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Joseph Conrad

VBL NRW Freiwillige Versicherung, Riesterrente

Empfohlene Beiträge

Joseph Conrad

Hallo zusammen,

 

habe gerade den VBL Newsletter der freiwilligen Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von NRW gelesen. Ich bespare dort eine Riester/Betriebsrente im Tarif VBL dynamic. Das ist eine fondsgebundene Riesterrente.

Darin wird mitgeteilt, das künftig keine Neuverträge im Tarif VBL dynamic angeboten werden. Der Rechnungszins des Garantiekapitals müsste so niedrig gesenkt werden, das zu wenig Kapital der Sparrate in den Aktienfonds und Rentenfonds fließen würde. Deshalb wird dieses Produkt im Hinblick auf die Niedrigzinsphase eingestellt. Mein Vertrag läuft seit 2003 und ich habe Bestandsschutz. Das heißt mein Vertag läuft weiter und ich behalte auch den damaligen hohen Rechnungszins von 2,75 % (glaube ich mich zu erinnern, kann ich meinen Unterlagen aber nicht entnehmen.

 

Mein Garantiedeckungskapital betrug 2014 einschließlich Rechnungszins ca. 12.000,-

Fonds-Deckungskapital Aktienfonds 4000,-

Rentenfonds 5000,-

Deckungskapital insgesamt also ca. 21000,- Euro

 

Ich kriege neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage. Noch 17 Jahre bis zur Rente ;)

 

Gibt es hier noch mehr Betroffene ? Besteht die Gefahr das die auch die bestehenden Verträge kippen ? Was haltet ihr davon ?

 

 

Gruß

Joseph

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Cauchykriterium

Besteht die Gefahr das die auch die bestehenden Verträge kippen ? Was haltet ihr davon ?

Nö.

Ganz normaler Vorgang: das Produkt ist unter derzeitigen Bedingungen im Neugeschäft nicht rentabel. Also wird es eingestellt.

 

Also: don't panic.

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Joseph Conrad

Besteht die Gefahr das die auch die bestehenden Verträge kippen ? Was haltet ihr davon ?

Nö.

Ganz normaler Vorgang: das Produkt ist unter derzeitigen Bedingungen im Neugeschäft nicht rentabel. Also wird es eingestellt.

 

Also: don't panic.

 

Der Rechnungszins war sogar 2003 mit 3,25 % garantiert. Ausdrücklich steht das aber nur für den VBL Tarif extra drin. Bei meiner fondsgebundenen Variante VBL dynamic finde ich diesen Garantie Passus nicht.

Ich werde nächste Woche auf jeden Fall bei der VBL nachfragen. Wäre ja der Hammer wenn der Rechnungszins gegen Null bei mir laufen würde.;)

 

Gruß

Joseph

 

 

 

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Cauchykriterium

Es heißt ja auch "Höchstrechnungszins". Versicherungsunternehmen konnten auch damals schon weniger Zins garantieren.

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Joseph Conrad

Meine VBL dynamic Riesterrente gilt ja als Betriebsrente mit Riesterzulagen. Bisher war es so, das ich schlechter gestellt bin als "normale" Riesterrenten. Weil nämlich meine beim Arbeitgeber ( Öffentlicher Dienst) abgeschlossene Riesterrente steuerlich wie eine Betriebsrente behandelt wurde. Im Rentenfall müsste ich nochmal Sozialabgaben für meine Rente bezahlen. Also doppelt. Dies ist bei "echten " Riesterverträgen außerhalb von Arbeitsverhältnissen  bisher nicht so, also besser. Dieser Umstand wird nun geändert und ich muss im Rentenfall nun auch nicht erneut Sozialabgaben bezahlen. 

Ist das richtig und gilt dies auch für Altverträge ( ab 2003) wie den meinen ?

 

Vielen Dank

 

 

Gruß

Joseph

 

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Fireball84

Ist das (nachdem nunmehr neuen Gesetz) tatsächlich so, dass bei einer betrieblichen Riester-Rentenversicherung bei Rentenbezug keine Sozialabgaben fällig werden? Welche Informationtsquelle lässt dich dies annehmen? Ich finde dazu nichts so richtig Konkretes (egal ob für Neuabschluss oder Vertragsbestand). Das wäre ja sehr günstig für meine VBLextra ...

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Joseph Conrad
vor 5 Stunden schrieb Fireball84:

Ist das (nachdem nunmehr neuen Gesetz) tatsächlich so, dass bei einer betrieblichen Riester-Rentenversicherung bei Rentenbezug keine Sozialabgaben fällig werden? Welche Informationtsquelle lässt dich dies annehmen? Ich finde dazu nichts so richtig Konkretes (egal ob für Neuabschluss oder Vertragsbestand). Das wäre ja sehr günstig für meine VBLextra ...

 

Ich hoffe ja und erwarte im neuen Newsletter der VBL auch darüber informiert zu werden.

Ich habe seit 2003 die VBLdynamic, die fondsgebundene betriebliche Riesterrente der VBL.

Die Quelle ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz für 2018 : §229 Abs. 1 Nr.5 SGB Vn.F

 

"Entfall der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung u. Pflegeversicherung für betriebliche Riesterrenten in der Auszahlphase. Gleichstellung mit privaten Riesterrenten."

 

Ob das Gesetz schon verabschiedet und rechtskräftig ist würde ich zu gerne wissen. Diese Ungerechtigkeit hat mich seit Kenntnisnahme schon gewurmt. Erfahren habe ich davon erst in diesem Forum:thumbsup:. Ich habe meinem Vertrag an diesem Punkt der Beitragspflicht aus Dummheit damals keine Bedeutung beigemessen:wacko:.

 

Gruß

Joseph 

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Fireball84
· bearbeitet von Fireball84
Ergänzung letzter Satz

Das würde also bedeuten, dass ich meine im Moment per Entgeltumwandlung laufende VBLextra bei einem Wechsel des AG oder im Falle der besseren Förderquote als Riester-Variante weiter laufen lassen kann. Für diejenigen Rentenanteile, welche sich aus der Entgeltumwandlung ergeben, würden Steuern und Sozialabgaben fällig werden, für diejenigen, welche sich aus der Riester-Förderung ergeben, würden lediglich Steuern anfallen.

 

Das klingt ja mal gut. Zumal der Rentenfaktor meiner VBLextra viel höher liegt als derjenige meiner Riester-RV.

 

Ich hab zum Beispiel hier (S. 3 erster Anstrich) was dazu gefunden, wobei das auch nichts Offizielles ist.

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