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Dauerpendler

Rechtsschutz, Haftpflicht etc. aktualisieren

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Dauerpendler

Hallo Zusammen,

 

zunächst die obligatorischen Angaben.

 

 

Alter : 35 Jahre

 

Familienstand: ledig

 

Kinder: Nein

 

geplanter Renteneintritt: vermutlich 67

 

Berufliche Situation: ÖD, Beamter auf Lebenszeit

 

Einkommen: ca. 30 k Euro netto

 

Wohnung: zur Miete

 

 

Umfang der Absicherung:

 

 

Rechtsschutzpaket Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz von der WGV (ARB 14/2008)

 

Versicherungssumme 500.000 Euro je Rechtsschutzfall, zuzüglich Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 Euro

 

SB: 150 Euro je Rechtsschutzfall

 

Beitrag: ca. 120 Euro im Jahr

 

Gibt es hier mittlerweile bessere Angebote? Aufgrund der Kündigungsfristen eilt der Sachverhalt natürlich ein wenig :-)

 

 

Mietrechtsschutz:

 

Mieterschutzbund für ca. 65 Euro im Jahr. Würde ich auch gern so belassen.

 

 

private KV und private Pflegepflichtversicherung bei der Debeka:

 

Tarife P30+P20, Z30+Z20, BE1 und PVB

 

Eine Änderung dürfte aufgrund der bereits erfolgten Altersrückstellungen nicht zielführend sein.

 

 

Unfallversicherung bei der Debeka (AUB 2008) mit Dynamik und Progression bis 225 %:

 

Invaliditätssumme 210.000 Euro

 

Vollinvalidität 472.500 Euro

 

Unfall-Rente ab 50 %

 

Invaliditätsgrad 1.400 Euro

 

Todesfallsumme 14.000 Euro

 

Bergungskosten 10.000 Euro

 

Kurleistung 1.000 Euro

 

Der Monatsbeitrag beträgt derzeit ca. 21 Euro, monatliche oder jährliche Zahlung ist bei der Debeka egal.

 

Hier stellt sich für mich die Frage nach einer besseren bzw. sinnvolleren Absicherung.

 

 

Privat- und Amtshaftpflichtversicherung von der Debeka als Top-Paket (TB vom 01.01.2003 und BBR vom 01.01.2002)

 

50 Millionen Euro pauschal für Personen und Sachschäden

 

8 Millionen Euro pro Person

 

50.000 Euro für Vermögensschäden

 

4 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden im Rahmen der Amtshaftpflichtversicherung

 

Verlust von Dienstschlüsseln bis max. 20.000 Euro

 

Der Monatsbeitrag beträgt ca. 7 Euro.

 

Auch hier die Frage nach einer besseren bzw. sinnvolleren Absicherung.

 

 

Risikolebensversicherung von der Interrisk (Tarif VR3N14)

 

Versicherungssumme 50.000 Euro

 

Eine Erhöhung ist meiner Erinnerung nach bei Beförderungen etc. möglich.

 

Jährlicher Nettobeitrag ca. 32 Euro.

 

 

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen

 

Sind bei der Allianz und Volkswohlbund vorhanden. Aufgrund der etwas komplizierteren Vorgeschichte wird es hierzu einen eigenen Thread geben.

 

Für Hinweise bin ich dankbar. Fehlende Informationen liefere ich gern noch nach.

 

 

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chamud

die private rechtschutz inkl job und verkehr finde ich mit 120euro/jahr extrem günstig!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen

 

Sind bei der Allianz und Volkswohlbund vorhanden. Aufgrund der etwas komplizierteren Vorgeschichte wird es hierzu einen eigenen Thread geben.

 

Für Hinweise bin ich dankbar. Fehlende Informationen liefere ich gern noch nach.

 

Weder Allianz noch VWB bieten normalerweise eine Dienstunfähigkeitsklausel an.- bin gespannt auf den eigenen Thread....

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polydeikes

Dürfte nur die Musterformulierung aus den Richtlinien zur Themeneröffnung sein.

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Dauerpendler

die private rechtschutz inkl job und verkehr finde ich mit 120euro/jahr extrem günstig!

 

Rein vom Preis her find ich die auch nicht schlecht, allerdings ist eben die Frage, ob sie zeitgemäß ist oder eine bessere Lösung möglich wäre? Ich hatte letztens irgendwo von Auxilia gelesen?

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Dauerpendler

Ganz kurz noch zum Thema BU bzw. Dienstunfähigkeit. Ich habe damals explizit in den Gesprächen mit dem Makler danach verlangt und mir wurde dann vom Volkswohlbund SBU.0208 angeboten, welche nun auch aktiv ist. Aber ihr habt recht, der momentane Blick in die Unterlagen lässt zumindest für diese Versicherung nichts gutes ahnen, da immer nur von Berufsunfähigkeit die Rede ist. Nähere Informationen kommen dann morgen bzw. übermorgen.

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polydeikes

Ganz kurz noch zum Thema BU bzw. Dienstunfähigkeit. Ich habe damals explizit in den Gesprächen mit dem Makler danach verlangt und mir wurde dann vom Volkswohlbund SBU.0208 angeboten, welche nun auch aktiv ist. Aber ihr habt recht, der momentane Blick in die Unterlagen lässt zumindest für diese Versicherung nichts gutes ahnen, da immer nur von Berufsunfähigkeit die Rede ist. Nähere Informationen kommen dann morgen bzw. übermorgen.

 

Du hast tatsächlich explizit eine DU gefordert (und gebraucht) und bekamst daraufhin eine VWB SBU vermittelt? Sollte das wirklich so gelaufen sein (und im Idealfall in Textform rekonstruierbar sein) und es tatsächlich ein Makler gewesen sein, wird die Kiste spannend. Vergiss dann morgen bitte nicht die Story genau zu erklären und vor allem auch den exakten Vermittlerstatus zu benennen (Makler? Untervermittler eines Maklers / Vertrieb? Mehrfachagent? Gebundener Vermittler?).

 

Sollte ich das richtig verstanden haben, wird es wirklich spannend.

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Peter Wolnitza

Ganz kurz noch zum Thema BU bzw. Dienstunfähigkeit. Ich habe damals explizit in den Gesprächen mit dem Makler danach verlangt und mir wurde dann vom Volkswohlbund SBU.0208 angeboten, welche nun auch aktiv ist. Aber ihr habt recht, der momentane Blick in die Unterlagen lässt zumindest für diese Versicherung nichts gutes ahnen, da immer nur von Berufsunfähigkeit die Rede ist. Nähere Informationen kommen dann morgen bzw. übermorgen.

 

Zwei Dinge:

1.) DU

Bitte am besten mal die Vertragsbedingungen komplett durchlesen - ich weiss, daß der Volkswohlbund mal eine ganze Zeit lang auf Anforderung eine individuelle DU Klausel mit eingebaut hat, ist aber schon ein paar Jahre her - obwohl die offiziell nie eine DU Klausel hatten.

Im Zweifelsfalle einfach mal hochladen.

Allianz hat definitiv keine DU Klausel in ihren BU Verträgen.

 

2.) Keine Frau, kein Kind, aber 50.000.- Risiko-LV ? - ist jetzt nicht der RiesenPosten, trotzdem frage ich mal nach...cool.gif

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Dauerpendler

Zu 2. auf die Schnelle, wurde zur Absicherung eines Familienmitglieds abgeschlossen, da wir kurz vorher den Tod eines Elternteils zu beklagen hatten. Mein Gedanke war, die Höhe dann bei eigener Familie entsprechend anzupassen. Allerdings wäre das nach einem kurzem Blick gestern wohl nur max. 3 Jahre nach Abschluss möglich gewesen. Werd ich ebenfalls genauer anschauen müssen.

 

Zu 1. Ich hatte explizit nach Bu mit DU gesucht und 2008 die Info gefunden, dass der Volkswohlbund etwas in der Richtung anbietet und machte mich auf die Suche nach einem Makler/Vermittler, der diese anbietet. In den Beratungsunterlagen taucht dann das Wort DU nicht mehr auf, allerdings denke ich, dass mit verschiedenen anderen Vermerken klar belegt wird, was meine Intention war. Das Zeitfenster hatte es damals extrem in sich, durch den zuvor erwähnten Todesfall und wenig spaeter einen weiteren sowie dann folgende gesundheitliche Belastungen meinerseits. Ich war dann froh, die Bu zu haben und schaute nur noch, dass ich die Beiträge zahlte. Ich werd die Unterlagen einscannen.

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Dauerpendler

Anbei die Beratungsdokumentation für die BU vom Volkswohlbund.

Beratungsdokumentation Volkswohlbund.pdf

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Dauerpendler

Und nun die Vertragsunterlagen.

Vertragsunterlagen BU Volkswohlbund.pdf

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Dauerpendler

Auf dem damals von der Volkswohlbund übersandten Anschreiben hatte ich mir noch Bemerkungen gemacht, wonach ich mich nochmals explizit nach der Dienstunfähigkeit erkundigte. Leider dann nur mit Ok abgehakt, keine Angabe warum. Beweiskraft leider Null....

 

In den Unterlagen fand sich zudem noch das Infoblatt der Alten Leipziger aus dem Jahr 2007.

Anschreiben Annahme BU mit Bemerkungen.pdf

Merkblatt Alte Leipziger.pdf

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polydeikes

Grds. musst du einem Makler nicht beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Makler sind keine Ausschließlichkeitsvertreter. Ungeachtet dessen ist hier in der Situation mehr als klar, dass es um Beamtenversorgung ging und keine der Gesellschaften aus der Auswahl hatte eine brauchbare DU Klausel zu dem Zeitpunkt (Nürnberger nur pro forma).

 

Sollte es keinen entsprechend Peters Ausführungen angelegten Nachtrag gegeben haben (Versicherungsschein prüfen) - und ich sehe hier keinen - kannst du den Kollegen mit einem Lächeln skalpieren. Auf eine Anleitung verzichte ich.

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Dauerpendler

Ich such nochmal die restlichen Unterlagen zusammen. Allerdings, wie wäre dann fuer mich das beste Vorgehen? Ich will ja nach wie vor eine DU abschließen, jedoch war zu diesem Zeitpunkt schon ein Hexenschuss gegeben, was zum Ausschluss der Wirbelsäule führte. Muss ich mit leben, hilft nix. Danach kam dann noch eine Psychotherapie, die sich zusätzlich verschärfend auswirken könnte? Zum damaligen Zeitpunkt hätte ich das Problem nicht gehabt. Ich such zudem noch die Unterlagen der Allianz raus, welche von 1999 ist. Sie wurde zu Beginn des Studiums abgeschlossen, bei dem ich schon Beamter war.

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polydeikes

Ich muss ein wenig aufpassen mit meinen Formulierungen. Auf Basis Mutmaßung vorschnell Werturteile abzugeben, führt hier schnell in den Bereich des UWG.

 

Grds. (setzt voraus, dass wirklich alles so gelaufen ist) ist das alles nicht dein Problem, sondern das Problem des Vermittlers. Man kann wirklich hingehen und für bestimmte Berufe auf eine DU Klausel verzichten. Aber nur, wenn der Kunde das entscheidet und so auch dokumentiert wird. Wobei ich einräumen muss, ich dokumentiere so gut wie nie umfangreich, weil ich einfach entsprechenden Haftungsscheiß schlichtweg nicht ins Haus hole.

 

Im Zuge Beamtenversorgung eine reine BU Auswahl vorzulegen, das hat was von Kopf gg. Natursteinmauer.

 

Oder kurz formuliert: Hier läuft es am ehesten darauf hinaus, sich am Vermittler schadlos zu halten.

 

---

 

Nun wettere ich ja hin und wieder ganz gern mal gg. fachlich offensichtliche Fehlleistungen anderer Vermittler. Eine Anleitung zum skalpieren eines "Kollegen" ist aber eine etwas andere Dimension. Mag ich hier (und generell) nicht machen, der Vermittler hat mir vermutlich nichts getan und WPF ist eine schwache Basis für pauschale Werturteile.

 

Somit ist man am ehesten im Bereich einer versicherungsrechtlichen, außergerichtlichen Beratung. Und da gibt es genau einen Beruf, der genau das macht -> Versicherungsberater.

 

Möglicherweise mag sich abgesehen davon Peter ja der Story annehmen (nicht VB, sondern Makler), das müsstest du aber mit ihm abklären.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Ich muss ein wenig aufpassen mit meinen Formulierungen. Auf Basis Mutmaßung vorschnell Werturteile abzugeben, führt hier schnell in den Bereich des UWG.

 

Grds. (setzt voraus, dass wirklich alles so gelaufen ist) ist das alles nicht dein Problem, sondern das Problem des Vermittlers. Man kann wirklich hingehen und für bestimmte Berufe auf eine DU Klausel verzichten. Aber nur, wenn der Kunde das entscheidet und so auch dokumentiert wird. Wobei ich einräumen muss, ich dokumentiere so gut wie nie umfangreich, weil ich einfach entsprechenden Haftungsscheiß schlichtweg nicht ins Haus hole.

 

Im Zuge Beamtenversorgung eine reine BU Auswahl vorzulegen, das hat was von Kopf gg. Natursteinmauer.

 

Oder kurz formuliert: Hier läuft es am ehesten darauf hinaus, sich am Vermittler schadlos zu halten.

 

---

 

Nun wettere ich ja hin und wieder ganz gern mal gg. fachlich offensichtliche Fehlleistungen anderer Vermittler. Eine Anleitung zum skalpieren eines "Kollegen" ist aber eine etwas andere Dimension. Mag ich hier (und generell) nicht machen, der Vermittler hat mir vermutlich nichts getan und WPF ist eine schwache Basis für pauschale Werturteile.

 

Somit ist man am ehesten im Bereich einer versicherungsrechtlichen, außergerichtlichen Beratung. Und da gibt es genau einen Beruf, der genau das macht -> Versicherungsberater.

 

Möglicherweise mag sich abgesehen davon Peter ja der Story annehmen (nicht VB, sondern Makler), das müsstest du aber mit ihm abklären.

 

Moin,

Immer langsam mit dem Skalpieren....das ging schon bei Custer am Little Big Horn ins Auge.. whistling.gif

Welcher Schaden ist denn bisher entstanden, für den man den Vermittler in die Haftung nehmen möchte...?

 

Natürlich gibt es da die Möglichkeit, prophylaktisch ein paar Dinge zu klären- für den Fall der Fälle. Alternativ könnte man höchstens versuchen, die höheren Kosten für einen neuen, passenden Vertrag (höheres Eintrittsalter, schlechtere Gesundheit)

geltend zu machen..sprengt aber definitiv den Rahmen des Themas Versicherungen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Aus meiner Sicht simpel. Das Ergebnis aus der Vermittlung führte zu einer Einschränkung der Leistungsvoraussetzungen. Die DU Klausel ist eine Leistungsvoraussetzung, die erhältlich gewesen wäre, aber schlichtweg gem. Beratungsprotokoll nicht betrachtet wurde.

 

Zwar ist im Moment kein Leistungsfall entstanden, somit auch kein konkreter finanzieller Schaden. Nur wird dir weder Säbel, Colt noch Winchester helfen, wenn es in 20 Jahren passiert. Und weder du noch ich werden an der Stelle blanko unterschreiben, dass nicht (edit) eine Leistung auf Basis DU Klausel ausgelöst werden könnte, die auf Basis keine DU Klausel eben nicht ausgelöst würde.

 

Das ist für mich Priorität 1, das ist zu klären.

 

---

 

Ehrlich gesagt würde ich gar nicht auf Neuabschluss gehen. Ich seh den Vermittler in der Haftung für die Deckungslücke und zwar in einem Umfang, den ich am Markt gar nicht übertreffen kann. Ich für meinen Teil würde die VSH des Vermittlers jedwedem Neuabschluss vorziehen. Aber auch das ist ein eigenes Thema.

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Dauerpendler
· bearbeitet von Dauerpendler

Danke für die bisherigen Rückmeldungen. Mit meinem laienhaften Verständnis sehe ich es wie polydeikes. Was heißt VSH in dem Zusammenhang? Ich grübel grad den Weg zu einem spezialisierten RA zu suchen oder kann ich das auch über einen anderen Makler lösen? Eine Ergänzung hierzu noch. Tauchen als gefährliches Hobby sollte einen Neuabschluss ja noch zusätzlich erschweren.

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bondholder

Was heißt VSH in dem Zusammenhang?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

Somit ist man am ehesten im Bereich einer versicherungsrechtlichen, außergerichtlichen Beratung. Und da gibt es genau einen Beruf, der genau das macht -> Versicherungsberater.

Ich grübel grad den Weg zu einem spezialisierten RA zu suchen oder kann ich das auch über einen anderen Makler lösen?

Warum hältst du einen Rechtsanwalt für geeigneter als einen Versicherungsberater?

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Dauerpendler

Ich bin derzeit einfach auf der Suche nach dem "richtigen" Weg für mich. Mir geht es vorrangig drum den Schutz zu bekommen, den ich damals angestrebt habe. Nur allein dem damaligen Makler ans Bein zu pinkeln bringt mich nicht weiter. Der Rechtsanwalt würde meines Erachtens über die Rechtschutzversicherung laufen. Beim Versicherungsberater sieht die Situation doch (zunächst) anders aus? Und wie komme ich an einen vernünftigen Versicherungsberater in meiner Nähe? Das Vermittlungsregister ist da nur bedingt hilfreich, da es mir eine größere Auswahl nicht anzeigt. Über den Bundesverband werden mir zumindest 2 Berater in meiner Nähe angezeigt. Gilt auch in meinem Fall die freihe Verhandelbarkeit des Honorars? Diese Kosten dürfte ich ja beim damaligen Vermittler geltend machen?

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Peter Wolnitza

Ich bin derzeit einfach auf der Suche nach dem "richtigen" Weg für mich. Mir geht es vorrangig drum den Schutz zu bekommen, den ich damals angestrebt habe. Nur allein dem damaligen Makler ans Bein zu pinkeln bringt mich nicht weiter. Der Rechtsanwalt würde meines Erachtens über die Rechtschutzversicherung laufen. Beim Versicherungsberater sieht die Situation doch (zunächst) anders aus? Und wie komme ich an einen vernünftigen Versicherungsberater in meiner Nähe? Das Vermittlungsregister ist da nur bedingt hilfreich, da es mir eine größere Auswahl nicht anzeigt. Über den Bundesverband werden mir zumindest 2 Berater in meiner Nähe angezeigt. Gilt auch in meinem Fall die freihe Verhandelbarkeit des Honorars? Diese Kosten dürfte ich ja beim damaligen Vermittler geltend machen?

 

Sorry, nochmal ich, geht jetzt doch ein wenig ins Juristische...

Du kannst derzeit keinen Anspruch an den Makler oder seine VSH stellen - es ist ja bisher definitiv kein Schaden entstanden. Zumindest keiner, der mit irgendwelchen Zahlen greifbar ist.

Ein Schaden würde dann nachweislich entstehen, wenn Du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst, der BU Versicherer aber nicht leistet, weil (noch) keine BU im Sinne seiner Bedingungen vorliegt.

Insofern hast Du erstmal keine Option, den zu skalpieren.

Dass hier eine Falschberatung vorliegt, ist dagegen relativ offensichtlich.

Also bleibt nur zu versuchen, für genau den geschilderten Fall (DU, aber keine Leistung aus BU) von dem Makler eine Haftungsanerkenntnis dem Grunde nach zu verlangen.

 

Alternativ könntest Du versuchen, anderweitig einen passenden DU Schutz zu erlangen und ihm Mehrkosten (höheres Alter, schlechtere Gesundheit) in Rechnung zu stellen - wobei das m.E. schon auf wackeligen Füssen steht.

 

Denke, für so eine Haftungsanerkenntnis ist eher ein guter Anwalt zu bevorzugen.

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polydeikes

Also bleibt nur zu versuchen, für genau den geschilderten Fall (DU, aber keine Leistung aus BU) von dem Makler eine Haftungsanerkenntnis dem Grunde nach zu verlangen.

 

Genau davon spreche ich.

 

Nur mit einem wesentlichen Unterschied:

 

Denke, für so eine Haftungsanerkenntnis ist eher ein guter Anwalt zu bevorzugen.

 

Das denke ich nicht. Ich würde die rechtlichen Rahmenbedingungen mit einem fachlich versierten Versicherungsberater durchgehen um das Ziel zu erreichen. §1 RDG außergerichtlich reicht hier völlig. Man muss nicht gleich den Rechtsanwalt bemühen, bzw. ich sehe hier aktuell nichts Einklagbares, was den RA rechtfertigen würde, diese Grundlage muss erst mal geschaffen werden. Meine Meinung ...

 

Fr. B. aus K., als versicherungsberaterin.net bekannt, wäre bspw. eine mögliche Anlaufstelle, so sie dieses Thema annehmen würde.

 

Alternativ könntest Du versuchen, anderweitig einen passenden DU Schutz zu erlangen und ihm Mehrkosten (höheres Alter, schlechtere Gesundheit) in Rechnung zu stellen - wobei das m.E. schon auf wackeligen Füssen steht.

 

Was wiederum B ist und nicht ohne A funktionieren dürfte, da dreht man sich dann im Kreis. Daher sage ich ja, was Neues abzuschließen ist aus meiner Sicht aktuell nicht zielführend.

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Dauerpendler

Dem schließe ich mich mit meinem Wissenstand an. Ich nehme zunächst Kontakt mit einem Versicherungsberater auf und werde die Situation beurteilen lassen. Danach geht es um das Thema Haftungsanerkenntnis durch den alten Makler bzw. Neuabschluss, wobei ich den auch eher kritisch sehe. Danke für den Hinweis auf die Dame, allerdings nicht ganz bei mir um die Ecke. Es sollte ja nichts dagegen sprechen, es zunächst bei den Herren direkt bei mir um die Ecke zu probieren (Stuttgart)?

 

 

Hinsichtlich der Allianz ist die Situation etwas merkwürdig. Es existieren 2 Verträge.

 

Vertrag Nummer 1:

abgeschlossen 01.11.1999, AllianzStartPolice, Tarif L21MBR/Einzel

Der Vertrag enthält einen Baustein Garantiekapital (bei Tod oder Erleben) und ist mit 4 % verzinst.

Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 510 Euro jährlich und unterliegt der Dynamik (5 %).

Rentenzahlung im Ereignisfall bis zum 60. Lebensjahr. Die Höhe beträgt derzeit 530 Euro.

 

Vertrag Nummer 2:

abgeschlossen 01.05.2001, Allianz Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice, Tarif EBUM/Einzel

Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 55 Euro im Jahr und unterliegt der Dynamik (mind. 3 %)

Rentenzahlung im Ereignisfall bis zum 60. Lebensjahr. Die Höhe beträgt derzeit ca. 160 Euro.

 

Nachversicherungsmöglichkeit: Bei Heirat, Geburt, Aufnahme einer anderen (selbständigen) Tätigkeit und generell alle 5 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung E5 mit der Änderung BUZ 5

Dienstunfähigkeit: Vollständige BU liegt vor, wenn mindestens 3 Jahre außerstande sein wird, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben.

Teilweise BU liegt vor, wenn der Versicherte mind. 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit etc. außerstande gewesen ist, eine Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auszuüben.

Hier steh ich grad ehrlich auf dem Schlauch, wie die beiden Versicherungen zusammen wirken und ob in dem Fall (für beide) eine (unechte) Dienstunfähigkeitsversicherung gegeben ist?

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polydeikes

Abgesehen vom seelisch befriedigenden Händeschütteln, bringt dir regionale Nähe keinerlei Vorteil, auf die sachbezogene Kompetenz kommt es an. Grds. ist das Thema Qualifikation eines Versicherungsberaters schon vor Jahren derart aufgeweicht worden, dass die reine Zulassungsvoraussetzung im Vergleich zu einem Makler keinen Unterschied mehr darstellt.

 

Um aber die Tätigkeit auszuüben, die ein Versicherungsberater ausüben soll (außergerichtliche Rechtsberatung im Sinne des §1 RDG -> was der Makler nie darf), braucht es eigentlich vor allem andere, pauschal aber mMn auch höher zu bewertende Voraussetzungen als beim Makler. Die Versicherungsvermittlung ist wiederum KEINE Leistung im Sinne der "SOLL" Kernkompetenz eines Versicherungsberaters und vor allem auch in sehr individuellen Bereichen wie BU mMn kaum sinnvoll durch einen Versicherungsberater darstellbar. (Ausnahmen bestätigen die Regel)

 

Die Dame, die nicht in deiner Nähe sitzt, hat einen ganz entscheidenden Vorteil. Sie vermittelt NIE, sie berät nur. Dieser Vorteil trifft nur auf einen Bruchteil der knapp ü100 Versicherungsberater in Deutschland zu. Ob auch auf den in deiner Nähe, keine Ahnung ... prüfen ...

 

Vermittlung ist aber auch nicht das Thema. Die Einzelfallbewertung der tatsächlichen Konstruktion damals und insbesondere sich daraus ergebende Haftungsfragen sind eigentlich nur im Sinne des §1 RDG klärbar und somit Thema für Versicherungsberater oder Rechtsanwalt.

 

Nun ist es natürlich so, dass ein alter und derart erfahrener Hase wie Peter (ich mein das auf die Tätigkeit bezogen, nicht biologisch :P) sehr wohl auch als Makler in der Lage wäre entsprechende Impulse und Anregungen zu geben. Ungeachtet dessen scheitert es auf Ebene §1 RDG, auf den es hier ggf. hinauslaufen könnte (wahrscheinlich auch wird).

 

Sollten die Klärung der Situation und die individuellen Befindlichkeiten zur Schlussfolgerung Neuabschluss führen (was ich hier noch gar nicht sehe), (erst) dann liegt der Punktvorteil klar beim versierten Makler und nicht beim Bauchladenversicherungsberater mit Vermittlungsabsichten (unter dem Deckmantel Stunden verkaufen zu müssen).

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Dauerpendler

Wenn ich das richtig auf seiner "Homepage" lese, dann ist er nur im Bereich Beratung (Beratung seit 1994) tätig. Allerdings gibt es eine Kooperation mit einem Büro an gleicher Adresse, welches ebenfalls Versicherungsberatung - hauptsächlich im Rentenbereich - anbietet und einem Finanzberater auf Honorarbasis.

 

Für mich ist die Frage, ob ich solche Dinge auch telefonisch oder per Mail klären kann, oder doch die persönliche Vorsprache unerlässlich ist. Dann würde mit einem Termin in K. ein gewisser Aufwand einhergehen, denn ich notfalls auch auf mich nehmen würde.

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