o0Pascal0o Januar 24, 2016 Hallo, meine Ausgangslage ist einfach, aber im Detail kann ich mir die Fragen nicht beantworten. Es geht mir dabei ums Prinzip, da es sich absolut ohnehin nur um Centbeträge handelt. Folgendes: -ich habe einn par € auf einem Bankkonto welches ich auflösen möchte - es sind keine 100€, -ich habe einen kleinen Freistellungsauftrag für 2016 erteilt -ich habe das Gesamte Geld überwiesen auf ein anderes Konto(welche ich behalten möchte) Jetzt möchte ich das Konto kündigen. Also das welches jetzt leer ist. Dazu folgende Fragen: 1. erhalte ich noch Zinsen oder verfallen die einfach? 2. wenn Zinsen anfallen, dann wird ja der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen, kann ich diesen trotzdem bei einer anderen Bank nutzen(also wieder die kompletten 801€)? 3. Muss ich den Freistellungsauftrag vor Bankkontoauflösung wieder löschen lassen? Werden dann Steuern fällig, wenn dann bei Kontoaufslösung die Zinsen anfallen? 4. Werden die Zinsen evlt. erst in ein paar Wochen fällig(also nach Kontoauflösung), weil nur Quartalszins vereinbart ist - würde dann auch erst der Freistellungsauftrag genutzt? Obwohl das Konto ja schon aufgelöst ist? Als ich das Konto kündigen wollte, dachte ich mir.. was wäre wenn z.B. mehr Geld darauf wäre, wenn es mir mehr weh tun würde. Das sind also in jedem Fall interessante überlegungen, dessen Fragen ich mir aber nicht beantworten kann. vielen Dank Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Januar 24, 2016 Du erhälst Zinsen, die dir zustehen. Dein Freistellungsauftrag wird natürlich genutzt (wenn du den nicht vorher auf 0 setzt). Und natürlich kannst du dann bei einer anderen Bank nur noch 801 - x freistellen. Falls du alle Konten bei der Bank kündigst, brauchst du den Freistellungsauftrag nicht mehr löschen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag