Mato Dezember 6, 2015 · bearbeitet Dezember 6, 2015 von Mato Hallo zusammen, ich bin als Selbständiger seit mehr als 10 Jahren privat krankenversichert. Ich habe mich damals für einen günstigen Tarif bei der Huk Coburg entschieden (Einsteigertarif / Grundabsicherung mit geringem Selbstbehalt von 100 Euro). Der geringe Leistungsumfang im Vergleich ist mir durchaus bewusst. ich empfinde ihn aber weiterhin als durchaus ausreichend, auch wenn ich derzeit glücklicherweise nicht in der Notlage bin, umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Das ersparte Geld im Vergleich zu höheren Leistungsstufen lege ich selbstverständlich zurück für den Notfall. Die Huk bietet online eine Tarifwechselmöglichkeit an. Dort kann man direkt online einen anderen Tarif wählen und bekommt einen Preis dafür genannt, der allerdings nicht verbindlich ist. Wie ich gelesen habe, ist so ein Service bei den privaten KVs nicht seblstverständlich, daher ein großes Lob an die Huk. Ich habe ein paar Fragen zum Tarifwechsel innerhalb der PKV. Vielleicht findet sich hier ja der ein oder andere, der Antworten darauf hat. - Gehe ich Recht in der Annahme, dass so ein Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Vertrags hat? Sprich: Ich gelte weiterhin als Altkunde und mir stünde im Alter auch weiterhin der Standardtarif (nicht nur der Basistarif) zur Verfügung? Würde dies auch bei einem Wechsel in einen Unisex Tarif gelten? - Die Unisex Tarife gibt es erst seit einiger Zeit und sind noch entsprechend teurer als die Bisex Tarife (zumindest für Männer). Ein Wechsel dorthin macht derzeit wenig Sinn, aber sollten diese nicht langfristig günstiger als die Bisex Tarife werden? In letztere kommt ja kein neues junges Mitglied mehr rein. Ist es daher sinnvoll diese Tarife immer unter Beobachtung zu halten? - Ich überlege derzeit einen Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt. Entweder innerhalb meines günstigen Grundabsicherungstarifs oder aber in eine höhere Leistungsstufe (hierfür wäre eine erneute Gesundheitsprüfung nötig). Wenn ich das überschägig rechne, dann ist der höchste Selbstbehalt immer die günstigste Variante innerhalb einer Absicherungsstufe. Egal, ob man Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht, auch unter Berücksichtigung der Rückzahlung von 3 Monatsbeiträgen. Übersehe ich hier irgendetwas? Ich habe gelesen, dass die Beitragssteigerungen höher ausfallen bei Tarifen mit höherem Selbstbehalt, ist das der Knackpunkt? Ohne Gesuchheitsprüfung kommt man nicht zurück in einen Tarif mit geringerem Selbstbehalt. Aber wenn es insgesamt günstiger ist, will man das ja auch nicht. Vielen Dank Edit: Noch als kleine Ergänzung. Bei dem Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung gehts mir auch darum, dass man den Vorteil hat, auch etwas größere Rechnungen selbst zu zahlen ohne den ganzen Aufwand, sich das Geld von der Versicherung zurückzuholen. Dafür gibts dann entsprechend geringere Beiträge und man hätte nicht diese Zettelwirtschaft, die ich einfach nur nervig finde. Rechnung kopieren, Leistungscheck ausfüllen, Brief verschicken, auf Abrechnung warten, Abrechnung prüfen, Geldeingang prüfen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Peter Wolnitza Moin, versuche mich mal an einer Antwort, wobei es auf einige der Fragen keine eindeutige Antwort gibt. Hallo zusammen, ich bin als Selbständiger seit mehr als 10 Jahren privat krankenversichert. Ich habe mich damals für einen günstigen Tarif bei der Huk Coburg entschieden (Einsteigertarif / Grundabsicherung mit geringem Selbstbehalt von 100 Euro). Der geringe Leistungsumfang im Vergleich ist mir durchaus bewusst. ich empfinde ihn aber weiterhin als durchaus ausreichend, auch wenn ich derzeit glücklicherweise nicht in der Notlage bin, umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Das ersparte Geld im Vergleich zu höheren Leistungsstufen lege ich selbstverständlich zurück für den Notfall. Wie berechnen Sie das? Prozentual für nicht erstattungsfähige Hilfsmittel + Honorare + nicht erstattungsfähige Transportkosten + fehlende Alterungsrückstellungen + ..+ ?? Wie definieren Sie für sich selbst den Minderumfang aus diesem Tarif - heute und zukünftig? Ich habe ein paar Fragen zum Tarifwechsel innerhalb der PKV. Vielleicht findet sich hier ja der ein oder andere, der Antworten darauf hat. - Gehe ich Recht in der Annahme, dass so ein Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Vertrags hat? Sprich: Ich gelte weiterhin als Altkunde und mir stünde im Alter auch weiterhin der Standardtarif (nicht nur der Basistarif) zur Verfügung? Würde dies auch bei einem Wechsel in einen Unisex Tarif gelten? Teil 1: Ja - Teil 2: Nein und Ja - die meisten PKV Unternehmen sagen Nein, es gibt aber Stimmen im Markt, die sagen Ja - Kunde hat/hätte auch bei Wechsel in Unisex Tarif Anspruch auf Wechsel in Standardtarif - den es allerdings noch nicht in Unisex Variante gibt - Die Unisex Tarife gibt es erst seit einiger Zeit und sind noch entsprechend teurer als die Bisex Tarife (zumindest für Männer). Ein Wechsel dorthin macht derzeit wenig Sinn, aber sollten diese nicht langfristig günstiger als die Bisex Tarife werden? In letztere kommt ja kein neues junges Mitglied mehr rein. Ist es daher sinnvoll diese Tarife immer unter Beobachtung zu halten? Tendenziell ja - aber nicht aus dem von Ihnen genannten Grund. Junge Neuzugänge haben mit der Beitrags-Entwicklung Ihrer Altersgruppe nichts zu tun! - Ich überlege derzeit einen Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt. Entweder innerhalb meines günstigen Grundabsicherungstarifs oder aber in eine höhere Leistungsstufe (hierfür wäre eine erneute Gesundheitsprüfung nötig). Wenn ich das überschägig rechne, dann ist der höchste Selbstbehalt immer die günstigste Variante innerhalb einer Absicherungsstufe. Egal, ob man Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht, auch unter Berücksichtigung der Rückzahlung von 3 Monatsbeiträgen. Übersehe ich hier irgendetwas? Ich habe gelesen, dass die Beitragssteigerungen höher ausfallen bei Tarifen mit höherem Selbstbehalt, ist das der Knackpunkt? Ohne Gesuchheitsprüfung kommt man nicht zurück in einen Tarif mit geringerem Selbstbehalt. Aber wenn es insgesamt günstiger ist, will man das ja auch nicht. Im Prinzip ist die Überlegung so richtig. Beitragsanpassungen in Tarifen mit hoher SB fallen prozentual immer höher aus - in Euro mit korrekter Berücksichtigung der SB stimmt das dann aber meistens so nicht. Verstehen nur leider die meisten Kunden nicht. Gefährlicher bei Tarifen mit hoher SB ist allenfalls die geringere Alterungsrücksteillung - wenn dann irgendwann mal in einen Tarif mit geringerer SB gewechselt werden soll, wirds teuer. Auch hierfür sollten Sie entsprechende Rücklagen bilden. - s.o. Noch als kleine Ergänzung. Bei dem Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung gehts mir auch darum, dass man den Vorteil hat, auch etwas größere Rechnungen selbst zu zahlen ohne den ganzen Aufwand, sich das Geld von der Versicherung zurückzuholen. Dafür gibts dann entsprechend geringere Beiträge und man hätte nicht diese Zettelwirtschaft, die ich einfach nur nervig finde. Rechnung kopieren, Leistungscheck ausfüllen, Brief verschicken, auf Abrechnung warten, Abrechnung prüfen, Geldeingang prüfen... Eigentlich müssen Sie auch bei einem Hohen SB so vorgehen: Denn nur so können Sie erkennen/erfahren, ob die Rechnung, die Ihnen der Arzt schickt und die Sie vorab bezahlen, überhaupt in der Höhe erstattungsfähig ist Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, das per App zu lösen - Rechnung fotografieren - an Versicherer schicken - fertig. Kostet den Versicherer natürlich Geld. Genauso wie eine Erstattungszusage vorab im Krankenhaus per Karte. Hat das die HUK mittlerweile eigentlich? Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen und ein paar Klarheiten beseitigen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von polydeikes Ah wat. HUK läuft dat genau so wie er beschrieben hat, ich hab den E100 ja selbst. Erste Rechnung reichste wie auch immer ein, kommt dann sinngemäß ein ... "nur wennse unsern Vordruck nutzen, fühlen ma uns genötigt das binnen 14 Tage zu bearbeiten" zurück. Spaßig insofern, da ich dieses Jahr erstmals seit 2008 Kohle von denen haben wollte. Erste Maßnahme war zunächst mal, dass mein Erstbehandler nicht als Allgemeinarzt / Hausarzt anerkannt wurde. Steht zwar in Schriftgröße 24 "Hausärztliche Praxis" auf der Rechnung, aber auch der erreichte Facharzttitel. Déjà-vu. Hatte ich alles schon 2008 ... Wums wurden alle Folgebehandlungen zunächst mal schick mit nur 80 % erstattet. Freundlicherweise hat man gleich noch Medikamente als Hilfsmittel eingestuft und die gar nicht erstattet. Weiterhin hatte ich Rechnungsteile per Anschreiben bewusst zur Überweisung durch Versicherer benannt, kein Bock für MRT und Co. in Vorkasse zu gehen, wozu hab ich eine 100er Selbstbeteiligung. Hat die net interessiert ... Kannst dir grob vorstellen, wie die Sachbearbeiterin am Tag meines Anrufs dort ihren Job gehasst haben muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 7, 2015 Hallo zusammen, ich bin als Selbständiger seit mehr als 10 Jahren privat krankenversichert. Ich habe mich damals für einen günstigen Tarif bei der Huk Coburg entschieden (Einsteigertarif / Grundabsicherung mit geringem Selbstbehalt von 100 Euro). Der geringe Leistungsumfang im Vergleich ist mir durchaus bewusst. ich empfinde ihn aber weiterhin als durchaus ausreichend, auch wenn ich derzeit glücklicherweise nicht in der Notlage bin, umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Das ersparte Geld im Vergleich zu höheren Leistungsstufen lege ich selbstverständlich zurück für den Notfall. Die Huk bietet online eine Tarifwechselmöglichkeit an. Dort kann man direkt online einen anderen Tarif wählen und bekommt einen Preis dafür genannt, der allerdings nicht verbindlich ist. Wie ich gelesen habe, ist so ein Service bei den privaten KVs nicht seblstverständlich, daher ein großes Lob an die Huk. Ich habe ein paar Fragen zum Tarifwechsel innerhalb der PKV. Vielleicht findet sich hier ja der ein oder andere, der Antworten darauf hat. - Gehe ich Recht in der Annahme, dass so ein Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Vertrags hat? Sprich: Ich gelte weiterhin als Altkunde und mir stünde im Alter auch weiterhin der Standardtarif (nicht nur der Basistarif) zur Verfügung? Würde dies auch bei einem Wechsel in einen Unisex Tarif gelten? - Die Unisex Tarife gibt es erst seit einiger Zeit und sind noch entsprechend teurer als die Bisex Tarife (zumindest für Männer). Ein Wechsel dorthin macht derzeit wenig Sinn, aber sollten diese nicht langfristig günstiger als die Bisex Tarife werden? In letztere kommt ja kein neues junges Mitglied mehr rein. Ist es daher sinnvoll diese Tarife immer unter Beobachtung zu halten? - Ich überlege derzeit einen Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt. Entweder innerhalb meines günstigen Grundabsicherungstarifs oder aber in eine höhere Leistungsstufe (hierfür wäre eine erneute Gesundheitsprüfung nötig). Wenn ich das überschägig rechne, dann ist der höchste Selbstbehalt immer die günstigste Variante innerhalb einer Absicherungsstufe. Egal, ob man Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht, auch unter Berücksichtigung der Rückzahlung von 3 Monatsbeiträgen. Übersehe ich hier irgendetwas? Ich habe gelesen, dass die Beitragssteigerungen höher ausfallen bei Tarifen mit höherem Selbstbehalt, ist das der Knackpunkt? Ohne Gesuchheitsprüfung kommt man nicht zurück in einen Tarif mit geringerem Selbstbehalt. Aber wenn es insgesamt günstiger ist, will man das ja auch nicht. Vielen Dank Edit: Noch als kleine Ergänzung. Bei dem Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung gehts mir auch darum, dass man den Vorteil hat, auch etwas größere Rechnungen selbst zu zahlen ohne den ganzen Aufwand, sich das Geld von der Versicherung zurückzuholen. Dafür gibts dann entsprechend geringere Beiträge und man hätte nicht diese Zettelwirtschaft, die ich einfach nur nervig finde. Rechnung kopieren, Leistungscheck ausfüllen, Brief verschicken, auf Abrechnung warten, Abrechnung prüfen, Geldeingang prüfen... Hallo Mato, Dein Alter hast Du leider nicht angeben. Ich war selbst von 2001-2006 im Einsteigertarif bei der HUK versichert, habe dann aber im 5. Jahr das Umstellungsangebot ohne Gesundheitsprüfung genutzt. Ganz wechseln konnte ich gesundheitsbedingt nicht mehr. Bin jetzt (mittlerweile als Angestellter) im Komfortarif mit niedriger Selbstbeteiligung (AG-Zusuchuss) Die Leistungen bei der HUK in den alten Bi-Sex-Tarifen werden hier viele kritisch sehen. Es gibt da einige teils überraschende Lücken (nur ein Beispiel: kein offener Hilfsmittelkatalog). Diese Lücken und mögliche finanzielle Konsequenzen sollte man sich genau vor Augen führen (lassen) und prüfen, ob man damit leben kann. Ich persönlich habe für mich damals entschieden: Ich kann es. U.a. auch, weil es später die Wechselmöglichkeit zum Standardtarif gibt. Das ist der Fallback (aber erst ab Alter 60 notfalls bei Erwerbsminderung ja auch sofort ) und zwar nicht aus Kosten-, sondern aus Leistungsgründen(!). Der Standardtarif garantiert Dir ein Absicherungsniveau zum Standard der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Absicherungsniveau der GKV ist selbst gegenüber den teuren (alten) Huk-Komforttarifen in manchen (ggf. teuren) Teilbereichen besser (z.B. Rollstühle, Hilfmittel, Psychotherapie). Beim E-Tarif ist das Absicherungsniveau nochmal deutlich schlechter. Das darf man sich nicht schönreden und muss genau wissen, was nicht versichert ist. Wenn man das weiß kann man als Selbständiger damit ggf. leben (wenn man denn das nötige Kleingeld hat um z.B. eine große 5stellige Zahnsanierung praktisch aus eigener Tasche zu zahlen). Der Standardtarif bliebe auch hier als Notanker. Was natürlich im E-Tarif fehlt ist ein Aufbau entsprechender Altersrückstellungen. Das wird im Alter voll reinhauen, denn eine Krebstherapie, Hüft-Op und Bypass kosten für im im E-Tarif Versicherte auch nicht (wesentlich) weniger. On die Huk das alles wirklich seriös berechnet hat? Auch der Beitrag für den Standardtarif wäre höher als bei einem Wechsel aus einenm höherpreisigen Tarif, denn die Altersrückstellungen sind entsprechend geringer. Ich persönlich würde ohnehhin eher die Strategie fahren: Lieber den bestmöglichen Tarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung wählen. Das macht mehr Sinn als geringe Selbstbeteiligung und niedriges Absicherungsniveau. Die Bi-Sex-Welt würde ich jedoch nie(!) verlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Dezember 7, 2015 Ich bin auch bei der HUK. Die Selbstbeteiligung war ursprünglich 2000DM und wurde dann auf 1200€ "umgerechnet". Ist es normal, dass man bei der HUK keine Krankenkassenkarte bekommt oder haben die mich nur vergessen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Dezember 7, 2015 Die Idee mit einer höheren Selbstbeteiligung hat nur einen großen Haken. Die Krankheitskosten im Rahmen dieses SB lassen sich steuerlich nicht geltend machen, (höhere) Beiträge lassen sich hingegen steuerlich geltend machen. Schon merkwürdig, da will man die Gesundheitskosten drücken, bestraft steuerlich aber gleichzeitig die Leute, die aufgrund eines Selbstbehaltes tendenziell seltener zum Arzt gehen, wenn es aber dennoch mal nötig ist, wird diese Ausgabe steuerlich nicht anerkannt. Die Politiker kennen das Problem seit Jahren, ändern aber nichts daran, der Finanzminister hat ja was davon, und die besserverdienende Mittelschicht gilt ja offensichtlich als Melkkuh der Nation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 7, 2015 Ich bin auch bei der HUK. Die Selbstbeteiligung war ursprünglich 2000DM und wurde dann auf 1200€ "umgerechnet". Ist es normal, dass man bei der HUK keine Krankenkassenkarte bekommt oder haben die mich nur vergessen? Ist normal. In dem System macht nicht jede PKV mit. https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/was-ist-die-card-fuer-privatversicherte/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Hallo, Wie berechnen Sie das? Prozentual für nicht erstattungsfähige Hilfsmittel + Honorare + nicht erstattungsfähige Transportkosten + fehlende Alterungsrückstellungen + ..+ ?? Wie definieren Sie für sich selbst den Minderumfang aus diesem Tarif - heute und zukünftig? Ich berechne dort nichts, sondern kann einfach nur mehr Geld zurücklegen als es bei einem leistungsstärkeren Tarif der Fall wäre. Der Tarif ist schon sehr eingeschränkt. Kuren, Heilpraktiker und ambulante Psychotherapien werden nicht finanziert. Sollte ich diese Dinge benötigen, wird es teuer. Daher denke ich ja auch schon gelegentlich über einen Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif nach. Auch Heil- und Hilfsmittel sind eingeschränkt. Mit den übrigen Einschränkungen (Hausarztprinzip, Stationsarzt im Mehrbettzimmer) kann ich jedoch leben. Zahnbehandlung und -ersatz finde ich im Tarif voll ausreichend. Teil 1: Ja - Teil 2: Nein und Ja - die meisten PKV Unternehmen sagen Nein, es gibt aber Stimmen im Markt, die sagen Ja - Kunde hat/hätte auch bei Wechsel in Unisex Tarif Anspruch auf Wechsel in Standardtarif - den es allerdings noch nicht in Unisex Variante gibt Danke. Dann ist mir erstmal klar, dass ich innerhalb der Bisex Tarifgeneration wechseln kann, ohne den Anspruch auf den Standardtarif zu verlieren. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, das per App zu lösen - Rechnung fotografieren - an Versicherer schicken - fertig. Kostet den Versicherer natürlich Geld. Genauso wie eine Erstattungszusage vorab im Krankenhaus per Karte. Hat das die HUK mittlerweile eigentlich? Nein, bei der HUK gibt es sowas nicht. Eine Rechnung habe ich mal per Mail eingereicht, ging im Einzelfall auch. Ist aber nicht der übliche Weg (oben beschrieben). Eine Karte gibt es nicht. Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen und ein paar Klarheiten beseitigen ... Ja, vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Ich habe einiges gelernt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 Die Idee mit einer höheren Selbstbeteiligung hat nur einen großen Haken. Die Krankheitskosten im Rahmen dieses SB lassen sich steuerlich nicht geltend machen, (höhere) Beiträge lassen sich hingegen steuerlich geltend machen. Schon merkwürdig, da will man die Gesundheitskosten drücken, bestraft steuerlich aber gleichzeitig die Leute, die aufgrund eines Selbstbehaltes tendenziell seltener zum Arzt gehen, wenn es aber dennoch mal nötig ist, wird diese Ausgabe steuerlich nicht anerkannt. Die Politiker kennen das Problem seit Jahren, ändern aber nichts daran, der Finanzminister hat ja was davon, und die besserverdienende Mittelschicht gilt ja offensichtlich als Melkkuh der Nation. Es fängt ja schon damit an, dass man nur den Anteil Basisabsicherung steuerlich geltend machen kann. Beitragsrückerstattungen reduzieren hingegen ungeachtet der Zusammensetzung die Vorsorgeaufwendungen zu 100 %. Dein Punkt kommt dann noch oben drauf. Steuerliche Behandlung PKV ... nie und nimmer nix fair ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Dein Alter hast Du leider nicht angeben. Ich war selbst von 2001-2006 im Einsteigertarif bei der HUK versichert, habe dann aber im 5. Jahr das Umstellungsangebot ohne Gesundheitsprüfung genutzt. Ganz wechseln konnte ich gesundheitsbedingt nicht mehr. Bin jetzt (mittlerweile als Angestellter) im Komfortarif mit niedriger Selbstbeteiligung (AG-Zusuchuss) Hallo andjessi. Ich bin jetzt 42. Die damalige Wechselmöglichkeit nach 5 Jahren ohne Gesundheitsprüfung habe ich nicht genutzt. Beim E-Tarif ist das Absicherungsniveau nochmal deutlich schlechter. Das darf man sich nicht schönreden und muss genau wissen, was nicht versichert ist. Wenn man das weiß kann man als Selbständiger damit ggf. leben (wenn man denn das nötige Kleingeld hat um z.B. eine große 5stellige Zahnsanierung praktisch aus eigener Tasche zu zahlen). Der Standardtarif bliebe auch hier als Notanker. Was natürlich im E-Tarif fehlt ist ein Aufbau entsprechender Altersrückstellungen. Das wird im Alter voll reinhauen, denn eine Krebstherapie, Hüft-Op und Bypass kosten für im im E-Tarif Versicherte auch nicht (wesentlich) weniger. On die Huk das alles wirklich seriös berechnet hat? Auch der Beitrag für den Standardtarif wäre höher als bei einem Wechsel aus einenm höherpreisigen Tarif, denn die Altersrückstellungen sind entsprechend geringer. Das schlechte Absicherungsniveau ist mir ja bewusst. Bin in der obigen Antwort an Peter nochmal darauf eingegangen. Was mir aber jetzt gerade auffällt, dass sowohl Du als auch Peter davon sprechen, dass in dem E-Tarif keine Altersrückstellungen gebildet werden. Ich zahle diese aber doch monatlich seit Beginn an. Ist als gesetzlicher Zuschlag gekennzeichnet, wird verzinst angelegt und ab dem 65. Lebensjahr dafür verwendet, die Beiträge einigermaßen stabil zu halten. Meint Ihr eventuell noch andere Altersrückstellungen? Ich persönlich würde ohnehhin eher die Strategie fahren: Lieber den bestmöglichen Tarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung wählen. Das macht mehr Sinn als geringe Selbstbeteiligung und niedriges Absicherungsniveau. Die Bi-Sex-Welt würde ich jedoch nie(!) verlassen. Ich werde es mir überlegen. Wenn, dann käme für mich der mittlere Tarif in Frage (Select). Hier sind die Punkte, die mich am E Tarif am meisten stören, schon deutlich besser abgesichert. Ich schau es mir demnächst nochmal in Ruhe an. Leistungsvergleich und finanzieller Vergleich. Sicher bin ich mir bisher nur, dass eine höhere Selbstbeteiligung für mich sinnvoll ist. Danke auch Dir für den interessanten Beitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von andjessi Dein Alter hast Du leider nicht angeben. Ich war selbst von 2001-2006 im Einsteigertarif bei der HUK versichert, habe dann aber im 5. Jahr das Umstellungsangebot ohne Gesundheitsprüfung genutzt. Ganz wechseln konnte ich gesundheitsbedingt nicht mehr. Bin jetzt (mittlerweile als Angestellter) im Komfortarif mit niedriger Selbstbeteiligung (AG-Zusuchuss) Hallo andjessi. Ich bin jetzt 42. Die damalige Wechselmöglichkeit nach 5 Jahren ohne Gesundheitsprüfung habe ich nicht genutzt. Das schlechte Absicherungsniveau ist mir ja bewusst. Bin in der obigen Antwort an Peter nochmal darauf eingegangen. Was mir aber jetzt gerade auffällt, dass sowohl Du als auch Peter davon sprechen, dass in dem E-Tarif keine Altersrückstellungen gebildet werden. Ich zahle diese aber doch monatlich seit Beginn an. Ist als gesetzlicher Zuschlag gekennzeichnet, wird verzinst angelegt und ab dem 65. Lebensjahr dafür verwendet, die Beiträge einigermaßen stabil zu halten. Meint Ihr eventuell noch andere Altersrückstellungen? Die Altersrückstellungen werden schon aufgebaut, aber eben nur für das vergleichsweise geringe Absicherungsniveau. Ein (grobes, schematisches, verkürztes) Beispiel. Du bist seit dem 30 Lebensjahr in einem Top-Tarif versichert, der 600,- EUR im Monat kostet. Von diesem Beitrag werden nun (angenommen) 50% in die Altersrückstellungen gepackt, damit bei gleichem Preisniveau und gleicher Sterblichkeit der Krankenversicherungsbeitrag für den Rest Deines Lebens stabil bleibt. Im virtuellen, kollektiven "Spartopf" hast Du nun mit z.B. 65 Jahren (ohne Zinsen) 126.000,- EUR. Hieraus werden die nun entstehenden höheren Kosten aufgrund Deines Alters bis zum Lebensende bedient. Im Idealfall geht alles auf und Du zahlst bist zum Tode Deine 600,- EUR Beitrag. Durch die Altersrückstellungen von 126.000,- EUR kann z.B. der Beitrag im Standardtarif erheblich sinken. Wenn Du jetzt im E-Tarif bist, bezahlst du z.B. nur 200.- EUR monatlich wovon 100,- EUR in die Altersrückstellung gehen. Mit 65 sind dann nur 42.000,- EUR im Spartopf. Diese 84.000,- EUR fehlen jetzt einfach. Es gibt einfach keinen nennenswerten (kollektiven) Puffer für kostensteigerungen aller Art. Das ist jetzt eine sehr schematische Kalkulation ohne Preissteigerungen, Zinsen medizinsichen Fortschritt und Verlängerung der Lebenszeit. Diese Punkte verschärfen das Thema Altersrückstellungen in Billigtarifen noch weiter und es drohen hohe prozentuale (aber auch absolute) Steigerungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Die Idee mit einer höheren Selbstbeteiligung hat nur einen großen Haken. Die Krankheitskosten im Rahmen dieses SB lassen sich steuerlich nicht geltend machen, (höhere) Beiträge lassen sich hingegen steuerlich geltend machen. Das stimmt natürlich, hatte ich so noch gar nicht auf dem Schirm. Ich hätte vermutet, dass man die tatächlichen Kosten im Rahmen der Selbstbeteiligung auch irgendwie steuerlich geltend machen kann. Dem scheint ja nicht so zu sein. Insofern ist dieser steuerliche Aspekt dann ein Punkt für die geringe SB. Zumindest muss man das bei der Finanzplanung berücksichtigen. Gerade mit zunehmendem Alter wird man ja häufiger Krankheitskosten haben und wird dann noch steuerlich benachteiligt. Dann wieder zu wechseln in einen Tarif mit geringer SB dürfte schwierig werden (Gesundheitsprüfung und finanzielle Belastung aufgrund geringerer Rückstellungen bei hoher SB). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Die Altersrückstellungen werden schon aufgebaut, aber eben nur für das vergleichsweise geringe Absicherungsniveau. Danke für das Beispiel. So ähnlich hatte ich es eigentlich auch vermutet. Ich hatte es nur so aufgefasst, dass Ihr von völlig fehlenden Altersrückstellungen gesprochen habt. Das habe ich dann einfach falsch wahrgenommen. Die Altersrückstellungen sind natürlich in Billigtarifen absolut gesehen geringer als in höherpreisigen Tarifen bzw. auch bei höherer SB geringer als bei geringerer SB. Um den Beitrag im Standardtarif zu senken, hat man dann mit einem Billigtarif weniger gute Karten. Gegebenenfalls ist man dann nahe an der Höchstgrenze, was je nachdem auch wieder den Basistarif als Alternative interessant machen könnte. Aber man muss ja dann auch berücksichtigen, dass man in günstigen Tarifen über die Jahre viel Geld sparen kann. Sollte es wirklich im Alter zu einer extremen Beitragssteigerung kommen, so könnte man sich bei konsequentem Sparverhalten ja evt. auch einen Beitrag nahe dem Höchstsatz leisten. In diesem Szenario bildet man dann gewissermaßen seine eigenen Altersrückstellungen. Möglicherweise könnten diese bei gewissem Risiko auch mehr Ertrag generieren als Anlagen einer Krankenversicherung, die ja vermutlich nur ein sehr eingeschränktes Anlagesprektrum nutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Peter Wolnitza Nur nochmal kurz zum Thema Alterungsrückstellungen - selber aufbauen wenn man aus dem obigen Beispiel rechnet, wieviel man eigentlich bunkern müsste, um nur auf die 84.000.- Differenz zu kommen, schrumpft (bei einer normalen, einigermassen sicheren Anlageform) der Beitragsvorteil des SparbrötchenTarifs ordentlich zusammen, d.h. man muss/sollte einen Grossteil der ersparten Beiträge auf die Seite legen. Zusätzlich wird dieseer Effekt aber leider noch verschärft: wie oben geschildert: Tarif A 600.- € Beitrag ->> 300.- Alterungsrückstellung. Aber Tarif E Beitrag 200.- € Beitrag ->> deutlich weniger als 100.- € Alterungsrückstellung, da Versicherer die sog. Einsteiger-Tarife anders kalkulieren, damit sie weniger AR bilden müssen und billiger anbieten können (Stw.: Abgangsordnung) Im Klartext: Diese Tarife sind nicht für einen dauerhaften Verbleib berechnet, sondern die Alterungsrückstellunngsquote wird "künstlich" nach unten gerechnet, um billiger anbieten zu können. (Vereinfachte Erklärung: Der Versicherer unterstellt einfach, dass vor Erreichen des Rentenalters viele aus diesem Versichertenkollektiv schon wieder ausgeschieden sind, mit doppeltem Effekt: 1. weniger Alterungsrückstellungen brauchen gebildet zu werden 2. die, die gehen, lassen Grossteil der AR zurück) Beides zusammen bewirkt eine überproportionale Reduzierung des Beitrages - deutlich mehr als eigentlich durch die reduzierten Leistungen darstellbar wäre. (Ist jetzt nix HUK spezifisches, nahezu jeder deutscher Versicherer hat so eine Möhre in seinem Keller - weil die anderen es ja auch anbieten..) Insofern kann der Ratschlag nur lauten: in einen vernünftigen Tarif beim gleichen Versicherer wechseln, solange die Gesundheit es noch zulässt oder private Reserve-Zuführungs-Quote drastisch erhöhen Ob man sich tatsächlich auf Dauer zutraut, einen höheren Ertrag als das PKV Unternehmen zu erzielen - steuerfrei sowohl in der Anspar- als auch in der (Quasi)Entnahmephase - muss jeder für sich selber entscheiden. Vom Steuervorteil durch evtl. Absetzbarkeit der Beiträge jetzt mal ganz abgesehen. Keine ganz leichte Rechenaufgabe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 ... solange die Gesundheit es noch zulässt ... Immer rein den Finger in die Wunde ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Hallo, den Wink mit dem Zaunpfahl habe ich gesehen Werde ich auch berücksichtigen. Zusätzlich wird dieseer Effekt aber leider noch verschärft: wie oben geschildert: Tarif A 600.- € Beitrag ->> 300.- Alterungsrückstellung. Aber Tarif E Beitrag 200.- € Beitrag ->> deutlich weniger als 100.- € Alterungsrückstellung, da Versicherer die sog. Einsteiger-Tarife anders kalkulieren, damit sie weniger AR bilden müssen und billiger anbieten können (Stw.: Abgangsordnung) Ist das prozentual wirklich so extrem unterschiedlich? Ich hatte vermutet, dass die Werte im Beispiel (mit jeweils 50% Altersrückstellungen) des Beispiels wegen völlig aus der Luft gegriffen und viel zu hoch sind. Innerhalb meines E Tarifs belaufen sich die Altersrückstellungen auf etwas weniger als 10% des Gesamtbeitrags. Ich hatte vermutet, dass dies auch in höherpreisigen Tarifen so ungefähr der Anteil ist. Wenn dort aber tatsächlich ein viel höherer Anteil an Altersrückstellungen enthalten ist, dann ist meine ganze bisherige Überlegung für die Katz. Denn dann wären die teureren Tarife nicht mehr so viel teurer, wenn man den viel höheren Anteil der AR berückichtigt. Wäre schön, wenn jemand aus einem höheren HUK Tarif mal kurz angeben könnte, wie hoch der Anteil ausfällt. andjessi? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 Mhm. Irgendwie Bereich zwischen Mythos und Panikmache. Eine PKV wird für den im Bestand Versicherten nicht automatisch teurer, nur weil er älter ist. Eine PKV wird teurer, weil der Leistungsaufwand insgesamt steigt. Das kann stark vereinfacht zwei Gründe haben: 1) Reine Kostenentwicklung der medizinischen Versorgung 2) Kostenentwicklung innerhalb der Gruppe / Kohorte / Kollektiv, welcher / welchem man angehört Die Folge solcher Entwicklungen sind Beitragsanpassungen. Die Beitragsanpassungen werden wiederum auf die kalkulierte Laufzeit umgelegt und ausfinanziert (im Idealfall). Nun ist natürlich einen riesiger Unterschied gegeben, wenn ich xyz Geldeinheiten über 40 oder über 10 Jahre ausfinanzieren muss. Oder anders formuliert: Der völlig identische Mehraufwand eines "Alten" fällt prozentual als Beitragsanpassung viel drastischer aus, als der gleiche Mehraufwand als Beitragsanpassung beim "Jungen". Deswegen gibt es seit 2000 dieses gesetzliche 10 % Minimum. Die reine medizinische Inflation der letzten Jahrzehnte lag aber recht stabil im Bereich von etwas unter 5 % p.a., egal ob nun GKV oder PKV, die nehmen sich nicht viel. In Sachen Nettoverzinsung haben das die Versicherer in der Vergangenheit immer einigermaßen hinbekommen, daran scheitert es ja aktuell schon. Wenn ich also sinngemäß zu wenig zurücklege und das zu Wenige auch noch zu wenig verzinst wird, gibts am Ende ein kalkulatorisches Debakel. Einzige Hoffnung im Sinne des E100, mögen möglichst viele vor meinem Rentenalter zu einem anderen Anbieter wechseln oder das Zeitliche segnen, dann geht die Kiste auch so gut ... :- ... sozialverträgliches Ableben, bin ich ein riesen Fan von. --- So, nun zur Frage. Was du suchst, ist die Vorsorgequote, nicht die Alterungsrückstellung. Ist auch das was Andjessi meint, wenn er von Alterungsrückstellungen spricht. Die Vorsorgequote liegt tatsächlich seit Jahren bei um die 40 % im Branchenschnitt. Und die Vorsorgequote besteht nun wiederum aus ... - Alterungsrückstellungen - Rückstellungen für Beitragsrückerstattung - 12a VAG Und die HUK ist nun unabhängig vom Tarif nicht dafür bekannt den Branchenschnitt zu heben. Die tarifspezische Story hat Peter schon erklärt. Ist nur nicht so zielführend mit dem gleichen Mehraufwand bei unterschiedlichen Leistungen zu rechnen, aber gut ... war ja nur nen Beispiel und ist angekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 7, 2015 Die Idee mit einer höheren Selbstbeteiligung hat nur einen großen Haken. Die Krankheitskosten im Rahmen dieses SB lassen sich steuerlich nicht geltend machen, (höhere) Beiträge lassen sich hingegen steuerlich geltend machen. Schon merkwürdig, da will man die Gesundheitskosten drücken, bestraft steuerlich aber gleichzeitig die Leute, die aufgrund eines Selbstbehaltes tendenziell seltener zum Arzt gehen, wenn es aber dennoch mal nötig ist, wird diese Ausgabe steuerlich nicht anerkannt. Die Politiker kennen das Problem seit Jahren, ändern aber nichts daran, der Finanzminister hat ja was davon, und die besserverdienende Mittelschicht gilt ja offensichtlich als Melkkuh der Nation. Es fängt ja schon damit an, dass man nur den Anteil Basisabsicherung steuerlich geltend machen kann. Beitragsrückerstattungen reduzieren hingegen ungeachtet der Zusammensetzung die Vorsorgeaufwendungen zu 100 %. Dein Punkt kommt dann noch oben drauf. Steuerliche Behandlung PKV ... nie und nimmer nix fair ... Ja, leider. Aber immerhin hätte man als Selbständiger die Möglichkeit, die PKV-Beiträge auch über längere Zeiträume im Voraus zu zahlen (bei voller Absetzbarkeit) und somit im Folgejahr andere Versicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag von 2800 Euro abzusetzen. Bin gespannt, wann auch diese Regelung kassiert wird ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Mato polydeikes: Danke für die Antwort. Ehrlich gesagt verwirrt mich die Antwort aber etwas. Ist das, was auf den Beitragsbescheiden mit gesetzlichem Zuschlag ausgewiesen wird (in meinem Fall die knapp unter 10%) jetzt die von Dir genannte Vorsorgequote oder die Altersrückstellungsquote? Ich habe eben nochmal geschaut, es finden sich nur Erläuterungen dazu im Hinblick auf Altersrückstellungen. Von Rückstellungen für Erstattungen ist da nicht die Rede. Fällt die bei mir angegebene Quote bei leistungsstärkeren Tarifen höher aus? Das war ja das, was Peter Wolnitza glaube ich gesagt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Meine Fragen zum Tarifwechsel wurden ja von Euch weitgehend und gut beantwortet, ich danke nochmal dafür. Das Lustige ist, dass ich durch Eure (zu Recht aufrüttelnden) Beiträge nun wieder völlig schwanke, in welchen Tarif ich wechseln soll. Die Bandbreite liegt irgendwo zwischen: - Einsteigertarif mit 1000 Euro SB für rund 90 Euro und - Komforttarif mit 1200-2000 Euro SB für rund 315-340 Euro Momentan befinde ich ich mich im Einsteiger Tarif der Huk mit 100 Euro SB für rund 205 Euro. Alle Angaben natürlich ohne Plegeverischerung und Krankentagegeld, was ich beides zusätzlich dort versichert habe. Was mich auf jeden Fall noch interessieren würde, wäre eine definitive Aussage zu den Altersrückstellungen (siehe Beiträge oben). Schade, dass die HUK diese Bestandteile nicht näherungsweise auch online ausweist. Aber ich bin ja schon froh, dass es die Möglichkeit gibt, die Gesamtbeiträge bei einem Tarifwechsel (unverbindlich) zu sehen. Evt. kann ich diese Anteile ja auch vorab bei der HUK erfragen. ich werde mir das ganze in Ruhe überlegen, einen Handlungszwang sehe ich nicht, so lange ich nicht ensthaft krank bin. Bei einem Wechsel in einen höheren Tarif ist dann eine Gesundheitsprüfung fällig. Wenn ich es von damals beim Einstieg richtig in Erinnerung habe, war das mit jeweils einem Hausarzt- und einem Zahnarztbesuch getan. Zahnmäßig wurde ich gerade saniert, da mache ich mir keine Sorgen. Ansonsten fühle ich mich gesund, aber wer weiß. Problematisch würde es werden, wenn ich zu lange mit der Entscheidung warte (sofern ich denn mehr Leistungen benötige) und sich irgendwann irgendwas einschleicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 Weder noch ... Die 10 % bilden alle seit 2000, egal was, jeder PKV Tarif. Das ist eben ein Teil der Alterungsrückstellungen. Was dir Peter versucht hat zu erklären: Es gibt eine Tarifkalkulation. Der besprochene Tarif (den ich ja auch habe und auch nicht mehr rauskomme) ist als Durchgangstarif kalkuliert. Man könnte auch sagen, an jeder Stelle zu knapp kalkuliert. Oder halt: Der Tarif ist unterfinanziert, respektive beliebige Formulierung hier einsetzen. Und 10 % Reserve auf "zu Wenig" ist dann am Ende immernoch zu wenig, zusätzlich potenziert durch die Zinsproblematik ... Nun ist es gut möglich, dass Tarif abc des gleichen Versicherers möglicherweise solider kalkuliert ist. Jemand wie Peter, der in der Krankensparte unterwegs ist / über entsprechende Software verfügt, kann das ggf. beurteilen. Ändert aber nichts daran, dass die Alterungsrückstellungen nur ein Teil der Vorsorgequote sind und allein auf dieser Basis keine Aussage zur Entwicklung im Alter getroffen werden kann. Oder ganz platt formuliert: Von A nach B zu wechseln, nur weil B bspw. 15 % statt 10 % Alterungsrückstellungen bildet, kann ebenso nach hinten losgehen. Der einer Beitragserhöhung zu Grunde liegende Mehraufwand ist ja wiederum ebenfalls von Leistungen und dem zu Grunde liegenden Kollektiv abhängig. Mehr Alterungsrückstellung heißt eben nicht zwangsläufig mehr Beitragsstabilität. --- Für meinen Teil kann ich nur sagen, ich würde die Story nicht ewig aufschieben. Ich kann (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr wechseln, mich kriegt auch kein Peter andersweitig PKV-versichert. Um konkrete Tipps zur Herangehensweise zu geben, fehlt mir jedweder Marktüberblick und Detailwissen im Bereich Kranken, ich bin in der Sparte generell nicht unterwegs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Danke polydeikes. Okay, dann sind wir jetzt in einem Durchgangstarif, der völlig unterfinanziert ist. Das ist nicht gut. Habe ja Peters Anmerkungen in der Richtung auch schon so wahrgenommen. Ich ging beim Abschluss davon aus, dass das solide durchgerechnet wurde. Ich bin ein wenig erstaunt, dass das nun nicht der Fall ist. Schade ist vor allem auch, dass Du keine Wechselmöglichkeit mehr hast. Das klingt dann nach einer üblen gesundheitlichen Beeinträchtigung. Wünsche Dir jedenfalls alles Gute, unabhängig von irgendwelchen PKV Tarifen. Peter hatte in seinem Beitrag ja auch dargelegt, dass fast jeder Versicherer solche problematischen Durchgangstarife im Keller hat. Da könnte man dann vermuten, dass die höherwertigen Tarife ingesamt besser kalkuliert sind, aber wie will man das als Endkunde entscheiden? Ich stocher hier wirklich im Nebel.... Durch einen Wechsel auf einen leistungsstärkeren Tarif bekäme ich dann mehr Leistungen zu höheren Kosten, aber vermutlich nicht unbedingt mehr Beitragsstabilität wie von dir ausgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von polydeikes Der Witz an der Sache ist, ich hab eigentlich nicht wirklich was. Bzw. nichts, was mpMn subjektiv wirklich ein Kostenrisiko für die PKV wäre. Aber es gibt so Diagnosen und Verläufe der Vergangenheit, die mag kein Versicherer haben und ein Teil davon regenieriert sich auch nicht wieder ... :- Mit Ausnahme dieses obskuren Jahres 2015 hatte ich letzmals 2014 eine leichte Bronchitis (aber ich bin auch Kettenraucher, so what ...) und zwei mal jährlich nen Termin beim Ohrenarzt (seit 2008/2009). --- Zumindest löst du das Problem vermutlich nicht automatisch durch einen Tarifwechsel innerhalb eines Versicherers mit genereller Vorsorgequotenproblematik. Und generell steht Leistung auch im Widerspruch zu Beitragsstabilität. Je mehr Leistungen ich habe, um so höher ist natürlich zwangsläufig das Kostenänderungsrisiko. MpMn ist auch der Zeitpunkt für eine Wechselüberlegung denkbar dämlich. Zinsproblematik und saftige versteckte Preiserhöhungen durch UniSex-Umstellung, mMn nicht so der ideale Zeitpunkt PKV Altverträge anzurühren. Für mich hat sich das Thema bis mind. 2018 erledigt (gem. Feedback pers. Gespräche Gesellschaftsärzte) und beruflich meide ich die Sparte generell, daher kann ich wenig Konkretes dazu sagen. Würde ich was ändern können (und aktuell wollen), wäre Peter meine erste Anlaufstelle für die PKV-Story. Ich selbst bin ebenso wenig in der Lage das zu beurteilen wie du, meine Spartenkenntnisse "Kranken" sind äußerst rudimentär. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 7, 2015 Okay, das ist gut zu hören, hatte schon befürchtet, dass da was ernstes hintersteckt. Kam in meinem Bekanntenkreis zuletzt leider häufiger vor (Krebs in drei Fällen). Aber dann ist ja alles gut. Wie gesagt, ich gehe diese Wechselgeschichte langsam an. Wenn ich mir unsicher bin (und das bin ich momentan) wechsele ich nicht. Zur Not schlürfe ich halt im unterfinanzierten Einsteigertarif durch bis ich 65 bin. Dann kann ich ja, wenn ich es richtig verstanden habe, jederzeit entscheiden, ob ich den Standardtarif nehme oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 8, 2015 Nee, zum Glück nichts derart Dramatisches. Schaun ma mal was passiert, ich liege noch bei knapp ü160 inkl. Pflege mtl. / jährlich mit Rabatt, mit 110 ging es 2008 mal los. Bis dato nicht dramatisch, nach hinten raus ... mal schauen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag