emfuchs Dezember 25, 2015 Hi, ich hatte es bisher immer so verstanden, wenn man die richtige Steuerklasse wählt (3/5 statt 4/4, Annahme der eine Partner verdient mindestens 60%), dass man am Ende einfach mehr Geld rauskommt. In vielen Quellen im Internet kommt dies so rüber. In anderen Quellen geht aber auch hervor, dass es am Ende keinen Unterschied macht. Egal wie die Steuerklassen aufgeteilt sind man verdient immer das gleiche, nur dass das Endergebnis dann durch Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen ausgeglichen wird. Ich dachte bisher immer man kann echt Geld sparen, also mehr verdienen. Aber heute sagte mir jemand, dass es keinen Unterschied macht und es keinen Sinn ergibt 3/5 zu wählen. Was ist hier jetzt richtig? Nehmen wir mal an ein verheiratetes Paar X erwartet im Januar 2016 Nachwuchs. Die Frau Wird dann ca. 12 Monate ein hohes Elterngeld beziehen. Der Mann hat voreilig dafür gesorgt, dass ab Januar 2016 Steuerklasse 3/5 zum Einsatz kommt. Er dachte ging davon aus, dass Mehr übrig bleibt und das Elterngeld eh nicht versteuert werden muss, sondern das Elterngeld lediglich den Steuersatz erhöht. Der Mann fühlt sich nun sehr mies, da er mit sehr hohen Nachzahlungen rechnet und denkt darüber nach ALLES was an netto mehr reinkommt, zurückzulegen, um dieses Geld dann später den Finanzamt zurückzugeben. Immerhin kann nicht abgeschätzt werden, wie viel zurückgezahlt werden muss. Aber wenn man im Endeffekt das gleiche verdient wird, muss dann ja theoretisch ALLEs auch zurückgezahlt werden. Nur was bringt der 3/5 dann, wenn es sich theoretisch nur um einen zinslosen Kredit handelt, der zurückgezahlt werden muss? Wenn im Dez 2015 3/5 als Steuerklasse eingestellt wurde, macht es sonst ggf. Sinn zum an 2016 direkt wieder auf 4/4 zu gehen, wenn man 1x im Jahr wechseln darf? Alle Seite im Internet gehen hier leider nicht ins Detail. Wenn sich hier jemand besser aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 25, 2015 · bearbeitet Dezember 25, 2015 von reckoner Hallo, es ist korrekt, dass es am Ende gleich ist. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass du alle Vorteile der Steuerklasse 3 zurückzahlen musst. Du kannst es dir so vorstellen, dass die richtige Steuerhöhe irgendwo in der Mitte liegt (zwischen den Lohnsteuern gem. 3/5 und 4/4); das mit den Steuerklassen soll nur hohe Nachzahlungen oder Erstattungen verhindern. Mit Klasse 3/5 hat man aber häufig eine Nachzahlung, mit Klasse 4/4 eigentlich nie (jedenfalls nicht aus diesem Grund). Einen Vor- oder Nachteil gibt es noch, und zwar bei Lohnersatzleistungen. Denn die werden in der Regel nach dem Nettolohn berechnet, und da ist Steuerklasse 5 ungünstig. Wer also absehen kann, dass er Lohnersatzleistungen beziehen wird (arbeitslos in einem halben Jahr, Elterngeld etc. - manches kann man ja voraussehen), der sollte rechtzeitig* die Steuerklasse wechseln. *ich weiß es auswendig nicht genau, aber ich glaube 6 Monate vorher reicht und das Elterngeld eh nicht versteuert werden muss, sondern das Elterngeld lediglich den Steuersatz erhöht.Auch das ist korrekt. Da aber das Elterngeld niedriger als der Lohn ist wirkt es sich auch weniger aus als der Lohn vorher (sprich: wenn die Steuerklassenwahl 3/5 vorher schon besser war, dann ist sie das in der Elternzeit erst recht). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 25, 2015 Unabhängig von der Steuerproblematik besteht der Elterngeldtrick darin, das Nettogehalt der Partnerin durch Wahl der Steuerklasse 3 im Bewertungszeitraum zu erhöhen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html (steht da natürlich nicht, die Zusammenfassung der sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten ist aber ganz nett ) Lohnsterklasse 3/5 rentiert sich nur, wenn das Bruttoeinkommen der Partner mindestens ca. 1.000 Euro unterschiedlich ausfällt und getrennte Veranlagung vereinbart wurde. Dann wird auch bei beim Lohnsteuerjahresausgleich das Einkommen des Partners nicht gegengerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
emfuchs Dezember 26, 2015 Danke erst mal für das Feedback. Irgendwie bin ich nicht schlauer als vorher und das obwohl ich in Steuerrechtlichen Dingen gar nicht so eine Niete bin. Hier aber extrem. @reckoner Hochzeit war September 2015. Bis Dezember waren beide Steuerklasse 4. Die Frau hat aber schon ca. 1,2 EUR netto mehr verdient. Jetzt wird im Januar 2016 Nachwuchs erwartet. Im Dezember bekam die Frau das letzte mal das volle Gehalt. Für Januar und Februar wird es weniger geben und ab März dann volles Elterngeld. Daher hat der Mann nun ab Januar Steuerklasse 3 und die Frau Steuerklasse 5. Ob die Entscheidung der Steuerklassenwechsel so richtig war, weiß ich nicht. Hätte mich da vorher mehr informieren müssen (Ich hatte da schon sehr viel gelesen und das klang immer danach, dass man dann mehr netto hat und alles ist super). Dennoch ist es es mir nicht möglich abzuschätzen, ob ich monatlich dann z.B: 100 EUR oder vielleicht sogar 500 EUR zurücklegen muss. Ich weiß nur, dass ich bei Steuerklasse 3 wesentlich mehr netto kriege. Aber wenn der Staat das eh wieder bekommt, macht es ja keinen Sinn. Sicherlich fliesst irgendwie in die Rechnung auch mit ein, dass es vielleicht mehr Freibeträge für das Kind gibt und dass ich als Geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowieso schon recht viel netto vom brutto zur Verfügung habe (Private Vorsorge wird sehr ernst genommen). Wäre es ggf. sinnvoll im Januar direkt wieder Steuerklasse 4/4 zu beantragen (in der Annahme, das geht einen Monat später, aber wir haben dann ja ein neues Jahr). Wenn könnte ich mir grob ausrechnen wie viel Geld ich für Nachzahlungen (Aufgrund höheres Steuersatzes des Elterngeldes) zurücklegen muss. @Cai Shen Wo wird denn eine "getrennte Veranlagung" beantragt. Ich kann mich hier nicht dran erinnern. Das ganze macht einen echt wuschig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 26, 2015 Hallo emfuchs, Ob die Entscheidung der Steuerklassenwechsel so richtig war, weiß ich nicht.Ich würde mal sagen halbrichtig. Ideal wäre (für die Frau) Steuerklasse 3 gewesen, dann gäbe es noch ein wenig mehr Elterngeld. Ob sich der Wechsel in Steuerklasse 5 auf das Elterngeld auswirkt kann ich nicht sicher sagen, aber selbst wenn wird es nicht viel sein (wegen der kurzen Zeit). Dennoch ist es es mir nicht möglich abzuschätzen, ob ich monatlich dann z.B: 100 EUR oder vielleicht sogar 500 EUR zurücklegen muss.Eine solche Prognose ist auch nicht einfach. Am besten nimmt man ein Steuerprogramm (eins für 2015 tut's auch) und trägt es dort ein, einmal mit Elterngeld und einmal ohne, die Differenz ist dann ungefähr die zu erwartende Nachzahlung. dass es vielleicht mehr Freibeträge für das Kind gibtDas kommt auf die Höhe des Einkommens an. Erst wenn der Freibetrag größer als das Kindergeld ist wirkt er sich aus. Die Frau hat aber schon ca. 1,2 EUR netto mehr verdient.Wie ist das gemeint? Mehr verdient als wer? Und wirklich 1,2 Euro, oder doch 1.200 Euro? Wo wird denn eine "getrennte Veranlagung" beantragt. Ich kann mich hier nicht dran erinnern.In der Steuererklärung. Praktisch macht ihr dann beide eine Einzelveranlagung, und da kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass das ungünstig ist (deine Frau würde ihren Grundfreibetrag verschenken, sie hat ja kein steuerpflichtiges Einkommen - oder gibt es noch etwas nebenher?). Grundsätzlich: Ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist ermittelt man am Besten auch wieder mit einer Steuersoftware. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ex-Studentin Dezember 26, 2015 Ich kann dir empfehlen, mal selbst ein bisschen im Internet rumzuspielen. http://www.brutto-netto-rechner.info/ Ich stelle es mir immer so vor: Vorher hat man getrennt Steuern gezahlt. Partner 1: 30.000€ im Jahr Partner 2: 50.000 im Jahr Der Lohnsteurrsatz ist nicht konstant und wird höher, je mehr man verdient. Partner 2 hat also wesentlich mehr Steuern zahlen müssen. Wird man nach der Hochzeit zusammen veranlagt, wird alles in einen Topf geschmissen und gemeinsam versteuert. Dadurch kann es sein, dass man weniger Steuern zahlen muss, weil der Mehrverdiener dadurch einen geringeren Steuersatz hat. Wenn beide Partner verdienen, macht es oft keinen Unterschied. Wenn ein Partner gar nichts oder sehr wenig verdient, kann das mehrere 1000€ Unterschied im Jahr machen. Vor allem, weil der Lohnsteuerfreibetrag, der vom nicht-Verdiener ungenutzt bleiben würde, stattdessen das gemeinsam veranlagte Einkommen drückt. Sozialabgaben bleiben bei jeder Steuerklasse genau gleich, weil diese vom Brutto-Gehalt prozentual berechnet werden. Die Lohnsteuer hingegen kann bei einem Jahresgehalt von 30.000 je nach Steuerklasse von grob 1300€ bis 9.000€ variieren. Die Lohnsteuer wird erst mal pauschal abgezogen und erst am Ende des Jahres wird der persönliche Steuersatz des Ehepaares ermittelt, wodurch es zu Nachzahlungen kommen kann. Die Steuersätze haben den Hintergrund, dass man ggf. etwas taktieren kann, wenn anhand des Netto-Lohns Arbeitslosengeld, Elterngeld usw. berechnet werden. Steuerprofi bin ich leider auch nicht, aber vielleicht helfen dir meine Gedankengänge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
emfuchs Dezember 26, 2015 @reckkoner Ich meine dass Sie über 1,2k netto mehr verdient wie ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 26, 2015 Hallo, Ich meine dass Sie über 1,2k netto mehr verdient wie ich.OK. Dann ist es durchaus möglich, dass ihr Elterngeld immer noch über deinem Lohn liegt, oder knapp darunter. Ergo wäre 4/4 wohl die bessere Wahl. Bedenken musst du auch noch, dass bei eine höheren Nachzahlung (>400 Euro) eine Vorauszahlung festgesetzt wird. Diese könntest du dann zwar wieder wegbekommen (Begründung: Falsche Steuerklassenwahl), erfordert aber auch wieder etwas Aufwand. Auch aus diesem Grund würde ich in 4/4 zurückwechseln (falls möglich - eigentlich geht das nur einmal im Jahr). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
emfuchs Dezember 26, 2015 · bearbeitet Dezember 26, 2015 von emfuchs Hallo, Ich meine dass Sie über 1,2k netto mehr verdient wie ich.OK. Dann ist es durchaus möglich, dass ihr Elterngeld immer noch über deinem Lohn liegt, oder knapp darunter. Ergo wäre 4/4 wohl die bessere Wahl. Bedenken musst du auch noch, dass bei eine höheren Nachzahlung (>400 Euro) eine Vorauszahlung festgesetzt wird. Diese könntest du dann zwar wieder wegbekommen (Begründung: Falsche Steuerklassenwahl), erfordert aber auch wieder etwas Aufwand. Auch aus diesem Grund würde ich in 4/4 zurückwechseln (falls möglich - eigentlich geht das nur einmal im Jahr). Stefan Stefan. Wir haben Dez 2015 gewechselt (also DEZ eingereicht und gültig ab Januar). Wenn man nur 1x im Jahr darf, sollten wir das im Januar 2016 theoretisch wieder dürfen (also Jan einreichen und gültig ab Feb). Auf dem Bogen zur Änderung des Steuersatzes steht meiner Erinnerung nach nicht, wie lange man in der Steuerklasse gewesen sein muss. Das Elterngeld liegt ja bei 1800 EUR. Die sollten werden, da meine Frau ja bis Dezember volles Gehalt in Steuerklasse 4 bekam. Im Januar kommt der Nachwuchs schon, wenn nicht vorher. Kann jeden Tag so weit werden Ich bekomme momentan (Steuerklasse 4) auf ca. 2450 EUR netto. Wie viel im Januar ankommt weiß ich nicht. Versuche aber noch mal ab Januar das Gehalt etwas zu zu erhöhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag