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233 Stimmen

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€-man
· bearbeitet von €-man

Die CSU könnte sich, zumindest in Bayern, als Alternative zeigen. Wenn der Stuhl der Kanzlerin abgesägt werden sollte, dann wäre auch eine CDU vielleicht wieder wählbar.

 

Gruß

€-man

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€-man

Sollten jetzt wieder "Gutschimpfer" die durchaus - in Teilen - sehr angebrachte Humanität ins Spiel bringen, dann verweise ich auch in diesem Zusammenhang auf das geltende Recht.

Wer beispielsweise privat einen schwer kranken Menschen im Auto transportiert und auf dem Weg ins Krankenhaus das Verkehrsrecht missachtet, wird bestraft. Des geltenden Rechts wegen. Humanität ist vor dem Gesetz hier nur zweitrangig.

 

Gruß

€-man

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hugolee
· bearbeitet von hugolee

Die CSU könnte sich, zumindest in Bayern, als Alternative zeigen. Wenn der Stuhl der Kanzlerin abgesägt werden sollte, dann wäre auch eine CDU vielleicht wieder wählbar.

 

Gruß

€-man

Den Artikel wollte ich auch einstellen.

Du warst schneller :D

 

Hier auch ein interessanter Artikel zum Thema Flüchtlinge

Cap-Anamur-Gründer Neudeck nimmt Flüchtlinge in die Pflicht

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checker-finance
· bearbeitet von checker-finance

Die CSU könnte sich, zumindest in Bayern, als Alternative zeigen. Wenn der Stuhl der Kanzlerin abgesägt werden sollte, dann wäre auch eine CDU vielleicht wieder wählbar.

 

Gruß

€-man

 

Wenn die Regierung sich nicht mehr an ihre verfassungsmäßigen Pflichten hält, sollte die Bevölkerung vielleicht wie 1923 nach der Ruhrgebietsbesetzung durch die Franzosen in den Generalstreik treten.

 

Edit: Steht in dem Gutachten etwas darüber, ob ein Fall des Artikel 20 Abs. 4 gegeben ist, d. h. jeder Deutsche eine Widerstandsrecht gegen die Bundesregierung hat?

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Peski

Ich staune immer wieder, dass manche immer noch Hoffnung auf eine konservativer CDU hegen....

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€-man

Ich staune immer wieder, dass manche immer noch Hoffnung auf eine konservativer CDU hegen....

 

Das könnte schneller gehen, als man meint. Nämlich dann, wenn der politische Arbeitsplatz nicht mehr als gesichert gilt.

 

Gruß

€-man

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Hellerhof

Edit: Steht in dem Gutachten etwas darüber, ob ein Fall des Artikel 20 Abs. 4 gegeben ist, d. h. jeder Deutsche eine Widerstandsrecht gegen die Bundesregierung hat?

 

Keine Ahnung. Aber: in jedem GG-Kommentar oder Lehrbuch zum Staatsrecht wirst du in etwa folgende Erklärung finden. Das Widerstandsrecht gilt erst, wenn die FDGO konkret bedroht und "andere Abhilfe" nicht möglich ist. Solange es ein BVerfG gibt, ist dies nicht gegeben. Es ist noch Abhilfe möglich, im konkreten Fall bespw. ein sog. Bund-Länder-Streit (das ist das Verfahren, welches Bayern in Betracht zieht).

 

Führt aber auch viel zu weit weg. Wenn sich die Regierung weigert geltendes Recht umzusetzen, dass ist dies nicht mit der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung (demokratischer, sozialer Bundesstaat, FGDO) gleichzusetzen.

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Roter Franz

Die CSU könnte sich, zumindest in Bayern, als Alternative zeigen. Wenn der Stuhl der Kanzlerin abgesägt werden sollte, dann wäre auch eine CDU vielleicht wieder wählbar.

 

Gruß

€-man

 

Da bleiben wir mal schön beim alternativen Original.

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checker-finance

Edit: Steht in dem Gutachten etwas darüber, ob ein Fall des Artikel 20 Abs. 4 gegeben ist, d. h. jeder Deutsche eine Widerstandsrecht gegen die Bundesregierung hat?

 

Keine Ahnung. Aber: in jedem GG-Kommentar oder Lehrbuch zum Staatsrecht wirst du in etwa folgende Erklärung finden. Das Widerstandsrecht gilt erst, wenn die FDGO konkret bedroht und "andere Abhilfe" nicht möglich ist. Solange es ein BVerfG gibt, ist dies nicht gegeben. Es ist noch Abhilfe möglich, im konkreten Fall bespw. ein sog. Bund-Länder-Streit (das ist das Verfahren, welches Bayern in Betracht zieht).

 

Führt aber auch viel zu weit weg. Wenn sich die Regierung weigert geltendes Recht umzusetzen, dass ist dies nicht mit der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung (demokratischer, sozialer Bundesstaat, FGDO) gleichzusetzen.

 

Der Schutz der Grenzen ist berührt den Staatsbegriff schlechthin: https://de.wikipedia.org/wiki/Staat

Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst,[2] um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.

 

Gibt die Regierung die Gebietshoheit auf, ist mithin nicht nur der Rechtsstaat, sondern der Staat als solcher gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht scheint mir keine Abhilfemöglichkeit zu sein, denn die Regierung hat ja schon Übung darin, dessen Urteile zu ignorieren. Nachdem die CSU durch das Gutachten, nun bestätigt bekommen hat, dass "Der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet ist, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist." müsste sie eigentlich als nächstes eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht versuchen. Erfolgt diese und ignoriert die Bundesregierung diese auch, bietet das Bundesverfassungsgericht offensichtlich keine Abhilfe.

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Hellerhof

Nein, checker. Nicht alles was die Verfassung, also das GG, vorschreibt, stellt die "Ordnung" im Sinne des Art. 20 Abs. 4 dar. Die Verfassung ist mehr als die FDGO. Die Gebietshoheit erschöpft sich auch nicht darin, dass der "Einlass" auf das Staatsgebiet freigegeben bzw beschränkt wird.

 

Bis die Bundesregierung diese Anordnung ignorieren kann, muss sie erstmal ergehen. Dies ist noch ein langer Weg. Selbst in dieser hypothetischen Anordnung wird das BVerG der Regierung einen politischen Bewertungs-, Handlungs,- und Ermessensspielraum geben. Falls das alles ignoriert werden sollte, ist aber immer noch fraglich, ob die Ordnung als Ganzes beseitigt wird. Solange beispielsweise noch ordentliche Wahlen stattfinden, ist dies höchst fraglich.

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Schwachzocker

Ich verstehe das nicht?:(

 

Die CSU muss doch nur aus der Regierung austreten, und schon haben wir Neuwahlen. Dann können über die tollen Vorschläge von Herrn Seehofer abstimmen.

Warum machen die das nicht?

 

...Nachdem die CSU durch das Gutachten, nun bestätigt bekommen hat, dass "Der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet ist, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist." müsste sie eigentlich als nächstes eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht versuchen...

Richtig! Das macht die CSU aber auch nicht!

Warum machen die das nicht?

 

Die CSU ist Regierungspartei und damit in der Mitverantwortung. Warum treten die nicht einfach aus der Regierung aus?

 

Spätestens hier muss man doch den Populismus erkennen, oder?

 

 

 

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Joseph Conrad

Neuwahlen durch einen Austritt der CSU aus der Regierung würde nur Chaos erzeugen. So langsam kommt ja doch, glaube ich ,Bewegung nach rechts in die Regierung herein.

So will man jetzt bereits bei Bewährung und geringeren Strafen Asylanten abschieben. Und das auch viel schneller als vorher. Da wird jetzt wohl mächtig nachjustiert werden, um die zukünftigen Wähler nicht alle von der Fahne gehen zu lassen. Langsam und Scheibchen weise ist besser als gar nicht. Das entsetzliche Attentat in Istanbul verschärft die Lage nochmals. Spätestens jetzt muss ja klar sein, das Grenzkontrollen in allen dem Terror ausgesetzten Staaten unerlässlich sind. Und das in beide Richtungen um den IS auszutrocknen.

 

Gruß

Joseph

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Schwachzocker

Neuwahlen durch einen Austritt der CSU aus der Regierung würde nur Chaos erzeugen....

Tja, dann wird der gute Herr Seehofer wohl weiterhin Mitverantwortung für die Regierungsarbeit tragen.dry.gif

Er hat also die Politik, an der er selbst Verantwortung trägt, für verfassungswidrig erklären lassen.

 

 

 

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Joseph Conrad

Neuwahlen durch einen Austritt der CSU aus der Regierung würde nur Chaos erzeugen....

Tja, dann wird der gute Herr Seehofer wohl weiterhin Mitverantwortung für die Regierungsarbeit tragen.dry.gif

Er hat also die Politik, an der er selbst Verantwortung trägt, für verfassungswidrig erklären lassen.

 

 

 

shit happens wink.gif

 

Gruß

Joseph

 

 

 

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checker-finance

Neuwahlen durch einen Austritt der CSU aus der Regierung würde nur Chaos erzeugen....

Tja, dann wird der gute Herr Seehofer wohl weiterhin Mitverantwortung für die Regierungsarbeit tragen.dry.gif

Er hat also die Politik, an der er selbst Verantwortung trägt, für verfassungswidrig erklären lassen.

 

Inwiefern trägt Seehofer bzw. die CSU dafür Verantwortung, wenn sie sich dagegen ausgesprochen haben, aber in der koalitionsinternen Abstimmung der Mehrheit von CDU und SPD unterlegen sind? Haben CDU und SPD nicht auch ohne die CSU eine parlamentarische Mehrheit?

 

...Nachdem die CSU durch das Gutachten, nun bestätigt bekommen hat, dass "Der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet ist, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist." müsste sie eigentlich als nächstes eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht versuchen...

Richtig! Das macht die CSU aber auch nicht!

Warum machen die das nicht?

 

Die CSU ist Regierungspartei und damit in der Mitverantwortung. Warum treten die nicht einfach aus der Regierung aus?

 

Spätestens hier muss man doch den Populismus erkennen, oder?

 

Woher willst du wissen, ob die CSU das nicht noch macht?

 

Populismus ist Dein Vorwurf an die CSU, dass sie Mitverantwortung trügen, weil sie noch nicht aus der Regeierung ausgetreten sind, bzw. eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht beantragt haben. Das ist sogar ziemlich übler Populismus, denn die CSU macht genau das, was man von einer pragmatischen, sachorientierten Partei erwarten kann: Erstmal von einen Experten die rechtliche Lage bewerten lassen, dann die anderen Regierungsparteien damit konfrontieren und eine einvernehmlcihe Lösung suchen.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Steht in dem Gutachten etwas darüber, ob ein Fall des Artikel 20 Abs. 4 gegeben ist, d. h. jeder Deutsche eine Widerstandsrecht gegen die Bundesregierung hat?

Nun gut, Widerstand wäre wohl die Ultima Ratio. Werfen wir statt auf Artikel 20 doch noch einmal einen Blick auf Artikel 16a:

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen

.(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Quelle: http://www.gesetze-i...gg/art_16a.html

 

Absatz 2 hat Mutti ja im Alleingang ausgesetzt. Im Absatz 1 ist jedoch ausschließlich von politisch Verfolgten die Rede. Für diese gibt es selbstverständlich keine Obergrenze. Aber wie viele Flüchtlinge sind tatsächlich politisch Verfolgte? Für (unbegrenzte) Armutseinwanderung gibt es jedenfalls keine durch das Grundgesetz gegebene Legitimation. Eine Verfassungsklage wäre also vielleicht eine Option.

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Schwachzocker

 

Absatz 2 hat Mutti ja im Alleingang ausgesetzt.

Danke für die Information! Ich wusste gar nicht, dass der Bundeskanzler die Verfassung macht. Wieder etwas dazugelernt.:lol:

 

 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Danke für die Information! Ich wusste gar nicht, dass der Bundeskanzler die Verfassung macht. Wieder etwas dazugelernt.:lol:

1. Deutschland hat keine Verfassung.

 

2. Ich finde es schon beeindruckend, wie einfach und klar das im Grundgesetz formuliert ist:

 

"(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

 

Mich wundert, wie man das bei einer solch' klaren Formulierung nicht verstehen kann.

 

Deutschland ist weder nach dem Grundgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, die Flüchtlinge unbegrenzt einreisen zu lassen.

 

Zur Genfer Flüchtlingskonvention: Die Pflicht, Flüchtlinge nicht zurückzuweisen, besteht für an ein Kriegsland angrenzende Staaten. Nicht für Staaten einen Kontinent weiter. Wenn also beispielsweise in Österreich Bürgerkrieg herrschen würde, dürften wir Bürgerkriegsflüchtlinge aus Österreich nicht zurückweisen.

 

Das man angrenzende Länder wie Jordanien, Libanon oder die Türkei bei der Versorgung der Flüchtlinge unterstützen sollte, steht natürlich außer Frage. Schon 2014 gab es Berichte, dass das UNHCR aus Geldmangel die Flüchtlinge genau in diesen angrenzenden Ländern nicht ausreichend versorgen kann und die Lebensmittelversorgung kürzt bzw. sogar einstellt. Beispielsweise hier:

 

UNO stellt Hilfe für Hungernde ein Aus Geldmangel werden syrische Flüchtlinge nicht mehr versorgt.

 

Wo war denn da der "Aufschrei" der Gutmenschen? Spendenaufrufe, Demonstrationen so dass unsere Politiker das UNHCR besser unterstützen? Richtig, gab es alles nicht. Es hat keinen interessiert.

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Schwachzocker

...

"(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

 

Mich wundert, wie man das bei einer solch' klaren Formulierung nicht verstehen kann.

Ich verstehe die Formulierung so, dass es nicht verboten ist, Flüchtlinge aufzunehmen, obwohl sie über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.

Im Übrigen finde ich es immer wieder niedlich, wie Menschen Vorschriften und Gesetze machen, ohne das geringste Interesse dafür, ob diese überhaupt durchsetzbar sind und ohne Interesse dafür ob diese überhaupt sinnvoll sind.

 

1. Deutschland hat keine Verfassung.

Und weshalb haben wir Verfassungsorgane? Und über was urteilt das Bundesverfassungsgericht?

 

 

 

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Schwachzocker

Zur Genfer Flüchtlingskonvention: Die Pflicht, Flüchtlinge nicht zurückzuweisen, besteht für an ein Kriegsland angrenzende Staaten.

Und im Schengenabkommen steht, dass wir offene Grenzen haben. Das interessiert Dich aber leider nicht.

So interessieren wir uns halt alle nur für die Regeln, die wir gerade schön finden. Gleichzeitig fordern wir mehr Regeln, die wir dann auch so beachten, wie wir gerade lustig sind. Genau wie im Straßenverkehr!

 

 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich verstehe die Formulierung so, dass es nicht verboten ist, Flüchtlinge aufzunehmen, obwohl sie über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.

ich habe ja nicht behauptet, es wäre verboten. Das könnte sogar sein, weil es ja gegen den Artikel verstößt, den Merkel außer Kraft gesetzt hat. Ich kann das nicht beurteilen. Um das raus zu bekommen, müsste Bayern seine Verfassungsklage wirklich einreichen, was sie nie machen werden.

 

Es wird ja aber immer so getan, als ob es das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention uns vorschreiben würden, dass wir das müssten. Und das ist jedenfalls ganz großer Humbug.

 

Im Übrigen finde ich es immer wieder niedlich, wie Menschen Vorschriften und Gesetze machen, ohne das geringste Interesse dafür, ob diese überhaupt durchsetzbar sind und ohne Interesse dafür ob diese überhaupt sinnvoll sind.

Die Behauptung Deutschland wäre nicht in der Lage, seine Grenzen zu schützen/schließen steht im Raum. In der Tat. Auch das kann ich nicht beurteilen. Ich finde eine solche Aussage aber ein ziemliches Armutszeugnis. Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Slowakien, Ungarn, Australien, Kanada, USA, ... All diese Ländern können jedenfalls ihre Grenzen schützen.

 

Ist es sinnvoll das zu tun? Gabriel, der jetzt ja fast die AfD überholen zu wollen scheint, hat jedenfalls gesagt, das Volk wird das in einer Demokratie entscheiden.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Wo war denn da der "Aufschrei" der Gutmenschen? Spendenaufrufe, Demonstrationen so dass unsere Politiker das UNHCR besser unterstützen? Richtig, gab es alles nicht. Es hat keinen interessiert.

 

[ironie] Googlesuche gehört nicht zu deinen Stärken, oder? :- Bei Behauptungen ohne Belege bist du sicherlich besser ;) [/ironie]

 

Die Behauptung Deutschland wäre nicht in der Lage, seine Grenzen zu schützen/schließen steht im Raum. In der Tat. Auch das kann ich nicht beurteilen. Ich finde eine solche Aussage aber ein ziemliches Armutszeugnis. Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Slowakien, Ungarn, Australien, Kanada, USA, ... All diese Ländern können jedenfalls ihre Grenzen schützen.

 

Wenn Deutschland seine Grenzen effektiv schützt, ist die EU im Ar****. Wie Großbritannien seine Grenzen schützen kann, sieht man am Schnelltunnel London-Paris. Die USA können ihre Grenzen auch nicht schützen - sonst hätte man nicht immer die Debatte im Wahlkampf über die Einwanderung aus Mexico. Menschen kommen da durch.

 

Sichere Drittländer sind eine nette Konstruktion. Aber bei den Massen von Menschen und einem Anspruch in der Flüchtlingspolitik auch kaum haltbar.

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Roter Franz

 

Ist es sinnvoll das zu tun? Gabriel, der jetzt ja fast die AfD überholen zu wollen scheint, hat jedenfalls gesagt, das Volk wird das in einer Demokratie entscheiden.

 

Wollen wir mal hoffen, das man sich am 13,3 nicht wie in Bremen verzählt.

Die AfD wird, trotz Schwachzockers heldenhaften Kampf jeden Tag für mehr Menschen wählbar.

Und das ist gut so.

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Hellerhof

Ich verstehe die Formulierung so, dass es nicht verboten ist, Flüchtlinge aufzunehmen, obwohl sie über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.

ich habe ja nicht behauptet, es wäre verboten. Das könnte sogar sein, weil es ja gegen den Artikel verstößt, den Merkel außer Kraft gesetzt hat. Ich kann das nicht beurteilen. Um das raus zu bekommen, müsste Bayern seine Verfassungsklage wirklich einreichen, was sie nie machen werden.

 

Es wird ja aber immer so getan, als ob es das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention uns vorschreiben würden, dass wir das müssten. Und das ist jedenfalls ganz großer Humbug.

 

Im Übrigen finde ich es immer wieder niedlich, wie Menschen Vorschriften und Gesetze machen, ohne das geringste Interesse dafür, ob diese überhaupt durchsetzbar sind und ohne Interesse dafür ob diese überhaupt sinnvoll sind.

Die Behauptung Deutschland wäre nicht in der Lage, seine Grenzen zu schützen/schließen steht im Raum. In der Tat. Auch das kann ich nicht beurteilen. Ich finde eine solche Aussage aber ein ziemliches Armutszeugnis. Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Slowakien, Ungarn, Australien, Kanada, USA, ... All diese Ländern können jedenfalls ihre Grenzen schützen.

 

Ist es sinnvoll das zu tun? Gabriel, der jetzt ja fast die AfD überholen zu wollen scheint, hat jedenfalls gesagt, das Volk wird das in einer Demokratie entscheiden.

 

Müh dich an Schwachzocker nicht ab. Das Wesentlichkeitsprinzip wird ihm a) nichts sagen und b) wird er es nicht verstehen (wollen), sondern mit einer Frage kontern.

 

Die Entscheidung, alle einreisen zu lassen, darf eine Regierung nicht fällen, sobald diese Entscheidung eine allgemeine Regelwirkung entfaltet. Dann muss eigentlich der Bundestag zustimmen. Genau das steht auch im ominösen Gutachten.

 

Der Bund hat bestimmte Dinge sicherzustellen, damit das Schengener Abkommen so ohne weiteres auch tatsächlich in Kraft bleiben kann. Unter anderem: die effektive Sicherung der Außengrenzen des Schengen Raums. Das steht aber auch viel besser erklärt im Gutachten.

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