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BU OHNE Gesundheitsprüfung über Arbeitgeber

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biosys99

Hallo in die Runde,

 

ich bin seit längerem stiller Leser des Forums und konnte auch bereits viele wertvolle Infos zum Abschluß einer BU aus dem Forum herauslesen.

 

Leider komme ich gerade an einem Punkt nicht mehr weiter und möchte um Eure Hilfe bitten.

 

Folgende Situation:

 

Ich bin voll berufstätig, konnte aber aufgrund einer seit 15 Jahren bestehenden Vorerkrankung bisher keine SBU abschließen. Nun gibt es seit kurzem über meinen Arbeitgeber bzw. den übergeordneten Konzern die Möglichkeit eine SBU OHNE Gesundheitsprüfung abzuschließen und zwar nur durch Beantwortung der folgenden drei Fragen:

 

ohne Gesundheitsprüfung schon durch Zustimmung folgender Punkte:

  • Sie waren in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 14 Kalendertage arbeitsunfähig.
  • Es liegt weder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor, noch wurden derartige Leistungen beantragt.
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren keinen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, der zu einer Ablehnung führte.

Ich erfülle alle diese Kriterien und wäre meiner Meinung nach auch nicht angreifbar, weil ich die nach §19 VVG bestehende Anzeigepflicht verletzt hätte, denn der Versicherer hat ja nicht schriftlich nach Vorerkankungen o.ä. gefragt.

 

Trotzdem habe ich kein gutes Gefühl, jetzt die Versicherung abzuschließen, zu zahlen und dann später falls es zur BU kommt, mit dem Versicherer in einen Rechtsstreit gehen zu müssen, weil dieser meine Vorerkrankung nun herausfindet und diese gegen mich benutzt.

 

Könnt Ihr mir dazu ein paar Einschätzungen geben, ob ich zu den drei obigen Fragen besser meine Vorerkrankung erwähnen (wobei ich dann abgelehnt und in der HIS landen würde :-( ) oder meine Vorerkrankung bei Antragstellung verschweigen soll?

 

Das Thema treibt mich seit Tagen um - Eure Antwort würde mir sehr helfen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

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Peter Wolnitza

.. oder meine Vorerkrankung bei Antragstellung verschweigen soll? ..

 

Moin,

Blutdruck senken, Adrenalin Zufuhr stoppen rolleyes.gif:

 

Wenn der Versicherer nicht danach fragt - kannst Du auch nichts verschweigen.

Du bist nur verpflichtet, dem Versicherer das anzuzeigen, wonach er in Textform fragt.

 

Müsstest ihm als Beispiel auch nicht anzeigen, das Du als kleines Kind mal vom Wickeltisch gefallen bist...

 

Sofern Du die o.g. drei Fragen wahrheitsgemäss beantwortest, hast Du definitiv nichts zu befürchten. Eigentlich ganz einfach.

 

100% Entwarnung - nimm das Angebot ruhig an.

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Warambuffet

Das klingt ähnlich wie die Solo Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsfragen der Württembergischen.

Ob dir die vermutlich sehr niedrige Rente dauerhaft ausreicht kannst nur du selbst beantworten.

 

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ZfT

Häuftig werden solche BUs nur als Direktversicherung (incl. aller Vor- und Nachteile einer solchen Konstellation) angeboten. Wäre das bei Dir auch der Fall?

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Gerald1502

Wie hoch wäre denn die Berufsunfähigleitsrente? Welcher Anbieter wird bei diesem Angebot gewählt? Sind die Vertragsdetails individuell regelbar? Sprich kann eine Beitrags- und oder Leistungsdynamik vereinbahrt werden?

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biosys99

Hallo zusammen,

 

danke für Eure Antworten.

 

Ja es geht hier über den Metrokonzern, Risikoträger ist die Asstel bzw. Gothaer Versicherung.

 

Das gute daran ist, dass man laut Prospekt bis 3000 Euro/Monat absichern kann ohne Gesundheitsfragen. Entspricht im Wesentlichen dem Gothaer SBU Premium, halt nur mit den oben angegeben 3 Fragen und ist exklusiv für Mitarbeiter des Metrokonzerns.

 

Das macht das ganze ja so verlockend - versuche deshalb ja auch noch abzugrasen, wo der Haken dabei ist ;-))

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo zusammen,

 

danke für Eure Antworten.

 

Ja es geht hier über den Metrokonzern, Risikoträger ist die Asstel bzw. Gothaer Versicherung.

 

Das gute daran ist, dass man laut Prospekt bis 3000 Euro/Monat absichern kann ohne Gesundheitsfragen. Entspricht im Wesentlichen dem Gothaer SBU Premium, halt nur mit den oben angegeben 3 Fragen und ist exklusiv für Mitarbeiter des Metrokonzerns.

 

Das macht das ganze ja so verlockend - versuche deshalb ja auch noch abzugrasen, wo der Haken dabei ist ;-))

 

 

Moin, ich nochmal:

 

Wenn sicher ist, dass Du sonst keine BU anderweitig abschliessen kannst (Wie wurde das festgestellt? Risikovoranfragen? eigene Einschätzung?), dann erübrigt sich jede Diskussion über die Vor/Nachteile einer BU Absicherung im Rahmen einer Direktversicherung -

wenn Deine Schilderung zutreffend ist, ist das genau einer der Fälle, in denen dieses Konstruktion einen Sinn ergibt.

Bei allen Nachteilen, die so ein Ding im Vergleich zu einer BU in Schicht III sonst hat.

 

Annehmen und zwar so hoch wie es die finanzielle Angemessenheit zulässt.

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Warambuffet

Das macht das ganze ja so verlockend - versuche deshalb ja auch noch abzugrasen, wo der Haken dabei ist ;-))

Falls es wirklich einen Haken gibt, findest du ihn wohl nur in den Antragsformularen, den Vertragsbedingungen und aus Erfahrungen von Kollegen die den Antragsprozess schon absolviert haben.

 

Immerhin scheint es eine Ausschreibung gegeben zu haben ...

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biosys99

Ich werde morgen mal mit denen telefonieren. Die Vertragsbedingungen auf deren Web-Seite sind die der Gothaer (1:1). Ich lese aus dem Werbeprospekt auch nicht wirklich heraus, dass es sich um eine Direktversicherung mit einer BU-Absicherung über die betriebliche Altersvorsorge handelt.

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biosys99
· bearbeitet von biosys99

Hallo zusammen,

 

ich habe nun das Angebot der SBU vorliegen. Es handelt sich tatsächlich nicht um eine Direktversicherung, sondern um eine private SBU bei der Gothaer (Premium).

 

Die 3 einzigen Gesundheitsfragen finden sich auch im Angebot, allerdings findet sich zusätzlich im Abschnitt "Erklärung über die Gesundheitsverhältnisse und besonderer Gefahren..." im Abschnitt "Hinweis zu Gentests" der folgende Satz: "Unabhängig davon sind Vorerkrankungen und Erkrankungen aber anzuzeigen".

 

Ich interpretiere das so, dass wenn ich meine Vorerkrankung hier nicht angebe, ich keinen Versicherungsschutz im Leistungsfall habe, da sich die Versicherung dann auf die zum Zeitpunkt des Antrags schon bestehende Vorerkrankung berufen und die Leistung verweigern wird. Oder bezieht sich das nur auf Erkrankungen, die im Rahmen von Gentests festgestellt worden sind?

 

Das sieht für mich nach dem Haken aus, den ich befürchtet habe :-(

 

Wie seht Ihr diese Klausel?

 

Habe den Auszug als Bild angehängt.

 

Viele Grüße

post-32216-0-45685700-1454673273_thumb.jpg

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Matthew Pryor

Nein,Vorerkrankungen sind nur im Rahmen dessen anzugeben,wie sie vom Versicherer abgefragt werden.Beantwortest du die 3 Fragen wahrheitsgemäß,bist du deiner Anzeigepflicht nachgekommen.

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biosys99
· bearbeitet von biosys99

Vielen Dank für Deine Antwort.

 

Ist hier tatsächlich - wie in §19 VVG formuliert - entscheidend, dass die Versicherung die Abfrage als Frage formuliert? Und nicht wie im Angebot als Aufforderung?

 

Man muss sich dann nur fragen, warum der Satz in dem Angebot überhaupt drin steht, wenn er keine Bedeutung hat. Für mich hört sich das leider so an, dass die Versicherung damit alle Möglichkeiten der Anfechtung hat, wenn es zum Leistungsfall kommt, insbesondere wenn der Leistungsfall aufgrund der nicht angegebenen Vorerkrankung eintreten würde.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Vielen Dank für Deine Antwort.

 

Ist hier tatsächlich - wie in §19 VVG formuliert - entscheidend, dass die Versicherung die Abfrage als Frage formuliert? Und nicht wie im Angebot als Aufforderung?

 

Man muss sich dann nur fragen, warum der Satz in dem Angebot überhaupt drin steht, wenn er keine Bedeutung hat. Für mich hört sich das leider so an, dass die Versicherung damit alle Möglichkeiten der Anfechtung hat, wenn es zum Leistungsfall kommt, insbesondere wenn der Leistungsfall aufgrund der nicht angegebenen Vorerkrankung eintreten würde.

 

Moin,

nur kurz, bevor ich mich ins Wasser stürze....:

 

Matthew hat völlig recht - nochmal: Du musst nur das wahrheitsgemäss beantworten, wonach der Versicherer in Textform fragt. Wenn Du diese drei Fragen sauber beantwortest, bist Du clean.

(Haben auf diesem Weg schon etliche Typ1 Diabetiker versichern können, bisher 1 Leistungsfall, keine Probleme)

 

Warum weist der Versicherer so merkwürdig darauf hin? Ist in der Tat doof formuliert:

Angenommen, Du bist W und in Deiner Familie gab es etliche Fälle von Brustkrebs - da gibt es irgendeine genetische Variante. Du lässt einen Gen Test machen, mit postiviem - d.h. für Dich negativen Ausgang: Du hast das Gen ebenfalls, dass für die Erkrankungen verantwortlich gemacht wird.

Du hast aber noch keinerlei Symptome, keine Behandlung, keine Tabletten, kein gar nix. ---> nicht anzeigepflichtig

Wenn Du jetzt aber 12 mal im Jahr zur Vorsorge rennst, sind diese Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen, Therapien anzeigepflichtig - oder wenn du z.B. prophylaktisch Medikamente futtern müsstest....

EDIT: ... wenn der Versicherer danach fragt..in Textform thumbsup.gif

Hoffe, das hilft ein bisserl weiter.

 

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biosys99
· bearbeitet von biosys99

Hallo Peter,

 

vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen.

 

Die Versicherung hat mir das heute auch nochmal am Telefon bestätigt und wird mir sogar schriftlich bestätigen, dass Vorerkrankungen etc. nicht angegeben werden müssen.

 

Damit ist das ganze für mich wasserdicht :)

 

Viele Grüße und danke an alle für die Hilfe!

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