Beamter38 Januar 20, 2016 Hallo, ich habe mich neu im Forum registriert, da ich schon seit längerer Zeit darüber nachdenke, ob meine aktuelle BU-Versicherung so eigentlich Sinn macht. Ich hoffe, Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Zuerst meine Situation: Alter: 38 Jahre Geschlecht: männlich. Beamter auf Lebenszeit (aktuell Bes.-Gr. A11), aktuell ca. 16 Dienstjahre. verheiratet, 2 Kinder (5 + 7 Jahre) Immobilie vorhanden, vollständig abgezahlt in 11 Jahren. Frau ist ebenfalls Beamtin auf Lebenszeit (ebenfalls A11) und arbeitet aktuell 50%( wäre problemlos auf 100% zu erhöhen von Dienstherrenseite).. Aktuelle habe ich eine BU-Versicherung von der Allianz, abgeschlossen 01.05.2007. Monatlicher Beitrag ca. 80,- Euro für momentan ca. 1.300,- Euro Rente. Dynamik von 3% ist aktiv. Ein Wechsel der Versicherung ist aufgrund einiger Vorerkrankungen (auch chronische, aber keine psychischer Art) m. E. ausgeschlossen. Nun habe ich bereits des öfteren gelesen, dass ein Beamter mit einer BU-Versicherung schlecht beraten wäre und nur eine DU-Versicherung Sinn machen würde. Meine Befürchtung wäre, dass es im Fall der Fälle darauf hinauslaufen könnte, dass die BU-Versicherung nicht leistet. Kann mir jemand die Befürchtung nehmen oder mich aufklären, was auf mich zukommen könnte? Ich gehe, trotz der Vorerkrankungen, nicht davon aus, in absehbarer Zeit dienstunfähig zu werden, könnte mir also auch vorstellen, die Versicherung zu kündigen und den gesparten Beitrag zusätzlich in eine Altersvorsorge zu stecken. Vielen Dank schon mal vorab für Eure Unterstützung. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mvp Januar 20, 2016 "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Beamte nur dann sinnvoll, wenn sie die richtige Variante abschließen. Denn wer dienstunfähig wird, ist nicht automatisch auch berufsunfähig. Folglich erhält er erst einmal kein Geld aus seiner Versicherung. Es sei denn, er hat im Vertrag eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Nur dann kann ein Beamter auch eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/bu-beamte/#ixzz3xmG6vhTL" kommt darauf an ob deine BU eine DU beinhaltet. falls ja würde ich sie auf jeden fall beibehalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schlemm Januar 20, 2016 Zunächst gillt es zu klären ob eine Versicherbarkeit gegeben ist. Dazu wären Angaben hinsichtlich der vorhandenen Erkrankungen sinnvoll. Sollte keine erneute Versicherbarkeit gegeben sein, würde ich mir eher Gedanken über die Absicherungshöhe machen. Einfach mal aktuelle Ansprüche gegenüber dem Dienstherren bei Dienstunfähigkeit prüfen. ----- Ein Beamter kann sehr wohl nach BU-Kriterien Leistungen bekommen, auch wenn dieser selektive Ausschnitt von Mvp einen anderen Eindruck erweckt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 20, 2016 Zunächst gillt es zu klären ob eine Versicherbarkeit gegeben ist. Dazu wären Angaben hinsichtlich der vorhandenen Erkrankungen sinnvoll. Sollte keine erneute Versicherbarkeit gegeben sein, würde ich mir eher Gedanken über die Absicherungshöhe machen. Einfach mal aktuelle Ansprüche gegenüber dem Dienstherren bei Dienstunfähigkeit prüfen. ----- Ein Beamter kann sehr wohl nach BU-Kriterien Leistungen bekommen, auch wenn dieser selektive Ausschnitt von Mvp einen anderen Eindruck erweckt. Moin, sehe ich genauso. Die DU Klausel ist m.E. eine der Klauseln, die in der allgemeinen Wahrnehmung falsch eingeschätzt wird. Sicherlich wird es Fälle geben, in denen eine DU Klausel greift, die BU aber noch nicht. Ebenso wird es Fälle geben, in denen eine gute BU Klausel greifen würde, eine DU Klausel aber nicht, weil der Dienstherr eben noch keine Versetzung in den Ruhestand ausspricht (rede jetzt mal nur vom BaL) - und wenn dann schlechte BU Bedingungen hinter der DU Klausel liegen..PG (=Pech gehabt). Kann man hoch und runter diskutieren - ohne absolutes Ergebnis. Bevor in der heutigen Zeit eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt, muss es schon ein wenig heftiger kommen, so dass man mit guten Bedingungen zumindest schonmal hart am Rand der BU ist. Daher die Empfehlung - jetzt nicht unbedingt auf den aktuellen Fall bezogen: - wenn Neuabschluss einer BU geplant ist, sollte man sich auf alle Fälle über die möglichen DU Klauseln informieren (lassen) - danach prüfen, was einem wichtiger erscheint: DU Klausel oder gute/sehr gute BU Bedingungen Zum aktuellen Fall: Würde auf keinen Fall eine seit 8 Jahren laufende BU Versicherung kündigen/ändern, nur um einen neuen Anbieter mit einer DU Klausel zu wählen. (Allianz hat def. keine) Im Rahmen der geschilderten Gesamtsituation (Gott erhalte mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau ) sollte man eher prüfen, ob hier nicht eine Überdimensioniereung vorliegt und die Summe reduziert werden kann. Viel Erfolg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 20, 2016 Egal ob BU oder BU mit DU Klausel, am Ende reduziert es sich immer auf den Satz ... "in Folge ... (versicherte Ereignisse) ... der zuletzt ausgeübte Beruf / Tätigkeit, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war ... (zu) ... nicht mehr ausgeübt werden kann." Alles was danach in den Bedingungen kommt, konkretisiert diesen Satz lediglich (oder auch nicht) oder schränkt ihn eben ein. Das Grundproblem an der DU-Klausel Überlegung besteht wiederum darin, dass gem. Rechtssprechung beim Beamten nicht der tatsächlich zuletzt ausgeübte Beruf im Sinne der "ausgefüllten" Dienststelle beurteilt wird, sondern z.Bsp. die allgemeine Tätigkeit ... fiktiv: "Verwaltungsamter im ... Dienst". Das kann dazu führen, dass eine BU bedingungsgemäß deutlich schwerer nachzuweisen ist, als wenn man auf eine tatsächliche Tätigkeit / tatsächlichen Beruf mit entsprechender Ausgestaltung des Tagesablaufs konkret abstellen kann. Eine DU-Klausel kann hier eine Vereinfachung sein, hängt vom konkreten Fall ab. Es ist sowohl möglich, dass eine Leistung nur auf Basis einer DU Klausel ausgelöst würde oder eben auch nur auf Basis der BU Bedingungen. Daher ergibt sich das, was die anderen auch schon geschrieben haben: DU Klauseln können eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzen aber nicht grundlegend gute BU Bedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beamter38 Januar 20, 2016 Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich leite daraus ab, dass die BU-Versicherung durchaus sinnvoll sein kann, es aber nicht sein muss, da keine DU-Klausel vorhanden ist. Ein Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft würde bei den Vorerkrankungen keinen Sinn machen. Meine Befürchtung ist, jahrelang einzuzahlen und im Leistungsfall (bei einer Dienstunfähigkeit) nichts zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 20, 2016 Zumindest hängt eine oder keine Leistung nicht allein von einer DU-Klausel ab. Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass DU-Klauseln regelmäßig eher Leistungsvereinfachung denn wirkliche Leistungserweiterung sind. Ausnahmen sind bestimmte Berufsgruppen, bspw. Feuerwer, Polizei, JVA-Beamte, Lehrer, Soldaten auf Zeit ... usw. usf. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag