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In Riestervertrag als Rentner einzahlen

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flieger21

Hallo zusammen,

meine Mutter geht im Mai 2016 in Rente und besitzt einen Riestervertrag bei der Debeka.

Riester-Rentenzahlungsbeginn ist der 01.09.2019.

Meine Frage lautet: Was passiert bis zu diesem Datum? Kann sie als Rentnerin überhaupt weiter in den Vertrag einzahlen?

Gruß, Flieger21

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TheMarl

Vielleicht dafür einfach mal mit der Debeka zusammensetzen.

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tyr

Die Frage sollte mit den Vertragsbedingungen zu beantworten sein. Alternativ siehe Posting über mir von TheMarl: deine Mutter zahlt Verwaltungskosten, also ruhig den Debeka-Betreuer für sein Geld arbeiten lassen und ihn bitten, die Frage zu klären.

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herr_welker

Vielleicht dafür einfach mal mit der Debeka zusammensetzen.

 

Und anschließend bitte die Antwort hier posten. :thumbsup:

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Unterscheide auch, ob die Debeka nur erlaubt, die Beiträge fortzuzahlen und ob das ggf. als ungeförderte Überzahlung angerechnet würde. Denn eine staatliche Förderung dürfte man als Rentner nicht mehr bekommen (= keine Zulage, keine Steuererleichterung) - trotzdem müsste man die Auszahlungen versteuern, wenn nicht systemisch erfasst wird, dass der Teil der Überzahlungen keine Förderung genossen haben, also auch bei Auszahlung unversteuert bleiben.

 

Im Zweifelsfall würde ich die Beiträge nicht länger leisten.

 

.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

#2 Geht, aber unnötig.

#3 Satz 1 zu 100 %, gilt aber für jeden Riestervertrag gleichermaßen und ist nicht produktspezifisch.

#5 Aprilscherz im November. (mir ist schon klar, dass wir Dezember haben)

 

Noch irgendwelche kreativen Ansätze?

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Cai Shen

Bis in die Nacht Wein trinken, Suchbegriffe in Google reinklimpern und so zu fragwürdigen Finanzseiten gelangen?

 

http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/private-rentenversicherung/rentner-behalten-anspruch-auf-riester-foerderung

 

Mir fallen da eher tausende Fragen ein, Mutti:

Möchte möglichst bis 2019 Zulagen erhalten oder ohne weitere Einzahlung warten bis der Vertrag regulär in die Rentenzahlungsphase gelangt?

Schließt weshalb genau einen Riester Vertrag bis 2019 ab, wenn das Rentnerdasein doch 2016 beginnt?

 

Interessantes Thema, aber mit 'nem Dreizeiler als Einstieg wird das offensichtlich nüscht mit der kostenlosen Beratung.

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flieger21

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Beiträge.

Ich habe das Thema eröffnet, weil ich trotz intensiver Google-Suche keine grundsätzlichen Anworten zu diesem Thema gefunden habe.

Vielleicht lag es ja auch an besagtem Rotwein, der gefehlt hatte...

Dem vorangegangen Link entnehme ich somit, dass meine Mutter als Rentnerin gar nicht mehr zulagenberechtigt ist. Weder unmittelbar noch mittelbar, da mein Vater schon in Rente ist.

Meine Mutter wird nächstes Jahr 62. Der Vertrag wurde 2006 geschlossen. Ich denke nicht, dass damals schon absehbar war, wann sie in Rente geht.

Ich möchte jetzt auch keine Grundsatzdiskussion anfangen, ob sich Riester für sie lohnt bzw. gelohnt hat. Das ist jetzt ein bisschen spät.

Beide werden keine große Rente bekommen, aber Grundsicherung ist kein Thema.

Da der Rentenzahlungsbeginn noch eine Weile hin ist, habe ich mal angefangen mich mit den weiteren Varianten zu beschäftigen, die da noch möglich sind: Komplettauszahlung aufgrund der Bagatellgrenze (entfällt), Teilentnahme zu Rentenbeginn, Produktwechsel wegen Verrentungsquote in der Auszahlungsphase.

Ich bin mal gespannt was die Debeka zu dem Thema sagt und was sie vorschlägt.

Gruß, Flieger21

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tyr

Was steht denn in den Vertragsbedingungen dazu?

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flieger21

Hallo zusammen,

jetzt habe ich doch noch ein paar Infos in den Vertragsbedingungen gefunden:

Generelle Aussagen: alle Änderungen (auch bei der Zulagenberechtigung) sind der Debeka unmittelbar mitzuteilen. Ein Vertrag kann ruhen.

Außerdem wurde eine Abrufphase vereinbart, die stufenweise eine Auszahlung ab 01.09.2016, 01.09.2017 oder 01.09.2018 möglich macht.

Momentan kann ich noch nicht abschätzen, was in diesem Fall Sinn machen würde.

Gruß, Flieger21

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ImperatoM

Da der Rentenzahlungsbeginn noch eine Weile hin ist, habe ich mal angefangen mich mit den weiteren Varianten zu beschäftigen, die da noch möglich sind: Komplettauszahlung aufgrund der Bagatellgrenze (entfällt), Teilentnahme zu Rentenbeginn, Produktwechsel wegen Verrentungsquote in der Auszahlungsphase.

 

Insbesondere beim letzten Punkt wäre interessant, was Deine Recherchen ergeben. So viel steht schon fest: Je kürzer der Rentenbeginn bevorsteht, desto schwieriger wird ein Anbieterwechsel. Die Finanztest widmete dem mal einen (leider recht knappen) Artikel, in dem sie aber auch Anbieter fand, die bis unmittelbar vor Rentenbeginn einen Wechsel erlauben. Am besten wird es wohl sein, sich mal 2-3 Stunden Zeit zu nehmen und Anbieter anzurufen, ob und zu welchen Konditionen sie einen Wechsel ermöglichen. Wenn Du entsprechende Anbieter findest, freuen wir uns über Infos hier!

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polydeikes

Weil ja heute Weihnachten ist ...

 

---

 

Frage 1 - Wann ist JEDER, wirklich JEDER, Riestervertrag frühestens förderschädlich abrufbar (ungeachtet jeder vertraglichen Ablaufzeit)?

 

Antwort:

 

Bei Abschluss vor 2012 ab dem vollendeten ... (??) ... LJ

Bei Abschluss nach 2012 ab dem vollendeten ... (??) ... LJ

 

---

 

Frage 2 - Welcher Zeitraum ist für die Förderberechtigung bei Riester IMMER einzig und allein relevant?

 

Antwortmöglichkeiten:

 

IMMER nur das Kalenderjahr (es reicht ein Tag Förderberchtigung im Kalenderjahr)

Monat, Tag oder was Imperatom für richtig hält

 

---

 

Der letzte Satz aus #10 ist die eigentlich richtige Frage und völlig losgelöst vom Threadverlauf und den ursprünglichen Fragen. Aber so sehr hab ich es dann doch nicht mit Weihnachten.

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flieger21

Hallo zusammen,

jetzt kam von der debeka die Antwort auf meine Internetanfrage.

Einzahlen kann ich immer. Bis zum Vertragsende. Als Rentner dann halt ohne Förderung.

Wir haben jetzt erstmal die Lastschrift für 2016 widerrufen.

Ein Rentenbeginn ist laut Vertrag bis zu 3 Jahre früher möglich (01.09.2016). Falls schon früher eine gesetzliche Rente bezogen wird, ist mit Nachweis auch eine noch frühere Riester-Rentenzahlung möglich (hier zum 01.06.2016).

Ich möchte nun in den nächsten Wochen abklären, wie hoch die Riester-Rente zum 01.06.2016 sein wird. Vielleicht gelingt es mir ja durch die drohenden Abzüge unter den Grenzwert zu kommen und dann das Kapital in einem Rutsch ausbezahlen zu lassen...

Gruß, Flieger21

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