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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Hallo zusammen,

 

ich warte auf die Übertragung der Australian Open auf EuroSport und mache in der Zwischenzeit meine Steuererklärung für 2015.

 

Dazu habe ich zwei Fragen:

 

1) Wo trage ich die Summe der in 2015 gekauften Tennisbälle i. d. Erklärung ein, unter 'Weitere Werbungskosten' im Hauptbogen (Zeile 46-48)?

(Ich arbeite nebenbei als Tennistrainer und kaufe 2 x Jahr neue Tennisbälle)

 

2) Die Kontoführungsgebühren meines Girokontos (60,- € / Jahr) will ich ebenfalls wieder geltend machen. Diese habe ich vergangenes Jahr unter 'Weitere Werbungskosten' in Zeile 46-48 eingetragen. Einen Kontoauszug habe ich nicht beigelegt, da sie monatlich (5,- € / Monat) berechnet werden und ich nicht 12 Kontoauszüge der Erklärung beilegen wollte.

Sollte ich es dieses Jahr tun, und reicht ein Kontoauszug der darlegt, dass mir beispielsweise im Dezember vergangenen Jahres 5,- € für die Kontoführungsgebühr meinem Konto verrechnet wurde? Dann müsste das FiAmt die 5,- € lediglich auf 12 Monate hochrechnen.

 

Über kompetente Antworten bin ich, wie immer, dankbar.

 

Viele Grüße

Stoxx

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reckoner

Hallo,

 

zu 1: Werbungskosten gehören immer zu den damit verbundenen Einkünften, daher ist deine Annahme (Zeile 46 ff - du meinst damit sicher die Anlage N) wohl nicht korrekt.

 

Erklärst du deine Einkünfte als Tennistrainer überhaupt, und sind sie auch steuerpflichtig? (ich frage das, weil es beispielsweise die Übungsleiterpauschale gibt)

Wenn ja in welcher Anlage? Denn auch dort gibt es bestimmt die Möglichkeit, Werbungskosten einzutragen (ggf. indirekt über die EÜR).

 

 

zu 2: Du kannst in das Beschreibungsfeld auch kurz "5 Euro pro Monat" hinzufügen, oft reicht das schon.

 

Fraglich ist aber, ob die Kontoführungsgebühr in dieser Höhe überhaupt als Werbungskosten anzuerkennen ist (die Pauschale beläuft sich nur auf 16 Euro). Benutzt du denn dein Konto ausschließlich für die Arbeitnehmertätigkeit? Wie bekommst du beispielsweise deine Trainerstunden bezahlt?

 

Stefan

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Holgerli

zu 2.) Da sagte mir das Finanzamt - ist allerdings schon ein paar Jahre her - dass man für rein private und für "gemischte" Kontoführungsgebühren eh nur die 16 Euro Pauschalkosten angesetzt werden können.

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Stoxx

Danke erstmal für die Antworten!

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