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Inve378

Quellensteuererstattung USA; Steuerausländer

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Inve378

Hallo!Ich halte in Deutschland einen in Irlandaufgelegten, in amerikanische Aktien investierenden thesaurierenden ETF-Fonds (iSharesCore S&P 500 ETF). Hierbei wird mir von den Dividendenerträgen 15%Quellensteuer abgezogen. Dabei handeltes sich wohl um die amerikanische Quellensteuer auf amerikanische Dividenden.

 

Hierfür erhalte ich zwar eine Bescheinigung über „anrechenbareQuellensteuer“ von 15%. Die bringt mir aber nichts, da ich in Deutschland nichtsteuerpflichtig bin (Steuerausländer).

 

Ich habe deshalb versucht, eine Möglichkeit zufinden, diese abgezogene Quellensteuer irgendwie anders wiederzubekommen. Leider habe ich hier aber – zumindest bisher –keine Möglichkeit gefunden.

 

Gibt es hier irgendeine Lösung oder ist daseinfach „verlorenes Geld“?

 

Vielen Dank!

 

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Dandy

Theoretisch beim US-Finanzamt, ob das in der Praxis auch geht, keine Ahnung. In der Regel haben Leute hier im Forum das Problem nicht, da die 15% voll auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden können un darüber hinaus auch von den USA glaube ich gar nicht einbehalten werden, wenn die Banken von sich aus nachweisen, dass sie in Deutschland ansässig sind.

 

Auf der BZSt Seite gibt es diverse Formulare und Links zu dem Thema, unter anderem ein Verweis hierauf. Viel Spaß! :'(

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Ramstein

Besten Dank für das Vertrauen, dass du in das WpF setzt. Allerdings mangelt es deinerseits an den notwendigen Vorarbeiten. Bei der Anmeldung wurdest du auf die Informationen für neue Nutzerhingewiesen. Da steht ganz klar:

 

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

Du sagst, du bist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Du sagst aber nicht, ob du in einem anderen Land steuerpflichtig bist. Da könnte es ähnliche Regelungen wie D-USA geben.

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Inve378

Besten Dank für das Vertrauen, dass du in das WpF setzt. Allerdings mangelt es deinerseits an den notwendigen Vorarbeiten. Bei der Anmeldung wurdest du auf die Informationen für neue Nutzerhingewiesen. Da steht ganz klar:

 

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

Du sagst, du bist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Du sagst aber nicht, ob du in einem anderen Land steuerpflichtig bist. Da könnte es ähnliche Regelungen wie D-USA geben.

 

Hallo Ramstein! Ich wohne in Dubai, da gibt es gar keine Einkommensteuer, aber entsprechend auch keine anrechenbare Quellensteuer, weil man auf 0 nichts anrechnen kann. Deshalb die Frage.

 

 

 

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Raccoon
Hallo Ramstein! Ich wohne in Dubai, da gibt es gar keine Einkommensteuer, aber entsprechend auch keine anrechenbare Quellensteuer, weil man auf 0 nichts anrechnen kann. Deshalb die Frage.

15% ist der ermäßigte Satz (normalerweise 30%). Da du sonst nirgendwo Steuern zahlst kannst du meines Wissens nach diese auch nirgendwo anrechnen.

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Dandy

Anrechnen nicht, falls es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern gibt, könnte er sie sich aber, zumindest theoretisch, rückerstatten lassen. Ich vermute mal, das Problem ist dort in der Gegend nicht neu und insofern würde ich auch erwarten, dass man Informationen dazu im Internet finden kann.

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Inve378

Anrechnen nicht, falls es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern gibt, könnte er sie sich aber, zumindest theoretisch, rückerstatten lassen. Ich vermute mal, das Problem ist dort in der Gegend nicht neu und insofern würde ich auch erwarten, dass man Informationen dazu im Internet finden kann.

 

Hallo Dandy! Danke für den Tip. Im Internet heißt es, die abegzogenen 15% sind verloren. Aber vielleicht ist ja hier jemand, der schlauer istcool.gif

 

 

 

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Akaman

Hallo Dandy! Danke für den Tip. Im Internet heißt es, die abegzogenen 15% sind verloren. Aber vielleicht ist ja hier jemand, der schlauer istcool.gif

Schlauer als das Internet?

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Inve378

Hallo Dandy! Danke für den Tip. Im Internet heißt es, die abegzogenen 15% sind verloren. Aber vielleicht ist ja hier jemand, der schlauer istcool.gif

Schlauer als das Internet?

 

Das Forum ist so schlau. Vielleicht weiß ja jemend etwas. Deshalb die Frage thumbsup.gif

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