polydeikes Dezember 7, 2015 Finde es einfach heraus, das kann dir hier keiner beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 7, 2015 Mache ich Wieder mal vielen Dank. Kannst du aufgrund den bisherigen Angaben zu den Allianzversicherungen auch etwas sagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 Nö, müsste ich vor mir sehen (insb. die Konstruktion). Sieht aber nach MiniBuz aus, nur mit MiniBuRente statt mini Sparbaustein. --- Prognosezeiträume in DU Klauseln sind heute unüblich und machen auch reichlich wenig Sinn, scheinst aber eh einen Teil vergessen zu haben (oder Tippfehler). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 7, 2015 Ich habe aus dem Versicherungsschein zitiert. Genauer Wortlaut: Bei Heirat, Geburt bzw. Adoption eines Kindes, Aufnahme einer selbständigen, beruflichen Tätigkeit des Versicherten, sowie generell alle 5 Jahre, kann die Versicherungsleistung, sofern keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist bis zum Erreichen des 53. Lebensjahres um 5.000 DM bis 50.000 DM, innerhalb von 5 Jahren um höchstens 60.000 DM zusätzliche Versicherungssumme möglich. Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande sein wird, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich mindestens drei Jahre erfüllt sein werden. Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit oder Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Dies alles im Versicherungsschein zur Versicherungsnummer der 1. Versicherung von 1999, darin wird der Tarif nochmals wie folgt benannt: L21MZBR39. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 7, 2015 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande sein wird, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben. Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung E5 mit der Änderung BUZ 5 Dienstunfähigkeit: Vollständige BU liegt vor, wenn mindestens 3 Jahre außerstande sein wird, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben. Teilweise BU liegt vor, wenn der Versicherte mind. 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit etc. außerstande gewesen ist, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben. Hier steh ich grad ehrlich auf dem Schlauch, wie die beiden Versicherungen zusammen wirken und ob in dem Fall (für beide) eine (unechte) Dienstunfähigkeitsversicherung gegeben ist? Merkst was? Jetzt wird es auch verständlich: Das ist keine DU Klausel. Das ist eine auf eine einzige Tätigkeit reduzierte BU mit BU typischen versicherten Ereignissen (Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall). Man könnte auch sagen, ziemlicher Schwachsinn. Bzgl. der Ereignisse muss man beim Altvertrag noch einschränkend ergänzen, dass Kräfteverfall beim Altvertrag generell nur den mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall meint. Gibt es keine entsprechende Definition (ala wir leisten unabhängig von altersentsprechendem / mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall), ist nur bei Bedingungswerken nach 2008 die Formulierung "Kräfteverfall" ein theoretischer Vorteil ggü. der Musterdefinition des 172 VVG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Dezember 7, 2015 Dem schließe ich mich mit meinem Wissenstand an. Ich nehme zunächst Kontakt mit einem Versicherungsberater auf und werde die Situation beurteilen lassen. Danach geht es um das Thema Haftungsanerkenntnis durch den alten Makler bzw. Neuabschluss, wobei ich den auch eher kritisch sehe. Danke für den Hinweis auf die Dame, allerdings nicht ganz bei mir um die Ecke. Es sollte ja nichts dagegen sprechen, es zunächst bei den Herren direkt bei mir um die Ecke zu probieren (Stuttgart)? Sag bitte mal Bescheid, wenn Du einen kompetenten gefunden hast, der sich des Themas annimmt... hab da aber meine Zweifel und würde - ehrlich gesagt, umgekehrt an seiner Kompetenz zweifeln, wenn er es tut..aber man lernt ja nie aus... Viel Erfolg ins Schwabenland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 8, 2015 Nicht wirklich gemerkt, daher auch meine Frage :-) Macht meine Situation nun nicht wirklich besser. Ich hab heute mit dem Berater gesprochen und scanne ihm die ganzen Unterlagen ein, er schaut es sich an und dann sehen wir hinsichtlich Honorar etc. weiter. Insgesamt schade, dass ich so viel fuer beide Versicherungen schon gezahlt und mich nicht frueher drum gekuemmert habe. Gut, dass bisher noch kein Leistungsfall eingetreten ist. Das würde mich doch jetzt auch interessieren. Ich bin für Vorschläge wirklich offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 17, 2015 · bearbeitet Dezember 17, 2015 von Matthew Pryor Nun habe ich mir nicht den kompletten Faden im Detail zu Gemüte geführt,aber ein kurzer und knapper Ansatz:Unfall- und Haftpflichtversicherung möchtest du nicht bei der Debeka haben,unabhängig davon,ob sich das ganze nun "Topschutz" schimpft oder nicht.Von "Top" ist die Debeka in beiden Bereichen vergleichsweise Lichtjahre entfernt,sollte dementsprechend zur nächsten Hauptfälligkeit bei einem vernünftigen (sprich preiswerten) Anbieter untergebracht werden.Beitragsnachlass für den ÖD hin oder her. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 20, 2015 OK, die Punkte hatte ich ebenfalls noch auf der Liste. Kannst du es an wenigen Punkten festmachen, woran es bei der Debeka krankt? Mir gehts keinesfalls nur um den Preis, ich möchte eine vernünftige Absicherung haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 Dezember 21, 2015 Als Mieter ist eine Rechtsschutzversicherung für Mietrechtsschutz sinnvoll. Der Mieterbund berät nur, stellt keinen Anwalt für das Amts - und Landgericht und fertigt keine Klageschrift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 21, 2015 Guter Hinweis, dazu muss ich nochmal in meine Unterlagen schauen, aber so ganz pauschal sollte man das wohl nicht sagen. "Außerdem bieten viele Mietervereine des Deutschen Mieterbundes eine Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten an, sodass Mieter ein Gerichtsverfahren nicht wegen eines möglichen Kostenrisikos scheuen müssen" Zu finden auf der Homepage vom Mieterbund BW. http://www.mieterbund-bw.de/mietervereine/wie-helfen-die-vereine.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 21, 2015 Gemäß den Unterlagen aus 2005 übernimmt der Mieterschutzbund Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit in gewissem Umfang. Empfiehlt sich hier stattdessen die Aufstockung des Rechtschutzpakets bei der WGV? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 24, 2015 Hallo, OK, die Punkte hatte ich ebenfalls noch auf der Liste. Kannst du es an wenigen Punkten festmachen, woran es bei der Debeka krankt? Mir gehts keinesfalls nur um den Preis, ich möchte eine vernünftige Absicherung haben. zur Unfallversicherung: keine Mitversicherung von Eigenbewegungen Ausschluss von Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengung (→Meniskus=Knorpel) schwache Gliedertaxe vergleichsweise schwache Mitwirkungsregelung zur Haftpflichtversicherung: Vergleichsweise niedrige Sublimits bei fehlender Haftung (Gefälligkeitsschäden,deliktunfähige Kinder...) Lückenhafte Regelung bei Forderungsausfall Dafür eine hohe Prämie,die durch keinerlei Mehrwert zu rechtfertigen wäre In beiden Fällen ist die Aufzählung längst nicht abschließend,das ist nur aus dem Stegreif.Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist schlicht nicht akzeptabel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Dezember 26, 2015 Alles klar. Danke fuer die Hinweise und noch ein paar geruhsame Tage zwischen den Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 27, 2015 · bearbeitet Dezember 27, 2015 von Matthew Pryor Noch ein kleiner Tip am rande:Wenn du dennoch bei der Debeka bleiben möchtest,würde ich die Bedingungswerke auf den jeweils aktuellen Stand umstellen lassen.Und bei der Unfallversicherung die Unfallrente (wenn möglich) kündigen und dafür die Grundsumme entsprechend erhöhen. Geruhsame Tage wünsche ich dir ebenfalls. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Januar 12, 2016 So, ein kleiner Zwischenbericht. Die Debeka wurde aufgesucht und um Anpassung der Bedingungswerke etc. gebeten. Der zuständige Sachbearbeiter sollte sich noch diese Woche bei mir melden. Zusätzlich kann ggf. ein seit langem bestehender Risikozuschlag bei der KV entfallen, wenn der notwendige Nachweis erbracht wird. Auf welche Summe sollte ich die Grundsumme für die Unfallversicherung nach Möglichkeit erhöhen? Bezüglich Unfallrente hake ich nochmals nach. Auf die Todesfallsumme kann ich doch auch verzichten, wenn das geht? Hierfür besteht unter anderem die RLV. Hinsichtlich der Problematik BU/DUV wurde bei der Rechtschutzversicherung vorgesprochen. Rechtschutz wurde bejaht, Zusage für das Beratungsgespräch und Schadensnummer erteilt. Ich werde deshalb zweigleisig fahren. Ich werde die Situation einem Fachanwalt vortragen und um Einschätzung bitten. Parallel werde ich nochmals Kontakt mit dem Versicherungsberater aufnehmen, der den Fall in einer ersten Rückmeldung nicht abgewiesen hat, aber sich nach den Möglichkeiten eines Neuabschlusses erkundigte. Hier sehe ich aufgrund meiner Vorgeschichte massive Probleme. Insbesondere durch das Hobby Tauchen und noch vielmehr durch die Therapie, welche nach Abschluss des damaligen Vertrags absolviert wurde. Und das ist leider noch keine 5 Jahre her. Das wird doch kaum eine Versicherung, auch nicht mit Zuschlägen, versichern? Wenn ja, dann muss ich, wie hier schon vorgeschlagen wurde, die Zusatzkosten beim vorherigen Makler eintreiben. Also, zur Klärung einer möglichen Alternativversicherung die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsberater und zur Durchsetzung der Ansprüche die Einbindung des Rechtsanwalts. Einwände? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 14, 2016 Auf welche Summe sollte ich die Grundsumme für die Unfallversicherung nach Möglichkeit erhöhen? Bezüglich Unfallrente hake ich nochmals nach. Auf die Todesfallsumme kann ich doch auch verzichten, wenn das geht? Hierfür besteht unter anderem die RLV. Mir will zwar nicht in den Kopf,warum du unbedingt und offensichtlich ohne Not vom Regen in die Traufe gelangen und bei der Debeka bleiben möchtest,aber manch einer reduziert eben gerne und bewusst die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Versicherung....Jedem,wie es beliebt. In Anbetracht der Tatsache,dass du bereits über eine recht hohe Grundsumme verfügst und bei der Debeka eh nur eine 225er-Progression möglich ist,würde ich persönlich schlicht und ergreifend die Rente ausklammern lassen und einen entsprechend geringeren Beitrag bezahlen wollen. 210k Grundsumme in Verbindung mit einer Progression reichen meiner Meinung nach für den "Normalsterblichen" aus.Ich sehe nicht,warum bei dir ein größerer Bedarf bestehen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Januar 14, 2016 · bearbeitet Januar 14, 2016 von Dauerpendler Vielen Dank für die Rückmeldung. Momentan sieht so aus, dass die Versicherung(en) ein weiteres Jahr laufen, weil ich sie nicht rechtzeitig gekündigt habe. In der Zeit kann ich ja versuchen, diese auf ein besseres Bedingungswerk umzustellen Der Rest wird sich finden. Ich werde natürlich parallel nach Alternativen schauen, das habe ich damit keineswegs aufgegeben. Also ruhig Blut Edit sagt: Ich bin absolut für jede Hilfe dankbar und bin ja erst so auf die vielen Lücken in meiner Absicherung aufmerksam geworden. Wie es nun in der anderen Angelegenheit weitergeht, wir werden sehen. Dazu werde ich mich dann erst wieder äußern, wenn es ein belastbares Ergebnis gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 15, 2016 Nun,verpasste Kündigungsfristen sind tatsächlich ein Argument,dem man sich kaum verschließen kann.Theoretisch gäbe es eine Möglichkeit,sich zumindest teilweise von der Debeka zu lösen.Dazu wird die Grundsumme auf das mögliche Minimum reduziert und die Differenz zu deutlich besseren Bedingungen bei einem anderen Anbieter versichert. Stand jetzt beträgt die Mindestgrundsumme bei der Debeka 30.000 € und kostet schmale 2 Taler pro Monat.Das "Problem" mit der Unfallrente der Debeka ist (abgesehen von der generellen Frage "Unfallrente sinnvoll ja/nein),dass keine der Höhe nach individuelle Summe versicherbar ist,sondern die Rentenhöhe immer abhängig ist von der gewählten Grundsumme: Im Basis-Paket 0,33 % der Grundsumme Im Standard-Paket 0,66% der Grundsumme und im Rahmen des Top-Paketes 1% der Grundsumme Eine individuelle oder gar bedarfsgerechte Absicherung ist so kaum möglich.Einen Vorteil hat die Debeka für dich,dass du in den Genuss des vergünstigten Beamtentarifes kommst.Damit hat es sich dann aber auch schon,das schwache Bedingungswerk wird dadurch ja nicht besser.Um es an einem einfachen Rechenbeispiel zu verdeutlichen:Dein Fuß sei zu 40% funktionsunfähig.Der "Wert" eines Fußes beträgt gemäß der Gliedertaxe der Debeka 40%,es ergäbe sich demnach ein Invaliditätsgrad von 16% (40% aus 40%).Die Entschädigungsleistung betrüge 33.600 €,du würdest aufgrund der schlechten Gliedertaxe nicht einmal in den Genuß der vereinbarten Progression kommen,da diese erst ab 25% greift. Nun nehmen wir einen Versicherer,der einen Fuß mit 80% bemisst und spielen das gleiche Spiel.Der Invaliditätsgrad beträgt hier 32%,die Progression kommt auch zum Tragen und es werden 81900 € ausgezahlt,also mal eben knapp 50.000 € mehr.Nun wirst du auch nachvollziehen können,wie schwierig es bei der Debeka werden wird,einen Anspruch auf die Unfallrente zu haben.Je besser die Gliedertaxe,umso höher die Wahrscheinlichkeit,auch die Unfallrente zu bekommen. Daher ist es aus meiner Sicht umso sinnvoller,bei der Debeka auf die Unfallrente zu verzichten (zumal die debeka sich das Recht der Nachprüfung bis zu 3 Jahre vorbehält) und dafür gegebenenfalls,falls Bedarf besteht,die Grundsumme zu erhöhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Januar 15, 2016 Ich muss das jetzt mal in Ruhe durchlesen und verstehen ;-) Ginge denn eine Parallelversicherung oder käme dann nicht die Subsidiarität ins Spiel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 16, 2016 Du kannst theoretisch und auch praktisch 2 Unfallversicherungen abschließen oder gar noch mehr.Die klassische Mehrfachversicherung wie beispielsweise bei der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung gibt es bei der UV nicht.Natürlich gibt es interne Annahmerichtlinien der Versicherer,was maximale Grundsummen (mit oder ohne Progression) betrifft.Die sprengst du aber nicht,ich gehe dabei nicht davon aus,dass du die Absicherung,die du jetzt hast,deutlich erhöhen möchtest. Eine Einschränkung gibt es jedoch:Bestehen bei einem Versicherer 2 Unfallversicherungen,können "beitragsfreie" Leistungen wie Bergungskosten oder Kurkostenbeihilfe in der Regel nur einmal in Anspruch genommen werden.Träfe dann auf dich ja aber auch nicht zu.Von daher also völlig unproblematisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Januar 21, 2016 So, die Bedingungswerke der Haftpflicht und der Hausrat werden zum 01.02. auf den neuesten Stand angepasst. Hinsichtlich der Unfallversicherung hat sich nachfolgender Stand ergeben. Die Unfallrente kann eliminiert werden, ebenso wäre eine Erhöhung der Grundsumme möglich. Rechnerisch würde das folgendes bedeuten. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei ca. 20 Euro. Der Verzicht auf die Unfallrente in Höhe von 1.400 Euro würde den Beitrag auf etwa 15 Euro/Monat absenken. Eine Erhöhung der Grundsumme auf 300.000 Euro beim weiteren Verzicht auf die Unfallrente würde den Beitrag etwas über das derzeitige Niveau (dann etwa 22 Euro) anheben. Warum sprichst du so vehement gegen die Unfallrente aus? Allgemein, oder im speziellen Fall aufgrund der schlechten Bedingungen? Gelesen hab ich auf die Schnelle, dass die Unfallrente ab 50 % gezahlt wird. Weiterhin hatte ich vorhin eine Aussage gefunden, dass man sich grundsätzlich über eine Berufsunfähigkeit absichern sollte. Allerdings gibt es ja, vor allem bei Bürojobs, reichlich Szenarien, bei denen ich die 50 % erreichen kann, aber noch lang nicht berufsunfähig bin und somit keine Zahlung aus der BU erhalten würde. Ist dann die Überlegung, dass die fällige Einmalzahlung die meisten anfallenden Kosten (Umrüstung des Autos, der Wohnung) zunächst decken sollte und weiterhin ein Einkommen erzielt wird und somit kein "Bedarf" für eine Unfallrente besteht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shoshin Januar 21, 2016 Das Problem ist, dass die meisten Berufsunfähigkeiten nicht durch Unfälle entstehen, sondern durch Krankheit. Wenn man eine gute BUV hat, braucht man eigentlich keine Unfallversicherung mehr. Man kann sich dennoch Argumente zurechtlegen, warum doch: Unfall kommt plötzlicher als Krankheit, Assistenzleistungen bei Reise etc ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dauerpendler Januar 21, 2016 Das mit der guten BU/DU steht ja derzeit noch auf einem anderen Blatt. Aber wie oben bereits geschrieben gibt es ja die Fälle, dass ein Unfall geschieht und ein Invaliditätsgrad >50% erreicht wird, aber deswegen keine BU gegeben ist. Zum Beispiel beim Verlust der Beine durch einen Unfall. Ich habe mehrere Kollegen/innen, die im Rollstuhl sitzen. In diesen Fällen würde ja die BU nicht leisten, die Unfallrente schon. Nur ist eben die Frage, wo der Mehrwert der Unfallrente ist, vom "finanziellen Zugewinn" mal abgesehen, da ich ja weiterhin der Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Ach ja, eine bessere Gliedertaxe ist nicht zu erreichen, die stehen nur besonderen Berufsgruppen offen (Ärzte, Masseure, etc.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag