LauBiBa Dezember 23, 2015 Hallo, Ich hatte seit Dezember 2014 den Lyxor MSCI EM (ISIN: FR0010429068) in meinem Depot. Nachdem dieser dieses Jahr steuerhässlich geworden ist, habe ich das zum Anlass genommen, ihn vorgestern gegen den steuerschönen und oberdrein günstigeren Comstage MSCI EM (LU0635178014) auszutauschen. (Den Lyxor hatte ich damals ausgewählt, weil er bei der DiBa sparplanfähig war.) Trotzdem habe ich jetzt ja einmal ausländische ausschüttungsgleiche Erträge kassiert. Versteuert die Bank die jetzt automatisch (weil im gleichen Geschäfts- und Kalenderjahr verkauft) oder muss ich jetzt einmal die Anlage KAP ausfüllen? Wenn ja, für 2015 oder 2016 (das Geschäftsjahr des Lyxor endet ja erst am 31.7.16)? Die letzte Frage könnte mir zwar vermutlich auch die Steuerbescheinigung meiner Bank für die betreffenden Jahre beantworten, aber ich wüsste es gerne vorher . Falls es eine Rolle spielt, mein Sparerpauschbetrag ist noch nicht ausgeschöpft und würde auch diese Thesaurierung locker abdecken. Gruß, LauBiBa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 23, 2015 Wenn du den Fonds seit Dezember 2014 im Depot hattest, sind Dir am 31.07.2015 die Thesaurierungen als Einkommen im Jahr 2015 zuzurechnen. Wenn Du den Fonds jetzt im Jahr 2015 verkauft hast, hat der Fonds einmal thesauriert, durch die Differenz der thesaurierten Beträge zum Kauf und Verkauf hat Dir die Bank genau den Betrag von 0,0579 Euro pro Anteil mit Deinem Freibetrag verrechnet. Also kein Problem, sollte alles innerhalb des Freistellungsauftrages zu erledigen sein und keine weiteren Aktionen erforderlich machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LauBiBa Dezember 24, 2015 Okay, die Thesaurierung gehört also zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Dass ich davon erst vor kurzem Erfahren habe, liegt anscheinend an mir bzw. irgendwelchen Meldefristen. Nur zur Info, falls mir sowas ähnliches nochmal passiert: Wäre es auch dann ohne weitere Aktionen erledigt, wenn (a) mein Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft wäre und/oder (b) ich den Fonds erst in 2016, aber noch vor dem Ende des Geschäftsjahres am 31.7. verkauft hätte (nein, oder?)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 24, 2015 Okay, die Thesaurierung gehört also zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Dass ich davon erst vor kurzem Erfahren habe, liegt anscheinend an mir bzw. irgendwelchen Meldefristen. Nur zur Info, falls mir sowas ähnliches nochmal passiert: Wäre es auch dann ohne weitere Aktionen erledigt, wenn (a) mein Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft wäre und/oder (b) ich den Fonds erst in 2016, aber noch vor dem Ende des Geschäftsjahres am 31.7. verkauft hätte (nein, oder?)? Meldefristen sind 4 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres des Fonds (30.11.2015) lt. Bundesanzeiger veröffentlicht am 27.11.2015 zu a) dann führt die Bank von Deinem Erlös Abgeltungssteuer ab und zwar auf die Kursgewinne (sofern vorhanden) und die während der Haltedauer thesaurierten Erträge zu a wenn Du den Fonds verkaufst, bevor etwas veröffentlicht wurde (nach Ende des Geschäftsjahres aber noch vor Veröffentlichung im Bundesanzeiger) kann es zu einer Pauschalversteuerung kommen zu b) hier hätte die Bank nur Kursgewinne versteuert oder Verluste in die entsprechenden Steuertöpfe eingebucht Hier wirst du fündig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag