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BU Angebot AL, Formulierung unklar

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Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich habe einige Fragen zu einer Formulierung im Angebot für eine BU der Alten Leipziger.

 

 

Basisangaben:

2.1 26, ledig, 0 Kinder, geplanter Renteneintritt = 67

2.2 Angestellter / 50.000 € / 920 € Rest im Monat

 

 

Sachverhalt:

Ich habe von der Alten Leipziger die Info bekommen, dass sie mich unter folgender Erneuerungserklärung zu sonst gleichen Bedingungen versichern würden. Die Formulierung in der Erneuerungserklärung lautet:

 

 

"Leistungsausschluss für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 

Folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht mitversichert:

 

Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des linken Schultergelenkes einschließlich eventuell

eintretender Folgen

Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des linken Kniegelenkes einschließlich eventuell

eintretender Folgen

Beschwerden und Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell

eintretender Folgen

 

Bei Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob

diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht bestehen.

 

Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind infektiöse Erkrankungen, Tumore und Folgen von

Unfällen mit knöchernen Verletzungen der Wirbelsäule

 

 

Nachschaumöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, ab dem 01.12.2018 das Berufsunfähigkeits-Risiko bzgl. Schulter und

Wirbelsäule von uns erneut prüfen zu lassen. Eventuell hierbei entstehende Kosten können von uns nicht

übernommen werden."

 

 

Hierzu hätte ich gerne eure professionelle Meinung.

 

Fragen, die mir gerade im Kopf rumschwirren, sind:

  • was passiert, wenn mein linkes Knie oder die linke Schulter bei einem Unfall zertrümmert werden und ich dadurch BU werde. Zahlt die AL dann (vor der Nachschau)? Für mir liest es sich so, als wären Unfälle ebenfalls ausgeschlossen und nur wieder im Bereich der Wirbelsäule mit reingenommen.

  • wie genau läuft die Nachschaumöglichkeit ab? Meine linke Schulter und Wirbelsäule sind komplett beschwerdefrei und beide noch jüngst von Ärzten als einwandfrei attestiert. Wirbelsäule wurde z.B. wohl einfach ausgeschlossen, da ich wegen Kopfschmerzen mal beim Arzt im letzten halben Jahr war. Wenn sich am Zustand nichts ändert (also alles beschwerdefrei bleibt), gehe ich dann einfach in 3 Jahren wieder zum Arzt, lasse mir dies bestätigen und erhalte ab dann BU-Schutz ohne Aufschlag? Wie groß ist die Chance, dass die Versicherung ab dann einfach für die Restlaufzeit die betroffenen Körperstellen ausschließt?

Ansonsten würde ich gerne weitere Meinungen oder Hinweise dazu hören, auf was ich sonst in diesem Fall achten muss (sollte ich z.B. wegen der linken Schulter nicht mehr zum Arzt gehen in den der Zeit bis zur Nachschaumöglichkeit?)

 

Vielen Dank!

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

zu deinen Fragen:

 

- was passiert, wenn mein linkes Knie oder die linke Schulter bei einem Unfall zertrümmert werden und ich dadurch BU werde.

 

Der Leistungsausschluss kann konkretisiert werden, indem bspw. Tumore und Unfälle wieder eingeschlossen werden.

 

siehe:

 

Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind infektiöse Erkrankungen, Tumore und Folgen von

Unfällen mit knöchernen Verletzungen der Wirbelsäule

 

Diese Klarstellung ist wünschenswert und kann auch nachträglich "rein verhandelt" werden (so nicht wie hier direkt angeboten). Rechtlich notwendig ist diese Klarstellung in keinster Weise, da kein medizinisch eindeutiger Schluss aus einer Vorerkrankung auf den Unfall (und dessen Folgen) gezogen werden kann. Mitwirkungsgrade (am Unfall) kennt die BU Versicherung nicht.

 

Rechtlich notwendig weist aber schon auf das Grundproblem hin: Im Zweifelsfall vor Gericht zu klären ...

 

---

 

wie genau läuft die Nachschaumöglichkeit ab?

 

Im Gegensatz zu Risikozuschlägen sind Leistungsausschlüsse nicht eindeutig gesetzlich geregelt (goodwill des Versicherers). Die Wahrscheinlichkeit, dass derart weitgreifende Leistungsausschlüsse im Rahmen einer Nachschau wieder rausgenommen werden, geht je nach vorliegenden Erkrankungen / Beschwerden gegen 0.

 

 

---

 

zu den mMn richtigen Fragen:

 

Ansonsten würde ich gerne weitere Meinungen oder Hinweise dazu hören ...

 

Derart weitreichende Leistungsausschlüsse sind ein NoGo. Bei dir ist praktisch der gesamte Bewegungsapparat draußen. In anbetracht des eigentlichen Grundproblems jedweden Leistungsausschlusses ( ... UND FOLGEN ... ) reduzierst du mit diesen LAs mpMn die statistische medizinische Leistungswahrscheinlichkeit auf bestenfalls 40-50 %.

 

Ich würde das so NICHT KAUFEN.

 

Konkrete Handlungsoptionen lassen sich mangels Detailwissen schlecht darlegen. Nur ist weder die AL der einzige Versicherer am Markt, noch ist "da ich wegen Kopfschmerzen mal beim Arzt im letzten halben Jahr war" Basis für irgendeinen Leistungsausschluss.

 

Hier wurde bei Aufbereitung der Gesundheitshistorie und Durchführung der Risikovoranfragen wahlweise geschlampt oder im Posting steht nicht ganz die Wahrheit.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich habe einige Fragen zu einer Formulierung im Angebot für eine BU der Alten Leipziger...

...

"Leistungsausschluss für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 

Folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht mitversichert:

 

Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des linken Schultergelenkes einschließlich eventuell

eintretender Folgen

Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des linken Kniegelenkes einschließlich eventuell

eintretender Folgen

Beschwerden und Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell

eintretender Folgen

 

Bei Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob

diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht bestehen.

 

Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind infektiöse Erkrankungen, Tumore und Folgen von

Unfällen mit knöchernen Verletzungen der Wirbelsäule

 

 

Nachschaumöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, ab dem 01.12.2018 das Berufsunfähigkeits-Risiko bzgl. Schulter und

Wirbelsäule von uns erneut prüfen zu lassen. Eventuell hierbei entstehende Kosten können von uns nicht

übernommen werden."

...

 

 

Hier sollte man erst einmal genau klären (lassen), wie diese Formulierung zu verstehen/interpretieren ist. Ob alles ab "Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen....." sich nur auf den letzten Passus davor bezieht. So würde ich es auch lesen.

Kann man aber auch anders lesen, dass es sich auf alle drei LAs bezieht und anders gedacht war. Einfach nochmal sauber abklären!

 

Erneute Risikobeurteilung heisst:

- im Einfachsten Fall: nochmal zusätzlichen Fragebogen ausfüllen, beim Versicherer einreichen

- im komplizierteren Fall: aktuelle Befundungen erforderlich, auf Kosten der versicherten Person

 

Ansonsten teile ich @polydeikes Einschätzung, bis auf:

 

"Im Gegensatz zu Risikozuschlägen sind Leistungsausschlüsse nicht eindeutig gesetzlich geregelt (goodwill des Versicherers). Die Wahrscheinlichkeit, dass derart weitgreifende Leistungsausschlüsse im Rahmen einer Nachschau wieder rausgenommen werden, geht je nach vorliegenden Erkrankungen / Beschwerden gegen 0."

 

 

Aus mehrfacher, praktischer Erfahrung dazu: Bei Beschwerde- und Behandlungsfreiheit deutlich über 50% Erfolgsquote (gerade die A.L. ist an der Stelle sehr fair, wenn sie selber Frist/Termin gesetzt hat)

 

Viel Erfolg!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Hier sollte man erst einmal genau klären (lassen), wie diese Formulierung zu verstehen/interpretieren ist. Ob alles ab "Nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen....." sich nur auf den letzten Passus davor bezieht. So würde ich es auch lesen.

Kann man aber auch anders lesen, dass es sich auf alle drei LAs bezieht und anders gedacht war. Einfach nochmal sauber abklären!

 

Wenn sich der Wiedereinschluss nur auf einen Punkt bezieht, steht der auch direkt dahinter. Ist in jedem Beispiel immer so gewesen bei der AL. Genau wie die AL grds. immer "Beschwerden und Beeinträchtigungen inkl. Folgen" ausschließt, statt die Funktion(sfähigkeit). Das es hier teilweise Sinn machen könnte, mal außen vor, es wird generell so gemacht.

 

Von fair ist das ziemlich weit weg.

 

Auch den hier ...

 

Aus mehrfacher, praktischer Erfahrung dazu: Bei Beschwerde- und Behandlungsfreiheit deutlich über 50% Erfolgsquote (gerade die A.L. ist an der Stelle sehr fair, wenn sie selber Frist/Termin gesetzt hat)

 

... kann ich nicht teilen, ohne Kündigungsschreiben bewegte sich die AL in meiner praktischen Erfahrung noch nie auch nur einen einzigen Millimeter. Aber kennst den Spass ja teilweise aus unseren Gesprächen.

 

---

 

Ich habe mir vor Weihnachten mal verschiedene Rivo Ergebnisse des Jahres auf den Schirm geholt. Das hat drei Erkenntnisse gebracht:

 

1) In 2015 wichen die Gesellschaften ggü. 2014 (auch in weitgehend ähnlichen Fällen zum Vorjahr) kaum voneinander ab (siehe deine Einschätzung vorab -> härtere Annahme in 2015, bestätigt)

2) Es ergaben sich 9 Fälle mit sehr klaren Abweichungen in der Risikobeurteilung (LA ja und LA nein bspw.). Aus dieser kleinen Stichprobe lies sich keine Tendenz hinsichtlich Annahmepolitik (bei A besser als B) ableiten.

 

Also habe ich mir 3) einmal generell alle Ergebnisse hinsichtlich Formulierungen genauer angeschaut. Und da sieht es rabenschwarz aus für die AL in 2015. Deutlich positiv heraus ragten Conti und LV1871. Letztere ist keine Überraschung, erstere hingegen für mich schon.

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polydeikes

Btw., dieses Jahr steht es hinsichtlich Rivo Ergebnissen schon 2:0 für die AL ... so kanns gehen.

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Peter Wolnitza

Btw., dieses Jahr steht es hinsichtlich Rivo Ergebnissen schon 2:0 für die AL ... so kanns gehen.

 

Ich habe in meinem Posting ja eh nicht von RiVos gesprochen, sondern von der Tatsache, dass man bei der A.L. gute Chancen hat, einmal vereinbarte Leistungsausschlüsse durch eine vernünftige Aufbereitung einer Nachschau gestrichen zu bekommen -

zumal wenn ein entsprechender Termin seitens A.L. schon angeboten wurde. whistling.gif

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Und ich sagte, dass es nicht gesetzlich geregelt ist (im Ggs zu Risikozuschlägen), somit goodwill des Versicherers ist und in Abhängigkeit von der Art der Beschwerden die Chance gegen 0 gehen. Insofern reden wir einfach aneinander vorbei.

 

Auch die von dir gem. Erfahrung angegebenen 50 % (losgelöst von dem Aspekt "Art der Beschwerde") sind ein "Würfelwurf" und keine Basis für Existenzabsicherung. Einklagbar sind Erfahrungswerte auch nicht, wissen wir beide. Und natürlich ist klar, dass bspw. LAs allein auf Basis noch nicht abgeschlossener Behandlungen bei ausdrücklichem Angebot des Versicherers und normalen "Behandlungsverlauf" / "Heilungsverlauf" wieder rausfliegen.

 

Nur sagte ich ebenfalls, dass die Angaben des TOs nicht passen. Auf Basis von "da ich wegen Kopfschmerzen mal beim Arzt im letzten halben Jahr war" entstehen nicht solche weitreichenden Leistungsausschlüsse. Und ich bleibe dabei: Bei einer tatsächlichen Bandscheibenproblematik mag ich doch stark bezweifeln, dass die jemals wieder "eingeschlossen wird". Man kann ja schon froh sein, dass bestimmte Bandscheibenthemen heute auf Stand der medizinischen Entwicklung überhaupt versicherbar sind.

 

Kurzum: Hier geht es doch darum, warum die LAs so sind wie sie sind, bzw. wie das zustande gekommen ist.

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