markus.wpf Dezember 10, 2015 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. Da ich eine bAV bei meinem alten Arbeitgeber hatte, diese aber nicht einfach übernommen werden konnte, stehe ich vor der Frage, wie ich damit weitermachen soll. Folgende Möglichkeiten habe ich: 1. meine alte bAV privat weiterführen 2. den Übertragungswert in eine neue bAV stecken + Entgeltumwandlung mtl. 3. die alte Versicherung ruhen lassen und eine neue bAV ohne den Übertragungswert mit Entgeldumwandlung abschließen 4. weder die alte bAV privat weiterführen, noch eine neue bAV abschließen Bei dem alten bAV Vertrag handelt es sich um eine Allianz Direktversicherung Invest alpha-Balance. Dieser Vertrag läuft seit 01.11.2012 und es wurden immer 224€ vom Brutto-Gehalt einbezahlt. Dabei wurde zu 100% in Allianz Strategiefonds Balance investiert. Durch meinen Arbeitgeberwechsel muss ich mit ca. 6% höheren Kosten rechnen, die unten noch nicht mit einberechnet sind (da keine Gruppenvertragskonditionen mehr). Der Vertrag wurde mit folgenden Konditionen abgeschlossen: Rentenbeginn 01.11.2052 garantierte Mindesrente mtl.: 369,16€ Rentenfaktor (je 10.000€ Policenwert): 36,07€ Garantiekapital mindestens: 102.346,00€ Beim neuen Vertrag handelt es sich um eine Firmen-Direktversicherung bei der Alte Leipziger mit folgende Konditionen: (bei Übertragung des aktuellen Policenwerts der Allianz und weiterhin 224€ mtl.) Rentenbeginn 01.11.2051 Monatliche Garantierente 443,99€ Garantiekapital 129.347,00€ Laut "Berater" wurde in 2012, 2013 und 2014 eine Nettoverzinsung von 4% erwirtschaftet. Weiterhin habe ich die Möglichkeit, ohne Übertragung einen Vertrag abzuschließen: Rentenbeginn 01.04.2053 Monatsbeitrag 242,00 € Monatliche Garantierente 430,08 € Garantiekapital 132.853 € Rentenbeginn 01.04.2053 Monatsbeitrag 224,00 € Monatliche Garantierente 398,10 € Garantiekapital 122.974 € Nun ist die Frage, welche Variante sinnvoll ist. Ein weiterer Arbeitgeberwechsel wird sicherlich auch in der Zukunft irgendwann mal wieder kommen - und was dann? Wieder die bAV wechseln? Oder ist dann die bAV auch gar nicht mehr interressant für mich? Zur Info: Einen Riestervertrag besitze ich auch. Kurz zu meinen Daten: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 29, (noch) ledig, 1 Kind, wohl eher 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig befristet angestellt, >60000€, ~1000€ 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen 555€ + Rest vom Monat aufs TK (Puffer von 10k ist dieses Jahr erreicht) 4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen) keine 4.3 absehbare Investitionen und preisliche Vorstellung der Wünsche und Ziele in x Jahren (Urlaub, Auto, Wohnung, Haus) evtl. "größerer" Urlaub nächstes Jahr, sonst keine größeren Käufe geplant Vielen Dank im voraus! Gruß Markus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 10, 2015 Nun ist die Frage, welche Variante sinnvoll ist. Ein weiterer Arbeitgeberwechsel wird sicherlich auch in der Zukunft irgendwann mal wieder kommen - und was dann? Wieder die bAV wechseln? Oder ist dann die bAV auch gar nicht mehr interressant für mich? Zur Info: Einen Riestervertrag besitze ich auch. Kurz zu meinen Daten: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 29, (noch) ledig, 1 Kind, wohl eher 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig befristet angestellt, >60000€, ~1000€ Meiner Meinung nach einer der großen Kritikpunkte an der derzeitigen Betriebsrenten-Konstruktion. Da in der heutigen und absehbar zukünftigen Arbeitswelt voraussichtlich nur wenige Arbeitnehmer bis zur Rente bei einem AG bleiben steht man bei AG-Wechseln öfter mal vor der Frage, was man mit den bereits erworbenen bAV-Ansprüchen macht. Mir gefällt daher in Schicht 2 der ergänzenden geförderten Altersvorsorge neben der GRV die Lösung Riester besser. Selbst wenn rechnerisch nach Bruttojahresverdienst eine bAV attraktiver sein mag: bei einem Riestervertrag hält man den Vertrag selber, nicht der Arbeitgeber. Egal wie oft man den AG wechselt oder nicht wechselt: man selbst kann alle am freien Markt erhältlichen Riesterverträge abschließen, das Riestervermögen übertragen, sich darum kümmern oder auch wieder unkompliziert kündigen. Das nenne ich flexibel im Vergleich zu vielen bAV-Angeboten. Und ... ich würde es nicht übertreiben mit den Sparleistungen in der geförderten Schicht 2 Altersvorsorge. Eigenverantwortliche Geldanlage z. B. mit TG/FG und ETFs ist nochmal flexibler als Riester oder bAV, kann beim Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags helfen und bedingt keinen teuren Vertragsmantel mit Abschluss- und Verwaltungskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 10, 2015 Nun ist die Frage, welche Variante sinnvoll ist. Ein weiterer Arbeitgeberwechsel wird sicherlich auch in der Zukunft irgendwann mal wieder kommen - und was dann? Wieder die bAV wechseln? Oder ist dann die bAV auch gar nicht mehr interressant für mich? Zur Info: Einen Riestervertrag besitze ich auch. Kurz zu meinen Daten: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 29, (noch) ledig, 1 Kind, wohl eher 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig befristet angestellt, >60000€, ~1000€ Meiner Meinung nach einer der großen Kritikpunkte an der derzeitigen Betriebsrenten-Konstruktion. Da in der heutigen und absehbar zukünftigen Arbeitswelt voraussichtlich nur wenige Arbeitnehmer bis zur Rente bei einem AG bleiben steht man bei AG-Wechseln öfter mal vor der Frage, was man mit den bereits erworbenen bAV-Ansprüchen macht. Mir gefällt daher in Schicht 2 der ergänzenden geförderten Altersvorsorge neben der GRV die Lösung Riester besser. Selbst wenn rechnerisch nach Bruttojahresverdienst eine bAV attraktiver sein mag: bei einem Riestervertrag hält man den Vertrag selber, nicht der Arbeitgeber. Egal wie oft man den AG wechselt oder nicht wechselt: man selbst kann alle am freien Markt erhältlichen Riesterverträge abschließen, das Riestervermögen übertragen, sich darum kümmern oder auch wieder unkompliziert kündigen. Das nenne ich flexibel im Vergleich zu vielen bAV-Angeboten. Und ... ich würde es nicht übertreiben mit den Sparleistungen in der geförderten Schicht 2 Altersvorsorge. Eigenverantwortliche Geldanlage z. B. mit TG/FG und ETFs ist nochmal flexibler als Riester oder bAV, kann beim Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags helfen und bedingt keinen teuren Vertragsmantel mit Abschluss- und Verwaltungskosten. Vielen Dank für deine Antwort. Würdest du somit eher ein stilllegen des alten Vertrags bevorzugen und dann andere Anlagen wie TG/FG, ETFs etc anvisieren? Ich habe dies in naher Zukunft sowieso vor. Aber irgendwie denke ich halt, dass "nur" eine Riester zu wenig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 10, 2015 Würdest du somit eher ein stilllegen des alten Vertrags bevorzugen und dann andere Anlagen wie TG/FG, ETFs etc anvisieren? Ich habe dies in naher Zukunft sowieso vor. Aber irgendwie denke ich halt, dass "nur" eine Riester zu wenig ist. Das kann man nicht pauschal beantworten. Es kann sein, dass du mit einem eigenen Wertpapierdepot Schiffbruch erleidest und außer Verlusten nicht viel hinbekommst, während die Allianz bAV gut läuft, beständig Rendite bringt und der Gesetzgeber später einmal Betriebrenten für besonders förderungswürdig hält und die Rendite nochmal stark steigt. Umgekehrt kann es auch sein, dass bei der Betriebsrente außer Gewinn für die Allianz nicht viel bei herum kommt für dich und der Gesetzgeber in Zukunft weitere Einnahmenquellen aus Betriebsrenten für sich erschließt und sich die Sache für dich im nachhinein kaum gerechnet haben wird, während mit einem ausgewogenen ETF-Depot aus 50% breit gestreuten Welt-ETF und 50% konservativen Zinsanlagen eine solide Gewinnsumme zustande gekommen wäre. Bei Geldanlage weiß man immer erst hinterher, welche Option die beste Lösung gewesen wäre. Ich möchte dir daher nichts konkret empfehlen, sondern dir nur raten, dich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Möglichkeiten zu beschäftigen und eine für dich am besten passende Lösung heraus zu finden. Entgeltumwandlung im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge wird meines Erachtens dann interessant, wenn der Arbeitgeber etwas dazu gibt, z. B. die durch die Entgeltumwandlung gesparten Sozialabgabenbeträge des Arbeitgebers. Bei befristeten Arbeitsverträgen würde ich noch mehr überlegen, ob sich ein neuer bAV-Vertrag wirklich lohnt. Hat dein neuer bAV-Vertrag Abschlussgebühren? Wenn ja, wie werden die bezahlt? Wie entwickelt sich der garantierte Rückkaufswert, wenn du z. B. nach wenigen Jahren wieder den AG wechselst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 10, 2015 Das kann man nicht pauschal beantworten. Es kann sein, dass du mit einem eigenen Wertpapierdepot Schiffbruch erleidest und außer Verlusten nicht viel hinbekommst, während die Allianz bAV gut läuft, beständig Rendite bringt und der Gesetzgeber später einmal Betriebrenten für besonders förderungswürdig hält und die Rendite nochmal stark steigt. Umgekehrt kann es auch sein, dass bei der Betriebsrente außer Gewinn für die Allianz nicht viel bei herum kommt für dich und der Gesetzgeber in Zukunft weitere Einnahmenquellen aus Betriebsrenten für sich erschließt und sich die Sache für dich im nachhinein kaum gerechnet haben wird, während mit einem ausgewogenen ETF-Depot aus 50% breit gestreuten Welt-ETF und 50% konservativen Zinsanlagen eine solide Gewinnsumme zustande gekommen wäre. Bei Geldanlage weiß man immer erst hinterher, welche Option die beste Lösung gewesen wäre. Ich möchte dir daher nichts konkret empfehlen, sondern dir nur raten, dich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Möglichkeiten zu beschäftigen und eine für dich am besten passende Lösung heraus zu finden. Da gebe ich dir absolut Recht. Deshalb bin ich u.a. auch hier angemeldet, um mich in einige Themen einzulesen. Wie bereits gesagt, würde ich gerne in naher Zukunft ein ETF-Depot eröffnen. Das die ein oder andere Sache immer besser / schlechter laufen kann, ist mir ebenfalls bewußt. Entgeltumwandlung im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge wird meines Erachtens dann interessant, wenn der Arbeitgeber etwas dazu gibt, z. B. die durch die Entgeltumwandlung gesparten Sozialabgabenbeträge des Arbeitgebers. Hatte ich bei meinem alten Arbeitgeber, jetzt leider nicht mehr. Bei befristeten Arbeitsverträgen würde ich noch mehr überlegen, ob sich ein neuer bAV-Vertrag wirklich lohnt. Hat dein neuer bAV-Vertrag Abschlussgebühren? Wenn ja, wie werden die bezahlt? Wie entwickelt sich der garantierte Rückkaufswert, wenn du z. B. nach wenigen Jahren wieder den AG wechselst? Laut Aussage vom Berater keine Abschlussgebühren. Über den Rückkaufswert habe ich noch keine Information. Hole ich mal ein. Eine Variante, mit der ich mich schon länger anfreunden kann: Ich behalte den Allianz-Vertrag, führe diesen mit einem geringeren Wert privat weiter (~100€), "verliere" damit nicht einer meiner Säulen und kümmere mich dann um weitere Punkte wie z.B. ETFs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2015 Das Brutto passt nicht zu bAV mit Direktversicherungen. Da spielt die ganze Produktüberlegung eigentlich gar keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 11, 2015 Das Brutto passt nicht zu bAV mit Direktversicherungen. Da spielt die ganze Produktüberlegung eigentlich gar keine Rolle. Danke für deinen Beitrag. Könntest du mir das aber etwas genauer erklären, was du damit genau meinst bzw. in welche Richtung du da denkst? Als ich vor 3 Jahren die bAV abgeschlossen habe, war mein Brutto auch längst noch nicht so hoch und durch Arbeitgeberzuschuss von 50€ bzw. später 100€ sehr interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus Dezember 11, 2015 · bearbeitet Dezember 11, 2015 von Humunculus Das Brutto passt nicht zu bAV mit Direktversicherungen. Da spielt die ganze Produktüberlegung eigentlich gar keine Rolle. Danke für deinen Beitrag. Könntest du mir das aber etwas genauer erklären, was du damit genau meinst bzw. in welche Richtung du da denkst? Als ich vor 3 Jahren die bAV abgeschlossen habe, war mein Brutto auch längst noch nicht so hoch und durch Arbeitgeberzuschuss von 50€ bzw. später 100€ sehr interessant. Eine bAV ist ja nichts anderes als eine Stundung von Steuern und Sozialbeiträgen. Du sparst jetzt, zahlst im Alter. Mit deinem Einkommen liegst du über der BBG KV/PV, d.h. du zahlst für die paar tausend € darüber keine KV/PV-Beiträge, sondern nur noch RV, AV und Steuern. Wenn du jetzt bAV machst, kannst du damit auch keine Beiträge für KV/PV sparen, denn auch mit dem EInkommen danach liegst du immer noch über der BBG. Im Gegensatz dazu musst du aber später auf deine bAV-Rente nicht nur Steuern, AV/RV zahlen, sondern auch KV/PV, und die beiden werden sicherlich eher mehr als heute sein. Damit hat sich das Thema für dich eigentlich schon erledigt. Dann muss man auch nicht mehr betrachten, das privat forführen keinen Sinn macht (noch ungünstiger, denn da zahlst du es voll aus dem Netto, musst es aber später genauso verbeitragen). Erst recht muss man sich dann das Allianz-Produkt genauer anschauen. Das hatte ich mir auch mal angeschaut, kenne deine Gruppenkonditionen nicht, mir war es viel zu teuer. Hier 2% weg, da 2% weg, da eine jährliche Gebühr.... Edit: Lies dir mal den Riester-Thread von Polydeikes durch. Da steckt sehr viel gute Information drin, die man in der Tiefe zuerst gar nicht richtig erfassen kann, weil man durch die Medien so sehr auf Riester=Zulagen getrimmt ist. Ich bin übrigens in einer ähnlichen Situation, quasi identisches EK, auch bAV (und auch ohne dass der Arbeitgeber die gesparten Sozialbeiträge hinzugibt, für mich ein No-Go. Und auch vom Arbeitgeber an die Allianz verkauft...). Ich riester, und mit der Zulage von 154 und einer Steuerersparnis von 735 habe ich eine reale Förderquote von 73%. Und auf die Riester-Rente muss ich "nur" Steuern zahlen. Zudem ist es viel flexibler, was tyr angesprochen hatte. Mit einem Kind würde sich deine Förderkonstellation etwas verschlechtern, sofern du die Zulage bekommst. Eine völlig neue Entscheidung wird es mit der Hochzeit, je nach dem was deine Frau verdient. Aber das hat Polydeikes in seinem Thread sehr gut aufgeführt. Edit2: polydeikes Konkretiserung aufgreifend, was hier zu bAV steht, betrifft die weitverbreitete bAV per Direktversicherung, es gibt aber noch 4(?) andere Durchführungswege. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2015 Sagen wir mal so und in Kürze. Wenn ich immer das Gleiche schreibe, habe ich irgendwann auch mal Recht. Trifft hier auf das Posting von tyr zu. Warum? BAV im Sinne Direktversicherung macht insbesondere dann Sinn, wenn ich Sozialabgaben im vollen Umfang zusätzlich zu den Steuerbelastungen stunden lassen kann. Die Leistung einer bAV ist (als gesetzlich Krankenversicherter) zu verbeitragen, sprich es entfallen volle Beitragssätze (AN + AG Anteil + Pflege) auf die Leistung aus einer bAV. Spare ich also keine KV Beiträge in der Ansparphase und muss nachgelagert die Auszahlungen der Direktversicherung verbeitragen, wird das eine nette Minusnummer. Somit empfiehlt es sich nicht sonderlich bAV im Sinne einer (nicht pauschal versteuerten) Direktversicherung zu betreiben, wenn das Brutto deutlich über der BBG KV liegt (2015 -> 49500). Die Ausführungen gelten nicht für jeden Durchführungsweg, nur für die nicht pauschal versteuerte Direktversicherung. --- Kurzum: Das Brutto ist Riester -> nicht bAV im Sinne einer Direktversicherung. --- Ausnahmen ... und das siehe tyr liegt mal richtig ... entstehen dann, wenn ein bspw. sehr attraktiver Arbeitgeberanteil die ganze Rechnung deutlich relativiert. Und eigentlich ist AG Förderung tatsächlich ein Muss für bAV, aber nicht aus rechnerischen, sondern moralischen Gründen. Der AG spart durch die Entgeltumwandlung den Anteil der AG Beiträge zur KV, RV, AV ... die sollte er dem AN in Form eines Zuschusses wenigstens weitergeben. Denn gestundet wird eben sonst nur der AN Beitrag zur KV, Verbeitragung im Rentenalter läuft aber zu AN+AG Beitrag für gesetzlich krankenversicherte ANs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 11, 2015 Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten @ Humunculus & polydeikes. Genau deshalb habe ich mich hier im Forum angemeldet und auch schon einiges gelesen. Denn leider bekommt man solche Informationen selten von denen, die einem die Verträge immer so schmackhaft machen. Heute Abend werde ich noch etwas ausführlicher antworten. Als ersten Schritt bedeutet das allerdings für mich: keine Übertragung des Policenwerts + aktuelle bAV stilllegen. Gruß Markus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2015 Mhm, nicht zwangsweise. Von jeder Regel gibt es eine Ausnahme. Hier im Falle die Geringfügigkeitsgrenzen. Liegt der zu erwartende Rentenwert unter rd. 130 Euro p.M. (anpassbare Geringfügigkeitsgrenze, allmählich über die Jahre ansteigend und relevant ist die Höhe zu Rentenbeginn), ist die Kiste Sozialversicherungsfrei.Man muss aber bedenken, dass je nach Durchführungsart ggf. alle bAV Leistungen einberechnet werden in diese Grenze. In der Praxis heißt das: Lieg ich im Brutto so, dass volle bAV nicht mehr (oder noch nicht wieder, ganz oben schon wieder eine andere Story) sinnvoll ist, kann ich trotzdem mini-bAV betreiben, bspw. vermögenswirksame Leistungen oder AVWL umwandeln lassen. So als grobe Fausregel, der Sparbeitrag für einen 30jährigen darf dann 1/2 der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. --- Das wäre bspw. eine Maßnahme, die zum Erhalt eines erhaltenswerten Altvertrags und / oder genereller Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würde. Nur der Altvertrag ist in meinen Augen Käse, und die Kostenproblematik der AL kauf ich dir so nicht ab, dass ist so nur in einem Honorartarif möglich und das würde wiederum klar kommuniziert werden, da es entsprechende Folgen für Beratungsverlauf, Abrechnungsproblematik und Haftung hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 11, 2015 Edit: Lies dir mal den Riester-Thread von Polydeikes durch. Da steckt sehr viel gute Information drin, die man in der Tiefe zuerst gar nicht richtig erfassen kann, weil man durch die Medien so sehr auf Riester=Zulagen getrimmt ist. Ich bin übrigens in einer ähnlichen Situation, quasi identisches EK, auch bAV (und auch ohne dass der Arbeitgeber die gesparten Sozialbeiträge hinzugibt, für mich ein No-Go. Und auch vom Arbeitgeber an die Allianz verkauft...). Ich riester, und mit der Zulage von 154 und einer Steuerersparnis von 735 habe ich eine reale Förderquote von 73%. Und auf die Riester-Rente muss ich "nur" Steuern zahlen. Zudem ist es viel flexibler, was tyr angesprochen hatte. Mit einem Kind würde sich deine Förderkonstellation etwas verschlechtern, sofern du die Zulage bekommst. Eine völlig neue Entscheidung wird es mit der Hochzeit, je nach dem was deine Frau verdient. Aber das hat Polydeikes in seinem Thread sehr gut aufgeführt. Edit2: polydeikes Konkretiserung aufgreifend, was hier zu bAV steht, betrifft die weitverbreitete bAV per Direktversicherung, es gibt aber noch 4(?) andere Durchführungswege. Die Zulage bekommt meine Freundin, sie verdient deutlich weniger. Ich werde mir den Thread auch nochmal genau durchlesen. Überflogen hatte ich ihn schon mal. Sagen wir mal so und in Kürze. Wenn ich immer das Gleiche schreibe, habe ich irgendwann auch mal Recht. Trifft hier auf das Posting von tyr zu. Warum? BAV im Sinne Direktversicherung macht insbesondere dann Sinn, wenn ich Sozialabgaben im vollen Umfang zusätzlich zu den Steuerbelastungen stunden lassen kann. Die Leistung einer bAV ist (als gesetzlich Krankenversicherter) zu verbeitragen, sprich es entfallen volle Beitragssätze (AN + AG Anteil + Pflege) auf die Leistung aus einer bAV. Spare ich also keine KV Beiträge in der Ansparphase und muss nachgelagert die Auszahlungen der Direktversicherung verbeitragen, wird das eine nette Minusnummer. Somit empfiehlt es sich nicht sonderlich bAV im Sinne einer (nicht pauschal versteuerten) Direktversicherung zu betreiben, wenn das Brutto deutlich über der BBG KV liegt (2015 -> 49500). Die Ausführungen gelten nicht für jeden Durchführungsweg, nur für die nicht pauschal versteuerte Direktversicherung. --- Kurzum: Das Brutto ist Riester -> nicht bAV im Sinne einer Direktversicherung. --- Ausnahmen ... und das siehe tyr liegt mal richtig ... entstehen dann, wenn ein bspw. sehr attraktiver Arbeitgeberanteil die ganze Rechnung deutlich relativiert. Und eigentlich ist AG Förderung tatsächlich ein Muss für bAV, aber nicht aus rechnerischen, sondern moralischen Gründen. Der AG spart durch die Entgeltumwandlung den Anteil der AG Beiträge zur KV, RV, AV ... die sollte er dem AN in Form eines Zuschusses wenigstens weitergeben. Denn gestundet wird eben sonst nur der AN Beitrag zur KV, Verbeitragung im Rentenalter läuft aber zu AN+AG Beitrag für gesetzlich krankenversicherte ANs. Alles soweit verstanden. Leider gibt es beim aktuellen Arbeitgeber wenig Spielraum, da etwas zu ändern. Denn die Versicherungsleistungen bzw. Angebote, die angeboten werden, laufen alle über eine große Firma, von der mein Arbeitgeber vor etlichen Jahren mal ausgegliedert wurde. Mhm, nicht zwangsweise. Von jeder Regel gibt es eine Ausnahme. Hier im Falle die Geringfügigkeitsgrenzen. Liegt der zu erwartende Rentenwert unter rd. 130 Euro p.M. (anpassbare Geringfügigkeitsgrenze, allmählich über die Jahre ansteigend und relevant ist die Höhe zu Rentenbeginn), ist die Kiste Sozialversicherungsfrei.Man muss aber bedenken, dass je nach Durchführungsart ggf. alle bAV Leistungen einberechnet werden in diese Grenze. In der Praxis heißt das: Lieg ich im Brutto so, dass volle bAV nicht mehr (oder noch nicht wieder, ganz oben schon wieder eine andere Story) sinnvoll ist, kann ich trotzdem mini-bAV betreiben, bspw. vermögenswirksame Leistungen oder AVWL umwandeln lassen. So als grobe Fausregel, der Sparbeitrag für einen 30jährigen darf dann 1/2 der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Interessante Variante. Somit muss ich alle paar Jahre aber schauen, wie sich meine Police entwickelt und ggf. den mtl. Betrag anpassen?! Würde aktuell aber auch bei 1/2 der Geringfügigkeitsgrenze 225€ max. bedeuten (ich schätze mal netto?!). Und kannst du mir sagen, wo dieser Betrag von 130€ herkommt? AVWL gehen leider nur als extra Vertrag in eine Rentenversicherung. Dieser kann aber nach belieben aufgestockt werden. --- Das wäre bspw. eine Maßnahme, die zum Erhalt eines erhaltenswerten Altvertrags und / oder genereller Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würde. Nur der Altvertrag ist in meinen Augen Käse, und die Kostenproblematik der AL kauf ich dir so nicht ab, dass ist so nur in einem Honorartarif möglich und das würde wiederum klar kommuniziert werden, da es entsprechende Folgen für Beratungsverlauf, Abrechnungsproblematik und Haftung hat. Warum ist der Altvertrag schlecht? Und was meinst du mit Kostenproblematik der AL? (AL = ?) Solltest du das auf die 6% beziehen, die ich oben geschrieben habe: das war vielleicht etwas schlecht formuliert, denn die Angabe bezieht sich nur auf den Allianz Vertrag, wenn ich diesen privat fortführe. Dies Information habe ich vom Allianz Berater, der alles für den alten Arbeitgeber geregelt hat und auch von der Allianz direkt. Die meinten nur, dass ich ca. 240€ zahlen müsste (statt 224€). Zitat: Vom Grundsatz her haben Sie über den Gruppenvertrag einen Beitragsvorteil von ca. 6% d.h. bei gleichen Leistungen müssen Sie bei einer privaten Weiterführung ca. 6% mehr zahlen. Zwei Fragen sind bei mir noch aufgekommen: Kann ich eigentlich meine alte Versicherung privat fortführen / stilllegen und bei einem erneuten Arbeitgeberwechsel wieder die Entgeltumwandlung fortführen, sollte dieser einen Zuschuss anbieten? Und sehe ich das richtig, dass bei privater Fortführung der Beitragszahlungen nur die Versteuerung (sagt man das so?) sich ändert, die Abzüge von KV, PV, RV etc Beiträgen aber bleibt? (außgenommen man befindet sich unterhalb der Geringfügigkeitsgrenzen) Lebenslange Rentenleistungen, die auf Ihren privaten Beiträgen beruhen, werden nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG versteuert. Die Rentenleistungen, die aus den steuerfreien Beiträgen stammen, die über Ihren früheren Arbeitgeber einbezahlt wurden, werden nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert. Gruß Markus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2015 · bearbeitet Dezember 11, 2015 von polydeikes Bei Riester scheint es massiv an Grundlagen zu fehlen, aber ist hier eh nur am Rande Thema. --- Alles hier erklärt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43398-vermogenswirksame-leistungen-und-bav/ --- Zu dem Produkt uä. Konstruktionen gibt es mehrere Threads. Grds. sollte man schon Schülern beibringen, dass Rendite, Sicherheit und Liquidität konkurrierende Ziele jedweder Form der Geldanlage sind. Da das nicht der Fall ist und die Masse der Menschen das auch niemals lernt / versteht, werden solche Produkte überhaupt angeboten und nachgefragt. --- Die Fortführung ist dermaßen sinnfrei, dass ich mir die Lebenszeit für die Antwort spare, sry. --- edit: AL = Alte Leipziger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
markus.wpf Dezember 11, 2015 Bei Riester scheint es massiv an Grundlagen zu fehlen, aber ist hier eh nur am Rande Thema. Ich schätze, dass nimmst du aus meinem Satz "Die Zulage bekommt meine Freundin, sie verdient deutlich weniger" raus?! Scheint so, als wird Riester meine nächste Baustelle. Alles hier erklärt: http://www.wertpapie...tungen-und-bav/ Danke dir! Zu dem Produkt uä. Konstruktionen gibt es mehrere Threads. Grds. sollte man schon Schülern beibringen, dass Rendite, Sicherheit und Liquidität konkurrierende Ziele jedweder Form der Geldanlage sind. Da das nicht der Fall ist und die Masse der Menschen das auch niemals lernt / versteht, werden solche Produkte überhaupt angeboten und nachgefragt. Dann werde ich mich dazu durchs Forum suchen. Die Fortführung ist dermaßen sinnfrei, dass ich mir die Lebenszeit für die Antwort spare, sry. Mit der Aussage kann ich etwas anfangen. Danke dir für deinen Input. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag