Dauerpendler April 11, 2016 Kurze Zwischenfrage hierzu. Kann der Abschluss der Versicherung vom VWB als mögliche Überversicherung ins Feld geführt werden? Ich kann das zumindest summentechnisch nicht erkennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 11, 2016 · bearbeitet April 12, 2016 von Matthew Pryor Welcher Abschluss und in welchem Zusammenhang? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Februar 12, 2018 So, eine aktualisierte Rückmeldung zum Sachverhalt. Es wurde Klage erhoben, bei der mündlichen Verhandlung wurde ein Vergleich angeboten, der eigentlich jeder Beschreibung spottete. Rückzahlung der bisher gezahlten Beiträge und fertig. Die Fehlbetragung wurde eingeräumt, aber sie hätte ja keinen bezifferbaren Schaden zur Folge gehabt. Die Richterin folgte in der Verhandlung zunächst den Argumenten der Gegenseite, beim Urteil gab sie jedoch uns (zu meiner Überraschung) recht. Natürlich wurde Berufung eingelegt und weiterhin sehr abstrus argumentiert. Schauen wir mal, was die nächste Runde so bringt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 7, 2018 Ich möchte das Thema noch zum Abschluss bringen. In der ersten Instanz hatte ich ja gewonnen. Eigentlich gingen wir entspannt in die Berufungsverhandlung. Allerdings wurden wir innerhalb weniger Minuten anders gestimmt. Die Fehlberatung wurde nach wie vor nicht abgestritten. Der Vorsitzende Richter hob jedoch darauf ab, dass ich den möglichen Schaden belegen müsste und fragte, warum ich mich in der Zwischenzeit nicht um eine alternative Versicherung gekümmert hätte. Hierfür sah ich zunächst keine Veranlassung, da ich die Vorinstanz gewonnen hatte und zudem aufgrund des zeitlichen Verlaufs und der gesundheitlichen Einschränkungen meiner Einschätzung nach keine gewünschte Versicherung erhalten würde. Man ließ dabei offen, ob wir oder die Gegenseite quasi Angebote von Versicherungen erheben müssten, ob, und zu welchen Konditionen, mir damals eine entsprechende Versicherung angeboten worden wäre. Der Prozess endete leider mit einem Vergleich, der für einen sehr schalen Beigeschmack beinhaltet. Die Kosten blieben dementsprechend zu 3/4 bei mir hängen. Ich halte für mich fest, ich wurde damals falsch beraten, wähnte mich viele Jahre versichert wie gewünscht. Dann stellt sich das als Fehler raus, die Falschberatung wird eingeräumt. Ich muss aber einen hypothetischen Schaden darlegen, der womöglich erst in der Zukunft entsteht. Mir wurde es zudem faktisch zum "Vorwurf" gemacht, dass ich mich zwischenzeitlich nicht um andere Angebote bemüht hätte. Muss ich ehrlich nicht mehr ganz verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Batman_BU Dezember 13, 2018 Am 7.12.2018 um 18:47 schrieb Dauerpendler: Ich möchte das Thema noch zum Abschluss bringen. In der ersten Instanz hatte ich ja gewonnen. Eigentlich gingen wir entspannt in die Berufungsverhandlung. Allerdings wurden wir innerhalb weniger Minuten anders gestimmt. Die Fehlberatung wurde nach wie vor nicht abgestritten. Der Vorsitzende Richter hob jedoch darauf ab, dass ich den möglichen Schaden belegen müsste und fragte, warum ich mich in der Zwischenzeit nicht um eine alternative Versicherung gekümmert hätte. Hierfür sah ich zunächst keine Veranlassung, da ich die Vorinstanz gewonnen hatte und zudem aufgrund des zeitlichen Verlaufs und der gesundheitlichen Einschränkungen meiner Einschätzung nach keine gewünschte Versicherung erhalten würde. Man ließ dabei offen, ob wir oder die Gegenseite quasi Angebote von Versicherungen erheben müssten, ob, und zu welchen Konditionen, mir damals eine entsprechende Versicherung angeboten worden wäre. Der Prozess endete leider mit einem Vergleich, der für einen sehr schalen Beigeschmack beinhaltet. Die Kosten blieben dementsprechend zu 3/4 bei mir hängen. Ich halte für mich fest, ich wurde damals falsch beraten, wähnte mich viele Jahre versichert wie gewünscht. Dann stellt sich das als Fehler raus, die Falschberatung wird eingeräumt. Ich muss aber einen hypothetischen Schaden darlegen, der womöglich erst in der Zukunft entsteht. Mir wurde es zudem faktisch zum "Vorwurf" gemacht, dass ich mich zwischenzeitlich nicht um andere Angebote bemüht hätte. Muss ich ehrlich nicht mehr ganz verstehen. Ich verstehe nicht, warum du kein alternatives Angebot hattest. Du hast doch damals geschrieben Zitat Parallel werde ich nochmals Kontakt mit dem Versicherungsberater aufnehmen, der den Fall in einer ersten Rückmeldung nicht abgewiesen hat, aber sich nach den Möglichkeiten eines Neuabschlusses erkundigte. Hier sehe ich aufgrund meiner Vorgeschichte massive Probleme. Insbesondere durch das Hobby Tauchen und noch vielmehr durch die Therapie, welche nach Abschluss des damaligen Vertrags absolviert wurde. Und das ist leider noch keine 5 Jahre her. Das wird doch kaum eine Versicherung, auch nicht mit Zuschlägen, versichern? Wenn ja, dann muss ich, wie hier schon vorgeschlagen wurde, die Zusatzkosten beim vorherigen Makler eintreiben. Also, zur Klärung einer möglichen Alternativversicherung die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsberater und zur Durchsetzung der Ansprüche die Einbindung des Rechtsanwalts. Einwände? Da erwähnst du doch sogar, welche Möglichkeiten sich dir geboten hätten, einen finanziellen Schaden zu bemessen. Ist das Thema jetzt endgültig durch oder gäbe es weitere Instanzen? Vergleich heißt ja eigentlich, dass es durch ist, oder? Ich finde die Aussagen des Richters auch etwas seltsam. Als Idee: Ein Angebot für einen Neuabschluss (heute) und dann ggf. Alter um zwei Jahre zurückdrehen müsste doch eine einigermaßen vernünftige Indikation für die Anforderung des Richters bieten.... Also, du simulierst sozusagen deinen Gesundheitsstatus von vor zwei Jahren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag