Mikay Dezember 16, 2015 Hallo liebe Forengemeinde, bin hier schon seit sehr langer Zeit stiller Mitleser und konnte mir so zu sehr vielen Themen meine Meinung bilden bzw. einiges hilfreiches für diverse Entscheidungen "mitnehmen". Danke dafür.... Allerdings wollte ich in diesem speziellen Fall doch nochmal ein paar Meinungen einholen. Hier erstmal ein paar Daten meinerseits: 2.1 Alter - 29, Familienstand - ledig, Kinder - keine, geplanter Renteneintritt - 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig Angestellter / ca. 38.000 / ca. 700 € Nun bin ich kurz vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Laufzeit bis 65 Dynamik 3% Rente 1500 € Mit meinem Makler/Vermittler bin ich auch schon die Gesundheitsfragen usw. durchgegangen, worauf bereits eine Voranfrage gemacht wurde. Im Prinzip im Ergebnis mit leidiglich zwei Angeboten ohne Ausschlüsse. Allianz SBU Plus --> Aufnahme zum Standarttarif ohne Einschränkung --> 82 € Zahlbetrag / 98 € Tarifbeitrag LV 1871 Golden BU --> Aufnahme mit 25% Risikozuschlag --> 108 € Zahlbeitrag Es wurden wohl zuerst die üblichen Verdächtigen mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis angefragt. Hier waren sonst wohl ausschließlich Ablehnungen bzw. Ausschlüsse enthalten. Könnte man hier bedenkenlos das Angebot der Allianz annehmen? Habe jetzt nichts ganz schlechtes darüber finden können, wobei es selbstverständlich wohl auch "bessere" Tarife geben soll, die für mich aber wohl schwieriger zu bekommen sind. Über eine Einschätzung der Situation würde ich mich natürlich freuen auch wenn die endgültige Entscheidung natürlich bei mir liegt. Viele Grüße Mikay <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);"> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 16, 2015 Erklärst du uns zunächst bitte erst einmal kurz,was an deinem "Fall" nun speziell sein soll? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mikay Dezember 16, 2015 · bearbeitet Dezember 16, 2015 von Mikay Wenn du gelesen hast bezog sich die Aussage darauf, dass ich bisher keine Beiträge erstellt habe aber in dem Fall gerne eine Einschätzung hätte. Also in dem für mich persönlich speziellen Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 16, 2015 Wenn die Auswahl aufgrund nicht akzeptabler Ausschlüsse bei anderen Versicherern zwischen den beiden Genannten fallen muss,bleibt aus meiner Sicht nur die LV 1871 übrig.Allerdings mit längerer Laufzeit und höherer Dynamik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vare Dezember 27, 2015 Ich frage mich gerade, ob du eventuell einfach aufgrund der gewünschten Rentenhöhe bei einigen Anbietern kein Angebot erhalten hast. Du möchtest immerhin >75% vom Netto absichern. Einige (alle?) Anbieter haben definierte Höchstgrenzen, die sich am Brutto bzw. Netto bei Vertragsabschluss orientieren. Ich habe als Vergleich leider nur die Situation als Beamter mit einer DU, aber dort waren meines Wissens nur ~40% vom Netto möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 28, 2015 · bearbeitet Dezember 28, 2015 von Matthew Pryor Ich frage mich gerade, ob du eventuell einfach aufgrund der gewünschten Rentenhöhe bei einigen Anbietern kein Angebot erhalten hast. Du möchtest immerhin >75% vom Netto absichern. Einige (alle?) Anbieter haben definierte Höchstgrenzen, die sich am Brutto bzw. Netto bei Vertragsabschluss orientieren. Ich habe als Vergleich leider nur die Situation als Beamter mit einer DU, aber dort waren meines Wissens nur ~40% vom Netto möglich. Wer sind denn die "einige" (oder gar alle,wobei sich das in diesem Fall dann erübrigen würde) Anbieter,die nur eine Absicherung von 75% des Nettoeinkommens zulassen?Man darf wohl davon ausgehen,dass die Versicherer,die die Anfrage abgelehnt haben,das auch entsprechend begründen,so dass der TO wissen dürfte,wieso weshalb warum er abgelehnt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 28, 2015 In Unkenntnis der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung und in Unkenntnis der abgefragten Gesellschaften lässt sich zur Versicherbarkeit nichts sagen. Listenpreise bei BUs sind zudem ähnlich wertvoll wie UVPs auf Elektrogeräte, sprich fast immer sinnlos. Vom Bedingungswerk her ist die LV1871 der Allianz in quasi jeder Hinsicht überlegen, das kann man nüchtern feststellen. Wenn man allerdings nicht sonderlich wert auf Anpassung der BU Rente über die meist 3-4 Jahrzehnte hinaus legt und keine andere Möglichkeit hat, kann man auch eine Allianz nehmen. Nun ist natürlich die Frage, warum das hier im Forum zur Diskussion gestellt wird. Die Story ist doch simpel. Bedingungswerk Allianz links, Bedingungswerk LV1871 rechts. Von oben bis unten durchlesen, erklären lassen, interpretieren was welche Formulierung bewirkt und schon sollte eine Entscheidung möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vare Dezember 28, 2015 Ich frage mich gerade, ob du eventuell einfach aufgrund der gewünschten Rentenhöhe bei einigen Anbietern kein Angebot erhalten hast. Du möchtest immerhin >75% vom Netto absichern. Einige (alle?) Anbieter haben definierte Höchstgrenzen, die sich am Brutto bzw. Netto bei Vertragsabschluss orientieren. Ich habe als Vergleich leider nur die Situation als Beamter mit einer DU, aber dort waren meines Wissens nur ~40% vom Netto möglich. Wer sind denn die "einige" (oder gar alle,wobei sich das in diesem Fall dann erübrigen würde) Anbieter,die nur eine Absicherung von 75% des Nettoeinkommens zulassen?Man darf wohl davon ausgehen,dass die Versicherer,die die Anfrage abgelehnt haben,das auch entsprechend begründen,so dass der TO wissen dürfte,wieso weshalb warum er abgelehnt wurde. Ich habe, wie geschrieben, leider nur den Vergleich mit einer DU für einen Landesbeamten. In dem Fall hatte die Bayerische die Grenze bei 60% vom Brutto und die DBV bei 40% vom Netto gesetzt. Das sagt natürlich erst einmal nichts über die Konditionen einer BU für einen Angestellten aus, aber lässt ja zumindest den Schluss zu, dass auch dort mit gewissen Limitierungen gearbeitet wird. Inwiefern der involvierte Makler/Vermittler den TE darüber aufgeklärt hat, bzw. Absagen, die auf diesen Umstand zurückzuführen gewesen wären, berücksichtigt hat, geht m.E. aus dem Eingangsbeitrag nicht klar hervor, deshalb meine Anmerkung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag