odensee Dezember 2, 2016 · bearbeitet Dezember 2, 2016 von odensee Das, was Du verlinkt hast, ist ebenfalls eine bAv und keine private Rentenpolice. Dann nimm das: https://www.vbl.de/d.../_gaz3q9c3.html ich kenne diese VBL-Dinger nicht so genau edit: Wollte auch nur darauf hinweisen, dass es neben der "Pflichtversicherung" der Angestellten im ÖD noch andere "Angebote" der VBL gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 3, 2016 · bearbeitet Dezember 3, 2016 von Fondsanleger1966 Das, was Du verlinkt hast, ist ebenfalls eine bAv und keine private Rentenpolice. Dann nimm das: https://www.vbl.de/d.../_gaz3q9c3.html ich kenne diese VBL-Dinger nicht so genau Das merkt man ehrlich gesagt. Was sagt Dir (Auszug aus Deinem Link - ich hoffe, Du hast ihn selbst gelesen und mich nicht als Lesemaschine benutzt, Fettung von mir): Abschnitt II – Leistungen § 4 Leistungsarten und Fälligkeit (1) Leistungen der VBL aufgrund einer fondsgebundenen freiwilligen Versicherung sind a) Betriebsrenten für Versicherte und Hinterbliebene, b) Einmalkapitalauszahlung an Versicherte und Hinterbliebene anstelle einer Rente, c) Garantieleistung für Hinterbliebene, d) Sterbegeld. (...) edit: Wollte auch nur darauf hinweisen, dass es neben der "Pflichtversicherung" der Angestellten im ÖD noch andere "Angebote" der VBL gibt. Das ist auch schon weiter oben deutlich geworden. Nichtsdestotrotz sind das alles bAvs einer Altersversorgungseinrichtung! Mal als tarifvertraglich vereinbarte Pflicht, mal freiwillig, mal über Entgeltumwandlung, mal zusätzlich mit Riesterförderung, mal klassisch, mal mit Fonds. Aber all das sind keine privaten Rentenversicherungsverträge. Sie unterliegen also einem anderen Recht und anderen Änderungsmöglichkeiten, haben aber auch ihre Vorzüge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
h.sie Dezember 8, 2016 · bearbeitet Dezember 8, 2016 von h.sie Hab' ich es doch geahnt (siehe mein Post vom 1.12.)!! Heute die Mitteilung bekommen, dass für alle ab 2017 von mir gezahlten Beiträge, kurz gesagt, die daraus resultierenden Rentenansprüche um 25% gekürzt werden müssen. Gut, bei einem Rechnungszins von bisher 3,25% ist das verständlich. Trotzdem bin ich im Nachhinein über meine Naivität überrascht, 2003 den Versicherungsbedingungen, die einseitig geändert werden können (und für mich somit keinerlei Sicherheit bieten), so einfach zugestimmt zu haben. Vielleicht sollte ich meinerseits auch ein paar Änderungen nach meinem Geschmack in den Vertrag einbringen? Dann noch die Sache mit den doppelten Sozialabgaben.......wurde auch erst 2004 eingeführt, nachdem ich den Vertrag bereits eingetütet hatte. Leider weiss ich bis heute nicht, wie ich bei den vielen Unbekannten abschätzen kann, ob mein Riester-Vertrag bei der VBLextra noch lohnt oder ob es ratsam wäre, den Vertrag auf Eis zu legen oder gar förderschädich zu canceln. Laut Polydeikes (danke f.d. Mühe!) lohnt sich allgemein Riestern für mich, aber auf den Sonderfall der doppelten Sozialabgaben geht er verständlicherweise nicht ein. Tja hat jemand Infos, wie es aktuell um die Attraktivität der VBLextra (Version 01) im Vergleich zu anderen 'Produkten' bestellt ist? Selbstredend ist dieser Frage eine intensive Recherche voausgegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag