Arizona Dezember 27, 2015 Hallo, ich habe eine Frage an die Steuerexperten. Folgender Fall: Ich arbeite bei einem US Unternehmen und bekomme statt eine long term Bonus ausgerechnet. Das heisst, der Bonus wird zwar sofort zugesprochen aber erst nach drei Jahren tatsächlich "fällig" - im englischen "versting". Jetzt gibt es diesen long term Bonus aber auch nicht in EUR sondern in Aktien des Unternehmens. Die Aktien kommen im Jahr, indem sie zugesprochen werden auf ein Konto bei einer US Bank und im Jahr in dem sie "vesting" werden werden sie zum Verkauf frei gegeben und zu diesem Zeitpunkt auch versteuert. Sprich die US Bank verkauft Aktien in Höhe der zu diesem Zeitpunkt fälligen Einkommenssteuer und bezahlt diesen Betrag an das deutsche Finanzamt. Das ist ja schonmal alles recht kompliziert aber jetzt kommt die Frage: Es ist in diesem Jahr so gewesen, dass die Aktien zum vesting Zeitpunkt bei 30 $ lagen und entsprechend viel Steuern abgezogen wurden. Kurz danach sind sie auf 25 $ gefallen, wenn ich jetzt verkaufe bekomme ich also entsprechen weniger. Das bedeutet ja aber auch, dass eigentlich zuviel steuern abgezogen wurden, da ich ja gar nicht soviel verdient habe. Ich habe nirgend etwas gefunden zu diesem Thema, da diese Art der Aktienoptionen wohl in D nicht verbreitet ist. Die Aktien würden übrigens ersatzlos verfallen, sollte ich das Unternehmen vor der vestingperiod verlassen. Versteht das irgendjemand? Nach meinem Steuerverständnis muss man doch nur Steuern auf tatsächlich bezahlten Lohn zahlen und das wäre hier ja nicht der Fall, da die Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufes viel weniger wert gewesen sind als zum Zeitpunkt der Übertragung auf mich. Im umgekehrten Fall würde das natürlich bedeutet, dass ich mehr Steuern zahlen müsste, sollten die Aktien in diesem Zeitraum steigen. Wäre dankbar für Hinweise. Viele Grüße Arizona Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 27, 2015 Es ist in diesem Jahr so gewesen, dass die Aktien zum vesting Zeitpunkt bei 30 $ lagen und entsprechend viel Steuern abgezogen wurden. Kurz danach sind sie auf 25 $ gefallen, wenn ich jetzt verkaufe bekomme ich also entsprechen weniger. Das bedeutet ja aber auch, dass eigentlich zuviel steuern abgezogen wurden, da ich ja gar nicht soviel verdient habe. Ich habe nirgend etwas gefunden zu diesem Thema, da diese Art der Aktienoptionen wohl in D nicht verbreitet ist. Die Aktien würden übrigens ersatzlos verfallen, sollte ich das Unternehmen vor der vestingperiod verlassen. Versteht das irgendjemand? Nach meinem Steuerverständnis muss man doch nur Steuern auf tatsächlich bezahlten Lohn zahlen und das wäre hier ja nicht der Fall, da die Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufes viel weniger wert gewesen sind als zum Zeitpunkt der Übertragung auf mich. Im umgekehrten Fall würde das natürlich bedeutet, dass ich mehr Steuern zahlen müsste, sollten die Aktien in diesem Zeitraum steigen. Wenn Du die Aktien jetzt verkaufst, entsteht ein Aktienverlust (da der Wert der Lohnversteuerung als Anschaffungskosten gilt), den Du mit Aktiengewinnen ausgleichen kannst, entsprechend würdest Du dann Abgeltungsteuer sparen. Für die Lohnbesteuerung ist der Zufluß entscheiden, der sich nachträglich nicht ändert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arizona Dezember 27, 2015 Das bedeutet doch aber auch, dass ich einen Gewinn erneut versteuern muss? Beim letzten Mal war es nämlich genau anders herum, dass die Aktie gestiegen ist und ich beim Verkauf dann Gewinn gemacht habe. Da wurde keine Steuer einbehalten und die Steuerberaterin hat auch nichts gesagt. Wäre doch auch seltsam, da es sich ja um einen Gehaltsbestandteil und nicht in dem Sinne um ein Spekulationsgeschäft handelt. Aber gut, wenn das so ist, dann kann ich dieses Jahr einen fetten Verlust einfahren und hoffen, die nächsten Jahre sieht es besser aus. Wie muss ich diesen Verlust nachweisen? Reicht da eine Win/Loss Aufstellung der US Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 27, 2015 Sowohl einen Verlust als auch einen Gewinn nach dem Vesting musst Du als Kapitalerträge versteuern. Immer! Wenn Du das nicht machst, machst Du es dem Hoeneß gleich. Die Steuern die beim Vesting abgeführt werden (durch den Teilverkauf und die entsprechende Gegenrechnung auf der folgenden Gehaltsabrechnung), sind die Einkommensteuern. Alles was nach dem Vesting noch passiert (wie Verkaufskurs anders, €/$-Kurs anders, Verkaufsgebühren, Gebühren für den Geldtransfer auf ein deutsches Konto) sind über die Kapitalteragssteuern zu erfassen. Ist nervig, ist aber so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 27, 2015 Beim letzten Mal war es nämlich genau anders herum, dass die Aktie gestiegen ist und ich beim Verkauf dann Gewinn gemacht habe. Da wurde keine Steuer einbehalten und die Steuerberaterin hat auch nichts gesagt. Wie muss ich diesen Verlust nachweisen? Reicht da eine Win/Loss Aufstellung der US Bank? Da hat die Kollegin gepennt (oder keine Ahnung, will ich aber nicht hoffen..). Wenn der Freibetrag überschritten wurde und es um größere Beträge geht, sollte man das nochmal thematisieren.. Grundsätzlich reicht die Aufstellung der Bank (kennt die den Kurs aus der Lohnabrechnung?, habe ich bisher so in meinen Fällen nicht erlebt), allerdings müsste dann noch zu den jeweiligen Transaktionsdaten in EUR umgerechnet werden. Oder man reicht den Versteuerungsbeleg des Bezugs und die Verkaufsabrechnung ein. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arizona Dezember 27, 2015 ok, alles klar. Vielen Dank. Die Personalabteilung hat der Bank die Daten für die Einkommensteuer geliefert (EkSt-Satz etc.). Die hat dann in Aktien umgerechnet.... Grüße A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tz03 Dezember 27, 2015 Normalerweise läuft das doch so dass Du die Aktien zu einem Betrag x zugesprochen bekommst und sobald sie frei werden (vested) zahlst Du Steuer auf die Differenz zwischen dem jeweils aktuellen Tageskurs und deinem Einkaufpreis.Danach hast Du eine Aktie die steigen und fallen kann und dementsprechend besteuert wird. Wie Du zu der Aktie gekommen bist interessiert dann nicht mehr.Zumindest läuft das bei mir so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 27, 2015 Hallo, @Arizona: Wessen Steuerberaterin war das denn, deine oder dir von deinem Arbeitgeber? Wenn der Freibetrag überschritten wurde ...Das ist wohl die entscheidende Frage.Wenn ich mal von ein paar Tausend Euro Wert ausgehe, dann ist ein Kursgewinn von weniger als 801 Euro doch eher wahrscheinlich. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag