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Karenzzeit Verlusttopf-Übertrag

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

Hallo,

 

am 31.12.2015 habe ich eine Abrechnung bekommen bzgl. der Zinszahlung aus einer Anleihe, die ich halte. Die Zinsen daraus sind am 04.01.16 auf mein Konto gebucht worden. Laut der Abrechnung wurde zwar der noch frische, unverbrauchte Freistellungsauftrag berücksichtigt, für den Rest wurden aber Abgeltungssteuer usw. abgeführt, obwohl ich in 2015 Verluste (durch Zahlung von Stückzinsen) generiert habe. Eine Verlustbescheinigung habe ich NICHT angefordert und auch nicht bekommen, in der Übersicht über die Verlusttöpfe (2016) auf selbiger Abrechnung stehen aber alle Beträge auf 0,00 Euro.

 

Habe deshalb nachgefragt, die Bank hat mir daraufhin folgendes mitgeteilt:

 

Der Gesetzgeber hat den Banken eine einmonatige Karenzzeit gegeben,

in der eventuelle Korrekturen noch mit steuerlicher Wirkung im Vorjahr

vorgenommen werden können.

 

Aus dem Grund werden die Steuertöpfe erst Anfang Februar ins Folgejahr

(hier 2016) übertragen.

 

Sofern im Januar Erträge anfallen werden diese normal versteuert.

Sofern es zu einem Verlusttopfübertrag kommt nehmen wir im Februar

automatisch eine Verrechnung vor und wir werden Ihnen zu Unrecht

einbehaltene Steuern erstatten.

 

 

Ist das soweit übrliches und korrektes Verfahren? Konnte dazu auf die Schnelle nichts finden. Wenn ich es richtig verstehe, sollte mir aber daraus dann insgesamt kein (steuerlicher) Nachteil entstehen, oder?

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Taxadvisor

Hallo,

 

am 31.12.2015 habe ich eine Abrechnung bekommen bzgl. der Zinszahlung aus einer Anleihe, die ich halte. Die Zinsen daraus sind am 04.01.16 auf mein Konto gebucht worden. Laut der Abrechnung wurde zwar der noch frische, unverbrauchte Freistellungsauftrag berücksichtigt, für den Rest wurden aber Abgeltungssteuer usw. abgeführt, obwohl ich in 2015 Verluste (durch Zahlung von Stückzinsen) generiert habe. Eine Verlustbescheinigung habe ich NICHT angefordert und auch nicht bekommen, in der Übersicht über die Verlusttöpfe (2016) auf selbiger Abrechnung stehen aber alle Beträge auf 0,00 Euro.

 

Habe deshalb nachgefragt, die Bank hat mir daraufhin folgendes mitgeteilt:

 

Der Gesetzgeber hat den Banken eine einmonatige Karenzzeit gegeben,

in der eventuelle Korrekturen noch mit steuerlicher Wirkung im Vorjahr

vorgenommen werden können.

 

Aus dem Grund werden die Steuertöpfe erst Anfang Februar ins Folgejahr

(hier 2016) übertragen.

 

Sofern im Januar Erträge anfallen werden diese normal versteuert.

Sofern es zu einem Verlusttopfübertrag kommt nehmen wir im Februar

automatisch eine Verrechnung vor und wir werden Ihnen zu Unrecht

einbehaltene Steuern erstatten.

 

 

Ist das soweit übrliches und korrektes Verfahren? Konnte dazu auf die Schnelle nichts finden. Wenn ich es richtig verstehe, sollte mir aber daraus dann insgesamt kein (steuerlicher) Nachteil entstehen, oder?

 

 

Das ist korrekt, bis Ende Januar können noch Korrekturen im alten Jahr vorgenommen werden, erst dann steht der endgültige Verlust fest. Dann wird der Verlust übertragen und die Steuer wieder erstattet. Korrekturen ab Februar werden dann als Delta-Korrektur in 2016 erfasst (vgl. Google).

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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vanity

So viele Anleihen, die noch am 31.12. ihren Kupon zahlen, gibt es ja nicht.

 

M. E. gehört die Zahlung aber ohnehin noch ins Steuerjahr 2015, auch wenn die Buchung erst Anfang 2016 (Valuta aber 31.12.) erfolgt. Jedenfalls hat meine Bank das mit der Aareal 778998 und der RBS A0DG4P so gehandhabt ("Gewinntopf 2015" erhöht, im Verlusttopf war nichts zu holen).

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

OK, danke. i.A. liest man immer "nur", daß die Verlusttöpfe ins Folgejahr übertragen werden. Zum Übertragungs-Zeitpunkt hatte ich hingegen nichts gelesen, weshalb ich verkehrterweise von einer unmittelbaren Übertragung ausgegangen bin.

 

Ob es dann letztendlich aus dem Topf 2015 oder 2016 geholt worden ist, werde ich dann nochmal nächsten Monat versuchen zu ergründen...

P.S.: Es geht hier um PCC-Anleihen mit quartalsweiser Zinszahlung, WKN hab ich aber gerade nicht greifbar.

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