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Schlumich

Vermeidung der Doppelbesteuerung bei ausländischen Thesaurierenden Fonds

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Schlumich

Hallo zusammen,

 

Ich werde in diesem Jahr einige Positionen ausländischer, thesaurierender Fonds verkaufen. Gibt es ein Patentrezept, wie ich die Doppelbesteuerung der bereits versteuerten Beträge vermeiden kann und dabei möglichst wenig Arbeit zu haben.

 

Was sollte dem FA vorgelegt werden? Gibt es dazu Vorgaben? Ist das bei jedem FA gleich oder schlägt da die Behördenwillkür zu?

 

Hat jemand schon Erfahrung gesammelt?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...

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troi65
· bearbeitet von troi65

Ist das bei jedem FA gleich oder schlägt da die Behördenwillkür zu?

Sorry ; aber diese Formulierung schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht !dagegen.gif

Nach meinen Erfahrungen mit dem Finanzamt kann man allenfalls behaupten , dass ein Amt "strenger" ist als das andere .

Willkür ist reichlich starker Tobak , den Du da verpaffst.

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Taxadvisor

Ich werde in diesem Jahr einige Positionen ausländischer, thesaurierender Fonds verkaufen. Gibt es ein Patentrezept, wie ich die Doppelbesteuerung der bereits versteuerten Beträge vermeiden kann und dabei möglichst wenig Arbeit zu haben.

 

Am Besten, die einschlägigen Threads und Beiträge hierzu lesen ....

 

Gruß

Taxadvisor

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Schlumich

Ich werde in diesem Jahr einige Positionen ausländischer, thesaurierender Fonds verkaufen. Gibt es ein Patentrezept, wie ich die Doppelbesteuerung der bereits versteuerten Beträge vermeiden kann und dabei möglichst wenig Arbeit zu haben.

 

Am Besten, die einschlägigen Threads und Beiträge hierzu lesen ....

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hallo Taxadivsor,

 

die einschlägigen Threads dazu habe ich gelesen. Allerdings gibt es zu meiner Frage dort unterschiedliche Aussagen. Diese gehen von "Stichproben einreichen" bis hin zu "alle Belege, die die bereitserfolgte Besteuerung beweisen noch mal kopieren und im Jahr des Verkaufs mit einreichen".

 

Scahde - Ich versuche hier am Board in der Zeit meiner jetzt 10-jährigen Registrierung echt wenig "blöde" Fragen zu stellen, sondern eben mehr zu lese und hätte mich über etwas Hilfe gefreut..

 

und @ Troi65: wenn Ämter gesetzliche Regelungen unterschiedlich streng auslegen, könnte dies schon in Richtung Willkür gehen.

 

Ansonsten wünsche ich euch ein gutes Neues Jahr....

 

 

@Admins - hier kann zugemacht werden.

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troi65
· bearbeitet von troi65

Ansonsten wünsche ich euch ein gutes Neues Jahr....

Wünsche ich Dir auch.

Von Gesetzesauslegung und -anwendung habe ich aber als Jurist , der ich nun einmal bin , ein völlig anderes Verständnis.

Im übrigen gibts hier einen Rechtsstaat, der Rechtsbehelfe gegen amtliche Entscheidungen möglich macht .

Wenn ich mich da so auf der Welt umkucke , sind wir in der Hinsicht gut bedient.

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Taxadvisor

die einschlägigen Threads dazu habe ich gelesen. Allerdings gibt es zu meiner Frage dort unterschiedliche Aussagen. Diese gehen von "Stichproben einreichen" bis hin zu "alle Belege, die die bereitserfolgte Besteuerung beweisen noch mal kopieren und im Jahr des Verkaufs mit einreichen".

 

 

Dann hast Du doch gelesen, dass es kein Patentrezept gibt und das die Finanzämter unterschiedliche Unterlagen - auch abhängig von der Art der Erklärung der Vorjahre, Der Fonds und der Größenordnung der Kürzung - anfordern. Wir haben ein Reihe von Fällen, wo NIX nachgefragt/angefordert wurde. Wir haben aber auch einen (atypischen) Fall wo wir ca. acht Stunden Aufwand mit der bescheinigenden Bank hatten, bis klar war was passiert ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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Schlumich

Danke - das ist doch mal eine Antwort, mit der ich etwas anfangen kann, obwohl ich das fast befürchtet hatte.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

1. Auf keinen Fall innerhalb der ersten 4 Monate nach Geschäftsjahresende des Fonds selbigen verkaufen, da es innerhalb dieser Zeit zu einer Pauschalbesteuerung kommen kann, wenn die Besteuerungsgrundlagen noch nicht vor liegen.

2. Steuerbescheinigung anfordern

3. Überprüfen, ob da die bereits über die Haltezeit versteuerten thesaurierten Erträge in der Summe ordnungsgemäß aufgeführt sind. Da hilft es, wenn man alle Ausschüttungsbelege parat hat. Da stehen die jährlich zu versteuernden Beträge drauf.

4a) Die ausgewiesene schon versteuerte Summe stimmt (in etwa) --> einfach alles in Anlage KAP eintragen (am besten mit einem halbwegs ordentlichen Steuerprogramm)

4b) Die ausgewiesene schon versteuerte Summe weicht stark ab bzw. es ist gar nichts angegeben --> Die schon versteuerten jährlichen Kapitalerträge an Hand der Ausschüttungsbelege aufsummieren und in die Steuererklärung eintragen. Eine kurze Erklärung dazu, das die eigentliche Steuerbescheinigung fehlerhaft ist. Kopien der Ausschüttungsbelege der Steuererklärung beifügen.

5. Steuererklärung abgeben und zu viel bezahlte AgSt. zurück erhalten.

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