Rohlöff Februar 3, 2016 Hallo zusammen, ich hau das mal hier in die Alternativen Kapitalanlagen rein. In Zeiten der Niedrigzinsphase sucht jeder nach der optimalen Geldanlage. Einige wollen Kapital für eine Immobilie anhäufen und andere planen mit Anlagehorizonte von 30 Jahren und mehr. Finales Ziel bei vielen ist es im Alter eine Rente zu beziehen, mit der man ein gutes Auskommen hat. Als Pflichtversicherter stellt sich mir hier die Frage, ob es Sinn machen kann (quasi als RK1) freiwillig noch weitere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Im Gegensatz zu einer nicht staatlichen Versicherung hat dies manche Vor- und Nachteile. Ich selbst recherchiere hierzu noch. Die ersten Ergebnisse zeigen mir, dass es für Pflichtversicherte nicht so leicht ist einfach Beiträge zu leisten. Unter gewissen Umständen kann man freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten leisten: "Freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr können Sie auf Antrag freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Den Antrag können Sie nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres stellen.Teilzahlungen sind möglich. Sollten die betreffenden Zeiten doch als Anrechnungszeiten zu bewerten sein, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen." (Quelle: http://www.deutsche-...erstattung.html) Hier verstehe ich den Hinweis "sofern diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden" nicht so ganz. Kann dies vielleicht jemand etwas genauer erklären? Nutzt jemand schon diese Möglichkeit oder ist die allgemeine Meinung, dass es überhaupt keinen Sinn macht? Meine Beweggründe hierüber nachzudenken sind unter anderem folgende Punkte: - Absicherung des Langlebigkeitsrisikos - Absicherung des Ehepartners über die dann höhere Witwenrente - evtl. ist dies ein nützliches Vehikel für Leute, die kein "Durchhaltevermögen" haben und eine "normale" Rentenversicherung vielleicht nach 5, 10, 15 Jahren Laufzeit kündigen und dann das Geld "verprassen" Wie gesagt, ich selbst habe noch nicht genug Infos zusammengetragen, um mir ein klares Bild über alles zu machen. (Mein Gerdankenspiel ist noch nicht ganz durchgedacht ) Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Kommentar hierzu. Cheers! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pianopaule Februar 4, 2016 Das ist ein sehr interessantes Thema. Ich bin dem noch nicht nähergetreten aber kürzlich war im TV ein Beitrag mit dem Tenor die gesetzliche Rente bringe etwa 3% p.a. - das war erstaunlich und hat mich aufhören lassen. Ich kann jetzt diese Zahl nicht verifizieren jedoch solange diese Zinsphase anhält, ist es erstmal eine Überlegung wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mob Februar 4, 2016 Das ist ein sehr interessantes Thema. Ich bin dem noch nicht nähergetreten aber kürzlich war im TV ein Beitrag mit dem Tenor die gesetzliche Rente bringe etwa 3% p.a. - das war erstaunlich und hat mich aufhören lassen. Ich kann jetzt diese Zahl nicht verifizieren jedoch solange diese Zinsphase anhält, ist es erstmal eine Überlegung wert. Den Beitrag habe ich auch gesehen, das war mMn aber auf den Fall eines 55-jährigen bezogen, der in den nächsten 10 Jahren in Rente geht. Ich denke mal, dass über längere Zeit und bei der geplanten Senkung des Rentenniveaus das anders aussehen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von andjessi Als Pflichtversicherter kann man ja (leider) in der Regel wirklich nur Beiträge für das 17. Lebensjahr nachzahlen und später bei vorzeitigem Renteneintritt um Abschläge auszugleichen. Es ist in der Tat so, dass die GRV gegenüber privater Altersvorsorge derzeit sehr gut da steht. Das muss natürlich nicht immer so bleiben, aber für die nächsten Jahre sieht es für die Rendite der Beiträge in der GRV vergleichsweise gut aus (auch unter Berücksichtigung von Demografie, Rentenniveauabsenkung etc.). Die Stiftung Warentest hat das 2014 mal nachgerechnet (auch im Vergleich zu Rürup) https://www.test.de/...hern-4656360-0/ Derzeit dürfte das Urteil über die GRV noch positiver ausfallen. Das Interessante für mich ist auch, dass es sich bei der GRV um eine Umlagefianzierung handelt. Im Sinne einer Risikoverteilung auf verschiedene Anlageklassen (Aktien, Anleihen und eben Ansprüche aus einem Umlagesystem) macht diese Art der Rente für viele Sinn. Die politische Einflussnahme auf die gesetzliche Rente ist Fluch und Segen zu gleich. Auf der einen Seite wird der Anspruch dort niemals wertlos sein, auf der anderen Seite ist es natürlich eine "politische Rente", die dem Zeitgeist und der Kassenlage ausgesetzt ist (Mütterrente, Rente ab 63 ohne Abschläge). Wenn man damit klar kommt, ist die GRV ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und freiwillige Beiträge können sich lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Februar 4, 2016 Ein unabhängiger Experte würde sagen: "Die gesetzliche Rente nach dem Generationenvertrag ist ein wichtiger Diversifikationsbaustein für die Altersvorsorge und gehört in jedes Depot". Meine Pensionskasse steigt dieses Jahr um 3 Ct im Monat, die GRV voraussichtlich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Ausgangsfrage war nach den Anrechnungszeiten. Wikipedia fasst diese Zeiten gut zusammen: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragszahlung gehindert war". Insbesondere Selbständige haben die Möglichkeit sich in die GRV einzukaufen, aus heutiger Sicht lohnt sich die Einzahlung besonders kurz vor der Rente. Als AN ist man automatisch in der GRV, mehr Einzahlungen gehen nur in Ausnahmefällen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shiller Februar 4, 2016 Hey ihr =). Finde die Idee auch interessant, ist aber eher lohneswert für einen zeitnahen Rentenbeginn. Die Rente ergibt sich ja aus Entgeltpunkt * aktuellen Rentenwert. Ein Entgeltpunkt "kostet" derzeitig 34.999€ (Durchschnittsentgelt) * 0,187 (GRV-Beitrag) = 6544,813€ und entspricht einer Rente von 27,05€/Monat (aktuelle Rentenwert 2015 und Durchschnittsentgelt). Rentenfaktor pro 10.000€ ist also 41,33 Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe ist das schon mal ganz nett =). Damit sich das ganze aber langfristig lohnt, müsste der aktuelle Rentenwert sich stetig positiv entwicklen und am besten die Inflationrate schlagen. Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Der Anpassungssatz des aktuelle Rentenwertes ergibt sich aus der Rentenanpassungsformel, die hier im Forum bestimmt schon detailliert auseinander gneommen wurde (finde den Thread leider nicht). Kann mir nicht vorstellen das die Erhöhung der Rente dank den ganzen dämpfenden Faktoren die Inflationsrate schlägt. Vor allem kann die Anpassung des Rentenfaktors dank Schutzklausel "nicht negativ" werden. Was aber vielleicht sinnvoll wäre um Rentenzahlungen für Geburtenstarke jährgänge abfedern zu können. Wird er dennoch negativ, wird der negative Satz mit zukünftigen Rentensteigerungssätzen verrechnet :S. Das wären ja dann quasi bei einer langfristigen Anlage genau meine Rentenerhöhungen (=Performance) die stagniert -> de facto totes Kapital. Aus dem Grund für mich eher ein no go als Investment Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Schlumich Vorweg: Sehr interessantes Thema, das uns doch fast alle betrifft! Eine Frage zum Verständnis hätte ich: Szenario: "Normaler" Arbeitnehmer und damit Pflichtversichert. Alter 50+. So wie ich die Sache bis dato verstanden habe, kann man als Pflichtversicherter nur für die Zeit der Schulausbildung (genauer für das 17. Lebensjahr) freiwillige Beiträge entrichten mit der Einschänkung, dass man dies vor dem 45 Lebensjahr zu tun hat. Das würde bedeuten, dass in obigen Szenario überhaupt keine Möglichkeit besteht überhaupt auch nur einen Cent zusätzlich zu zahlen (Sinnhaftigkeit dieser Handlung mal außen vor gelassen). Stimmt diese Schlussfolgerung? Macht es in oben stehenden Szenario einen Unterschied, ob man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Rohlöff Telefonisch erreiche ich im Moment niemanden bei der Rentenversicherung: Folgendes aus dem Netz zusammengetragen: Wikipedia sagt: Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man eine rentenrechtliche Zeit, die in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sog. Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen. Weiterhin: Bei einem Rentenbeginn ab 2009 (gilt wohl für viele hier) gelten Ausbildungszeiten nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit. Ausbildungszeiten zwischen dem 17. Und 25. Geburtstag werden nur noch als Anrechnungszeit zu Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährige Versicherte berücksichtigt. Der Besuch einer Fachschule und eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wirken sich ebenfalls rentensteigernd aus. Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahrkönnen Sie auf Antrag freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen,sofern diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Den Antrag können Sie nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres stellen. Sollten die betreffenden Zeiten doch als Anrechnungszeiten zu bewerten sein, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen. Mir ist nun noch nicht klar, ob ich für meine Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachzahlen kann oder nicht. Wie sieht es mit einer Fortbildung (Techniker) oder Studium nach dem 25. Lebensjahr aus? Ich weiß nicht, ob das Wort "und" bei "sofern diese Zeiten nicht als Anrechnungszeitberücksichtigt werden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind" optional ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Februar 4, 2016 Eine Frage zum Verständnis hätte ich: Szenario: "Normaler" Arbeitnehmer und damit Pflichtversichert. Alter 50+. So wie ich die Sache bis dato verstanden habe, kann man als Pflichtversicherter nur für die Zeit der Schulausbildung (genauer für das 17. Lebensjahr) freiwillige Beiträge entrichten mit der Einschänkung, dass man dies vor dem 45 Lebensjahr zu tun hat. Das würde bedeuten, dass in obigen Szenario überhaupt keine Möglichkeit besteht überhaupt auch nur einen Cent zusätzlich zu zahlen (Sinnhaftigkeit dieser Handlung mal außen vor gelassen). Stimmt diese Schlussfolgerung? Macht es in oben stehenden Szenario einen Unterschied, ob man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient? Möglichkeiten bestehen bei einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte, aber mit Abschlag. Um den Abschlag auszugleichen, kann man eine Ausgleichszahlung leisten. Wer das vorhat, geht optimal am 1. Dezember in Rente aus zwei Gründen: - Am 1. Januar sinkt der steuerfreie Anteil der Altersrente um weitere zwei Prozentpunkte ( 2015: 30 %, 2016: 28 % ) - Die Ausgleichszahlung kann zum Großteil steuerlich geltend gemacht werden, das nutzt nur bei Jahren mit Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 4, 2016 Vorweg: Sehr interessantes Thema, das uns doch fast alle betrifft! Eine Frage zum Verständnis hätte ich: Szenario: "Normaler" Arbeitnehmer und damit Pflichtversichert. Alter 50+. So wie ich die Sache bis dato verstanden habe, kann man als Pflichtversicherter nur für die Zeit der Schulausbildung (genauer für das 17. Lebensjahr) freiwillige Beiträge entrichten mit der Einschänkung, dass man dies vor dem 45 Lebensjahr zu tun hat. Das würde bedeuten, dass in obigen Szenario überhaupt keine Möglichkeit besteht überhaupt auch nur einen Cent zusätzlich zu zahlen (Sinnhaftigkeit dieser Handlung mal außen vor gelassen). Stimmt diese Schlussfolgerung? Macht es in oben stehenden Szenario einen Unterschied, ob man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient? Korrekt! die Nachzahlungsmöglichkeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden können, sind in § 207 SGB VI geregelt. Hiernach können Sie zurzeit lediglich für 12 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres freiwillige Beiträge nachzahlen. Eine weitere Nachzahlung für die schulische Ausbildung ist erst möglich, wenn die Höchstgrenze von 96 Monaten Anrechnungszeit überschritten wird. Zu prüfen ist daher, ob man z.B. die Zeiten des Abiturs vor dem 18. Geburtstag als Anrechnungszeit anerkannt bekommen hat und ob z.B. ein Studium über 8 Jahre (96 Monate) gedauert hat, dann könnte man eine Nachzahlung vornehmen. Die Nachzahlungsmöglichkeiten sind absichtlich stark eingeschränkt, da sonst kurz vor dem Renteneintritt oder dem Ableben für eine hohe (Witwe®n-Rente Einzahlungen vornehmen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Februar 4, 2016 Mir ist nun noch nicht klar, ob ich für meine Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachzahlen kann oder nicht. Wie sieht es mit einer Fortbildung (Techniker) oder Studium nach dem 25. Lebensjahr aus? Bei mir ( Jahrgang 1948 ) wäre es damals möglich gewesen, für meine 8 Jahre Studienzeit ( Fachhochschule, anschließend Uni ) nachzuentrichten weil mir zu Beginn des Studiums eine Anrechnung versprochen, aber später durch Eingriffe des Gesetzgebers nicht gewährt wurde. Heute geht es glaube ich nicht mehr. Ich habe mich damals gegen eine Nachzahlung entschieden weil es aus damaliger Sicht "unrentabel" aussah. Ich habe mich aus gleichem Grund auch gegen die Ausgleichszahlung zur Vermeidung des Rentenabschlags entschieden. Heute weiß ich dass es ungeschickt war. Die Liste lässt sich fortsetzen, so habe ich meine Betriebsrente ( 700 € monatlich ) kapitalisiert. Zur Strafe muss ich nun arbeiten bis 80. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Februar 4, 2016 Zur Strafe muss ich nun arbeiten bis 80. Oder drei Deiner hundert Sparpläne kündigen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 4, 2016 Seit Jahren wird medial auf dem "demografischen Problem" herumgeritten, die Rentenkasse lebt aber jetzt schon von Zuschüssen aus dem Bundeshalt. Blüms legendäres "Die Räntä is sischäh!" wurde oft genug verspottet und nun soll auf einmal die Einzahlung in die GRV eine Überrendite abwerfen? Aktuell läuft es gerade mit der konjunktur. Da steht die GRV mal kurz gut da und schon wird ausgeblendet, dass sie vor dem demografischen Abgrund steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von andjessi Seit Jahren wird medial auf dem "demografischen Problem" herumgeritten, die Rentenkasse lebt aber jetzt schon von Zuschüssen aus dem Bundeshalt. Blüms legendäres "Die Räntä is sischäh!" wurde oft genug verspottet und nun soll auf einmal die Einzahlung in die GRV eine Überrendite abwerfen? Aktuell läuft es gerade mit der konjunktur. Da steht die GRV mal kurz gut da und schon wird ausgeblendet, dass sie vor dem demografischen Abgrund steht. Blüm wurde damals verspottet und das zu Unrecht. Da war die Lobby von Versicherungskonzernen und Co. am Werk, die sich die unbestrittenen Probleme des demografischen Wandels zu Nutze gemacht hatte, um das Umlagesystem an sich schlecht und madig zu machen. "Gesetzliche Rente ist Mist" ist die Mainstreammeinung der 90'er und 00'er Jahre. Das habe ich auch geglaubt und verinnerlicht, war aber zu kurz gedacht. Klar, ein Umlagesystem kann nicht (Kinder her-)zaubern (deswegen sinkt ja auch das Rentenniveau), aber er ermöglicht jedenfalls halbwegs fair über Entgeltpunkte die eingezahlten Beiträge abstrakt zu bewerten und den (später erwirtschafteten) Kuchen zu verteilen. Es kann sich als Vorteil herausstellen, dass eben keine Kapitaldeckung hinter der GRV steht. Das war übrigens auch immer Blüms Hauptargument, aber das wollte zur Jahrtausendwende niemand hören. Der "demografische Abgrund" ist in der GRV übrigens recht gut in der Rentenformel berücksichtigt (im Gegensatz zur GKV). Hier sagt ja auch übrigens keiner: Verlasst Euch nur noch auf die GRV. Man sollte sie nur als einen wichtigen Baustein betrachten, der (derzeit) eine bessere Rendite als Produkte des Kapitalmarkts bringt und eben umlagefinanziert ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Ramstein Seit Jahren wird medial auf dem "demografischen Problem" herumgeritten, die Rentenkasse lebt aber jetzt schon von Zuschüssen aus dem Bundeshalt. Blüms legendäres "Die Räntä is sischäh!" wurde oft genug verspottet und nun soll auf einmal die Einzahlung in die GRV eine Überrendite abwerfen? Aktuell läuft es gerade mit der konjunktur. Da steht die GRV mal kurz gut da und schon wird ausgeblendet, dass sie vor dem demografischen Abgrund steht. Die GRV lebt nicht vom Bundeszuschuss, sondern - je nach Berechnungsart - zahlt pro Jahr 60 bis 90 Mrd. versicherungsfremde Leistungen. Und diese werden vom Staat erstattet, denn es liegen ihnen auch keine Beitragszahlungen zugrunde, sondern klientelbezogene Beglückungspolitik. Ich habe aber auch auf freiwillige Einzahlungen verzichtet, da die Rendite mir zu stark politikabhängig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von andjessi Ein Entgeltpunkt "kostet" derzeitig 34.999€ (Durchschnittsentgelt) * 0,187 (GRV-Beitrag) = 6544,813€ und entspricht einer Rente von 27,05€/Monat (aktuelle Rentenwert 2015 und Durchschnittsentgelt). Rentenfaktor pro 10.000€ ist also 41,33 So viel kostet der Entgeltpunkt im Westen im Jahr 2015. Dort bringt ein Entgeltpunkt aber 29,21 EUR Rente (27,05 EUR ist der Ostwert, dort ist aber das Durchschnittsentgelt für einen Punkt im Jahr 2015 auch nur 29.870,- EUR). Der Rentenfaktor (West) pro 10.000,- EUR ist derzeit also ~ 44,63. Bei Privatversicherten sind die Rentenfaktoren jeweils sogar noch höher, da der GRV-Zuschuss von 7,3% oben drauf kommt, bei GKV-Versicherten geringer, da ja Beiträge zur GKV gezahlt werden müssen. Bis zum 31.03. können freiwillige Beiträge für 2015 geleistet werden, danach gelten neue Werte. https://de.wikipedia...schnittsentgelt Das wären übrigens die Werte für einen 67-Jährigen mit gleichaltriger Frau (10.000,- EUR Einmalzahlung) bei einem großen Direktversicherer in einer alternativen Rüruprente (Hinterbliebenenversorgung Witwe wäre aber 100% statt 60% in der GRV und somit etwas besser. Einen geringerenProzentsatz kann man bei 10.000,- EUr Einzahlung dort nicht berechnen): Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hans Blafoo Februar 4, 2016 Mal eine Frage an die Experten: Ich arbeite im Westen, wohne aber im Osten. Wenn ich jetzt für mein 17. Lebensjahr (? und die Studienzeit danach?) nachzahlen will, welches Durchschnittsentgelt ist dann für mich maßgeblich? Kennt irgendjemand den genauen Prozess, wie man diese Nachzahlungen leisten kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zickentreiber Februar 4, 2016 Bei den Überlegungen sollte die "16er Falle" berücksichtigt werden: http://www.coburg.de/Portaldata/2/Resources/dokumente/r3-versicherungsamt/Unterlagen_AbayV_Freising_24042013_Aus_der_Praxis_fuer_die_Praxis.pdf (ab Seite 36) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von andjessi Bei den Überlegungen sollte die "16er Falle" berücksichtigt werden: http://www.coburg.de..._die_Praxis.pdf (ab Seite 36) Ein paar Sätze Erläuterung hättest Du gerne noch schrieben dürfen :-( Die 16er Falle beschreibt den Effekt, dass eine niedrige (unterdurchschnittliche) freiwillige Beitragszahlung für das 17. Lebensjahr dazu führen kann, dass andere Zeiten (z.B. betriebliche Ausbildung oder hochgerechnete Zeiten bis zum 62. Lebensjahr bei einer beantragten Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrenten etc.) mit geringeren Entgeltpunkten berücksichtigt werden als ohne freiwillige Beitragszahlung. Nur ein Beispiel (für den Fall Erwerbsminderungsrente): a) Ein 30-jähriger hat seit seinem 17. Geburtstag jährlich einen Entgeltpunkt "verdient" (13 insgesamt). Jetzt beantragt er eine Erwerbsminderungsrente. Es wird nun mit den Durchschnittspunkten hochgerechnet (zugerechnet) bis zum 62. Lebensjahr. Es kommen 32 Punkte hinzu. Er hat nun 45 Punkte. Das macht 45 * 29,21 EUR Rente (minus 10,8% aufgrund vorzeitgem Rentebezugs vor dem 65. Lebenjahr.) b) bei einer freiwilligen Zahlung für das 17. Lebensjahr, die z.B. nur 0,1 Entgeltpunkte ergeben, läuft er nun in die 16er Falle. Er hat zwar 13,1 Punkte aber eben in 14 Jahren (da nun ein Jahr mehr mit Beiträgen belegt ist). Dies entspricht 0,9357 pro Jahr. Hochgerechnet hat er dann insgesamt nur 43,043 EP und dementsprechend weniger Erwerbsminderungsrente. Diesen Effekt kann man sich übrigens auch zur Nutze machen und seinen Durchschnitt erhöhen. Wenn jemandem in jungen Jahren die Erwerbsminderung droht, sollte man vor Rentenantragsstellung prüfen, ob sich nicht freiwillige Beiträge besonders lohnen könnten. Fazit: Man sollte sich die Effekte seiner Zahlungen in jedem Fall vorrechnen lassen. Wobei die Rentenberatungsstellen immer noch das Programm der 00'er Jahre abrasseln (hat letzens noch ein Kollege erfahren, der als Anwalt nicht mehr in der GRV ist und sich erkundigte ob er die 5 Jahre in der GRV nicht voll machen könnte, Empfehlung: lohnt sich nicht, keine Rendite blah blah blah- stimmt aber in seinem Fall definitiv nicht). Man muss deren Empfehlung in jedem Fall hinterfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Februar 4, 2016 Fazit: Man sollte sich die Effekte seiner Zahlungen in jedem Fall vorrechnen lassen. Wobei die Rentenberatungsstellen immer noch das Programm der 00'er Jahre abrasseln (hat letzens noch ein Kollege erfahren, der als Anwalt nicht mehr in der GRV ist und sich erkundigte ob er die 5 Jahre in der GRV nicht voll machen könnte, Empfehlung: lohnt sich nicht, keine Rendite blah blah blah- stimmt aber in seinem Fall definitiv nicht). Man muss deren Empfehlung in jedem Fall hinterfragen. Kann ich nur bestätigen. Bei mir sagte die Mitarbeiterin der Rentenversicherung in Kalsruhe pauschal, dass sich Ausgleichszahlungen zur Vermeidung der lebenslangen Abschläge "niemals lohnen würden". Auch im Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung bekam ich das zu hören. Ich rechnete selbst nach, es war zumindest knapp, verwarf es dann aber selbst weil es 2009 noch gute Zinsen gab. Aus heutiger Sicht nach mehreren Rentenerhöhungen und Nullzinsen ein Fehler, aber wer macht schon alles richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zickentreiber Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von Zickentreiber Bei den Überlegungen sollte die "16er Falle" berücksichtigt werden: http://www.coburg.de..._die_Praxis.pdf (ab Seite 36) Ein paar Sätze Erläuterung hättest Du gerne noch schreiben dürfen :- Hast recht, sorry. War vorhin etwas in Eile. Ich hab noch in den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV nachgesehen, weil ich mich zu erinnern meinte, daß dort noch vor einiger Zeit ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, bei der Beratung zu Ausbildungszeiten-Nachzahlungsabsichten vor der "16er Falle" zu warnen. Finds jetzt leider nicht mehr oder der Text wurde vielleicht geändert (ist in der Fundstelle allgemein gehalten, ohne explizite Warnung). Die "16er Falle" funktioniert, sehr allgemein und bewußt vereinfachend gesagt, wie folgt: Eine Nachzahlung für den Zeitraum zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag verlängert in jedem Fall den belegungsfähigen Gesamtzeitraum vor Rentenbezug und verschlechtert im Fall "unterdurchschnittlicher" Nachzahlungen die Gesamtleistungsbewertung. Falls man (sonstige) nachzahlungsfähige Zeiträume hat und nachzahlungswillig ist, wird daher häufig geraten, nur für diese sonstigen Zeiträume nachzuzahlen und die Nachzahlungen ggf. lieber zu erhöhen, was die Gesamtleistungsbewertung verbessert. Also quasi lieber für kürzere (andere) Zeiträume aber dafür mehr nachzahlen. Gründe, den 16er Zeitraum trotzdem durch Nachzahlung zu belegen, können - wie von andjessi schon genannt - absehbare frühe EM/EU oder nicht anders erfüllbare Wartezeiten sein. In jedem Fall gilt: Von der DRV rechnen lassen (und dann vergleichen) , wie sich die Nachzahlungen auswirken! Man sollte bei der Entscheidungsfindung im übrigen nicht nur die (angenommene) Rendite GRV vs. Alternativen vergleichen, sondern auch bedenken, daß (nach-) gezahlte Beiträge individuell ganz oder teilweise verloren sind, so man vor Rentenbeginn verstirbt oder "nicht lange genug" Rente bezieht. Falls man sehr lange lebt, kehrt sich dieser Effekt natürlich um (und den Alternativen geht womöglich die Puste aus). Es ist eben eine Versicherung. Und das meine ich rein deskriptiv, nicht wertend (nicht daß ich noch Ärger mit dem Forums-Choleriker riskiere). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 4, 2016 Seit Jahren wird medial auf dem "demografischen Problem" herumgeritten, die Rentenkasse lebt aber jetzt schon von Zuschüssen aus dem Bundeshalt. Blüms legendäres "Die Räntä is sischäh!" wurde oft genug verspottet und nun soll auf einmal die Einzahlung in die GRV eine Überrendite abwerfen? Aktuell läuft es gerade mit der konjunktur. Da steht die GRV mal kurz gut da und schon wird ausgeblendet, dass sie vor dem demografischen Abgrund steht. Die GRV lebt nicht vom Bundeszuschuss, sondern - je nach Berechnungsart - zahlt pro Jahr 60 bis 90 Mrd. versicherungsfremde Leistungen. Und diese werden vom Staat erstattet, denn es liegen ihnen auch keine Beitragszahlungen zugrunde, sondern klientelbezogene Beglückungspolitik. Ich habe aber auch auf freiwillige Einzahlungen verzichtet, da die Rendite mir zu stark politikabhängig ist. Da ist die Bundesregierung aber anderer Ansicht als Du bzw. sie war es 2011. Der größte Teil des Zuschusses war der allgemeine Bundeszuschuss mit 39 Mrd. EUR. Zum Zweck führt die Bundesregierung aus: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/01MagazinSozialesFamilie/2011/11/11.html?context=Inhalt%2C3 Mit dem allgemeinen Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung garantiert der Bund den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung – auch wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern ändert.Die Höhe des Bundeszuschusses wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt. Sie ist abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter und des Beitragssatzes im vorvergangenem Jahr. Demgegenüber betrug der aus einem Teil der Mehrwertsteuer finanzierte zusätzliche Bundeszuschuss nur 9,1 Mrd. EUR. Zum zusätzlichen Bundeszuschuss führt die Bundesregierung aus: Neben dem allgemeinen Bundeszuschuss wird seit dem 1. April 1998 ein zusätzlicher Bundeszuschuss für nicht beitragsgedeckte Leistungen gezahlt. Das ist ein Zuschuss, mit dem zum Beispiel Vertriebene und Spätaussiedler für im Ausland geleistete – "fremde" – Tätigkeiten in Deutschland eine Rente erhalten. Natürlich ist es noch komplizierter, weil der Staat der Rentenkasse noch z. B. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten aufbürdert und dafür auch wieder Zuschüsses zahlt. Ob die Rentenleistungen an nicht Beitragszahler bzw. für beitragsfreie Zeiten durch die Zuschüsse gedeckt sind, scheint mir eher unklar. Jedenfalls aber ist die gesetzliche Rente nur "sicher", solange sie durch den Staat garantiert ist und die Zuschüsse fließen. Entwicklung des Bundeszuschusses Von 1957 bis 2010 ist der Bundeszuschuss (allgemeiner und zusätzlicher) von 3,4 Milliarden Deutsche Mark auf rund 59 Milliarden Euro (entspricht 115 Milliarden Deutsche Mark) jährlich angestiegen. Das ist rund ein Viertel der Ausgaben für die Renten in Deutschland (fast 243 Milliarden Euro in 2010). Im gleichen Zeitraum veränderte sich das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern von 5:1 auf heute etwa 3:1. Prognosen zufolge wird dieses Verhältnis im Jahr 2030 voraussichtlich bei 2 zu 1 liegen. 4000 Euro Zuschuss vom Bund pro Rentner Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind mit Abstand der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Vor 25 Jahren lag dieser Anteil an den Bundesausgaben noch bei 13 Prozent. Seitdem hat er sich mehr als verdoppelt. Bei einem Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern 2:1 im Jahr 2030 können die Rentenleistungen offensichtlich nicht durch die Beitragseinnahmen gedeckt werden, und zwar auch wenn alle versicherungsfremden Leistungen herausgenommen werden. Wenn dann zugleich die Steuereinnahmen sinken und der Staat sich keinen Zuschuß mehr leisten kann, war's das mit "Die Rändäh iss sischäh." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 4, 2016 · bearbeitet Februar 4, 2016 von andjessi Vor 100 Jahren kamen auf einen Rentner 10 Beitragszahler. Ging es den Rentner damals besser? Dürfte aus Sicht des Jahres 1970 heute überhaupt noch eine Rente gezahlt werden, weil es in der fernen Zukunft 2016 so viele Rentenempfänger und so wenige Beitragszahler gibt? Warum geht es Rentnern in Uganda so schlecht, obwohl es doch dort so viele Kinder gibt? Ein Bauer kann heute 100 Deutsche ernähren, warum soll also im Jahr 2030/40/50 nicht ein Beitragszahler einen Rentner durchfüttern? Kinder muss er ja kaum versorgen ;-) Lass Dich nicht kirre machen von den Milchmädchenrechnungen der 90er, denn nach den Prognosen von gestern wäre heute schon Schluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 5, 2016 Vor 100 Jahren kamen auf einen Rentner 10 Beitragszahler. Ging es den Rentner damals besser? Dürfte aus Sicht des Jahres 1970 heute überhaupt noch eine Rente gezahlt werden, weil es in der fernen Zukunft 2016 so viele Rentenempfänger und so wenige Beitragszahler gibt? Warum geht es Rentnern in Uganda so schlecht, obwohl es doch dort so viele Kinder gibt? Ein Bauer kann heute 100 Deutsche ernähren, warum soll also im Jahr 2030/40/50 nicht ein Beitragszahler einen Rentner durchfüttern? Kinder muss er ja kaum versorgen ;-) Lass Dich nicht kirre machen von den Milchmädchenrechnungen der 90er, denn nach den Prognosen von gestern wäre heute schon Schluss. Sehr richtig, das sind alles nur Milchmädchenrechnungen der privaten Versicherungen. Anhand der Grafik kann man sehr schön erkennen, dass die Leistungen der RV gemessen zum BIP immer geringer werden, obwohl die Anzahl der Rentner stetig angestiegen ist. Die Ausnahme war das Jahr 2009, da es damals zu einem BIP-Einbruch kam. Deutschland wird sich das Umlagesystem auch ich 30 Jahren mit Niedrigzinsphase leisten können. Bei kapitalgedeckten Rentenversicherungen wäre ich mir da nicht so sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag