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webber

Hallo,

wie wird das aktuell gehandhabt:

Man ist in Deutschland voll steuerpflichtig und erzielt Zinseinnahmen in Österreich. Diese werden doch mit 35% Quellensteuer belastet oder? Wie bekommt man die zu viel gezahlte Steuer zurück? Über die Einkommenssteuererklärung, Anlage AUS???

 

Kann mir das jemand kurz beantworten? Man zahlt ja mit Quellensteuerabzug etwa 10% mehr als nur in Deutschland ....

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Helli
· bearbeitet von Helli

Deine deutsche Steuererklärung hat damit gar nichts zu tun. Dort kannst du die Quellensteuer höchstens anrechnen, sofern das noch nicht erfolgt ist (Anlage KAP).

Du musst bei den österreichischen Behörden einen Antrag stellen:

https://www.bmf.gv.a...zugssteuer.html

 

Aufwand ist je nach Staat unterschiedlich.

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webber

Deine deutsche Steuererklärung hat damit gar nichts zu tun. Dort kannst du die Quellensteuer höchstens anrechnen, sofern das noch nicht erfolgt ist (Anlage KAP).

Du musst bei den österreichischen Behörden einen Antrag stellen:

https://www.bmf.gv.a...zugssteuer.html

 

Aufwand ist je nach Staat unterschiedlich.

Was passiert genau, wenn man den Weg der Anrechnung nimmt? Wird dass dann mit deutschen Zinseinnahmen verrechnet und zu viel gezahltes vom deutschen Staat erstattet?

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Helli
· bearbeitet von Helli

Warum sollte dir der deutsche Staat Geld dafür erstatten, dass du Steuern im Ausland zahlst?

Es wird auf die zu zahlende deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Die Erstattung für die im DBA vereinbarte Steuerbelastung hinaus bekommst du (wenn du dort einen Antrag stellst) von den ausländischen Behörden.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Die bisherigen Antworten auf die Eingangsfrage gehen am Thema vorbei (man könnte auch sagen, sie sind schilchtweg falsch).

 

Sofern es um Zinserträge, die auf ein in Österreich geführtes Konto eines in D Steuerpflichtigen geflossen sind, handelt, so hat der Kontoinhaber bei seiner Kontoeröffnung der österreichischen Bank gegenüber eine von zwei Möglichkeiten der Besteuerung selber gewählt:

 

- Er hat der Bank eine - bislang noch freiwillige - Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber seinem deutschen Heimatfinanzamt erlaubt. In diesem Fall zieht die Bank keinerlei Steuern von den Erträgen ab, sondern meldet die Erträge an das deutsche FA. Der Kunde muss diese im Rahmen seiner ESt dann auf den Anlagen KAP und AUS erklären, um sie einer Besteuerung nach deutschem Recht zugänglich zu machen. Das FA prüft im Rahmen der ESt-Veranlagung, ob die Angaben des deutschen Steuerpflichtigen mit den Angaben der AUT-Bank übereinstimmen.

 

- Er har der Bank keine Genehmigung für die Offenlegung seiner Zinserträge gegeben. In diesem Fall ist die AUT-Bank gemäß EU-ZInsbesteuerungsrichtlinie verpflichtet, 35% der Erträge als EU-ZInssteuer abzuziehen. Die Erträge werden in diesem Fall nicht nach D gemeldet. Kunden, die diese Variante gewählt haben, tun dies i.d.R. aus Motiven, die wir hier nicht diskutieren müssen und vergessen i.d.R. durch einen temporären Amnesieanfall solche Erträge bei ihrer ESt-Erklärung.

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sparfux

Es gibt noch einen 3. Fall, den ich vor einigen Jahren mit österreichischen Zinserträgen mal hatte:

 

Man leidet nicht an Amnesie aber die Bank bietet die Meldung an das deutsche FA gar nicht an. Wenn man die gezahlten 35% EU-Zins-Quellensteuer dann in der Steuererklärung angibt, wird das ganz normal mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet.

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webber
· bearbeitet von webber

ist die freiwillige Offenlegung für die Bank wirklich freiwillig oder muss diese das immer anbieten / ermöglichen???

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