bounce Januar 17, 2016 Hallo, der Thread mag etwas eigenartig klingen, ich die nachfolgende Ausführung ist verständlich: Wenn ich als Privatanaleger in z.B. Nestle investiere, werden von der Schweiz 35% der Dividendensumme einbehalten, 15% in Deutschland davon angerechnetwegen Doppelbesteuerungsabkommen und 20% kann ich mir über ein Formular vom Schweizer Finanzamt erstatten lassen. Wenn ich in einen ETF (auschüttent, Domizil: Deutschland) investiere, der ausländische Titel enthält, werden die einbehaltenen Steuern von ETF zurrückverlangt oder sind die ETF-Anbieter (hier: iShares) so bequem und lassen die einbehaltene Steuer links liegen? Dass die die Steuer nicht zurückfordern, bezweifel ich, aber den ETF iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) anschaue, scheint mir die Dividendenrendite von 2,7% etwas gering im Vergleich zu den Einzelwerte. Die größten Einzelpositionen habe ich nachgeschlagen und meine, dass die Rendite um die 3,+ % liegen müsste. Wahrscheinlich ist aber der Fehler der, dass die von mir nachgeschlagenen Rendite sich auf die geschätzte Dividende von 2016 bezieht, welche 10% höher geschätzt wurde. Den ETF halte ich für interessant, da viele Unternehmen enthalten sind, die ich auf meiner Watchlist stehen habe. Der Vorteil hier ist zudem, dass ich keine Arbeit/Kosten habe, mir die Quellensteuer zurück zu verlangen. Eine andere Frage: Vorhin habe ich in einem Artikel gelesen, dass ausländische Dividenden nicht auf den Sparerpauschbetrag angerechnet werden. Das wäre mir neu, oder ist es doch so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 17, 2016 Dass die die Steuer nicht zurückfordern, bezweifel ich, aber den ETF iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) anschaue, scheint mir die Dividendenrendite von 2,7% etwas gering im Vergleich zu den Einzelwerte. Was sagt denn der Prospekt dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce Januar 17, 2016 · bearbeitet Januar 17, 2016 von bounce Was sagt denn der Prospekt dazu? Danke für die Verlinkung. Das ist natürlich die erste Anlaufstelle. Das Problem ist nur, dass das meistens ein juristischer Kauderwelche ist. In dem Fall versteh ich es auch nicht wirklich. Für mich klingt das widersprüchlich und nicht klar. Kann auch dadurch kommen, dass ich es aus dem Kontext gerissen habe. Ich les mir das nach em Abendessen nochmal in Ruhe durch. Wer genaueres weiß, meldet sich bitte. 23.6 Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge der Teilgesell- schaftsvermögen wird teilweise in den Herkunfts- ländern Quellensteuer einbehalten. Die Investmen- taktiengesellschaft kann die anrechenbare Quellen- steuer auf der Ebene der Teilgesellschaftsvermö- genwie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebe- ne weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Gesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der auslän- dischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. 23.13... Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheini- gung, mit der er sich die abgezogenen Quellen- steuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklä- rung anrechnen lassen kann. Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu las- sen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgege- benen Finanzbehörden zu melden 8.6.6. (sollte bei jedem weiter aufgeführten ETF gleich sein) Ferner kann das Teilgesellschaftsvermögen auch aufgrund von Quellensteuern, die vom Teilgesell- schaftsvermögen auf Anlageerträge zu zahlen sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Ausmaß des aufgrund von Quellensteuern entstehenden Tra- cking Errors hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. vom Teilgesellschaftsvermögen bei ver- schiedenen Steuerbehörden gestellten Rückerstat- tungsanträgen, Steuererleichterungen des Teilge- sellschaftsvermögens im Rahmen eines Doppelbe- steuerungsabkommens oder aufgrund von getätig- ten Wertpapier-Darlehensgeschäften Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce Januar 17, 2016 Ich hab mir entsprechende Passagen nochmal im Text durchgelesen und zum besagten ETF alles. Ich werde nicht schlau daraus. Das klingt ziemlich unverbindlich: "kann"...muss aber nicht. Weiß jemand genaueres ob die Rückerstattung von einbehaltenen Steuern innerhalb eines ETFs durchgeführt wird? Andererseits werde ich mal eine E-Mail an die schreiben, gerade bei größeren Anlagesummen ist das nicht wenig, was verloren gehen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Januar 17, 2016 · bearbeitet Januar 17, 2016 von xfklu Im Bundesanzeiger findest Du alles genau aufgedröselt: https://www.bundesan...www/wexsservlet z.B. für die April-Ausschüttung: 0.3275511 Betrag der ausgeschütteten Erträge 0.1133545 Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde 0.0199899 Anrechenbare ausländische Quellensteuer -0.0653879 Saldo aus im Geschäftsjahr gezahlter und erstatteter Quellensteuer Ich kenne mich mit dem Thema aber kaum aus, und weiß nicht, ob das irgendwie weiterhilft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce Januar 17, 2016 · bearbeitet Januar 17, 2016 von bounce Im Bundesanzeiger findest Du alles genau aufgedröselt: https://www.bundesan...www/wexsservlet Besten dank. Das ist natürlich auch eine hilfreiche Quelle. Die werde ich mir morgen genauer anschauen. Ich habe mir die Factsheets angeschaut, von Stoxx selbst und dann von iShares. Das Stoxx-Index Factsheet gibt eine Dividende von 3,1% zum 31.12.2015 an ("gr. div. yield is calculated as gr. return index return minus price index return") Link Das iShares ETF-Factsheet gibt dagegen nur eine Dividende von 2,52% an. Link Hab ich bei dem Verleich etwas übersehen? Ansonsten scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Quellensteuer nicht vom Fond zurück geholt wird (was ich für ziemlich schade und auch dürftig halten würde) EDIT: Die Differenz dürfte durch die Kosten von 0,46 % des ETFs kommen, richtig? Demnach wird die Quellensteuer doch vom Fond zurück geholt, wobei es dennoch eine Differenz von 0,12% gibt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 17, 2016 · bearbeitet Januar 17, 2016 von otto03 Im Bundesanzeiger findest Du alles genau aufgedröselt: https://www.bundesan...www/wexsservlet Besten dank. Das ist natürlich auch eine hilfreiche Quelle. Die werde ich mir morgen genauer anschauen. Ich habe mir die Factsheets angeschaut, von Stoxx selbst und dann von iShares. Das Stoxx-Index Factsheet gibt eine Dividende von 3,1% zum 31.12.2015 an ("gr. div. yield is calculated as gr. return index return minus price index return") Link Das iShares ETF-Factsheet gibt dagegen nur eine Dividende von 2,52% an. Link Hab ich bei dem Verleich etwas übersehen? Ansonsten scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Quellensteuer nicht vom Fond zurück geholt wird (was ich für ziemlich schade und auch dürftig halten würde) EDIT: Die Differenz dürfte durch die Kosten von 0,46 % des ETFs kommen, richtig? Demnach wird die Quellensteuer doch vom Fond zurück geholt, wobei es dennoch eine Differenz von 0,12% gibt Stoxx bemüht, wie du selbst anmerkst, schlicht den Unterschied zwischen gros/price der letzten 12 Monate zum angegeben Termin und weist diesen als Dividend Yield aus Ishares setzt die Ausschüttungen des ETFs der letzten 12 Monate ins Verhältnis zum aktuellen NAV Wert zum angegeben Termin und weist diesen Wert als Ausschüttungsrendite aus. Zwei völlig unterschiedliche Methoden die zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen führen müssen. Da Stoxx keine alten historischen Daten mehr kostenlos veröffentlicht, kleines Beispiel mit einem ähnlichen Index von MSCI Die Zahlen der Nettowerte versuchen die den Index abbildenden ETFs zu erreichen, der Unterschied zwischen gros/net ergibt sich aus den auf die Dividenden gezahlten Quellensteuern gemäß MSCI Definition (ein Index zahlt keine Steuern). Ishares versucht die gezahlten Quellensteuern im Rahmen der zwischen Irland und dem jeweiligen Land (in dem Quellensteuern gezahlt wurden) geltenden DBAs zurückzuholen und führt sie gemäß der im Verkaufsprospekt festgelegten Regeln dem ETF Vermögen wieder zu. Bei Ausschüttungen werden gezahlte und verrechnete Quellensteuern ausgewiesen und von der Depotbank im Rahmen der individuellen Versteuerungssituation entsprechend berücksichtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Januar 17, 2016 Hier gab's schon Einiges an Diskussion zum Thema Quellensteuer bei ETFs: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46481-etf-quellensteuer-aus-der-tracking-difference-herausrechnen/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce Januar 18, 2016 [ishares versucht die gezahlten Quellensteuern im Rahmen der zwischen Irland und dem jeweiligen Land (in dem Quellensteuern gezahlt wurden) geltenden DBAs zurückzuholen und führt sie gemäß der im Verkaufsprospekt festgelegten Regeln dem ETF Vermögen wieder zu. Bei Ausschüttungen werden gezahlte und verrechnete Quellensteuern ausgewiesen und von der Depotbank im Rahmen der individuellen Versteuerungssituation entsprechend berücksichtigt. Ok, ich denke ich habe das soweit verstanden, was mit gros und net etc. gemeint ist. Danke für das Beispiel. Ich kann meine anfangs gestellte Frage nur noch nicht beantworten, bzw. klingt deine Antwort eher danach, dass die zurückerstattbare Steuern nicht vom ETF eingeholt werden. Bei deinem Beispiel kommt ein Unterschied von rund 20% raus, der dadurch Zusammenkommen muss, dass die einbehaltenen Steuern vom ETF nicht zurückerstattet werden? Bei dem iShares ETF mit Domizil in Deutschland, kümmert der ETF sich um die zuerstattbaren Steuern oder nicht? Wird die Gesamtkostenquote über eine verringerte Auschüttung abgerechnet oder über den Tracking error, sprich, der Index entwickelt sich schlechter als ver Vergleichsindex? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 18, 2016 [ishares versucht die gezahlten Quellensteuern im Rahmen der zwischen Irland und dem jeweiligen Land (in dem Quellensteuern gezahlt wurden) geltenden DBAs zurückzuholen und führt sie gemäß der im Verkaufsprospekt festgelegten Regeln dem ETF Vermögen wieder zu. Bei Ausschüttungen werden gezahlte und verrechnete Quellensteuern ausgewiesen und von der Depotbank im Rahmen der individuellen Versteuerungssituation entsprechend berücksichtigt. Ok, ich denke ich habe das soweit verstanden, was mit gros und net etc. gemeint ist. Danke für das Beispiel. Ich kann meine anfangs gestellte Frage nur noch nicht beantworten, bzw. klingt deine Antwort eher danach, dass die zurückerstattbare Steuern nicht vom ETF eingeholt werden. Bei deinem Beispiel kommt ein Unterschied von rund 20% raus, der dadurch Zusammenkommen muss, dass die einbehaltenen Steuern vom ETF nicht zurückerstattet werden? Bei dem iShares ETF mit Domizil in Deutschland, kümmert der ETF sich um die zuerstattbaren Steuern oder nicht? Wird die Gesamtkostenquote über eine verringerte Auschüttung abgerechnet oder über den Tracking error, sprich, der Index entwickelt sich schlechter als ver Vergleichsindex? Wieso? Kein Fonds/ETF liefert die Werte des gros Index (normalerweise) da alle nur die net-Variante abbilden Es gibt keinen Unterschied in der Handhabung ausländischer Quellensteuern bei D und IE ETFs - ausser den unterschiedlichen DBAs in IE und D. Du wirfst immer noch vieles durcheinander, vielleicht solltest du nochmals in Ruhe alle Grundlagen durcharbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bounce Januar 18, 2016 Du wirfst immer noch vieles durcheinander, vielleicht solltest du nochmals in Ruhe alle Grundlagen durcharbeiten. Mag sein, deine Antworten verwirren mich aber leider auch mehr, als dass sie meine Fragen beantworten. Eine der Fragen, die sich aus deiner Antwort ergibt: Woher kommen denn nun genau die Unterschiede in der Auschüttungsrendite? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 18, 2016 · bearbeitet Januar 18, 2016 von otto03 Du wirfst immer noch vieles durcheinander, vielleicht solltest du nochmals in Ruhe alle Grundlagen durcharbeiten. Mag sein, deine Antworten verwirren mich aber leider auch mehr, als dass sie meine Fragen beantworten. Eine der Fragen, die sich aus deiner Antwort ergibt: Woher kommen denn nun genau die Unterschiede in der Auschüttungsrendite? ein letztes Mal: die mittels Index ermittelte Ausschüttungsrendite ist immer (bis auf Zufälligkeiten) eine andere als eine ETF-Ausschüttungsrendite der Bruttoindex zahlt keine Steuern und hat keine Kosten oder zusätzliche Erträge der Nettoindex zahlt keine Steuern und hat keine Kosten oder zusätzliche Erträge, er wird allerdings virtuell mit den lt. Indexmethodik festgelegten Quellensteuern belastet der Preisindex zahlt keine Steuern und hat keine Kosten oder zusätzliche Erträge, wird allerdings ohne ausgesschüttete Dividenden berechnet Ein ETF unterliegt völlig anderen Regeln die hier und anderer Stelle schon x-fach erläutert wurden. Finanzportale und KAGs haben jeweils ihre eigene Methodik um solche Werte zu ermitteln und auszuweisen. Ab sofort darf sich jemand anderer um die Hebung deines Kenntnisstandes bemühen, ich lasse mir ungern nachsagen, ich hätte jemanden verwirrt, wenn ich mir viel Mühe gegeben habe Sachverhalte zu erläutern und derjenige dann noch behauptet ich wäre möglicherweise mitschuldig an seiner Verwirrung. Vielleicht solltest du wirklich noch einmal in dich gehen und von vorne anfangen. Bin dann raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag