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Scheitelpunkt Bisex - Unisex (PKV)

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Fragestellung bezüglich PKV-Tarifen:

 

Ab wann könnten sich für Männer neuere Unisex-Tarife beitragsmäßig günstiger entwickeln als ältere Bisex-Tarife?

 

Besteht überhaupt die Möglichkeit einer besseren (sprich günstigeren) Beitragsentwicklung bei Unisex-Tarifen für Männer? Oder dürften ältere Bisex-Tarife aufgrund der Altersrückstellungen für Männer immer günstiger bleiben als die entsprechenden Unisex-Pendants?

 

Freue mich über Hinweise.

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andjessi

Interessante Frage. Zunächst ist man geneigt zu sagen, dass ein Unisex-Tarif für einen Mann niemals mehr günstiger sein kann als ein alter Bisex-Tarif. Unterm Strich glaube ich das auch nicht, denn den Männern wurden die (höheren) Risiken der Frauen aufgeladen, außerdem kann man ja in diesen Tarifen einen gewissen Teil der Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel mitnehmen (während die AR vorher beim alten Kollektiv verblieben). Dieses Geld kann ein Mann niemlas wieder reinholen.

 

Was allerdings sein kann, ist dass die Unisexwelt für Männer etwas beitragsstabiler ist, da die Versicherungsunternehmen möglicherweise hier sehr (über-)vorsichtig kalkuliert haben. Versichern sich z.B. doch nicht so viele Frauen (wie befürchtet), dämpft dies den Beitragsanstieg. Diese mögliche Dämpfung wird aber wie gesagt nie den Startnachteil ausgleichen können.

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polydeikes

Auf Basis meines bestenfalls rudimentären Verständnisses: Die wesentliche Komponente für den Beitragsverlauf ist der AUZ (aktuarieller Unternehmenszins), nicht der RZ.

 

BiSex Tarife bekamen wiederum die 10 % gesetzlichen Aufschlags zu Zeiten, als der AUZ in Bereichen von um die 6 % lag. Die Debeka hat bspw. jüngst den AUZ von 3,5 % nach unten gerissen. Von daher, sag niemals nie. Ich kann mir wiederum nicht vorstellen, dass BiSex pauschal im Beitragsverlauf über x Jahre immer besser sein muss als UniSex.

 

Aber wie gesagt, mein Verständnis von KV ist bestenfalls und stark euphorisiert rudimentär.

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CHX

Würde es Sinn machen, derartige Sachverhalte direkt mit der entsprechenden PKV zu klären? Oder kann man davon ausgehen, dass die PKVen nicht sonderlich interessiert an Wechseln Bisex-Unisex und deshalb wenig auskunftfreudig sind?

 

Sobald vermehrt Wechsel von Bisex zu Unisex stattfinden würden, dürften die Berechnungsgrundlagen seitens der PKVen für die alten Bisex-Tarife doch etwas ins Trudeln geraten?

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polydeikes

Solche Überlegungen machen nie beim Anbieter (respektive dessen Ausschließlichkeitsorganisation) Sinn. Frag doch mal im BMW Autohaus nach, ob du lieber den Neuwagen oder den Gebrauchtwagen kaufen sollst (jetzt nicht qualitativ gesehen, nur vergütungstechnisch).

 

Tarifwechselüberlegungen innerhalb einer Gesellschaft, wären das bspw. richtige Thema für den spezialisierten Versicherungsberater.

 

Wenn ich was beizutragen hätte (und vor allem inhaltlich könnte), würde ich das tun, fehlt mir bei KV aber schlichtweg jedwedes notwendige Wissen.

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slt63

Würde es Sinn machen, derartige Sachverhalte direkt mit der entsprechenden PKV zu klären? Oder kann man davon ausgehen, dass die PKVen nicht sonderlich interessiert an Wechseln Bisex-Unisex und deshalb wenig auskunftfreudig sind?

 

Sobald vermehrt Wechsel von Bisex zu Unisex stattfinden würden, dürften die Berechnungsgrundlagen seitens der PKVen für die alten Bisex-Tarife doch etwas ins Trudeln geraten?

 

Ich hab mit meiner PKV gesprochen zum Thema. Die waren -wie immer- durchaus auskunftsfreudig. Die bieten meinen BiSex-Tarif auch als Unisex an. M.E. macht es auf jeden Fall Sinn, mit dem Versicherer zu sprechen; was /ob man dann was ändert steht auf einem anderen Blatt. Ich habe durchgehend gute Erfahrungen, was die direkte Kommunikation mit meinem Krankenversicherer angeht, übrigens auch in Leistungsangelegenheiten.

Der Unisex-Tarif ist in meinem Fall bereits mit einem anderen (niedrigeren) Rechnungszins kalkuliert. Ich müßte bei einem Wechsel gut 100€ mehr zahlen (genaue Zahl weiß ich nicht mehr). Ich wüßte nicht warum ich das tun sollte. Die "ersparten" 100€ fließen bei mir eh nicht in den Konsum, werden also gespart/angelegt und bleiben somit in meinem Verfügungsbereich. Bei der nächsten notwendigen Beitragsanpassung wird mutmaßlich auch der Rechnungszins bei Bisex angepasst werden. Dann sieht man weiter. Ein Wechsel in Unisex ist möglich, zurück hingegen geht es nicht. Und dann ist ja da auch noch die Thematik Standardtarif.... Ich sehe da keinen Grund zur Eile und gehe auch nicht davon aus daß sich der Wechsel zu Unisex lohnen wird (für einen Mann). Vor dem Hintergrund wüßte ich auch nicht, warum die alten Bisex-Tarife (für Männer) "ins Trudeln" geraten sollten (im Vergleich zu den anderen).

 

Eigentlich sollten die Versicherer ja einem Wechsel Bi zu Uni positiv gegenüberstehen (beim Mann), da die Beitragseinnahmen steigen....mir hat man abgeraten.

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CHX

Eigentlich sollten die Versicherer ja einem Wechsel Bi zu Uni positiv gegenüberstehen (beim Mann), da die Beitragseinnahmen steigen....mir hat man abgeraten.

 

Ich nehme an, dass Tarifwechsel von dem Bisex- in einen Unisex-Tarif innerhalb einer Gesellschaft bei den Unternehmen eher ungerne gesehen werden, weil sie die Versicherungsgemeinschaft im Blick haben müssen - ein Wechsel löst doch im Endeffekt immer eine Beitragsbewegung in den betroffenen Tarifen aus.

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Matthew Pryor

Unterm Strich glaube ich das auch nicht, denn den Männern wurden die (höheren) Risiken der Frauen aufgeladen, außerdem kann man ja in diesen Tarifen einen gewissen Teil der Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel mitnehmen (während die AR vorher beim alten Kollektiv verblieben). Dieses Geld kann ein Mann niemlas wieder reinholen.

Interessant.Bei einem Wechsel innerhalb der "alten" Tarifwelt bei dem gleichen Unternehmen gehen die AR also vollumfänglich "verloren".Könntest du etwas präzisieren,worauf du deine Aussage stützt?Das beißt sich nämlich sowohl mit altem als auch neuem Recht.

 

 

 

 

 

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andjessi

Unterm Strich glaube ich das auch nicht, denn den Männern wurden die (höheren) Risiken der Frauen aufgeladen, außerdem kann man ja in diesen Tarifen einen gewissen Teil der Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel mitnehmen (während die AR vorher beim alten Kollektiv verblieben). Dieses Geld kann ein Mann niemlas wieder reinholen.

Interessant.Bei einem Wechsel innerhalb der "alten" Tarifwelt bei dem gleichen Unternehmen gehen die AR also vollumfänglich "verloren".Könntest du etwas präzisieren,worauf du deine Aussage stützt?Das beißt sich nämlich sowohl mit altem als auch neuem Recht.

 

Ich habe mich da etwas unklar ausgedrückt. Gemeint war von mir nicht der Tarif- sondern der Anbieterwechsel. Hier werden ja die Alterungsrückstellungen auf Basis der AR für den Basistarif mitgenommen. Bei Alttarifen (vor 01.01.2009 abgeschlossen - Mit Unisex-/Bisex hat dies aber nichts zu tun.) geht dies nicht bzw. ging nur im 1.Halbjahr 2009.

 

Nichtsdestotrotz verbleiben aber bei Altverträgen (Abschluss vor 01.01.2009) die AR bei einem Anbieterwechsel vollständig beim alten Anbieter, während sie ansonsten zum neuen in Höher der Rückstellungen des Basistarifs mitgenommen werden können. Dies wirkt grundsätzlich dämpfend auf Beitragssteigerungen.

 

http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/a/alterungsrueckstellung.html

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Matthew Pryor

So wird es schon eher sinnvoll.

Allerdings:Das Verbleiben der AR beim alten Anbieter hat ebenfalls einen positiven Einfluss gehabt.nur eben nicht für den Wechsler,sondern für das freudig erbende Kollektiv.

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
Ab wann könnten sich für Männer neuere Unisex-Tarife beitragsmäßig günstiger entwickeln als ältere Bisex-Tarife?

 

Tja, leider hat der EuGH ziemlichen Murks gebaut. Die Versicherer mussten daher reagieren. Und das haben sie in der Regel auf zwei Wegen getan:

1. Anpassungen der Leistungen für die Unisextarife im Sinne von besseren Leistungen im Zuge mit einer verschärften Gesundheitsprüfung (auch wenn die Fragen ggf. gleich geblieben sind, daher könnte man die Verschärfung auch als versteckt bezeichnen)

2. Erhöhung der Preise durch verschiedene Maßnahmen, u.a. Senkung des Rechnungszins

 

Folge: Unisexbeiträge sind für Männer _deutlich_ höher, für Frauen ebenfalls höher, wenn auch nicht ganz so sehr. Dadurch erzeugt man ein zumindest halbwegs ausgewogenes Geschlechterverhältnis, was bedeutet, dass das Preisleistungsverhältnis für Männer in Unisex über die gesamte Laufzeit gesehen schlechter ist als in Bisex.

Aber: ich erwarte, dass sich die Lebenserwartungen der heutigen jüngeren Generationen tendenziell weiter angleichen (wenn auch nicht komplett angleichen) und der Effekt daher nicht ganz so dramatisch ist.

 

Nun aber noch zwei Anmerkungen, auch wenn du danach nicht gefragt hast.

Durch die erhöhten Leistungen werden nicht nur Frauen vom Wechsel abgehalten, sondern auch Kranke. Denn diese müssen in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung machen. Das ist ein Problem, denn: die Kranken werden in den Bisex Tarifen bleiben müssen, die Gesunden können wechseln (und ein Teil wird das auch tun). Das hat eine Entmischung zur Folge und führt dazu dass die Bisextarife teurer werden. Das wiederum animiert mehr Versicherte zum Wechseln usw. Es folgt eine Kettenreaktion, weswegen einem Kranke Bisexkunden Leid tun können. Der Effekt ist noch nicht so stark spürbar, aber da die Bisextarife aufgrund von Rechnungszins usw. stärker steigen werden, wird es kommen.

Die Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen ist übrigens ebenfalls sehr bitter für kranke Kunden, besonders in kleineren Tarifen. Denn auch diese führen dazu, dass sich Tarife entmischen (gleiches Prinzip). Die Politik und der EuGH haben also all in all ziemlichen Murks veranstaltet. Wahrscheinlich nichtmal gewollt.

 

Im Übrigen sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man als Mann in einem Bisextarif bleibt oder (per Aktivieren in einen solchen (wieder-)eintritt)! Beispiel Debeka: die alten Bisex Tarife haben _eklatante_ Leistungslücken und funktionieren nur auf Kulanz. Imho ist Bisex dort unverantwortlich und man sollte - solange man gesundheitlich kann - unbedingt in den Unisextarif wechseln. Ggf. kann es Sinn machen, andere Tarife (z.B. einen Tarif für die Beitragsentlastung im Alter) noch als Bisex-Variante abzuschließen, das geht bei einigen Versicherern noch; in Unisex geht es dann natürlich nicht mehr.

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CHX
· bearbeitet von Licuala

Nun aber noch zwei Anmerkungen, auch wenn du danach nicht gefragt hast.

Durch die erhöhten Leistungen werden nicht nur Frauen vom Wechsel abgehalten, sondern auch Kranke. Denn diese müssen in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung machen. Das ist ein Problem, denn: die Kranken werden in den Bisex Tarifen bleiben müssen, die Gesunden können wechseln (und ein Teil wird das auch tun). Das hat eine Entmischung zur Folge und führt dazu dass die Bisextarife teurer werden. Das wiederum animiert mehr Versicherte zum Wechseln usw. Es folgt eine Kettenreaktion, weswegen einem Kranke Bisexkunden Leid tun können. Der Effekt ist noch nicht so stark spürbar, aber da die Bisextarife aufgrund von Rechnungszins usw. stärker steigen werden, wird es kommen.

Die Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen ist übrigens ebenfalls sehr bitter für kranke Kunden, besonders in kleineren Tarifen. Denn auch diese führen dazu, dass sich Tarife entmischen (gleiches Prinzip). Die Politik und der EuGH haben also all in all ziemlichen Murks veranstaltet. Wahrscheinlich nicht mal gewollt.

 

Derartige Entwicklungen habe ich auch im Hinterkopf, daher auch meine ursprüngliche Fragestellung.

 

Grundsätzlich wird man derzeit nach Einführung der Unisex-Tarife als Mann höhere Beiträge in den Unisex-Pendants des gleichen Unternehmens zu bezahlen haben als in den "alten" Bisex-Pendants. Nur was passiert, wenn zukünftig tatsächlich Wechsel in größerer Anzahl aus den Bisex-Tarifen in die neuen Unisex-Tarife stattfinden sollten, speziell auch vor dem Hintergrund, dass neue Mitglieder des Versichertenkollektivs ohnehin nur Zugang zu den neuen Unisex-Tarifen bekommen werden?

 

Dahingehend könnte ich mir auch vorstellen, dass zukünftig die alten Bisex-Tarife bezogen auf das Kollektiv zunehmend "vergreisen" und "kränker" werden und somit auch für Männer teurer werden als die Unisex-Tarife. Zusätzlich käme auch noch das Risiko einer langandauernden Niedrigzinsphase hinzu, die bei den mit zu hohen Rechnungszinsen kalkulierten Bisex-Tarifen für weitere Beitragssteigerungen sorgen könnten.

 

Nachteilig wäre allerdings (zumindest nach derzeitigem Stand), dass man aus den Unisex-Tarifen nicht in den Standardtarif wechseln kann, falls die Beiträge im höheren Alter nicht mehr bezahlbar sein sollten.

 

Die Quintessenz für mich: erst einmal abwarten - schauen, ob der Standardtarif auch für Unisex-Versicherte geöffnet wird - die Beitragsentwicklungen in den Bisex- und Unisex-Tarifen beobachten - ggf. später nach § 204 VVG in einen Unisex-Tarif wechseln (müsste bei gleicher Leistung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung gehen) - und wer weiß, vielleicht kommt ja früher oder später ohnehin die Bürgerversicherung für alle ...

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ImperatoM

Im Übrigen sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man als Mann in einem Bisextarif bleibt oder (per Aktivieren in einen solchen (wieder-)eintritt)! Beispiel Debeka: die alten Bisex Tarife haben _eklatante_ Leistungslücken und funktionieren nur auf Kulanz. Imho ist Bisex dort unverantwortlich und man sollte - solange man gesundheitlich kann - unbedingt in den Bisextarif wechseln.

 

Du meinst vermutlich in den Unisex-Tarif wechseln? Welche Lücken meinst Du konkret?

Und: Ist für einen gesellschaftsinternen Wechsel überhaupt eine Gesundheitsprüfung vorgesehen?

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Okabe

Dahingehend könnte ich mir auch vorstellen, dass zukünftig die alten Bisex-Tarife bezogen auf das Kollektiv zunehmend "vergreisen" und "kränker" werden und somit auch für Männer teurer werden als die Unisex-Tarife. Zusätzlich käme auch noch das Risiko einer langandauernden Niedrigzinsphase hinzu, die bei den mit zu hohen Rechnungszinsen kalkulierten Bisex-Tarifen für weitere Beitragssteigerungen sorgen könnten.

 

Die Vergreisung ist nur dann ein Problem, wenn die Kohorten in den Tarifen so klein werden, dass statistische Ausreißer bedeutend werden (z.B. HIV Fälle, Bluter und ähnlich teure Krankheiten). Das kann tatsächlich passieren. Ansonsten ist es _eigentlich_ nicht schlimm, wenn in einen Bisex Tarif keine neuen Mitglieder hineinkommen.

 

Nachteilig wäre allerdings (zumindest nach derzeitigem Stand), dass man aus den Unisex-Tarifen nicht in den Standardtarif wechseln kann, falls die Beiträge im höheren Alter nicht mehr bezahlbar sein sollten.

 

Korrekt! Ich bin gespannt, ob der Standardtarif noch nachkalkuliert wird - die Unternehmen scheinen es nicht zu wollen.

Andererseits würde ich darauf nicht so viel Priorität legen. Wer relativ jung einsteigt und/oder finanziell gut betucht ist, der kann genug Alterungsrückstellungen aufbauen, sofern er von Anfang an einen vernünftigen Tarif wählt. Alle anderen müssen entweder genug auf die Hohe Kante legen und dafür entsprechenden Verzicht übungen. PKV muss man sich leisten wollen und auch bereit sein, dafür z.B. auf Urlaub zu verzichten.

 

Die Quintessenz für mich: erst einmal abwarten - schauen, ob der Standardtarif auch für Unisex-Versicherte geöffnet wird - die Beitragsentwicklungen in den Bisex- und Unisex-Tarifen beobachten - ggf. später nach § 204 VVG in einen Unisex-Tarif wechseln (müsste bei gleicher Leistung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung gehen) - und wer weiß, vielleicht kommt ja früher oder später ohnehin die Bürgerversicherung für alle ...

 

An deiner Stelle würde ich das stark davon abhängig machen, in welchen Tarifen du bist. Sollten die Unisextarife nur äußerst geringe oder absolut verzichtbare Mehrleistungen behinhalten, dann ist ein Wechsel für dich als Mann unbedingt zu vermeiden - zurücklehnen und abwarten. Wie du richtig sagst, ist ein Wechsel nach § 204 in andere Tarife ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn man auf die Mehrleistungen verzichtet.

 

Im Übrigen sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man als Mann in einem Bisextarif bleibt oder (per Aktivieren in einen solchen (wieder-)eintritt)! Beispiel Debeka: die alten Bisex Tarife haben _eklatante_ Leistungslücken und funktionieren nur auf Kulanz. Imho ist Bisex dort unverantwortlich und man sollte - solange man gesundheitlich kann - unbedingt in den Bisextarif wechseln.

 

Du meinst vermutlich in den Unisex-Tarif wechseln?

 

Korrekt! Kleiner Vertipper - ist schon korrigiert.

 

Welche Lücken meinst Du konkret?

 

Das hängt vom Tarif ab! Die reichen von existenziell (z.B. Debeka: in Bisex kein Blindenhund, Krankenfahrstühle nur bis 620€ - die kosten ein Vielfaches - wenige ambulante Psychotherapiestunden, usw.) bis fast nicht vorhanden.

 

Und: Ist für einen gesellschaftsinternen Wechsel überhaupt eine Gesundheitsprüfung vorgesehen?

 

Die Unternehmen sind dazu verpflichtet! Nur wenn auf die Mehrleistungen verzichtet wird, ist keine Gesundheitsprüfung nötig - aber dann stellt sich die Frage, wie sinnvoll der Wechsel wirklich ist.

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Matthew Pryor

Die Unternehmen sind dazu verpflichtet! Nur wenn auf die Mehrleistungen verzichtet wird, ist keine Gesundheitsprüfung nötig - aber dann stellt sich die Frage, wie sinnvoll der Wechsel wirklich ist.

Wie lässt sich das begründen?

 

 

 

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Okabe

Die Unternehmen sind dazu verpflichtet! Nur wenn auf die Mehrleistungen verzichtet wird, ist keine Gesundheitsprüfung nötig - aber dann stellt sich die Frage, wie sinnvoll der Wechsel wirklich ist.

Wie lässt sich das begründen?

 

VAG § 12 (1) 1.

 

Nur in Ausnahmefällen ist ergänzend im VAG festgehalten, wann dies nicht gilt - z.B. für den Basistarif, wo die Risiken auf _alle_ Versicherungsteilnehmer (auch über alle Kohorten hinweg) verteilt werden.

Das ist zumindest die Theorie - in der Praxis läuft der Hase natürlich manchmal anders.

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Matthew Pryor

Demnach dürfte es Tarife,die ein Optionsrecht vorsehen,gar nicht geben?

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Okabe

Demnach dürfte es Tarife,die ein Optionsrecht vorsehen,gar nicht geben?

 

Doch klar, aber auch dort wird ja eine Gesundheitsprüfung gemacht - nur eben schon früher! Und auch hier muss der Tatsache Rechenschaft geschuldet werden, dass dann ein kleiner Bias in Richtung kranke Versicherte vorliegt. Dieser wird ggf. durch andere Effekte wieder ausgeglichen, verteuert aber erstmal den Tarif für alle anderen!

Man kann darum auch nicht einfach für einen (speziellen) bestehenden Tarif ein Optionsrecht einführen!

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slt63

Wie lässt sich das begründen?

 

VAG § 12 (1) 1.

 

Nur in Ausnahmefällen ist ergänzend im VAG festgehalten, wann dies nicht gilt - z.B. für den Basistarif, wo die Risiken auf _alle_ Versicherungsteilnehmer (auch über alle Kohorten hinweg) verteilt werden.

 

 

Meinst Du das?:

 

"§ 12 VAG: Substitutive Krankenversicherung

Aus dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

 

(1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), darf sie im Inland vorbehaltlich des Absatzes 6 nur nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, wobei

  • die Prämien auf versicherungsmathematischer Grundlage unter Zugrundelegung von Wahrscheinlichkeitstafeln und anderen einschlägigen statistischen Daten, insbesondere unter Berücksichtigung der maßgeblichen Annahmen zur Invaliditäts- und Krankheitsgefahr, zur Sterblichkeit, zur Alters- und Geschlechtsabhängigkeit des Risikos und zur Stornowahrscheinlichkeit und unter Berücksichtigung von Sicherheits- und sonstigen Zuschlägen sowie eines Rechnungszinses zu berechnen sind,"

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CHX

An deiner Stelle würde ich das stark davon abhängig machen, in welchen Tarifen du bist. Sollten die Unisextarife nur äußerst geringe oder absolut verzichtbare Mehrleistungen behinhalten, dann ist ein Wechsel für dich als Mann unbedingt zu vermeiden - zurücklehnen und abwarten. Wie du richtig sagst, ist ein Wechsel nach § 204 in andere Tarife ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn man auf die Mehrleistungen verzichtet.

 

Derzeit käme auch noch kein Wechsel für mich in Frage - interessant ist die Fragestellung, ob das Unisex-Pendant zu meinem jetzigen Tarif tatsächlich Mehrleistungen beinhaltet oder nur nach neuen Unisex-Richtlinien kalkuliert wurde, da müsste ich mich mal informieren.

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