Record November 30, 2015 [GELÖST] -> Danke an alle Beteiligten! Hallo Community, bisher fand ich keine Erklärung für mein Anliegen, daher bitte ich nun euch um Rat. Es geht um die Versteuerung von "Matching-Aktien". Ich bin Arbeitnehmer und halte Vorteilsaktien meines Unternehmens. Die Aktien stammen aus dem sogenannten "Matching-Plan", ich erhalte also für jede dritte Aktie nach einigen Jahren eine zusätzliche Aktie dazu. Bei Erhalt dieser zusätzlichen "Matching-Aktie" werden Steuern fällig. Mein Aktien-Depot hat nun 45% des Gewinnes (durch erhalt dieser Matching-Aktien") einbehalten. Diese 45% laufen unter dem Posten "Steuereinbehaltung und Gebühren". Mir scheint dieser Steuersatz sehr hoch, und ich weiss nicht woher er kommt. Auf Dividenden zahle ich ja nur die 26,xx %. Daher meine Fragen: Warum werden bei mir 45% Steuern (plus Gebühren) fällig, obwohl ich kein Spitzenverdiener bin? Handelt es sich womöglich nur um die Abgeltungssteuer (25%) plus 20% Gebühren? Oder ist dies eine Pauschalisierung und ich muss mir die "unberechtigterweise" berechneten Steuern bei der Steuererklärung zurückholen? Warum fällt bei dem Erhalt der Dividende (in Aktien) nur der Steuersatz von 25% an. Müssten dort nicht vom Depot auch Gebühren verlangt werden? Gruß, Record Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein November 30, 2015 Hast du deine nicht genannte Depotbank mal angerufen/angeschrieben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Record November 30, 2015 Zitat Hast du deine nicht genannte Depotbank mal angerufen/angeschrieben? Ja, angeschrieben. Jedoch (bisher) keine Rückmeldung erhalten. Es handelt sich um ein Depot bei der UBS. Ich vermute es stecken hohe Gebühren dahinter (das Thema ist ja bekannt), jedoch wurde dies nur in diesem Fall als Posten ausgewiesen. Ich hätte dies auch bei der Dividendenausschüttung erwartet. Daher meine Verwirrung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter November 30, 2015 Der Begriff "Matching"-Aktien sagte mir bislang nichts, ich weiss aber dass die UBS umfangreiche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme betreut. Verstehe ich es richtig, dass Du diese "dritte" Aktien aufgrund Deiner Eigenschaft als Arbeitnehmer erhälst? Wenn ja, kann es sein, das Du diese wie "Gehalt" versteuern musst und die 45% Steuern sind Dein Grenzsteuersatz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Record November 30, 2015 Zitat Verstehe ich es richtig, dass Du diese "dritte" Aktien aufgrund Deiner Eigenschaft als Arbeitnehmer erhälst? Die zusätzliche Aktie erhält man "geschenkt", vom Arbeitgeber. Vorraussetzung ist das Halten der gekauften Aktien über einige Jahre halte und einen bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen. Zitat Wenn ja, kann es sein, das Du diese wie "Gehalt" versteuern musst und die 45% Steuern sind Dein Grenzsteuersatz? Das ist genau meine Frage. Ich dachte im ersten Augenblick, jeder würde pauschal den Grenzsteuersatz bezahlen. Und jeder, der nicht in diesen Höchstsatz fällt, muss sich die Differenz zurückholen. Aber eigentlich ist es doch genau andersrum?! Ich werde wohl nochmal telefonisch bei der Depotbank ermitteln müssen. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 30, 2015 Ich denke nicht, dass Du den Broker anrufen musst. Wenn überhaupt, dann Deine Personalabteilung. Aber eigentlich ist hier m.E. alles klar: Die geschenkten Aktien sind als Einkommen zu versteuern. Deshalb wird hier bei der Einbuchung der Aktien ein Teil direkt verkauft und der entsprechende Betrag an den Arbeitgeber und von dort an das FA abgeführt. Da der Broker aber Deinen persönlichen Grenzsteuersatz nicht kennt, wird bei allen der Spitzensteuersatz angenommen. Das sind dann 42% und 5,5% Soli also knapp 45%. Das wird dann wohl pauschal auf 45% aufgerundet. Von sagen wir 100 kostenlosen Aktien werden also direkt beim Einbuchen 45 verkauft, um die Lohnsteuerabführung sicher zu stellen. (Da hast Du mit 45% noch Glück. Mein AG setzt den Reichensteuersatz an - also 45% + 5,5% Soli also ~48%.) Falls Dein persönlicher Grenzsteuersatz nun aber nicht bei 42% liegt, erhältst Du in einer Deiner nächsten monatlichen Gehaltsabrechnungen einen Ausgleich. Dort wird dann der konkrete geldwerte Vorteil der kostenlosen Aktien aufgeführt. Daraus berechnet sich die abzuführende Steuer - wie auch bei anderen Gehaltsbestandteilen. Letztendlich wird die durch den Verkauf schon abgeführte Steuer gegen gerechnet. Für den Fall, dass die Versteuerung mit 45% zu hoch war, bekommst Du also einen Ausgleich auf der monatlichen Lohnabrechnung und einmalig etwas mehr Netto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 30, 2015 · bearbeitet November 30, 2015 von Taxadvisor Hallo Community, bisher fand ich keine Erklärung für mein Anliegen, daher bitte ich nun euch um Rat. Es geht um die Versteuerung von "Matching-Aktien". Ich bin Arbeitnehmer und halte Vorteilsaktien meines Unternehmens. Die Aktien stammen aus dem sogenannten "Matching-Plan", ich erhalte also für jede dritte Aktie nach einigen Jahren eine zusätzliche Aktie dazu. Bei Erhalt dieser zusätzlichen "Matching-Aktie" werden Steuern fällig. Mein Aktien-Depot hat nun 45% des Gewinnes (durch erhalt dieser Matching-Aktien") einbehalten. Diese 45% laufen unter dem Posten "Steuereinbehaltung und Gebühren". Mir scheint dieser Steuersatz sehr hoch, und ich weiss nicht woher er kommt. Auf Dividenden zahle ich ja nur die 26,xx %. Daher meine Fragen: Warum werden bei mir 45% Steuern (plus Gebühren) fällig, obwohl ich kein Spitzenverdiener bin? Handelt es sich womöglich nur um die Abgeltungssteuer (25%) plus 20% Gebühren? Oder ist dies eine Pauschalisierung und ich muss mir die "unberechtigterweise" berechneten Steuern bei der Steuererklärung zurückholen? Warum fällt bei dem Erhalt der Dividende (in Aktien) nur der Steuersatz von 25% an. Müssten dort nicht vom Depot auch Gebühren verlangt werden? Gruß, Record Ohne Deinen Stock-Option/Matching-Plan im Detail zu kennen (etwas mehr Sachverhalt wäre schön ;-))), die Gewährung von Aktien im Rahmen von Stock-Option-Plänen unterliegt regelmäßig der Normalbesteuerung als Gehaltsbestandteil. Wer hat denn die Steuer einbehalten und wo wird das Depot geführt? Gruß Taxadvisor Sparfux war schneller...Allerdings bezweifle ich, dass der Broker die Steuerabführung in die Wege geleitet hat. Der ist definitiv nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Wenn die Gehaltsabrechnungsabteilung sauber rechnet, erscheint der geldwerte Vorteil mit auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird/wurde dann auch korrekt versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 30, 2015 · bearbeitet November 30, 2015 von sparfux Allerdings bezweifle ich, dass der Broker die Steuerabführung in die Wege geleitet hat. Der ist definitiv nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Wenn die Gehaltsabrechnungsabteilung sauber rechnet, erscheint der geldwerte Vorteil mit auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird/wurde dann auch korrekt versteuert. Sehr wahrscheinlich doch. Quelle: Eigene Erfahrungen mit meinem AG. Natürlich macht der Broker das nicht von sich aus. Das hat der AG mit dem Broker vereinbart. Das ist ja auch kein normales Depot sondern ein spezielles für solche Mitarbeiteraktien, das dann auch über den AG zur Verfügung gestellt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Record November 30, 2015 Danke für eure Tipps. ich habe das mal anhand meiner Abrechnung überprüft. Zur Vereinfachung rechne ich mit Beispielen: Aktienwert: 100€ Im Januar 2010 wurde für 300 € Aktien gekauft = 3 Aktien im Depot Im Januar 2014 wurde zu jeder 3. Aktie eine weitere geschenkt ins Depot gelegt = 4 Aktien im Depot Gewinn= 1 Aktie = 100 € Dieser Gewinn muss versteuert werden. Der Broker gibt verkauft also so viele Aktien, wie für die Steuern notwendig sind. Er verkauft 0,45 Aktien (entspricht einem Steuersatz von 45%). Am Ende habe ich also nur noch 0,55 Aktien im Depot. Folgendes hat sich dann auf der Gehaltsabrechnung abgespielt: Brutto-Monatgehalt: 1.000 € Geldw. Vorteil: 100 € Gesamt: 1.100 € (zu versteuernder Betrag) Die Beiträge für KV, PV, AV und RV wurden vom Gesamtbetrag (1.100 €) berechnet. Die Berechnung der Lohnsteuer ist mir schleierhaft. Lohnsteuer "Monatsgehalt": 50 € (~5%, das ist o.k.) Lohnsteuer "Geldw. Vorteil" : 21,5 € (woher?) Vom Gesamtbetrag (1.100 €) wurden die Sozialbeiträge und die beiden Lohnsteuerbeträge abgezogen: Netto-Betrag: ~800 € Von diesem Netto-Betrag wurde nochmals der Bar-Betrag für die Steuer abgezogen: Abzug = Geldw. Vorteil - (Geldw. Vorteil * 45 %) = 100 € - 45 € = 55 € Mein Gehalt betrug dann also: 800 € (Netto) - 55 € = 745 € - Ich habe also einmal Aktien verkauft, um die Steuern (45%) für den Geld. Vorteil zu decken. - Dann habe ich den kompletten Geldw. Vorteil nochmals versteuert (Lohnsteuer, KV, RV, ....). - Und am Ende wurde nochmals Steuern in Bar (45%) abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 30, 2015 Allerdings bezweifle ich, dass der Broker die Steuerabführung in die Wege geleitet hat. Der ist definitiv nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Wenn die Gehaltsabrechnungsabteilung sauber rechnet, erscheint der geldwerte Vorteil mit auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird/wurde dann auch korrekt versteuert. Sehr wahrscheinlich doch. Quelle: Eigene Erfahrungen mit meinem AG. Natürlich macht der Broker das nicht von sich aus. Das hat der AG mit dem Broker vereinbart. Das ist ja auch kein normales Depot sondern ein spezielles für solche Mitarbeiteraktien, das dann auch über den AG zur Verfügung gestellt wird. Wenn das so ist, dann wird die Steuer aber auch richtig gerechnet sein und der Broker wird nicht pauschal mit 45% rechnen, sondern dass verkaufen (und dem AG an Liqui zur Verfügung stellen), was sich aus der Gehaltsabrechnung ergibt. Dann sollte aber auch noch eine kleine Restgutschrift/Belastung auf dem Konto verbleiben, da das mit den Stückzahlen ja nie auf den letzten Cent hinhaut. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 30, 2015 Denke mal grob das schaut schon vernünftig aus so. Der Abzug von 55€ ergibt sich aus dem Abzug von 100€ (Du hast ja die Aktien schon bekommen da wird Dir der geldwerte Vorteil ja nicht nochmal auf Dein Konto überwiesen.) minus der bereits gezahlten 45€ aus dem Aktienverkauf. Ich denke das ist so schon richtig. Ich denke mir aber auch jedes mal einen Knoten ins Gehirn, wenn ich diese Abrechnungen mit der schier endlosen Hin- und Herrechnerei bekomme, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Record November 30, 2015 Zitat Der Abzug von 55€ ergibt sich aus dem Abzug von 100€ (Du hast ja die Aktien schon bekommen da wird Dir der geldwerte Vorteil ja nicht nochmal auf Dein Konto überwiesen.) minus der bereits gezahlten 45€ aus dem Aktienverkauf. Hallo sparfux, mir fehlt wohl das grundsätzliche Verständnis, für diese Versteuerung. Ich bezahle daher meine Steuern für "Matching-Aktien" ab jetzt immer komplett in Bar. Ich fasse nochmal zusammen: Ich erhalte kostenlose Aktien - o.k. Ein Teil dieser kostenslosen Aktie wird für Steuern verkauft - o.k. Warum werden jetzt nochmals Steuern bezahlt, diesmal nur in Bar? Welcher Prozentsatz zur Berechnung der Lohnsteuer für den Geldwerten Vorteil wird angenommen? Warum bezahle ich einen Steuersatz von 45% Ich sehe nirgends einen Ausgleich dafür! Das sind die drei Fragen, die mich so beschäftigen. Das mit den 55 € sind mir auch noch nicht ganz klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 30, 2015 · bearbeitet November 30, 2015 von sparfux Warum werden jetzt nochmals Steuern bezahlt, diesmal nur in Bar? Welcher Prozentsatz zur Berechnung der Lohnsteuer für den Geldwerten Vorteil wird angenommen? Warum bezahle ich einen Steuersatz von 45% Ich sehe nirgends einen Ausgleich dafür! Fragen 1 und 3 habe ich bereits beantwortet. Frage 2: Das hängt von Deinem Einkommen ab. Dein AG schaut für die 1100€ einfach in den Lohnsteuertabelle und damit ergibt sich dann die zu zahlende Lohnsteuer. Das sind dann eben 50€ + 21,50€. Ggf. wird der geldwerte Vorteil der Aktien auch als Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gewertet. Dann wird bei der Besteuerung die Fünftelregel angewandt. Das ist dann noch etwas günstiger für Dich. Ist aber vielleicht für die Diskussion hier jetzt sekundär. Ich probiere es noch ein letztes mal mit 1 & 3 an einem Rechenbeispiel: Du bekommst 100 Aktien zu 1€ kostenlos von Deinem AG. 45 Aktien (45€) werden verkauft als Steuerabschlag zur späteren Verrechnung. Der geldwerte Vorteil ist 100€. Du verdienst 1000€ Brutto. Dafür zahlst Du 50€ Steuern. Sozialversicherungen lasse ich mal vereinfachend weg. Die 100€ geldwerter Vorteil werden (ausschließlich zur Berechnung der Steuer) zu Deinem Einkommen addiert. Dafür ergeben sich dann nochmal 21,50€ Steuern. Insgesamt musst Du also 71,50€ Steuern zahlen für die 1000€ Gehalt und die 100€ Gewinn aus den geschenkten Aktien. damit stehst Du bei 1000€ + 100€ - 71,50€ = 1028,50€. Da Du die 100€ ja schon als Aktien bekommen hast, zieht der AG die 100€, die er vorher zur Steuerberechnung auf Dein Einkommen addiert hat, wieder ab. Ansonsten würdest Du ja 200€ Brutto bekommen: 100€ in Aktien und 100€ Bruttolohn. Also: 1028,50€ - 100€ = 928,50€ Jetzt wurden ja aber schon 45 Aktien (a 1€) verkauft um auch sicher die Lohnsteuer bezahlen zu können. Da die Steuer nun mit 21,50€ ordnungsgemäß berechnet wurde, zahlt Dein AG Dir die 45€ wieder zurück (addiert sie wieder zu Deinem Netto). 928,50€ + 45€ = 973,50€ Das wars. Jetzt rechne das mal mit Deinem Gehaltszettel ohne Sozialversicherung nach. Sollte genau das gleiche sein. Besser kann ich es jetzt aber auch nicht erklären. Wenn es wieder nicht verständlich ist, lass es Dir von Deiner Personalabteilung erklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Record November 30, 2015 [GELÖST] -> Danke an alle Beteiligten! Zitat Ich probiere es noch ein letztes mal mit 1 & 3 an einem Rechenbeispiel: [...] Danke für deine Geduld, sparfux. Ich möchte so etwas gerne nachvollziehen und investiere viel Zeit zum Einlesen. Leider hilft m.M.n. ein Anruf beim "Experten" meist wenig, weil ich die Erklärungen dann nicht verstehe. Deine Beispiele sind sehr gut. Der Tag neigt sich dem Ende und ich habe es tatsächlich nachvollziehen können. Zitat Da Du die 100€ ja schon als Aktien bekommen hast, zieht der AG die 100€ [...] wieder ab. [...] Da die Steuer nun mit 21,50€ ordnungsgemäß berechnet wurde, zahlt Dein AG Dir die 45€ wieder zurück (addiert sie wieder zu Deinem Netto). Und genau das kann man schlecht bei der Abrechnung nachvollziehen. Denn es wird nicht in einzelnen Schritten addiert/ subtrahiert, sondern nur die Differenz. Mir wurde am Ende also nicht der volle geldw. Vorteil wieder abgezogen, sondern nur ein Teil davon. Vorher wurden nämlich die kompletten 45,08% Versteuerung abgezogen, die der Broker "fälschlicherweise" errichtet hat. Jetzt ist alles klar. Vielen Dank. Ich werde mich nochmal mit dem Thema Lohnsteuer auseinandersetzen, warum der Geldw. Vorteil anders besteuert wird als mein Brutto.Monatgehalt. Gruß, Record Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 30, 2015 Und genau das kann man schlecht bei der Abrechnung nachvollziehen. Denn es wird nicht in einzelnen Schritten addiert/ subtrahiert, sondern nur die Differenz. Ja, das ist in der Tat nicht richtig verständlich. Ich musste auch erst ein wenig überlegen, als ich Dein Beispiel gelesen hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Randa-Michi April 14, 2018 · bearbeitet April 14, 2018 von Randa-Michi Hallo, ich habe da mal zwei drei Fragen in diesem Kontext... Hintergrund: Ich habe auch Mitarbeiteraktien (gekauft 2017), welche mind. 5 Jahre gehalten werden müssen. Beim Kauf einer Aktie hat unser AG jeweils eine weitere dazugegeben. Beim Verkauf sollen diese lt. Beschreibung komplett über die Lohnabrechnung versteuert werden. Sonst sei nichts zu tun. Die Aktien wurden im Depot in einen Fonds überführt (der extra für diese MA-Aktien angelegt wurde). Ist das mit der Versteuerung komplett über die Gehaltsabrechnung so korrekt? Muss ich nicht einen Teil (meine Aktie) normal versteuern (und jährlich in der EkSt-Erkl. angeben) und den anderen Teil (geldw. Vorteil) wird über die Lohnabrechnung versteuert? Halte ich nun Aktien oder Fondsanteile? Weder in meinem speziellen Depot, noch auf dem Jahrekontoauszug ist dies ersichtlich. Spielt das überhaupt eine Rolle, bzw. macht es einen Unterschied in jeglicher Hinsicht? Die Mitarbeiterin der Gesellschaft, welche die Depots hält konnte mir meine Fragen leider nicht beantworten (Trauerspiel). EDIT: Hab gerade noch einen interessanten /(wenn auch schon älteren) Artikel dazu gefunden. Den lese ich aber erst Morgen: http://www.iww.de/pistb/archiv/arbeitnehmeraktienoptionen-die-besteuerung-des-geldwerten-vorteils-aus-der-ausuebung-von-aktienoptionen-f29842 Danke und Grüße Michi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag