Epimenides Dezember 4, 2015 · bearbeitet Dezember 4, 2015 von Epimenides Hallo zusammen, ich habe gerade bei der DAB-Bank ein Depot eröffnet. Dort möchte ich neben Aktien auch Optionsscheine handeln. Hierbei ist mir das hohe Risiko (evtl. schneller Totalverlust) bei Optionsscheinen bewusst. Nun zu meinem eigentlichen Problem: Um bei der DAB-Bank (wird bei anderen Online-Brokern wohl ähnlich sein) mit Optionsscheinen handeln zu können, muss ich mein Depot für die höchste Anlagerisikoklasse legitimieren. Soweit ich dies nun aber verstehe könnte ich in dieser Risikoklasse neben Optionsscheinen (Totalverlustrisiko) auch Finanztermingeschäfte eingehen, welche per Nachschusspflicht ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko beherbergen. Die Vermischung dieser beiden unterschiedlichen Risikoarten in einer "untrennbaren" Risikoklasse kann ich nicht nachvollziehen. Ein spezielles Problem sehe ich insbesondere für mich in folgendem Punkt: Sollte der Fall eintreten, dass jemand unbefugt Zugriff auf mein Depot erhält (was sich in der Praxis einfach nicht 100%-ig ausschließen lässt), dann müsste ich mit einem Depot, welches für Finanztermingeschäfte legitimiert ist, das kalkulierbare Totalverlustrisiko tragen (in Ordnung). Darüber hinaus könnte der Unbefugte aber mit dem Depot ein Finanztermingeschäft abschließen, welches evtl. sehr kurzfristig eine Nachschusspflicht (unkalkulierbares Risiko) meinerseits auslöst. Sehe ich hier irgendetwas komplett falsch, oder gibt es eine Möglichkeit sich "nur" für Geschäfte legitimieren zu lassen, welche "nur" ein Totalverlustrisiko (ohne Nachschusspflicht) beinhalten? Ich hätte halt gern ein Depot/Broker in/bei welchem ich alles handeln kann (auch Optionsscheine), was maximal ein Totalverlustrisiko nach sich zieht. Besten Dank, Epi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Dezember 6, 2015 Die Vermischung dieser beiden unterschiedlichen Risikoarten in einer "untrennbaren" Risikoklasse kann ich nicht nachvollziehen. Ich auch nicht, das machen aber alle mir bekannten Banken/Broker so. Die von dir gewünschte Möglichkeit gibt es also nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Epimenides Dezember 7, 2015 Die Vermischung dieser beiden unterschiedlichen Risikoarten in einer "untrennbaren" Risikoklasse kann ich nicht nachvollziehen. Ich auch nicht, das machen aber alle mir bekannten Banken/Broker so. Die von dir gewünschte Möglichkeit gibt es also nicht. Nach meinen neusten Infos scheint es bei der DAB-Bank seit September 2015 so zu sein, dass man über das Depot "technisch" keinerlei derartigen Papiere (mit Nachschusspflicht) ordern kann ... kann sich hierzu evtl. jemand äußern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 7, 2015 Ich sehe das eher in der Kategorie "German Angst". Die Geldsumme, die durch böswillige Fremde an Computern durch Finanztermingeschäfte vorsätzlich "vernichtet" wird, ist m.E. irrsinnig gering im Vergleich zu dem Geld, das Naivlinge verspekulieren oder für unnütze Käufe im Internet ausgeben. Wie viele Fälle kennst du? Wie viele Fälle kennst du aus seriösen Medien? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Epimenides Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Epimenides Ich sehe das eher in der Kategorie "German Angst". Die Geldsumme, die durch böswillige Fremde an Computern durch Finanztermingeschäfte vorsätzlich "vernichtet" wird, ist m.E. irrsinnig gering im Vergleich zu dem Geld, das Naivlinge verspekulieren oder für unnütze Käufe im Internet ausgeben. Wie viele Fälle kennst du? Wie viele Fälle kennst du aus seriösen Medien? Das ist doch aber überhaupt nicht der Punkt! 1.) Wieso vermischt man Papiere vollständig unterschiedlicher Risikotypen (Stichwort: Totalverlust vs. Nachschusspflicht!) in einer Risikoklasse? Es müsste doch eigentlich mehr nach der Klassifizierung "Total sicher", "Renditeausfall möglich", "Totalverlust möglich", "Unbegrenzte Nachschusspflicht möglich" etc. gruppiert werden. 2.) Ich bin Familienvater mit (hart erarbeitetem) Eigenheim. Da möchte ich mir (egal zu welcher Wahrscheinlichkeit) sicher sein, keine unnötige Situation einzugehen, deren finanzielles Risiko sich nicht vorher abschätzen lässt. Dies hat übrigens nichts mit meiner Risikobereitschaft im Hinblick auf meine Wertpapiergeschäfte zu tun. Wenn ich mich aber dazu entscheide z.B. 5% meines Vermögens hoch spekulativ anzulegen, dann sollte doch wohl sicher sein, dass dies die restlichen 95% im worst-case-Fall definitiv nicht betrifft. Ein möglicher worst-case wäre halt z.B. ein über mein Depot (von mir nicht autorisiertes) Finanztermingeschäft mit Nachschusspflicht. 3.) Vorab zu durchdenken was alles so möglich ist, kann man als "German Angst" bezeichnen ... dann schätze ich die Strategie "German Angst" aus meiner Sicht aber als intelligent ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Noob1981 wenn du das Risiko nicht tragen willst, musst du eben auf eine entsprechende Risiko-Einstufung für ONLINE-Geschäfte verzichten. Bleibt die grundsätzliche Auswahl: - kompletter Verzicht auf Deals in dieser Kategorie - Akzeptieren des Risikos, ggf. mit Rechtsschutzversicherung die dann mit dir den Weg des Rechsstreits eingeht, dass du eben doch "gehackt" worden bist - Eröffnung eines OFFLINE Depots bei dem du jedesmal den Bankberater deines Vertrauens von Angesicht zu Angesicht beauftragst entscheiden darfst du selbst Offtopic: ich bin immer wieder fasziniert, wer so alles mit Optionsscheinen zockt PS: Rechtschreibfehler korrigiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Belgien Wenn Du diese Bedenken hast und derartige Szenarien von böswillig nicht nur Dein Kapital, sondern auch wegen notwendiger Nachschussverpflichtungen Dein Eigenheim verzockenden Internetkriminellen für eine realistisch mögliche Bedrohung hälst, so verstehe ich nicht, warum Du CFD- bzw. Eurex-Konten überhaupt eröffnest. Es ist kein Problem der nicht genug differenzierenden Risikostufendefinition, sondern der Nutzung verschiedener Konten bzw. Märkte. Sofern Du ein 'normales' Brokerkonto zur Verrechnung Deiner Wertpapierkäufe/-verkäufe an 'normalen' (=Nicht-Termin-)Börsen bzw. im außerbörslichen (Derivate-)Handel mit einem Emittenten eröffnest, gibt es nur in extrem konstruierten Sonderfällen (man kauft z.B. einen Genusschein eines später in die Insolvenz gehenden Emittenten, in dessen VK-Prospekt eine meist sehr begrenzte Nachschussverpflichtung des GS-Inhabers formuliert ist; reale Beispiele für dieses Szenario sind mir nicht bekannt) die Situation, dass Du als Inhaber des Brokerkontos einer Nachschussverpflichtung unterliegst. Du kannst durch den 'geschickten' Einsatz von Optionsscheinen und ähnlichen Produkten zwar Dein Kapital auf Null zurückfahren, das Eigenheim ist allerdings nicht in Gefahr, auch nicht, wenn sich Internetkriminelle Zugang zu Deinem Konto verschaffen und alles daran setzen, Dich zum Obdachlosen zu machen. Wenn das Brokerkonto leer ist, dann können sie auch nichts mehr mit ihrem Kontozugriff anfangen. Hast Du eine Lombardkreditlinie einrichten lassen, so können sie sich Dich natürlich in die Verschuldung reiten, doch niemand zwingt Dich dazu, Dir eine solche Kreditlinie auf einem 'normalen' Brokerkonto einrichten zu lassen. Wenn Du Dir allerdings ein CFD-Konto und/oder ein Terminbörsen (EUREX-)Konto einrichtest, dann besteht über die Art der von Dir an diesen Märkten gehandelten Produkte natürlich immer das Risiko einer Nachschussverpflichtung und zwar nicht nur, wenn Dich Internetkriminelle in die Grütze fahren, sondern auch wenn Du mit diesen Produkten 'spielst'. Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Es sind nicht die Internetkrimninellen oder die unzureichende Risikostufendifferenzierung, die Dich in die Obdachlosigkeit treiben, sondern Dein Wunsch über die DAB per CFD- und/oder EUREX-Konto zu handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von edwin . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Epimenides Dezember 7, 2015 Wenn Du diese Bedenken hast und derartige Szenarien von böswillig nicht nur Dein Kapital, sondern auch wegen notwendiger Nachschussverpflichtungen Dein Eigenheim verzockenden Internetkriminellen für eine realistisch mögliche Bedrohung hälst, so verstehe ich nicht, warum Du CFD- bzw. Eurex-Konten überhaupt eröffnest. Es ist kein Problem der nicht genug differenzierenden Risikostufendefinition, sondern der Nutzung verschiedener Konten bzw. Märkte. Sofern Du ein 'normales' Brokerkonto zur Verrechnung Deiner Wertpapierkäufe/-verkäufe an 'normalen' (=Nicht-Termin-)Börsen bzw. im außerbörslichen (Derivate-)Handel mit einem Emittenten eröffnest, gibt es nur in extrem konstruierten Sonderfällen (man kauft z.B. einen Genusschein eines später in die Insolvenz gehenden Emittenten, in dessen VK-Prospekt eine meist sehr begrenzte Nachschussverpflichtung des GS-Inhabers formuliert ist; reale Beispiele für dieses Szenario sind mir nicht bekannt) die Situation, dass Du als Inhaber des Brokerkontos einer Nachschussverpflichtung unterliegst. Du kannst durch den 'geschickten' Einsatz von Optionsscheinen und ähnlichen Produkten zwar Dein Kapital auf Null zurückfahren, das Eigenheim ist allerdings nicht in Gefahr, auch nicht, wenn sich Internetkriminelle Zugang zu Deinem Konto verschaffen und alles daran setzen, Dich zum Obdachlosen zu machen. Wenn das Brokerkonto leer ist, dann können sie auch nichts mehr mit ihrem Kontozugriff anfangen. Hast Du eine Lombardkreditlinie einrichten lassen, so können sie sich Dich natürlich in die Verschuldung reiten, doch niemand zwingt Dich dazu, Dir eine solche Kreditlinie auf einem 'normalen' Brokerkonto einrichten zu lassen. Wenn Du Dir allerdings ein CFD-Konto und/oder ein Terminbörsen (EUREX-)Konto einrichtest, dann besteht über die Art der von Dir an diesen Märkten gehandelten Produkte natürlich immer das Risiko einer Nachschussverpflichtung und zwar nicht nur, wenn Dich Internetkriminelle in die Grütze fahren, sondern auch wenn Du mit diesen Produkten 'spielst'. Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Es sind nicht die Internetkrimninellen oder die unzureichende Risikostufendifferenzierung, die Dich in die Obdachlosigkeit treiben, sondern Dein Wunsch über die DAB per CFD- und/oder EUREX-Konto zu handeln. Vielen Dank für die Antwort ... das hört sich schon mal interessanter an ... seitens der DAB-Beratung war halt nicht ganz 100%-ig rauszukriegen, ob man bei Legitimierung des Depots für Finanztermingeschäfte (was ich für den klassischen Optionsscheinhandel benötigen würde) auch CFDs oder Eurex-Papiere darüber handeln könnte. Dies scheint aber bei der DAB laut Auskunft (komischer Weise) erst seit September 2015 nicht mehr der Fall zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 7, 2015 Wenn du dich mit diesem "Problem" so ausführlich beschäftigst, so rate ich dir dringend zur vergleichenden Wahrscheinlichkeitsbewertung, dass du stirbst. Diese Wahrscheinlichkeit ist vermutlich um Größenordnungen höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 7, 2015 Vielen Dank für die Antwort ... das hört sich schon mal interessanter an ... seitens der DAB-Beratung war halt nicht ganz 100%-ig rauszukriegen, ob man bei Legitimierung des Depots für Finanztermingeschäfte (was ich für den klassischen Optionsscheinhandel benötigen würde) auch CFDs oder Eurex-Papiere darüber handeln könnte. Dies scheint aber bei der DAB laut Auskunft (komischer Weise) erst seit September 2015 nicht mehr der Fall zu sein. Lt. Eigenaussage unterscheidet die DAB zwischen Was ist Finanztermingeschäftsfähigkeit? Der Handel von Terminprodukten (Derivate) wird als Finanztermingeschäft (nachfolgend FTG genannt) bezeichnet. Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen möchten, müssen von Seiten ihrer Bank über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss das entsprechende Formular unterschreiben. Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bis hin zum Totalverlust bergen. Hiermit könntest du z.B Optionsscheine handeln (keine Nachschusspflicht) und -> "Sonderbedingungen für Finanztermingeschäfte" (PDF | 90 KB) Zur Einrichtung der Geschäftsfähigkeit für oben benannte Termingeschäfte gelten die gleichen Richtlinien wie bei der "Finanztermingeschäftsfähigkeit". Das heißt Sie können entweder das Formular (per Brief/Fax) einreichen oder die Geschäftsfähigkeit selbst online einrichten (wie oben beschrieben). Bitte reichen Sie die "" immer in Verbindung mit der FTG ein. Hiermit könntest du z.B. Optionen handeln Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Epimenides Dezember 7, 2015 · bearbeitet Dezember 7, 2015 von Epimenides Besten Dank ... ich glaub so langsam klärt sich der "Legitimationsnebel" ... der Witz ist halt nur, dass in dem DAB-Hinweisblatt zu "Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften" gleich auf der ersten Seite (2. Spalte) Finanztermingeschäfte mit evtl. Nachschusspflicht beschrieben werden. Da passt halt dann irgendwie "Freischaltung" mit dem zugehörigem "Risikohinweis" meiner Meinung nicht ganz zusammen, vgl. DAB-Hinweisblatt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 11, 2015 · bearbeitet Dezember 11, 2015 von tyr 2.) Ich bin Familienvater mit (hart erarbeitetem) Eigenheim. Da möchte ich mir (egal zu welcher Wahrscheinlichkeit) sicher sein, keine unnötige Situation einzugehen, deren finanzielles Risiko sich nicht vorher abschätzen lässt. Was sagt denn deine Frau dazu, dass du mit einem Teil des Familienvermögens in der höchsten Anlagerisikoklasse bis zum Totalverlust an der Börse zocken gehen möchtest? Das größere Verlustrisiko für eure Familie ist nachdem was ich hier lese aus meiner Sicht nicht die Möglichkeit des Einbruchs in dein Depot, sondern viel mehr dein Hang zum Glücksspiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag