Commercator November 25, 2015 · bearbeitet November 25, 2015 von Commercator Hallo, folgende Situation: Ich bin Angesteller in Unternehmen X und möchte mich an der Neugründung der GbR-Unternehmung Y als Gesellschafter beteiligen und hier ein wenig Arbeitsaufwand miteinbringen. (4-6h/Woche) Ist mir das ohne Komplikationen möglich oder habe ich mit Problemen seitens X zu rechnen? In meinem Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nichts drinnen. Mit Google habe ich auch nicht das Richtige gefunden. Falls hier einer Bescheid weiß würde ich mich sehr über eine Antwort freuen - Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Commercator Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 25, 2015 Ganz generell solltest du dem AG X mitteilen, dass du eine weitere Tätigkeit ausübst, diese aber in geringem Umfang erfolgt. Es könnte sein, dass da neben dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zwischen dem AG und dem Betriebsrat/ Gewerkschaft schlossen wurden. Meist muss der AG (X) zustimmen, dass du diese Tätigkeit ausüben darfst, aber die Bedingung erfüllen musst, dass deine Tätigkeit in der, hier GbR, deine Tätigkeit bei AG X nicht negativ beeinflusst. Darüber hinaus sollte die Tätigkeit der GbR nicht in direktem Wettbewerb zum AG X stehen und / oder dazu führen, dass Betriebsinterna durch Dritte genutzt werden. Insofern würde ich das erstmal abklären, ob das OK wäre. Dann kannst du mit dem ganzen Rest (Versicherungen usw.) dein Vorhaben klären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 November 25, 2015 Bis 15h pro Woche nebengewerblich erwarten Dich auch keine Probleme mit GKV (falls gesetzlich oder freiwillig versichert) Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts steht, würde ich persönlich dem AG auch nichts mitteilen. Du solltest jedoch sicherstellen dass AG X und die GbR sich nicht im Wettbewerb befinden. Außerdem halte ich aus Haftungssicht das Konstrukt GbR bedenklich - hier solltest Du dich vertraglich absichern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marsupilami November 25, 2015 Verbieten darf dir der AG die Nebentätigkeit nur aus trifftigem Grund, soweit ich weiß musst du es ihm aber mitteilen. Der AG ist dafür zuständig, dass du deine gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreitest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 25, 2015 · bearbeitet November 25, 2015 von Ramstein Mit Google habe ich auch nicht das Richtige gefunden. Mit Google findet man leicht die Information über die Rechtslage zur Nebentätigkeit. Getrennt zu sehen ist die Eigenschaft als Kapitalgeber der GbR, bei der dein AG nicht eingebunden werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 November 25, 2015 · bearbeitet November 25, 2015 von bond007 Unbedingt einen Gesellschaftsvertrag abschliessen. Pflichten,Aufgaben und Arbeitszeiten der Gesellschafter aufführen sofern sie mitarbeiten z.B. als Geschäftsführer. Unbedingt rechtlich beraten lassen. Ausstiegsklausel nicht vergessen (was passiert mit Deiner Einlage). Die meisten Probleme machen erfahrungsgemäß die anderen Gesellschafter. Am Anfang haben alle die rosa Brille auf, und später sieht jeder nur seinen Vorteil. Ob Du Deinen Arbeitgeber informierst liegt bei Dir. In der Regel sehen das aber Arbeitsverträge vor. Sollten sich Überschneidungen ergeben, d.h. evtl. das gleiche Geschäftsfeld wird Dein AG evtl. dagegen sein wg. Konkurrenz & Wissenstransfer. Der Zeitfaktor spielt auch eine Rolle. Dein AG will evtl. dass Du Dich ganz auf ihn konzentrierst und dann ebenfalls dagegen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 November 25, 2015 Verbieten darf dir der AG die Nebentätigkeit nur aus trifftigem Grund, soweit ich weiß musst du es ihm aber mitteilen. Man muss nicht, wenn es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist. Unbedingt einen Gesellschaftsvertrag abschliessen. Pflichten,Aufgaben und Arbeitszeiten der Gesellschafter aufführen sofern sie mitarbeiten z.B. als Geschäftsführer. Unbedingt rechtlich beraten lassen. Ausstiegsklausel nicht vergessen (was passiert mit Deiner Einlage). Die meisten Probleme machen erfahrungsgemäß die anderen Gesellschafter. Am Anfang haben alle die rosa Brille auf, und später sieht jeder nur seinen Vorteil. Das kann man nur unterstreichen. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, d.h. Du musst im Extremfall mit deinem Privatvermögen für die Fehler der anderen Gesellschafter gerade stehen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 25, 2015 Bis 15h pro Woche nebengewerblich erwarten Dich auch keine Probleme mit GKV (falls gesetzlich oder freiwillig versichert) Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts steht, würde ich persönlich dem AG auch nichts mitteilen. Du solltest jedoch sicherstellen dass AG X und die GbR sich nicht im Wettbewerb befinden. Außerdem halte ich aus Haftungssicht das Konstrukt GbR bedenklich - hier solltest Du dich vertraglich absichern... Versicherung ist etwas umfassender als von chaosmaker angedeutet. Es gilt NICHT nur die Zeit, die aufgewendet wird, sondern noch einige andere Faktoren. Was wie wo wann führt hier allerdings zu weit, da das Thema noch überhaupt nicht zur Debatte steht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 26, 2015 Außerdem halte ich aus Haftungssicht das Konstrukt GbR bedenklich - hier solltest Du dich vertraglich absichern... öhm würde ich auch sagen. Du währst nicht der erste der be********* wird. Einer haut mit dem gesamten Kapital + Kredit ab und die anderen haften dafür. So fangen öfters mal Privatinsolvenzen an. Vielleicht mal so eine Frage in den Raum gestellt: Gibt es eine GMBH ohne die 25000 bzw. 12500 Euro Grundkapital? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuffour November 26, 2015 Außerdem halte ich aus Haftungssicht das Konstrukt GbR bedenklich - hier solltest Du dich vertraglich absichern... öhm würde ich auch sagen. Du währst nicht der erste der be********* wird. Einer haut mit dem gesamten Kapital + Kredit ab und die anderen haften dafür. So fangen öfters mal Privatinsolvenzen an. Vielleicht mal so eine Frage in den Raum gestellt: Gibt es eine GMBH ohne die 25000 bzw. 12500 Euro Grundkapital? Die englische Ltd. Die kann man mit einem Pfund eröffnen und dort haftet man auch lediglich mit dem Grundkapital. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 26, 2015 Wir sind jetzt im freien Fall in die Kaffesatzleserei. Vernünftige Leute wissen, mit wem sie eine GbR gründen können. Sie wissen auch, was eine 1 Euro Ltd. für ihr geplantes Geschäft bedeutet. Aber darum geht es hier doch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 26, 2015 Wir sind jetzt im freien Fall in die Kaffesatzleserei. Vernünftige Leute wissen, mit wem sie eine GbR gründen können. Sie wissen auch, was eine 1 Euro Ltd. für ihr geplantes Geschäft bedeutet. Aber darum geht es hier doch nicht. Sorry aber das ist sehr wichtig. Es geht hier nicht um +- 0,001% von einem Euro sondern um die Haftung deines gesamten Privatvermögens. Es wird seitenweise über Differenzierung geschrieben und wie man sein Geld "sicher" anlegt. So eine Aktion kann das komplett zunichte machen und dann stehst du und am besten noch deine Familie, die dafür bürgt in der Privatinsolvenz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kindle November 26, 2015 Wir sind jetzt im freien Fall in die Kaffesatzleserei. Vernünftige Leute wissen, mit wem sie eine GbR gründen können. Sie wissen auch, was eine 1 Euro Ltd. für ihr geplantes Geschäft bedeutet. Aber darum geht es hier doch nicht. Das Äquivalent dazu ist die ebenfalls recht unbeliebte UG, die sich auch mit 1 EUR gründen lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 26, 2015 Das Äquivalent dazu ist die ebenfalls recht unbeliebte UG, die sich auch mit 1 EUR gründen lässt. Danke für die Info. Warum unbeliebt? Bei Wiki steht beliebt. Zur ursprünglichen Frage, sollte man sich definitiv vom Arbeitgeber bestätigen lassen das es "OK" für ihn ist. Für den Arbeitgeber ist eigentlich nur wichtig ob du deine Ruhepausen bekommst und ob du ihm keine Konkurrenz machst. Ansonsten steht da nichts im Weg aber du hast die Pflicht es ihm mitzuteilen. Mit kurzen Gooogeln hab ich das gefunden: http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_1.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 26, 2015 @ Basti: Bei Wiki steht zu vielen Themen, insbesondere komplexeren Dingen, sehr viele Halbwahrheiten gepaart mit zum Teil gefährlichen Lücken oder Falschinformationen. Auch wenn Wiki bei Schülern und Studenten beliebt ist, mittlerweile auch von Lehrern als richtige Infos enthaltet anerkannt :'( :'( :'( , wirst du kaum jemanden finden, der bei einer ernsthaft betriebenen Recherche Wikipedia als belastbare Quelle annimmt. Jeder der in der Berufsschule oder im wirtschaftwissenschaftlichen Teil des Studiums die unterschiedlichen Geschäftsformen thematisiert hat wird nach Möglichkeit solche Geschäftsformen wie eine GbR, UG, Ltd. meiden. Damit wären wir auch wieder bei Wikis "beliebt" = bei Banken beliebt, beim Unternehmen nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 26, 2015 Natürlich sind solche Klitschen bei Banken beliebt,denn sie liefern den perfekten Grund, für Kredite persönliche Bürgschaften zu verlangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 27, 2015 Natürlich sind solche Klitschen bei Banken beliebt,denn sie liefern den perfekten Grund, für Kredite persönliche Bürgschaften zu verlangen. Sorry hab nicht BWL studiert sondern nur WISO gehabt. Aber ist doch klar das dir die Bank kein Kredit gibt wenn du zu 0% Bürgst. Die sind doch nicht blöd. Oder andersrum gesehen wer eine OHG oder GbR gründet, bürgt automatisch mit seinem Privatbesitz. Aber ich glaube das schweift von der ursprünglichen Frage ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag