instanz - für den Kläger entschieden wurde und die Bank teils 75-100% der gesamten Investitionssumme an den Geschädigten zu zahlen hatte. Leider finde ich nichts über verloren Prozesse.. Der Gang zur VZ wird wohl zunächst das Sinnvollste sein, hm? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 4, 2016 Was will sie denn? Geld? Ihre Ruhe? Rache?Erst wenn du das weißt, dann kannst du ihr helfen. Sie will primär nicht noch mehr Geld verlieren, ist also nicht bereit noch Geld in Anwälte zu investieren, wenn ihre Chancen auf Gewinn gen null gehen. Sekundär möchte sie versuchen, so viel Geld wie möglich zurückzubekommen. ... um mit dem Geld was genau anzufangen? Der Gang zur VZ wird wohl zunächst das Sinnvollste sein, hm? Wenn die Oma sich zu Tode langweilt und sonst nichts besseres mit ihrer Zeit anzufangen weiß, kann man ihr gewiß irgendwelche Aktivitäten vorschlagen, um 'mal aus dem Haus zu kommen.... Was wäre, falls eine gute Fee vorbeikäme, um ihr einfach so 30.000 Euro zu schenken? Wird dann endlich die geplante Weltreise in die Tat umgesetzt, die bisher aus Liquiditätsgründen verschoben werden mußte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 4, 2016 Mein erster Gedanke war natürlich gleich der Verkauf, was mWn aktuell etwa 90% Verlust bedeuten würde. Gibt es zur Zeit Käufer für diese Beteiligung (MS "BLANCHE" - Altkapital)? Bei www.zweitmarkt.de versucht jemand ohne Erfolg, einen 30.000-USD-Anteil für 5% des Nennwertes loszuwerden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 ... um mit dem Geld was genau anzufangen? Meine Schwester und ich haben keine Eltern mehr. Sie würde uns gerne unterstützen. Außerdem hat sie zwei Immobilien, an denen jeweils etwas gemacht werden muss. Wenn die Oma sich zu Tode langweilt und sonst nichts besseres mit ihrer Zeit anzufangen weiß, kann man ihr gewiß irgendwelche Aktivitäten vorschlagen, um 'mal aus dem Haus zu kommen....Was wäre, falls eine gute Fee vorbeikäme, um ihr einfach so 30.000 Euro zu schenken?<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px;">Wird dann endlich die geplante Weltreise in die Tat umgesetzt, die bisher aus Liquiditätsgründen verschoben werden mußte? Kommt mir so vor, als ob du ihr Anliegen nicht ernst nimmst.. Wie gesagt: ihr ist nicht langweilig, sondern es gibt Gründe, warum sie gerne das beste aus der Situation machen möchte. Gibt es zur Zeit Käufer für diese Beteiligung (MS "BLANCHE" - Altkapital)?Bei www.zweitmarkt.de versucht jemand ohne Erfolg, einen 30.000-USD-Anteil für 5% des Nennwertes loszuwerden... Ja, das habe ich auch gesehen. Klingt nicht sehr berauschend... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Februar 4, 2016 Wenn die Oma sich zu Tode langweilt und sonst nichts besseres mit ihrer Zeit anzufangen weiß, kann man ihr gewiß irgendwelche Aktivitäten vorschlagen, um 'mal aus dem Haus zu kommen.... Die Verbraucherzentralen bieten eine rechtliche Einschätzung der Situation. Kostet so 60 EUR die Stunde. Ein Anwalt dürfte mehr als doppelt so teuer sein. Was sagt den eigentlich die Sparkasse zu dem Thema? Wurde da schon mal angefragt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Incommand Die Verbraucherzentralen bieten eine rechtliche Einschätzung der Situation. Kostet so 60 EUR die Stunde. Ein Anwalt dürfte mehr als doppelt so teuer sein. Was sagt den eigentlich die Sparkasse zu dem Thema? Wurde da schon mal angefragt? Das weiß ich nicht einmal, das muss ich mal nachfragen. Meine Einschätzung: sie hat da nie nachgefragt. Folgendes ließ sich noch im Netz finden: "MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft LG Braunschweig, Voll obsiegendes Urteil vom 22.01.2014 (5 O 2655/12) gegen bundesweit tätiges Kreditinstitut wegen Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung. Dieses Verfahren wurde in II. Instanz vor dem OLG Braunschweig verglichen. Der Kläger konnte hierbei 75% seiner Einlage realisieren (9 U 99/14)." Kann das hilfreich sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Februar 4, 2016 ... Das ist eine äußerst zweifelhafte Interpretation. Wenn man Falschberatung nicht nachweisen kann (mangels Zeugen, mangels Protokoll), so ist das kein Indiz dafür, dass sie nicht stattgefunden hat. Bloss beweisen kann man es nicht und damit auch den daraus resultierenden Vertrag nicht fundiert angreifen. Ganz so negativ würde ich das beim jetzigen Sachstand noch nicht sehen. Den Beweis in einem Zivilrechtsverfahren muss man sich ja nicht als eine "Smoking-Gun" vorstellen. Letztlich muss der Sachverhalt so glaubhaft dargelegt werden, dass der Richter überzeugt ist. Da spielen die Gesamtumstände auch eine erhebliche Rolle. Bevor man mit dem Beweisen überhaupt anfängt, muss man doch zunächst wissen, wie sich der Sachverhalt aus Sicht Deiner Großmutter tatsächlich zugetragen hat. Wenn man nicht einmal aus ihrer Schilderung ein Fehlverhalten der Bankangestellten erkennen kann, dann kann man sich alles weitere auch sparen. Wann und wo hat die Beratung stattgefunden? Wer hat die Initiative ergriffen und warum? Gibt es Zeugen? Ist ihr irgendetwas versprochen worden, was sie dann nicht erhalten hat? Wie sind die sonstigen Vermögensverhältnisse? Welche Erfahrung hatte Deine Großmutter bis zu diesem Zeitpunkt mit Geldanlagen? Warum ausgerechnet ein Schiffsfonds? Was konkret heißt "eingelullt worden"? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Deine Großmutter zur Sparkasse geht und dort einen Schiffsfonds fordert. Dies wird auf Initiative der Bank angeboten worden sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das bei der Bank jemand abstreiten will. Was ist genau passiert? Gehe wie folgt vor: 1.) Genauen Sachverhalt mit allen Details feststellen und schriftlich fixieren 2.) Sämtliche Unterlagen einsammeln und kopieren 3.) Rechtslage auf Basis der Angaben Deiner Mutter feststellen . Mit der Verbraucherzentrale habe ich da auch gute Erfahrungen gemacht. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet aber auch nicht die Welt. Mir wäre es das wert. 4.) Dann überlegen wie hoch das Prozessrisiko wäre und auf dieser Basis mit der Bank verhandeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 4, 2016 ... um mit dem Geld was genau anzufangen? Meine Schwester und ich haben keine Eltern mehr. Sie würde uns gerne unterstützen. Außerdem hat sie zwei Immobilien, an denen jeweils etwas gemacht werden muss. Moment 'mal: An zwei Immobilien muß etwas gemacht werden, und es sind keine Rücklagen dafür gebildet worden? Oder sind die Rücklagen etwa für die Schiffsbeteiligungs-Spekulation verzockt worden? Wenn dort akuter Kapitalbedarf besteht: Zur Zeit sind besicherte Darlehen zu sehr niedrigen Zinssätzen zu bekommen. Eine andere Möglichkeit wäre gegebenenfalls, von zwei Immobilien eine zu verkaufen und mit dem Erlös u.a. die Instandhaltung der anderen zu bezahlen. Kommt mir so vor, als ob du ihr Anliegen nicht ernst nimmst.. Wie gesagt: ihr ist nicht langweilig, sondern es gibt Gründe, warum sie gerne das beste aus der Situation machen möchte. Hat man in der Zeit, als Schiffsbeteiligungen für die Investoren ein gutes Geschäft waren, jemals von Klagen auf Rückabwicklung gehört? Es gibt nun 'mal keine hohe Rendite ohne Risiko... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
randomwalk Februar 4, 2016 .... Schiffsfonds MS Blanche, der 2007 von der PCE GmbH & Co. KG aufgelegt wurde..... Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Ich vermute mal - zugegeben ohne mich näher über den gegenständlichen Schiffsfonds informiert zu haben - dass deine Oma die Beteiligung als Kommanditist eingegangen hat. Als solcher ist man halt sehr direkt am unternehmerischen Risiko beteiligt. Als mündiger Bürger muss man sich vor dem Unterschreiben eines Vertrages über die möglichen Folgen klar sein; wenn nicht dann lässt man besser die Finger davon. (Noch mehr OT: Ich habe auch keinerlei Mitleid mit den Häuselbauern, die mit Krediten im Schweizer Franken fremdfinanziert haben.) Sorry, das kommt bestimmt ziemlich arrogant rüber, aber ich stehe zu dieser Ansicht. Selbstverständlich ist nicht auszuschließen, dass deine Oma tatsächlich über den Tisch gezogen wurde, aber das müsste dann eben ein ordentliches Gericht klären. Da dieser Beitrag nicht hilfreich sondern hochgradig OT ist, hätte ich volles Verständnis dafür, wenn er vom Moderatorenteam gelöscht werden sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incommand Februar 5, 2016 · bearbeitet Februar 5, 2016 von Incommand ... Das ist eine äußerst zweifelhafte Interpretation. Wenn man Falschberatung nicht nachweisen kann (mangels Zeugen, mangels Protokoll), so ist das kein Indiz dafür, dass sie nicht stattgefunden hat. Bloss beweisen kann man es nicht und damit auch den daraus resultierenden Vertrag nicht fundiert angreifen. Ganz so negativ würde ich das beim jetzigen Sachstand noch nicht sehen. Den Beweis in einem Zivilrechtsverfahren muss man sich ja nicht als eine "Smoking-Gun" vorstellen. Letztlich muss der Sachverhalt so glaubhaft dargelegt werden, dass der Richter überzeugt ist. Da spielen die Gesamtumstände auch eine erhebliche Rolle. Bevor man mit dem Beweisen überhaupt anfängt, muss man doch zunächst wissen, wie sich der Sachverhalt aus Sicht Deiner Großmutter tatsächlich zugetragen hat. Wenn man nicht einmal aus ihrer Schilderung ein Fehlverhalten der Bankangestellten erkennen kann, dann kann man sich alles weitere auch sparen. Wann und wo hat die Beratung stattgefunden? Wer hat die Initiative ergriffen und warum? Gibt es Zeugen? Ist ihr irgendetwas versprochen worden, was sie dann nicht erhalten hat? Wie sind die sonstigen Vermögensverhältnisse? Welche Erfahrung hatte Deine Großmutter bis zu diesem Zeitpunkt mit Geldanlagen? Warum ausgerechnet ein Schiffsfonds? Was konkret heißt "eingelullt worden"? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Deine Großmutter zur Sparkasse geht und dort einen Schiffsfonds fordert. Dies wird auf Initiative der Bank angeboten worden sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das bei der Bank jemand abstreiten will. Was ist genau passiert? Gehe wie folgt vor: 1.) Genauen Sachverhalt mit allen Details feststellen und schriftlich fixieren 2.) Sämtliche Unterlagen einsammeln und kopieren 3.) Rechtslage auf Basis der Angaben Deiner Mutter feststellen . Mit der Verbraucherzentrale habe ich da auch gute Erfahrungen gemacht. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet aber auch nicht die Welt. Mir wäre es das wert. 4.) Dann überlegen wie hoch das Prozessrisiko wäre und auf dieser Basis mit der Bank verhandeln. Danke für Deinen Beitrag. Genau so werden wir es machen! Moment 'mal: An zwei Immobilien muß etwas gemacht werden, und es sind keine Rücklagen dafür gebildet worden? Oder sind die Rücklagen etwa für die Schiffsbeteiligungs-Spekulation verzockt worden? Wenn dort akuter Kapitalbedarf besteht: Zur Zeit sind besicherte Darlehen zu sehr niedrigen Zinssätzen zu bekommen. Eine andere Möglichkeit wäre gegebenenfalls, von zwei Immobilien eine zu verkaufen und mit dem Erlös u.a. die Instandhaltung der anderen zu bezahlen. Es geht um kleinere Dinge. Insgesamt ist zu sagen, dass meine Großmutter sich einfach wirklich nicht auskennt. Jetzt, wo sie mich immer mehr Einblick nehmen lässt, fällt das einfach auf. Rücklagen sind noch da, aber auch da hat sie viel Pech mit ihrem persönlichem Umfeld gehabt, dem sie ausgeholfen hat, ohne dass sie das Geld zurückgesehen hat. Blauäugig? Absolut! Bringt irgendwem die Aussage "Ja, ist dumm!" irgendwas? Nein, weiß ich. Soll ich deswegen die Flinte ins Korn werfen? Ich versuche ihr - wie gesagt - dabei zu helfen, das beste aus der Situation zu machen. Danke Euch allen für Eure Beiträge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag